Acta Pacis Westphalicae III C 3,2 : Diarium Wartenberg, 2. Teil: 1647 - 1648 / Joachim Foerster
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1647 X 8
Dienstag Nachricht von sicherm orth: Zwischen Spanien
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und den Staaten nur noch die Religion in den Meiereien Herzogenbusch
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und Breda strittig; die Staatischen müssen darüber erst berichten. Sie hoffen
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aber, daß an dieser erst von Servien aufgerührten Frage der Abschluß nicht
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scheitern wird.

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Lintz bei Vulteius wegen eines Passes für Buschmann. Vulteius: Hätte
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gehofft, daß Buschmann, der viel dabei vermag, den völligen Abschluß be-
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fördern
helfen würde. Statt wie vor einigen Monaten vom Frieden, höre
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man jetzt nur von Kriegsexpeditionen; es sei an der Zeit, dem Blutvergie-
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ßen
ein Ende zu machen. Offenbar ist die von den Protestanten erhoffte
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Reise Volmars und der Katholiken zu weiteren Verhandlungen nach Osna-
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brück
wieder eingestellt worden. Lintz: Buschmann, der nur eine kurze
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Privatreise unternimmt, ist wie die anderen Kölner zur weiteren Förderung
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des Friedens instruiert. Kurköln wünscht den baldigen Abschluß, zumal
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seine Lande unter dem Krieg sehr leiden. Die hern Hessische konten bey
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den sachen ein großes thun, wie er dan nicht zweifflen thett, daß zu thun
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belieben wurden, zumaln alles belli dubia, und leicht durch ein bey ein oder
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der andern armaden sich zutragende action das ganze werck ein andere
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gestalt ahn sich nehmen kondt. Man muste sich nit allzuviel auff den etwa
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erlangten vortheyl und andere assistenz verlaßen; Gott rathe mit, auff den
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die catholische, welche nichts dan bey dem ihrigen sich zu conserviren
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suchten, ihr vertrawen und hoffnung gestelt hetten. Zu weiteren Verhand-
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lungen
mit den Protestanten werden jetzt die Vergleichsmöglichkeiten
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beraten, die den Deputierten als Instruktion dienen sollen. Allerdings haben
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die catholische solche conferenz anzutretten schew, auch bey ihn den effec-
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tum zimblich dubios machen thue, indem sie ganz ungern vernehmen, daß
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die herrn protestirende diese handlung mit den catholischen anzugehen nisi

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simul adhibitis Suecicis plenipotentiariis nit gedächten. Nun konne er wol
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erachten, daß die cron Schweden zu verainigung der stend nimmer rhaten
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werd, biß sie ihr intent und praetension richtig hab, und hingegen würden
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den Schweden diß, wan sie erlangt, daß ohn sie die protestirende mit den
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catholischen sich zur composition nicht einlaßen wollen, die gewünschte
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occasion sein, nit allein auf ihrer härte zue bestehen, sondern plus et
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amplius zu begehren, wadurch eins mit dem andern gehindert und also der
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so nottige fried noch lenger von Teutschland exuliren und das vorange-
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deuttete ubel, so durch den krieg veruhrsacht, noch nicht cessiren würde,
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warumb gleichwoln der hogste Gott, daß er theyls herzen und gemutthern
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beßere friedens consilia eingeben mochte, zu pitten were. Der abge-
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sandte Vulteius replicirte: Es müste seine gnedige fürstin, die fraw land-
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gräffin , bey vielen ungüttlich den nahmen haben, ob were sie allein dem
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frieden zuwieder. Er bezeugte mit Gott ihr begierde zu der allgemainen,
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auch ihrer landen beruhigung, und kon man ia leichtlich erachten, da ihr
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herr sohn

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Lgf. Wilhelm VI.; vgl. oben [ S. 25 Anm. 6 ] .
nunmehr zu der maturitet und denen jahren gerathen, daß ihm
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seine fraw mutter die regierung seiner landen cediren würde, daß sie ia
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solche abtrettung lieber in ruhe als in noch wehrenden betrubten ubelstand
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thun wolte, aber man habe Ihre Fürstliche Gnaden bißher ganz nicht ge-
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achtet und ihre gesuchte satisfaction so gar außer consideration gelaßen.
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Was anbelangte, daß die Schwedische herrn plenipotentiarii von den evan-
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gelischen zur handlung mit gezohen haben wolten, solches wüste er zwar so
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eigentlich nicht. Es seye aber ahn dem, daß die evangelische parthey zu
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schwach und sich der Schweden assistenz, wie bißher nutzlich geschehen, zu
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gebrauchen nottig, wie sich dan auch die catholische mit den herrn Kayser-
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lichen endweder schon verglichen haben oder doch zweiffelsohn noch ver-
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gleichen wurden. Hierauf ist vom secretario geandtworttet: Auß seinen
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wortten werde eben nicht zu nehmen sein, daß er culpam perpeditae pacis
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auff die fraw landgraffin oder sonst yemandts geschoben, solches urtheyl,
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als warzu er zu gering, müste er andern laßen. Daß aber von ihme gemeldet,
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die herrn Hessische kondten bey den sachen viel thuen, verstünde er dahin,
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weyln die coronen Franckreich und Schweden die partey mit dem Kayser
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und dem reich mächten, daß deren plenipotentiarios die herrn Hessische,
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wobey sie viel vermöchten, rogando et dehortando zu billichen friedensweg
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und mittelen disponiren möchten. Daß der protestirenden zu schwache
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parthey (seines vermeldens) der Schweden assistenz nottig etc., solte und
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müste die vergleichung der stend durch gütliche pfleg und gegeneinander
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vernehmung getroffen werden. Hic enim legibus non armis pugnandum
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esse, und sonst leicht zu gedencken, da allezeit zum kauf f zwen gehörig und
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der contract utriusque partis placito getroffen werden müsse, was ein sol-
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cher fried, warzu die catholische vi metuve gezwungen, fur bestand haben
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werde. Ob die catholische vorher mit den herrn Kayserlichen sich eines ge-

