Acta Pacis Westphalicae III C 3,2 : Diarium Wartenberg, 2. Teil: 1647 - 1648 / Joachim Foerster
1647 X 8
1647 X 8
Dienstag Nachricht
von sicherm orth: Zwischen Spanien
und den Staaten nur noch die Religion in den Meiereien Herzogenbusch
und Breda strittig; die Staatischen müssen darüber erst berichten. Sie hoffen
aber, daß an dieser erst von Servien aufgerührten Frage der Abschluß nicht
scheitern wird.
Lintz bei Vulteius wegen eines Passes für Buschmann. Vulteius: Hätte
gehofft, daß Buschmann, der viel dabei vermag, den völligen Abschluß be-
fördern helfen würde. Statt wie vor einigen Monaten vom Frieden, höre
man jetzt nur von Kriegsexpeditionen; es sei an der Zeit, dem Blutvergie-
ßen ein Ende zu machen. Offenbar ist die von den Protestanten erhoffte
Reise Volmars und der Katholiken zu weiteren Verhandlungen nach Osna-
brück wieder eingestellt worden. Lintz: Buschmann, der nur eine kurze
Privatreise unternimmt, ist wie die anderen Kölner zur weiteren Förderung
des Friedens instruiert. Kurköln wünscht den baldigen Abschluß, zumal
seine Lande unter dem Krieg sehr leiden. Die hern Hessische konten bey
den sachen ein großes thun, wie er dan nicht zweifflen thett, daß zu thun
belieben wurden, zumaln alles belli dubia, und leicht durch ein bey ein oder
der andern armaden sich zutragende action das ganze werck ein andere
gestalt ahn sich nehmen kondt. Man muste sich nit allzuviel auff den etwa
erlangten vortheyl und andere assistenz verlaßen; Gott rathe mit, auff den
die catholische, welche nichts dan bey dem ihrigen sich zu conserviren
suchten, ihr vertrawen und hoffnung gestelt hetten. Zu weiteren Verhand-
lungen mit den Protestanten werden jetzt die Vergleichsmöglichkeiten
beraten, die den Deputierten als Instruktion dienen sollen. Allerdings haben
die catholische solche conferenz anzutretten schew, auch bey ihn den effec-
tum zimblich dubios machen thue, indem sie ganz ungern vernehmen, daß
die herrn protestirende diese handlung mit den catholischen anzugehen nisi
simul adhibitis Suecicis plenipotentiariis nit gedächten. Nun konne er wol
erachten, daß die cron Schweden zu verainigung der stend nimmer rhaten
werd, biß sie ihr intent und praetension richtig hab, und hingegen würden
den Schweden diß, wan sie erlangt, daß ohn sie die protestirende mit den
catholischen sich zur composition nicht einlaßen wollen, die gewünschte
occasion sein, nit allein auf ihrer härte zue bestehen, sondern plus et
amplius zu begehren, wadurch eins mit dem andern gehindert und also der
so nottige fried noch lenger von Teutschland exuliren und das vorange-
deuttete ubel, so durch den krieg veruhrsacht, noch nicht cessiren würde,
warumb gleichwoln der hogste Gott, daß er theyls herzen und gemutthern
beßere friedens consilia eingeben mochte, zu pitten were. Der abge-
sandte Vulteius replicirte: Es müste seine gnedige fürstin, die fraw land-
gräffin , bey vielen ungüttlich den nahmen haben, ob were sie allein dem
frieden zuwieder. Er bezeugte mit Gott ihr begierde zu der allgemainen,
auch ihrer landen beruhigung, und kon man ia leichtlich erachten, da ihr
herr sohn
Lgf. Wilhelm VI.; vgl. oben [ S. 25 Anm. 6 ] .
nunmehr zu der maturitet und denen jahren gerathen, daß ihm
seine fraw mutter die regierung seiner landen cediren würde, daß sie ia
solche abtrettung lieber in ruhe als in noch wehrenden betrubten ubelstand
thun wolte, aber man habe Ihre Fürstliche Gnaden bißher ganz nicht ge-
achtet und ihre gesuchte satisfaction so gar außer consideration gelaßen.
