Acta Pacis Westphalicae III C 2,1 : Diarium Volmar, 1. Teil: 1643 - 1647 / Joachim Foerster und Roswitha Philippe
Donnerstag
Von Kayserlicher Maiestät kombt mir ein er-
lassungschreiben
meiner obhabender Münsterischen function zu bedienung
mir anderwertts auffgetragnen Oberösterreichischen hofcancellariats, de 18.
Julii [ 347].
Deroselben anttwortte ich widerumb vom 4. huius mit underthänigster
danksagung, auch angehenkhter pitt, meinen successoren ehist zu befürdern,
damit ich noch vor einfallender unwitterlicher zeit abraisen möge [ 348].
Von Kayserlicher Maiestät empfangen wir den 2. huius ein resolution sub
dato Wien, den 19. Julii, innhalts, daß deroselben der mediatorn wegen
verenderung unserer plenipotentz wie auch wegen zulassung der Denne-
markhischen interposition gefüerte discurs der ursachen theils befrembtlich
theils auch beschwerlich vorkommen theten, weil bei solchem unbestendigen
und ungewissen vorgeben kein bestendiges remedium genommen werden
und gleich diser beschwerliche effectus folgen köndte, das dieienige, so der
umbstanden nit berichtet, da sie vorhin die ursachen der verlängerten trac-
taten niemandt anderen dann denn widerwerttigen cronen selbst gegeben,
anietzt widrige gedankhen, als wann die mora bei Ihrer Kayserlichen Maiestät
hafften theten, fassen möchten. Derentwegen wir, im faal hinfüro dergleichen
discurs von denn mediatoribus gefüert werden wolten, wir inen zu verstehen
geben solten, unß deß gegentheils erclärung in schrifften zuzestellen [ 349].
Hierauff beanttwortten wir Ihr Maiestät sub 4. huius, referirn unß erstens
uff unser vorgehende relation de 22. Julii. Sodann unterlassen wir nit, ein
und andern ortts, wo deß gegentheils widerige einbildung praedominiren
wollen, selbige außzenemmen, daß die Schwedischen selbst sich ob den
Franzosen und ihren langen auffhalte erclagen. Drittens berichten wir, daß
wir dem Hessen Casselischen deputato audientz geben und das sein anbrin-
gen allein in puris curialibus bestanden [ 350].
lassungschreiben
mir anderwertts auffgetragnen Oberösterreichischen hofcancellariats, de 18.
Julii [ 347].
Deroselben anttwortte ich widerumb vom 4. huius mit underthänigster
danksagung, auch angehenkhter pitt, meinen successoren ehist zu befürdern,
damit ich noch vor einfallender unwitterlicher zeit abraisen möge [ 348].
Von Kayserlicher Maiestät empfangen wir den 2. huius ein resolution sub
dato Wien, den 19. Julii, innhalts, daß deroselben der mediatorn wegen
verenderung unserer plenipotentz wie auch wegen zulassung der Denne-
markhischen interposition gefüerte discurs der ursachen theils befrembtlich
theils auch beschwerlich vorkommen theten, weil bei solchem unbestendigen
und ungewissen vorgeben kein bestendiges remedium genommen werden
und gleich diser beschwerliche effectus folgen köndte, das dieienige, so der
umbstanden nit berichtet, da sie vorhin die ursachen der verlängerten trac-
taten niemandt anderen dann denn widerwerttigen cronen selbst gegeben,
anietzt widrige gedankhen, als wann die mora bei Ihrer Kayserlichen Maiestät
hafften theten, fassen möchten. Derentwegen wir, im faal hinfüro dergleichen
discurs von denn mediatoribus gefüert werden wolten, wir inen zu verstehen
geben solten, unß deß gegentheils erclärung in schrifften zuzestellen [ 349].
Hierauff beanttwortten wir Ihr Maiestät sub 4. huius, referirn unß erstens
uff unser vorgehende relation de 22. Julii. Sodann unterlassen wir nit, ein
und andern ortts, wo deß gegentheils widerige einbildung praedominiren
wollen, selbige außzenemmen, daß die Schwedischen selbst sich ob den
Franzosen und ihren langen auffhalte erclagen. Drittens berichten wir, daß
wir dem Hessen Casselischen deputato audientz geben und das sein anbrin-
gen allein in puris curialibus bestanden [ 350].