Acta Pacis Westphalicae III B 1,1 : Die Friedensverträge mit Frankreich und Schweden, 1. Teil: Urkunden / Antje Oschmann

2 Die Ausfertigung der Vertragsurkunden für Frankreich, Schweden und den bayerischen Kurfürsten

1648/49 wurden in Münster noch vier weitere Nachausfertigungen der Verträge erstellt. Im Unterschied zu den beiden Mainzer und den für Kursachsen bestimm-ten Exemplaren hatten diese Nachausfertigungen jedoch kein verfassungs- oder konfessionspolitisches Gewicht. Schon am 26. Oktober ließen die schwedischen Gesandten ein weiteres Exemplar des IPO von den reichsständischen Gesandten unterzeichnen

Meiern 6, 624 (nach dem Altenburger Diarium).
. Die Urkunde war in ihrer eigenen Kanzlei ausgefertigt worden und auf Pergament geschrieben. Es handelt sich sehr wahrscheinlich um jenes Exemplar, das ursprünglich als königli-ches Ratifikationsexemplar gedacht gewesen war

Anm. 34.
; dies würde die aufwendige und kostspielige Gestaltung erklären. Nach Auskunft der schwedischen Gesandten

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waren Lamberg und Krane mit der Ausfertigung einverstanden gewesen und hat-ten auch vor den reichsständischen Gesandten unterschrieben

Lamberg und Krane erwähnen diesen Vorgang nicht in ihren Berichten an den Ks.
.
Über die Gründe, die zur Ausstellung dieses Dokuments führten, lassen sich, da sonst keine Nachrichten vorliegen, nur Vermutungen anstellen. Öffentlich ließen die schwedischen Gesandten verlauten, diese Pergamenturkunde solle nach Stock-holm gebracht werden

Meiern 6, 624 . Auch Servien ging davon aus (Anm. 122), daß die Schweden eine Nachaus-fertigung und, ebenso wie die Ksl., nicht die ihnen von der Gegenseite ausgehändigte Ausfer-tigung des Friedensvertrags an den ksl. Hof sendeten.
. Ob sie tatsächlich so verfahren sind, unterliegt jedoch bei näherem Hinsehen einigen Zweifeln. Zum einen betonten sie selbst in der Kor-respondenz mit dem Hof mehrere Male, sie hätten das Original, also das am 24. Oktober ihnen von den kaiserlichen Gesandten übergebene Exemplar, nach Stock-holm gesandt

Anm. 120.
. Zum andern hat der kursächsische Gesandte Leuber am 15. No-vember – wenige Tage, nachdem der Sekretär Hanson mit seinen Unterlagen in Stockholm eingetroffen war – im schwedischen Quartier in Münster seine Unter-schrift unter eine Ausfertigung gesetzt

Anm. 111.
und später nicht mehr von der Unter-zeichnung einer weiteren Urkunde berichtet. Die Pergamentausfertigung weist Leubers Namenszug auf; daher ist ihm dieses Dokument wohl an diesem Tag vorgelegt worden. Außerdem ist diese Urkunde heute noch zusammen mit den an Schweden überlieferten und irgendwann nach dem Frühjahr 1649 nach Stock-holm überbrachten Ratifikationsurkunden vorhanden. Die in der kaiserlichen Kanzlei erstellte und am 24. Oktober unterzeichnete Ausfertigung hingegen ist verloren. Sie teilt dieses Schicksal mit dem Memorial über die Unterzeichnungs-zeremonie vom 24. Oktober, das der Sekretär Hanson zusammen mit dem Ori-ginal nach Schweden brachte und im Reichsrat vorlegte

Anm. 86.
. Daher spricht einiges für die Annahme, daß die beiden letztgenannten Schriftstücke zusammen an an-derer Stelle abgelegt und später gemeinsam verloren gegangen sind