Was anbelangte, daß die Schwedische herrn plenipotentiarii von den evan-
gelischen zur handlung mit gezohen haben wolten, solches wüste er zwar so
eigentlich nicht. Es seye aber ahn dem, daß die evangelische parthey zu
schwach und sich der Schweden assistenz, wie bißher nutzlich geschehen, zu
gebrauchen nottig, wie sich dan auch die catholische mit den herrn Kayser-
lichen endweder schon verglichen haben oder doch zweiffelsohn noch ver-
gleichen wurden. Hierauf ist vom secretario geandtworttet: Auß seinen
wortten werde eben nicht zu nehmen sein, daß er culpam perpeditae pacis
auff die fraw landgraffin oder sonst yemandts geschoben, solches urtheyl,
als warzu er zu gering, müste er andern laßen. Daß aber von ihme gemeldet,
die herrn Hessische kondten bey den sachen viel thuen, verstünde er dahin,
weyln die coronen Franckreich und Schweden die partey mit dem Kayser
und dem reich mächten, daß deren plenipotentiarios die herrn Hessische,
wobey sie viel vermöchten, rogando et dehortando zu billichen friedensweg
und mittelen disponiren möchten. Daß der protestirenden zu schwache
parthey (seines vermeldens) der Schweden assistenz nottig etc., solte und
müste die vergleichung der stend durch gütliche pfleg und gegeneinander
vernehmung getroffen werden. Hic enim legibus non armis pugnandum
esse, und sonst leicht zu gedencken, da allezeit zum kauf f zwen gehörig und
der contract utriusque partis placito getroffen werden müsse, was ein sol-
cher fried, warzu die catholische vi metuve gezwungen, fur bestand haben
werde. Ob die catholische vorher mit den herrn Kayserlichen sich eines ge-
wißen endschließen würden, wuste er nit, geb aber oder nehme der sachen
nichts, zumaln die Kayserliche die verainigung der stend gewiß nit, wie
von den Schweden zu besorgen, verhindern, sondern sicherlich euserister
muglichkeit befurdern wurden. Unum Caesarem habere status catholicos et
acatholicos, habere leges suas fundamentales, ahn denen man sich zu halten;
mit den stenden und denen under sich habenden sachen die Schweden aber,
noch andere exteri ichtwas zu schaffen hetten. Vulteius ruhmbte aber-
mal seiner principalin gute friedensbegierd, repetendo, daß man sie in ihrer
pilligmeßigen praetension also nicht gantz werde abweisen wollen. Der
secretarius wolte nicht zweifflen, Ihr Fürstlicher Gnaden werde der fried lie-
ber alß krieg sein, dan nulla salus bello, auch ihre gesandschafft zu dem end
anher gethan haben; ihnen werde auch der effectus mehrers drin stercken; es
müsten aber praecepta decalogi also nicht rem proximi concupiscendo bey-
seith gesetzt werden, und were auch sonsten die amnistia fur nichts oder doch
nur fur einen theyl gewilliget. Hier erzehlte der Hessische damna per-
pessa mit Bremen und ruinirung des furstenthumbs Hessen. Warauf der
secretarius, daß solches Ihre Churfürstliche Durchlaucht Ihrer Fürstlichen
Gnaden gar nicht gönne, hetten darahn ihres theylß kein schuld, sondern
vielmehrers, wo sie dergleichen abwehren und verhütten helffen konnen,
nichts underlaßen, allermaßen sich die deßwegen ahn Ihre Churfürstliche
Durchlaucht von des abgelebten hern landgraffen Fürstliche Gnaden
abgelaßene dancksagschreiben annoch finden würden. Der Vulteius
wünschte das alte vertrawen und gute nachparschafft allerseiz, warzu seine
fürstin einen guten stein zum fundament durch das zue Ulm geschloßene
armistitium gelegt zu sein verhofft; indem aber Ihrer Churfürstlichen
Durchlaucht solches ihrestheylß wieder auffzuheben beliebet, pliebe dahin
gestelt, was damit intentirt und was es fur ein gedeihen haben wolle.