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wißen endschließen würden, wuste er nit, geb aber oder nehme der sachen
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nichts, zumaln die Kayserliche die verainigung der stend gewiß nit, wie
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von den Schweden zu besorgen, verhindern, sondern sicherlich euserister
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muglichkeit befurdern wurden. Unum Caesarem habere status catholicos et
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acatholicos, habere leges suas fundamentales, ahn denen man sich zu halten;
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mit den stenden und denen under sich habenden sachen die Schweden aber,
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noch andere exteri ichtwas zu schaffen hetten. Vulteius ruhmbte aber-
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mal seiner principalin gute friedensbegierd, repetendo, daß man sie in ihrer
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pilligmeßigen praetension also nicht gantz werde abweisen wollen. Der
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secretarius wolte nicht zweifflen, Ihr Fürstlicher Gnaden werde der fried lie-
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ber alß krieg sein, dan nulla salus bello, auch ihre gesandschafft zu dem end
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anher gethan haben; ihnen werde auch der effectus mehrers drin stercken; es
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müsten aber praecepta decalogi also nicht rem proximi concupiscendo bey-
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seith gesetzt werden, und were auch sonsten die amnistia fur nichts oder doch
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nur fur einen theyl gewilliget. Hier erzehlte der Hessische damna per-
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pessa mit Bremen und ruinirung des furstenthumbs Hessen. Warauf der
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secretarius, daß solches Ihre Churfürstliche Durchlaucht Ihrer Fürstlichen
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Gnaden gar nicht gönne, hetten darahn ihres theylß kein schuld, sondern
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vielmehrers, wo sie dergleichen abwehren und verhütten helffen konnen,
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nichts underlaßen, allermaßen sich die deßwegen ahn Ihre Churfürstliche
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Durchlaucht von des abgelebten hern landgraffen Fürstliche Gnaden
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abgelaßene dancksagschreiben annoch finden würden. Der Vulteius
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wünschte das alte vertrawen und gute nachparschafft allerseiz, warzu seine
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fürstin einen guten stein zum fundament durch das zue Ulm geschloßene
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armistitium gelegt zu sein verhofft; indem aber Ihrer Churfürstlichen
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Durchlaucht solches ihrestheylß wieder auffzuheben beliebet, pliebe dahin
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gestelt, was damit intentirt und was es fur ein gedeihen haben wolle.

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Der secretarius replicirte: Sein gnedigster herr, die Churfürstliche Durch-
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laucht zu Colln hetten das Ulmische armistitium under der intention accep-
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tirt und angenommen, welche Ihre Churfürstliche Durchlaucht in Bayern
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bey deßen tractir- und schließung gehabt, nemblich daß es via et dispositio
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ad pacem sein und die durch den krieg verwilderte gemutther etwas com-
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placirt würden. Es hette sich aber diß nicht, sondern das gerathe contra-
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rium befunden, wie dan menniglich bekand, daß in dießem craiß gegen
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Ihrer Churfürstlichen Durchlaucht und I. H. G. landen die Schwedisch-
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und Hessische kriegsoperationes durante armistitio starcker im schwung
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gangen, alß vorhin apertissimo bello immer geschehen konnen oder mögen.
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Weyln dan hochstgemelte Ihre Churfürstliche Durchlaucht gesehen, daß
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von dem bey der Ulmischen handlung vorgebenen scopo weit gefehlet und
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wie gegentheyliger seiths dißes armistitium sich gar nicht ad pacem promo-
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vendam gebraucht, sondern zu fortsetzung des kriegs, mehrern vortheyl und
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fuß im craiß zu gewinnen, hetten sie billich ein anders register ziehen und
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sich vor solchem gewalt und ihrer feinde vorhaben so gut als muglich,
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weyll es noch zeit, in acht nehmen und wahren müßen. Alß hierauff

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der abgesandter zu remonstriren vermaint, daß von den Schwedisch- und
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coniungirten Hessischen nichts seye vorgenommen, so dem armistiti recess
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nicht im buchstaben ähnlich und gemeß seye, daß auch fur die impatroni-
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rung I. H. G. orthen der Konigsmarck werde zu andworten wissen und
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doch auch I. H. G. im armistitio nit begriffen gewesen, hat der secretarius
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vermeldet, daß ihm nicht gebühr, in dergleichen sich einzulaßen; des gegen-
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theyls vielfaltige contraventiones seyen genugsamb bekand, wie wenigers
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nit, daß die occupirung I. H. G. plätz dem praeliminarvergleich schnur-
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stracks zuwieder, und sie desto weniger ursach gehabt, das Ulmische armi-
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stitium wegen so schlechten observanz deren so krafftig under Kayser- und
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königlichen eigner hand und siegel beschlossenen praeliminarien zu accep-
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tiren .

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