Es ist vor allem auf den verheerenden Stockholmer Schloßbrand vom Mai 1697 hinzuweisen, bei dem große Mengen von Akten ein Raub der Flammen wurden; schätzungsweise blieb nur ein Drittel des bis dahin gesammelten Materials erhalten. Die diplomatischen Akten und Ur-kunden bis 1645 (die damals noch in einer Serie zusammengelegt waren) gingen nahezu voll-ständig verloren; in die übrigen Bestände wurden große Lücken gerissen ( Kromnow, 8).
, während die Pergamenturkunde in Münster verblieben und zusammen mit den Ratifika-tionsurkunden nach Schweden gelangt ist.
Warum die schwedische Gesandtschaft zwei unterzeichnete und damit voll rechts-gültige Ausfertigungen ihres Friedensvertrags benötigte, ist nur zu vermuten. An-zunehmen ist, daß sie für sich in Münster und vielleicht auch gegenüber der schwedischen Armeeführung ein Exemplar des Vertrags in der Hand haben wollte, wenn sie das andere auf den unsicheren Weg nach Stockholm schickte. Noch fast vier Monate später zögerten selbst die kaiserlichen Gesandten angesichts der umherstreifenden Soldatentruppen, ihre Originale der kaiserlichen Post anzu-

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vertrauen

Anm. 203.
. Ein mehrfach größeres Risiko gingen die Schweden bei der Versen-dung ein, da ihr Bote nicht nur einen Landweg vor sich hatte, sondern auch noch die im Herbst gefährliche Ostsee überqueren mußte.
Aus Sicherheitserwägungen heraus scheint auch Servien eine zweite Vertragsaus-fertigung erstellt zu haben. Er hatte kurz nach der Unterzeichnung der Friedens-verträge nur eine Kopie des Textes nach Paris gesandt, da er wegen der unsiche-ren Straßen und des Bürgerkriegs in Frankreich den Verlust der Postsendung be-fürchtete; bei Verlust des einzigen Originals wäre nach seiner Meinung ein nicht wiedergutzumachender Schaden entstanden, weil der verbindliche Beweis für den tatsächlichen Abschluß des Vertrags verloren gewesen wäre

Anm. 122.
.
Schon damals kündigte Servien intern an, er werde eine weitere Ausfertigung besorgen und dem königlichen Hof als Vorlage für die Ratifikationen zusenden

Ebenda.
. Zunächst unterließ er dies jedoch und überschickte im Spätherbst statt dessen eine weitere, jetzt, wie er angab, sorgfältig kollationierte Kopie des Vertrags

Servien an Brienne, 1648 XI 24 (Ausf.: AE Paris, CP All 112 fol. 429–430, hier 429’).
. Un-mittelbar nach dem Austausch der Ratifikationsurkunden trat Servien mit einer entsprechenden Bitte an die kaiserlichen Gesandten heran

Diarium Leuber für 1649 II 9/19 ( SHStA Dresden , Locat 8134 Band 29 fol. 56’–57) sowie Altenburger Diarium für 1649 II 10/20 ( ThStA Altenburg , Altes Hausarchiv I E 19 fol. 234).
, jedoch erst am 8. März 1649 ließ das Reichsdirektorium von reichsständischen Deputierten offiziell eine zweite Ausfertigung unterzeichnen, die, wie Raigersperger angab, für die Pri-vatakten Serviens gedacht sei . Dies war und blieb die offizielle Lesart

Diese Begründung ist auch in den beiden Schreiben der prot. Reichsstände an den Kf.en von Mainz (Anm. 247) erwähnt.
; sie ist jedoch nicht völlig überzeugend. Servien hatte nämlich zu jenem Zeitpunkt schon seine Abreiseerlaubnis in der Tasche, wurde allerdings durch eine schwere, lang-wierige Krankheit gehindert, die Rückfahrt anzutreten und, wie geplant, alle Originaldokumente nach Paris zu bringen