Der secretarius replicirte: Sein gnedigster herr, die Churfürstliche Durch-
laucht zu Colln hetten das Ulmische armistitium under der intention accep-
tirt und angenommen, welche Ihre Churfürstliche Durchlaucht in Bayern
bey deßen tractir- und schließung gehabt, nemblich daß es via et dispositio
ad pacem sein und die durch den krieg verwilderte gemutther etwas com-
placirt würden. Es hette sich aber diß nicht, sondern das gerathe contra-
rium befunden, wie dan menniglich bekand, daß in dießem craiß gegen
Ihrer Churfürstlichen Durchlaucht und I. H. G. landen die Schwedisch-
und Hessische kriegsoperationes durante armistitio starcker im schwung
gangen, alß vorhin apertissimo bello immer geschehen konnen oder mögen.
Weyln dan hochstgemelte Ihre Churfürstliche Durchlaucht gesehen, daß
von dem bey der Ulmischen handlung vorgebenen scopo weit gefehlet und
wie gegentheyliger seiths dißes armistitium sich gar nicht ad pacem promo-
vendam gebraucht, sondern zu fortsetzung des kriegs, mehrern vortheyl und
fuß im craiß zu gewinnen, hetten sie billich ein anders register ziehen und
sich vor solchem gewalt und ihrer feinde vorhaben so gut als muglich,
weyll es noch zeit, in acht nehmen und wahren müßen. Alß hierauff
der abgesandter zu remonstriren vermaint, daß von den Schwedisch- und
coniungirten Hessischen nichts seye vorgenommen, so dem armistiti recess
nicht im buchstaben ähnlich und gemeß seye, daß auch fur die impatroni-
rung I. H. G. orthen der Konigsmarck werde zu andworten wissen und
doch auch I. H. G. im armistitio nit begriffen gewesen, hat der secretarius
vermeldet, daß ihm nicht gebühr, in dergleichen sich einzulaßen; des gegen-
theyls vielfaltige contraventiones seyen genugsamb bekand, wie wenigers
nit, daß die occupirung I. H. G. plätz dem praeliminarvergleich schnur-
stracks zuwieder, und sie desto weniger ursach gehabt, das Ulmische armi-
stitium wegen so schlechten observanz deren so krafftig under Kayser- und
königlichen eigner hand und siegel beschlossenen praeliminarien zu accep-
tiren .
und den Staaten nur noch die Religion in den Meiereien Herzogenbusch
und Breda strittig; die Staatischen müssen darüber erst berichten. Sie hoffen
aber, daß an dieser erst von Servien aufgerührten Frage der Abschluß nicht
scheitern wird.
Lintz bei Vulteius wegen eines Passes für Buschmann. Vulteius: Hätte
gehofft, daß Buschmann, der viel dabei vermag, den völligen Abschluß be-
fördern helfen würde. Statt wie vor einigen Monaten vom Frieden, höre
man jetzt nur von Kriegsexpeditionen; es sei an der Zeit, dem Blutvergie-
ßen ein Ende zu machen. Offenbar ist die von den Protestanten erhoffte
Reise Volmars und der Katholiken zu weiteren Verhandlungen nach Osna-
brück wieder eingestellt worden. Lintz: Buschmann, der nur eine kurze
Privatreise unternimmt, ist wie die anderen Kölner zur weiteren Förderung
des Friedens instruiert. Kurköln wünscht den baldigen Abschluß, zumal
seine Lande unter dem Krieg sehr leiden. Die hern Hessische konten bey
den sachen ein großes thun, wie er dan nicht zweifflen thett, daß zu thun
belieben wurden, zumaln alles belli dubia, und leicht durch ein bey ein oder
der andern armaden sich zutragende action das ganze werck ein andere
gestalt ahn sich nehmen kondt. Man muste sich nit allzuviel auff den etwa
erlangten vortheyl und andere assistenz verlaßen; Gott rathe mit, auff den
die catholische, welche nichts dan bey dem ihrigen sich zu conserviren
suchten, ihr vertrawen und hoffnung gestelt hetten. Zu weiteren Verhand-
lungen mit den Protestanten werden jetzt die Vergleichsmöglichkeiten
beraten, die den Deputierten als Instruktion dienen sollen. Allerdings haben
