Acta Pacis Westphalicae III B 1,1 : Die Friedensverträge mit Frankreich und Schweden, 1. Teil: Urkunden / Antje Oschmann
b Französische Ratifikation des IPM (Nr. 3)
Die drei französischen Ratifikationsurkunden des IPM sind heute noch erhalten. Im inneren Aufbau entsprechen sie der kaiserlichen Ratifikation des IPM, aller-dings ist hier die Ratifikationsformel des Königs in französischer Sprache formu-liert. Unterzeichnet wurden die Ratifikationen von dem (damals zehnjährigen) König und dem Staatssekretär Brienne . Als Ausstellungsdatum ist der 26. No-vember 1648 genannt; tatsächlich sind die Dokumente jedoch erst Ende Dezem-ber 1648 und Anfang Februar 1649 niedergeschrieben worden. Die Gründe dafür sind oben geschildert worden . Hier bleibt nur zu wiederholen, daß die erste Lieferung von Ratifikationsurkunden vom königlichen Hof zwei falsch konzi-pierte Urkunden enthielt. Weil Servien daraufhin energisch intervenierte, wurde dies korrigiert. Eine dritte Lieferung von Ratifikationen wurde nötig, als Servien um zwei zusätzliche Urkunden bat. Er hatte nachträglich erfahren, daß sowohl das kurmainzische Reichsdirektorium als auch das Corpus Evangelicorum je eine Ratifikation erhalten wollten. Die Schwierigkeiten, die Brienne bei der Anferti-gung der Urkunden machte, rührten wohl nicht von einer grundsätzlichen Ableh-nung des Vertrags her. Vielmehr scheint Brienne versucht zu haben, mit Hilfe der Formalitäten der Ratifikationsurkunde den Spielraum in zeremoniellen Fragen nach Möglichkeit zu erweitern, während Servien sah, daß dies unter den gegebe-nen Umständen politisch nicht mehr durchsetzbar war. Die drei Urkunden sind in zwei Arbeitsgängen entstanden. Für alle drei wurden mehrere Lagen Pergamentbogen verwendet und jeweils mit blauen Seidenbän-dern zusammengebunden. Die Bogen sind in einem mit dunkelrotem Samt bezo-genen Einband befestigtIn dem in voriger Anm. genannten Brief berichtete Servien zwar, eine Dose habe ihn 520 Livres tournois gekostet ( AssNat Paris 279 fol. 268); in seiner Abrechnung für 1648 III – 1649 III, die 1650 VII 3 vom Kg. akzeptiert wurde ( AE Paris , CP All 129 fol. 253–264’; vgl. Anm. 333) nannte er für die drei Siegeldosen jedoch eine Summe von 1441 Livres und 5 Sous ( ebenda fol. 256’). Da 1 Rt. für 2,5 Livres tournois gerechnet wurde (vgl. hier Nr. 12; Bosbach, 12) entsprechen 1441 Livres tournois mehr als 576 Rt.; eine Dose kostete demnach mehr als 192 Rt.
Der Eintrag ( AE Paris, CP All 129 fol. 256’) lautet: à Henry Buron, orphevre de Mun-ster, qui a faict les trois bovestes d’or pour les ratifications du traicté de l’Empire, tant pour fournitures d’or que façon [...] ; Servien bezog sich dabei auf zweiQuittungen vom 15. Januar und 13. März 1649, dienicht erhalten sind. Es handelt sich wahrscheinlichum den Goldschmiedemeister Henrich Büren (gest.1655), der nach einer Lehrzeit bei seinem Vater,Michael (von) Büren (gest. 1655; s. Hövel nr. 2235, 2699), 1639 Meister gewordenwar und der Münsterer Goldschmiedegilde angehörte( Geisberg , 237, 248; Hinweis von HelmutLahrkamp). Andere Arbeiten von Henrich Büren sindnicht bekannt.
So erwähnte Leuber nichts davon, nachdem er die frz. Urkunde erhalten hatte (Leuber an Kf. von Sachsen, 1649 III 6/16, Ausf.: SHStA Dresden, Locat 8132 Band 21 fol. 114–115’). Beschreibungen der frz. Ratifikationsurkunde beziehen sich in der Regel auf das für den Ks. bestimmte Exemplar; s. in der Relation der ksl. Ges. von [1648 XII 29] (Konzept: HHStA Wien , RK FrA Fasz. 92 XVII fol. 499–499’, 501, PS fol. 500; hier 499); APW III C 2, 1232 Z. 30–38; Meiern 6, 764 f, 771, 862.
Vgl. Servien an Brienne, 1648 X 25 (Ausf.: AE Paris , CP All 112 fol. 359–360, hier 359’), 1648 XI 24 (Ausf.: ebenda 112 fol. 429–430, hier 429’). In AE Paris , CP All 110 liegen drei Abschriften des IPM: 1) fol. 140–195 (enthält Präambel und §§ 1–119, mit Korrekturen und Zusätzen; bei diesen handelt es sich zum einen z. B. um die sehr spät eingefügten Klauseln in den §§ 92–93 wegen Savoyen, die daher wohl in Münster angebracht wurden, zum andern um die wahrscheinlich am kgl. Hof. notierten Anweisungen zur Erstellung der fehlerhaften, weil durch den ganzen Vertragstext hindurch den frz. Kg. vor dem Ks. nennendenRatifika-tion. Diese Abschrift des IPM ist von demselben Schreiber angefertigt worden, der die Ausf. der Unterhändlerurkunde für den Ks. niedergeschrieben hat) und fol. 196–206 (§ 120, Voll-machten und Unterschriften, geschrieben von Allard, einem Sekretär Serviens); bei diesem ganzen Stück (fol. 140–206) könnte es sich – das legen die Korrekturen, die Zusätze und der Schreiber nahe – um die 1648 X 25 übersandte Kopie handeln; 2) fol. 216–280’ (Präambel, §§ 1–120); dies ist vielleicht die 1648 XI 24 übersandte Kopie; es fehlt jedoch die Nennung Leubers, allerdings ist der Vorname Kress’ ebenso wie in den Ratifikationen auch hier falsch mit Christophorus Ludovicus wiedergegeben; 3) fol. 281–329 (Präambel, §§ 1–118);viel-leicht eine Fassung aus der Zeit 1648 IX–X mit vielen Korrekturen. – Auf weitere Nachfor-schungen wurde hier verzichtet.