Anm. 202.
. Wegen der für die Demobilma-chung anstehenden Verhandlungen hatte er seine Vollmacht schon provisorisch einem Militärbeamten übertragen

Er übertrug sie im März 1649 (Konzept: AE Paris , CP All 125 fol. 363) an d’Avaugour, der später frz. Bevollmächtigter beim Nürnberger Exekutionstag wurde ( Oschmann, 205 Anm. 17).
. Kurze Zeit später wurde der Resident La Court, der ihm bis dahin zur Seite gestanden hatte, zu seinem Nachfolger berufen und erhielt eine neue Verhandlungsvollmacht

La Court an Brienne, 1649 III 12 (Ausf.: AE Paris, CP All 125 fol. 351–359’).
. La Court benötigte deshalb drin-gend die wichtigen Verhandlungsunterlagen, und dazu zählte sicherlich in erster

[p. LXXXIV] [scan. 84]

Linie der unterzeichnete Friedensvertrag. Außerdem war der Weg nach Frank-reich weiterhin unsicher, vielleicht sogar im März 1649 noch riskanter als einige Monate zuvor, da nicht nur feindliche Truppen durchs Land streiften, sondern sich zu eben dieser Zeit der französische General Turenne gegen den König stellte und auf die Seite der aufständischen Frondeure überging

Oschmann , 137–140. Zu den Befürchtungen in Münster La Court an Brienne, 1649 III 9, III 12 und III 16 ( AE Paris, CP All 125 fol. 344–350, 351–359’, 375–376’).
. All dies mag für Ser-vien Grund genug gewesen sein, ein Vertragsduplikat anzufertigen, damit nach seiner Abreise eine Ausfertigung zur Sicherheit in Münster verbleiben und zudem seinem Nachfolger La Court als Beweismittel in den Verhandlungen dienen konnte.
Es gibt keine Nachricht darüber, welche der beiden Ausfertigungen Servien am 20. März nach Paris mitgenommen hat. Die Nachausfertigung vom März 1649 befindet sich, zusammen mit den von Servien überbrachten Ratifikationen und anderen Urkunden, heute noch unter den offiziellen staatlichen Archivalien. Hin-gegen ist die Überlieferungsgeschichte der Ausfertigung vom 24. Oktober, die heute im SA Münster liegt, ungeklärt

Jakobi , Vertragsexemplare, 219.
; es ist noch nicht einmal festzustellen, ob dieses Dokument jemals in die königlichen Archive gelangt ist. Erklären läßt sich die Trennung von den anderen Urkunden vielleicht damit, daß es diese Ur-kunde war, die damals in Münster verblieb, dann in die Akten La Courts kam und deshalb ihren Weg durch die Zeiten anders, vielleicht immer jenseits der staatlichen Archive, genommen hat. Der Austausch mit dem Duplikat mag be-wußt oder unabsichtlich geschehen sein; jedenfalls können die beiden Ausfertigun-gen leicht verwechselt werden, da das Schriftbild gleich und der Einband bis zu einem gewissen Grade sehr ähnlich sind.
Am 8. März 1649 wurden nicht nur die kurmainzischen Exemplare und das IPM für Servien, sondern noch eine weitere Ausfertigung des IPM unterzeichnet . Darum hatte, wie es hieß, der kaiserliche Prinzipalgesandte Nassau gebeten. Die Ausfertigung war tatsächlich aber – ohne daß dies den Reichsständen mitgeteilt wurde – für den bayerischen Kurfürsten gedacht, der überdies auch eine Ausferti-gung des IPO erhalten sollte. Im Friedensvertrag waren die alten Ansprüche Bayerns auf die Pfälzer Kurwürde und die Oberpfalz festgeschrieben worden

§§ 11–27 IPM und IV,3–19 IPO.
. Kurfürst Maximilian von Bayern hatte deshalb schon im Verlauf der Verhandlungen, insbesondere vor seinem Rücktritt vom Ulmer Waffenstillstand im September 1647, rechtsgültige Urkun-den zum Stand der pfälzischen Verhandlungen eingefordert