die catholische solche conferenz anzutretten schew, auch bey ihn den effec-
tum zimblich dubios machen thue, indem sie ganz ungern vernehmen, daß
die herrn protestirende diese handlung mit den catholischen anzugehen nisi
simul adhibitis Suecicis plenipotentiariis nit gedächten. Nun konne er wol
erachten, daß die cron Schweden zu verainigung der stend nimmer rhaten
werd, biß sie ihr intent und praetension richtig hab, und hingegen würden
den Schweden diß, wan sie erlangt, daß ohn sie die protestirende mit den
catholischen sich zur composition nicht einlaßen wollen, die gewünschte
occasion sein, nit allein auf ihrer härte zue bestehen, sondern plus et
amplius zu begehren, wadurch eins mit dem andern gehindert und also der
so nottige fried noch lenger von Teutschland exuliren und das vorange-
deuttete ubel, so durch den krieg veruhrsacht, noch nicht cessiren würde,
warumb gleichwoln der hogste Gott, daß er theyls herzen und gemutthern
beßere friedens consilia eingeben mochte, zu pitten were. Der abge-
sandte Vulteius replicirte: Es müste seine gnedige fürstin, die fraw land-
gräffin , bey vielen ungüttlich den nahmen haben, ob were sie allein dem
frieden zuwieder. Er bezeugte mit Gott ihr begierde zu der allgemainen,
auch ihrer landen beruhigung, und kon man ia leichtlich erachten, da ihr
herr sohn
Lgf. Wilhelm VI.; vgl. oben [ S. 25 Anm. 6 ] .
seine fraw mutter die regierung seiner landen cediren würde, daß sie ia
solche abtrettung lieber in ruhe als in noch wehrenden betrubten ubelstand
thun wolte, aber man habe Ihre Fürstliche Gnaden bißher ganz nicht ge-
achtet und ihre gesuchte satisfaction so gar außer consideration gelaßen.
Was anbelangte, daß die Schwedische herrn plenipotentiarii von den evan-
gelischen zur handlung mit gezohen haben wolten, solches wüste er zwar so
eigentlich nicht. Es seye aber ahn dem, daß die evangelische parthey zu
schwach und sich der Schweden assistenz, wie bißher nutzlich geschehen, zu
gebrauchen nottig, wie sich dan auch die catholische mit den herrn Kayser-
lichen endweder schon verglichen haben oder doch zweiffelsohn noch ver-
gleichen wurden. Hierauf ist vom secretario geandtworttet: Auß seinen
wortten werde eben nicht zu nehmen sein, daß er culpam perpeditae pacis
auff die fraw landgraffin oder sonst yemandts geschoben, solches urtheyl,
als warzu er zu gering, müste er andern laßen. Daß aber von ihme gemeldet,
die herrn Hessische kondten bey den sachen viel thuen, verstünde er dahin,
weyln die coronen Franckreich und Schweden die partey mit dem Kayser
und dem reich mächten, daß deren plenipotentiarios die herrn Hessische,
wobey sie viel vermöchten, rogando et dehortando zu billichen friedensweg
und mittelen disponiren möchten. Daß der protestirenden zu schwache
parthey (seines vermeldens) der Schweden assistenz nottig etc., solte und
müste die vergleichung der stend durch gütliche pfleg und gegeneinander
vernehmung getroffen werden. Hic enim legibus non armis pugnandum
esse, und sonst leicht zu gedencken, da allezeit zum kauf f zwen gehörig und
der contract utriusque partis placito getroffen werden müsse, was ein sol-
cher fried, warzu die catholische vi metuve gezwungen, fur bestand haben
werde. Ob die catholische vorher mit den herrn Kayserlichen sich eines ge-
wißen endschließen würden, wuste er nit, geb aber oder nehme der sachen
nichts, zumaln die Kayserliche die verainigung der stend gewiß nit, wie
von den Schweden zu besorgen, verhindern, sondern sicherlich euserister
muglichkeit befurdern wurden. Unum Caesarem habere status catholicos et
acatholicos, habere leges suas fundamentales, ahn denen man sich zu halten;
