Acta Pacis Westphalicae II A 3 : Die kaiserlichen Korrespondenzen, Band 3: 1645 - 1646 / Karsten Ruppert
Wir haben die Weisung vom 13. Februar erhalten .
Nun werden Euer Kayserliche Mayestät aus unseren und unseres mitgesand-
ten, wie nit weniger dess Österreichischen directorii hernach gefolgten
underschidlichen relationibus allergenedigist angehört haben, waßmaassen
beeder maalstätten in denn reichsräthen nit allein der schluss gemacht, das
man deren von denn gegentheilen selbst in irem replicieren gehaltener ord-
nung nach gehen, die von denn Schweedischen gemachte abtheilung pro
norma halten und zumalen die berathschlagung der Franzößischen replic
darnach einrichten solte, sonderen das auch folgendts würklich zu denn
consultationibus fürgeschritten und sowol über etlich im Schweedischen
proemio und der Franzößischen replic articulus 1. enthaltene praeliminar-
quaestiones, als von denn gleidtsbriefen vor die Portugesen, wie auch dess
herzogen zu Lothringen fürstliche durchlaucht und ob der friden zwischen
Euer Kayserlichen Mayestät und dem Heiligen Römischen Reich gegen der
cron Franckreich nit geschlossen werden könde, es weren dann die zwischen
Spanien und Franckreich schwebende hostiliteten zugleich ufgehebt und
verglichen, als auch die in prima classe begriffene vier membra, under-
schidliche mainungen und conclusa gefast worden sein. Und zwar sovil ange-
deüte praeliminarquestiones anlangt, haben die im churfürstenrath vor
unthuenlich gehalten, sich darüber in einig disputat einzulassen, weil es ja
solche sachen weren, die aigentlich zu dem haubtfridenswerckh nit gehörig.
Dieweil aber dessen ungeacht, im fürstenrath zu Oßnabrugg dise quae-
stiones in deliberation gezogen und einige opiniones darüber gefast worden,
so haben sich die alhießige auch davon nit abwendig machen lassen wöllen,
sondern gestrigen tags dasihenig geschlossen, was die beylag numero 1 auß-
weist und Euer Kayserlichen Mayestät aus dero Österreichischen gesandten
relation sonder zweifel mit mehrern umbständen allergnädigst anzuhören
haben werden.
Sonsten und damit dero gnädigister intention gemäß verfahren würde,
haben wir nit allein dem grafen von Wolckhenstain den originalbevelch
alspaldt zu seiner nachricht communiciert, sondern auch dem Churmainzi-
schen reichsdirectorio darvon umbständtlichen bericht gethan und wollen
unserstheils darfür halten, das vorgemelten verlauffs ungeachtet, nunmehr
solche ordnung von sich selbst an die handt fallen und daraufhin mit denn
handlungen zu verfahren sein werde. Dann auf das mit vergleichung der
re- und correlationum die zeit nit vergeblich zugebracht und inmitlst die
mehrere consultationes gesterkht würden, so ist alhie bereits für guet ange-
sechen worden, weil es die Schweedischen plenipotentiarii selbst also begert,
solche re- und correlationes bis zue völligem beschluss der ganzen consul-
tation über der gegentheilen replicas einzustellen. Und vernemmen wir, das
die protestierende noch weiter gehen und zue mehrer zeitgewinnung dar-
fürhalten wollen, das man die in einem und anderm orth undter denn stän-
den vorfallende mainungen ohne underschiedt, wie die per maiora
durchgehendt oder per singularia gefallen und nit in forma eines reichs-
conclusi, an die Kayserlichen gesandten bringen solte, damit selbe sich ie
nach gestalt der sachen in denn vorhabenden handlungen darnach zu rich-
ten und dasihenig, so zue erhebung dess fridens am fürträglichisten, zu er-
wehlen wissen möchten.
So beruchet es zugleich in puncto gravaminum uf deme, das die protestie-
rende sich erbiettig gemacht haben, ire media compositionis heraußzugeben,
wie dann über den punctum satisfactionis solches albereit geschechen, damit
die catholische sich darüber bedencken und alßdan der würcklichen ver-
gleichungshandlungen bereits erclärtermassen per deputatos statt thuen
können.
Und ist demnach gestrigen tages im churfürstenrath der punctus satisfactio-
nis coronarum zue deliberieren vorgenommen worden. Wir seint auch
bemüht, das zwar underschidliche und bewegliche ursachen in etlichen votis
fürkommen, warumben man der cron Franckreich insonderheit einige satis-
faction nit schuldig, nichtsdestoweniger aber seitemalen von denn Kayser-
lichen gesandten der cron Schweeden albereit etwas andeütung uf eine auß-
weißung von einer summa gelts beschechen, der cron Franckreich aber die
abtrettung der dreyen bistumb Mez, Tull und Verdun anerbotten worden,
so weren selbige zue ersuechen, der handlung noch weiter nachzusezen und
zu sechen, wo immer möglich, das diser satisfactionspunct möchte richtig
gemacht werden.
Ist nun zu erwartten, wann dise deliberation auch in fürsten- und stätt-
räthen erlädigt, waß alßdan das völlige conclusum mit sich bringen werde.
Ferner geruhend Euer Kayserliche Mayestät, aus der beylag numero 2 gnä-
digst zu vernemmen, was dess herzogen zu Lothringen fürstliche durch-
laucht uns wegen beobachtung ires interesse und außbringung gebührender
gleidtsbriefen über unseren an sie abgangnen bericht
Vgl. [nr. 131 Anm. 2] .
ben und dabey für information ertheilt haben.