Anm. 7.
. Auch nach Ab-schluß des Westfälischen Friedens verfolgte er diese Linie weiter und beschaffte

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sich Protokolle über die pfälzischen Verhandlungen

Er erhielt (s. seine Weisungen von 1649 II 3 und III 3; Ausf.en: BHStA München, Kur-bayern Äußeres Archiv 3071 fol. 147–150’ und 262) vom kurmainzischen Reichsdirektorium die Ausfertigung des Schreibens des Pfälzer Kf.en über seine Annahme des Friedens, 1648 XII 22, und bat Volmar um ein Attestat für das Verhandlungsergebnis hinsichtlich des Religions-wesens in der Oberpfalz, das dieser ausstellte (1649 I 23; Ausf.: BHStA München, Kasten schwarz 7316 [Mappe Westfälischer Friede] fol. 6; dazu Oschmann, 152), und um weitere Protokolle über die pfälzische Sache (Kf. von Bayern an Volmar, 1649 III 17, Kopie: BHStA München, Kurbayern Äußeres Archiv 3071 fol. 317–317’; ders. an bay. Ges. , 1649 IV 14, VI 2, VI 30; Ausf.en: ebenda fol. 427, 594’, 612).
sowie beglaubigte Abschrif-ten der pfälzischen Ratifikationen des IPM und des IPO

Anhang 2 Anm.en 9–14. Außerdem bemühte sich Kf. Maximilian darum, Pgf. Karl Ludwig zu einem schriftlichen Verzicht auf die Kurwürde für sich und seine Brüder zu verpflichten oder von Ks., Reichsständen und den Kronen eine Spezialgarantie für die Sicherheit seiner Ansprüche auf Kurwürde und die Oberpfalz zu erhalten. Das letztere Vorhaben blieb wegen der Weigerung des Ks.s und Schwedens schließlich erfolglos, obwohl die projektierte Urkunde von einigen Reichsständen schon unterschrieben worden war ( Oschmann, 154f, 192ff).
.
In derselben dynastiepolitischen Absicht

Jakobi, Vertragsexemplare, 219, nimmt für die Ausfertigung der bay. Vertragsexemplare ein konfessionspolitisches Motiv an.
wies Kurfürst Maximilian schon im November 1648 seine Gesandten an, ein beglaubigtes Dokument der einschlägi-gen, die Pfalz betreffenden Passagen der Friedensverträge oder sogar ein vollstän-diges IPO zu beschaffen, das die kaiserlichen und alle königlichen Gesandten un-terzeichnen sollten

Kf. von Bayern an bay. Ges. , 1648 XI 10 (Ausf.: BHStA München , Kurbayern Äußeres Archiv 3069 fol. 425–429, 446), und später 1648 XII 9 (Ausf.: ebenda fol. 472–477’, 502), 1649 I 6 (Ausf.: ebenda 3071 fol. 1–7, 11), 1649 II 3 (Ausf.: ebenda fol. 147–150’), 1649 III 3 (Ausf.: ebenda fol. 260–263), 1649 III 24 (Ausf.: ebenda fol. 356–361).
. Die bayerischen Bevollmächtigten sprachen darüber mit den kaiserlichen Gesandten und schlugen dann dem Kurfürsten vor, zwei voll-ständige Friedensinstrumente in den beiden kaiserlichen Kanzleien anfertigen zu lassen

Bay. Ges. an Kf. von Bayern, 1648 XI 24 (Kopie: BHStA München, Nachlaß Lori Band 13 fol. 491–505, hier 503, 504).
. Man erwartete nämlich zum einen, daß die vom Kurfürsten vorgeschla-gene gemeinsame Bescheinigung der französischen und schwedischen Gesandten an Präzedenzstreitigkeiten scheitern würde. Zum andern befürchteten insbeson-dere die kaiserlichen Gesandten, daß eine Beglaubigung der Pfälzer Artikel durch die jeweiligen Vertragspartner andere Reichsstände auf den Plan rufen würde, die ihrerseits dasselbe für diejenigen Passagen fordern würden, die sie beträfen