mit den stenden und denen under sich habenden sachen die Schweden aber,
noch andere exteri ichtwas zu schaffen hetten. Vulteius ruhmbte aber-
mal seiner principalin gute friedensbegierd, repetendo, daß man sie in ihrer
pilligmeßigen praetension also nicht gantz werde abweisen wollen. Der
secretarius wolte nicht zweifflen, Ihr Fürstlicher Gnaden werde der fried lie-
ber alß krieg sein, dan nulla salus bello, auch ihre gesandschafft zu dem end
anher gethan haben; ihnen werde auch der effectus mehrers drin stercken; es
müsten aber praecepta decalogi also nicht rem proximi concupiscendo bey-
seith gesetzt werden, und were auch sonsten die amnistia fur nichts oder doch
nur fur einen theyl gewilliget. Hier erzehlte der Hessische damna per-
pessa mit Bremen und ruinirung des furstenthumbs Hessen. Warauf der
secretarius, daß solches Ihre Churfürstliche Durchlaucht Ihrer Fürstlichen
Gnaden gar nicht gönne, hetten darahn ihres theylß kein schuld, sondern
vielmehrers, wo sie dergleichen abwehren und verhütten helffen konnen,
nichts underlaßen, allermaßen sich die deßwegen ahn Ihre Churfürstliche
Durchlaucht von des abgelebten hern landgraffen Fürstliche Gnaden
abgelaßene dancksagschreiben annoch finden würden. Der Vulteius
wünschte das alte vertrawen und gute nachparschafft allerseiz, warzu seine
fürstin einen guten stein zum fundament durch das zue Ulm geschloßene
armistitium gelegt zu sein verhofft; indem aber Ihrer Churfürstlichen
Durchlaucht solches ihrestheylß wieder auffzuheben beliebet, pliebe dahin
gestelt, was damit intentirt und was es fur ein gedeihen haben wolle.
Der secretarius replicirte: Sein gnedigster herr, die Churfürstliche Durch-
laucht zu Colln hetten das Ulmische armistitium under der intention accep-
tirt und angenommen, welche Ihre Churfürstliche Durchlaucht in Bayern
bey deßen tractir- und schließung gehabt, nemblich daß es via et dispositio
ad pacem sein und die durch den krieg verwilderte gemutther etwas com-
placirt würden. Es hette sich aber diß nicht, sondern das gerathe contra-
rium befunden, wie dan menniglich bekand, daß in dießem craiß gegen
Ihrer Churfürstlichen Durchlaucht und I. H. G. landen die Schwedisch-
und Hessische kriegsoperationes durante armistitio starcker im schwung
gangen, alß vorhin apertissimo bello immer geschehen konnen oder mögen.
Weyln dan hochstgemelte Ihre Churfürstliche Durchlaucht gesehen, daß
von dem bey der Ulmischen handlung vorgebenen scopo weit gefehlet und
wie gegentheyliger seiths dißes armistitium sich gar nicht ad pacem promo-
vendam gebraucht, sondern zu fortsetzung des kriegs, mehrern vortheyl und
fuß im craiß zu gewinnen, hetten sie billich ein anders register ziehen und
sich vor solchem gewalt und ihrer feinde vorhaben so gut als muglich,
weyll es noch zeit, in acht nehmen und wahren müßen. Alß hierauff
der abgesandter zu remonstriren vermaint, daß von den Schwedisch- und
coniungirten Hessischen nichts seye vorgenommen, so dem armistiti recess
nicht im buchstaben ähnlich und gemeß seye, daß auch fur die impatroni-
rung I. H. G. orthen der Konigsmarck werde zu andworten wissen und
doch auch I. H. G. im armistitio nit begriffen gewesen, hat der secretarius
vermeldet, daß ihm nicht gebühr, in dergleichen sich einzulaßen; des gegen-
theyls vielfaltige contraventiones seyen genugsamb bekand, wie wenigers
nit, daß die occupirung I. H. G. plätz dem praeliminarvergleich schnur-
stracks zuwieder, und sie desto weniger ursach gehabt, das Ulmische armi-
stitium wegen so schlechten observanz deren so krafftig under Kayser- und
königlichen eigner hand und siegel beschlossenen praeliminarien zu accep-
tiren .