Bay. Ges. an Kf. von Bayern, 1649 II 15 (Kopie: BHStA München, Nachlaß Lori Band 14 fol. 285–312, hier 309–311).
. Des-halb entwarfen sie zusammen mit den bayerischen Gesandten den Plan, zwei vollständige Ausfertigungen der Verträge von den beiden kaiserlichen Kanzleien herstellen und unter dem Vorwand, daß sie allein für die Kaiserlichen gedacht seien, unterzeichnen zu lassen. Vor allem Volmar und Krane nahmen sich der Sache an

Bay. Ges. an Kf. von Bayern, 1648 XII 22 (Kopie: BHStA München, Nachlaß Lori Band 13 fol. 639–670, hier 645–646); zum Folgenden 1649 I 19 (Kopie: ebenda Band 14 fol. 109–128, hier 117–118).
. Obwohl die Dokumente schon im Januar 1649 in Reinschrift vorla-

[p. LXXXVI] [scan. 86]

gen, zog die Angelegenheit sich bis ins Frühjahr 1649 hin, da die Fertigstellung der Ausfertigungen für das Reichsdirektorium und das Corpus Evangelicorum, mit denen gemeinsam diese Instrumente unterzeichnet werden sollten, durch die beschriebenen Unstimmigkeiten verhindert wurde. Schließlich hat Nassau bei Raigersperger die öffentliche Unterzeichnung des IPM am 8. März 1649 errei-chen können. Für das IPO gelang dies wahrscheinlich nicht

Die Meldung des bay. Ges. an Kf. von Bayern, 1649 III 9 (Kopie: ebenda fol. 419–438, hier 436–437), daß in der Reichsversammlung von 1649 III 8 beide Instrumente für Kurbayern unterschrieben worden seien, trifft wohl nicht zu.
, so daß es bei den reichsständischen Gesandten herumgereicht wurde

Dazu bay. Ges. Krebs an Volmar, 1649 III 13 (eigh. Ausf.: BHStA München, Kasten schwarz 7691 fol. 571), mit eigenhändiger Antwortnotiz Volmars.
. Außerdem fehlten noch die Unterschriften derjenigen reichsstädtischen Gesandten, die zur Konferenz nach Minden gefahren waren

Nämlich der Deputierten Gloxin und Kress von Kressenstain sowie Heiders.
. So zog sich die Erledigung dieses Auftrags noch ge-raume Zeit hin. Anfang April 1649 konnte der bayerische Gesandte schließlich beide Urkunden aus der Hand Volmars in Empfang nehmen

Am 3. April nach Krebs an Kf. von Bayern, 1649 IV 6 (Kopie: BHStA München, Nachlaß Lori Band 14 fol. 605–625, hier 605–606); zu seinen Initiativen davor s. bay. Ges. an Kf. von Bayern, 1649 III 12 (Kopie: ebenda fol. 439–458, hier 444–445), 1649 III 16 (Kopie: ebenda fol. 459–472, hier 464), Krebs an Kf. von Bayern, 1649 IV 2 (Kopie: ebenda fol. 587–604, hier 603–604), außerdem Krebs an Volmar, 1649 III 25 (eigh. Ausf.: ebenda Kasten schwarz 7691 fol. 608).
. Der Haushalt der bayerischen Gesandten war deshalb schon zuvor mit der Summe von 76 fl. bela-stet worden

In der Abrechnung der bay. Ges. wurden 72 fl. für das Schreiben des IPM und des IPO und 4 fl. für das Binden ( BHStA München, Hofamtsregistratur II Fasz. 128 [1647 X–1649 III 31] fol. 33’) notiert (Hinweis von Franz Bosbach).
.

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