Acta Pacis Westphalicae III C 2,1 : Diarium Volmar, 1. Teil: 1643 - 1647 / Joachim Foerster und Roswitha Philippe
Samstag
Sambstag abendts, den 18. huius, hatt mir don Diego
Saavedra zu wissen gemacht, daß der Venetianische ambassador bei ime
gewesen und neben andern vilen discursibus sich dahin vernemmen lassen,
daß die Franzosen sich wegen enderung ihrer vollmacht ze accommodiren
begehren. Sie und die Schweden weren auch zufriden, daß der könig von
Dennemarkh auch zu den fridenstractaten admittirt werde, doch nur als
hertzog zu Holstein und nit wegen des königreichs Dennemarkh interesse
contra Schweden. Hierauff möchte die accommodation der vollmachten vor
die handt genommen werden, und solten zu solchem ende vorderist die
Kayserlichen gsandten zu Oßnabrukh sich auch erclären, daß ihre vollmacht
hievor schon quoad formam et materiam durch graf Kurtz mit dem Salvio
aggiustirt und verglichen worden, dann es nit genug sei, daß wir unß dessen
in unserer contradictionschrifft hetten vernemmen lassen. Er, Saavedra,
hette sich benommen, hievon mit unß ze conferiren.
Dieweil er aber mir solches per schedulam angefügt, hab ich ime gleich
darauff wider geanttworttet: 1. ich köndte wol glauben, das den Franzosen
ernst sei, daß sie ihr plenipotentz emendiren wolten, dann die convenientia
sei clar und erfordere es auch ihr ietziger status, 2. könde ich nit verstehen,
waß der Venetus mit begehrter declaration von denn Oßnabrukhischen ver-
meine, ob sie solche inen, mediatoren, oder denn Franzosen oder denn Schwe-
den thun solten. Dan so es die meinung, daß dise declaration gegen denn
mediatorn thun solten, so were es sonder zweifel dahien angesehen, daß der
Venetianer sich mit disem actu in possessionem mediationis auch bei denn
Schwedischen handlungen setzen wolte, derentwegen wir hierzu nit würden
verstehen köndten, vil weniger die zu Oßnabrukh hierzu bekennen wöllen.
Gegen denn Franzosen ze thun, were ebenmässig ein ungereumbtes anmuet-
ten, weil die tractaten inter Suecos et Caesarem von denen inter Caesarem et
Gallos sua natura gantz abgesöndert und die Kayserliche gsandten zu Oßna-
brukh sich in wenig oder vil mit denn Franzosen einzelassen nit instruirt. Ge-
gen denn Schweden were es bereits geschehen und von denen hinwider nichts
replicirt worden. Daß aber Dennemarkh allein wegen deß Holsteinischen und
nit wegen des königreichs Dennemarkh interesse contra Schweden ad hos
generales tractatus admittirt werden solle, darein werden weder Ihr Kayser-
liche Maiestät noch der könig willigen, und haben Ihr Kayserliche Maiestät
wegen Holstein gegen dem Königreich von Dennemarkh kein difficultet.
Seye auch daß interesse deß königreichs Dennemarkh contra Schweden der-
maassen mit dem Römischen reich verwandt, daß es sich darvon nit separiren
lasse, und verwunderlich ze hören, das, indeme Schweden und Frankreich der
gantzen weit vorgeben, daß sie auff disem congress einen universalfriden un-
ter allen christlichen potentaten machen wollten, auch zu solchem ende alle
ihre confederatos et adhaerentes in Hollandt, Teutschlandt, Schweden, Italien
und villeicht gar auß Utopia hereinzuziehen understehen, anietzt Dennemarkh
außschliessen und zu einem ihrem belieben nach anstellendem particular-
tractat nöthigen sollen. Wann demnach der Venetianer keine bessere pro-
positiones thun woll, köndte er mit dergleichen auch zu hauß bleiben.
Saavedra zu wissen gemacht, daß der Venetianische ambassador bei ime
gewesen und neben andern vilen discursibus sich dahin vernemmen lassen,
daß die Franzosen sich wegen enderung ihrer vollmacht ze accommodiren
begehren. Sie und die Schweden weren auch zufriden, daß der könig von
Dennemarkh auch zu den fridenstractaten admittirt werde, doch nur als
hertzog zu Holstein und nit wegen des königreichs Dennemarkh interesse
contra Schweden. Hierauff möchte die accommodation der vollmachten vor
die handt genommen werden, und solten zu solchem ende vorderist die
Kayserlichen gsandten zu Oßnabrukh sich auch erclären, daß ihre vollmacht
hievor schon quoad formam et materiam durch graf Kurtz mit dem Salvio
aggiustirt und verglichen worden, dann es nit genug sei, daß wir unß dessen
in unserer contradictionschrifft hetten vernemmen lassen. Er, Saavedra,
hette sich benommen, hievon mit unß ze conferiren.
Dieweil er aber mir solches per schedulam angefügt, hab ich ime gleich
darauff wider geanttworttet: 1. ich köndte wol glauben, das den Franzosen
ernst sei, daß sie ihr plenipotentz emendiren wolten, dann die convenientia
sei clar und erfordere es auch ihr ietziger status, 2. könde ich nit verstehen,
waß der Venetus mit begehrter declaration von denn Oßnabrukhischen ver-
meine, ob sie solche inen, mediatoren, oder denn Franzosen oder denn Schwe-
den thun solten. Dan so es die meinung, daß dise declaration gegen denn
mediatorn thun solten, so were es sonder zweifel dahien angesehen, daß der
Venetianer sich mit disem actu in possessionem mediationis auch bei denn
Schwedischen handlungen setzen wolte, derentwegen wir hierzu nit würden
verstehen köndten, vil weniger die zu Oßnabrukh hierzu bekennen wöllen.
Gegen denn Franzosen ze thun, were ebenmässig ein ungereumbtes anmuet-
ten, weil die tractaten inter Suecos et Caesarem von denen inter Caesarem et
Gallos sua natura gantz abgesöndert und die Kayserliche gsandten zu Oßna-
brukh sich in wenig oder vil mit denn Franzosen einzelassen nit instruirt. Ge-
gen denn Schweden were es bereits geschehen und von denen hinwider nichts
replicirt worden. Daß aber Dennemarkh allein wegen deß Holsteinischen und
nit wegen des königreichs Dennemarkh interesse contra Schweden ad hos
generales tractatus admittirt werden solle, darein werden weder Ihr Kayser-
liche Maiestät noch der könig willigen, und haben Ihr Kayserliche Maiestät
wegen Holstein gegen dem Königreich von Dennemarkh kein difficultet.
Seye auch daß interesse deß königreichs Dennemarkh contra Schweden der-
maassen mit dem Römischen reich verwandt, daß es sich darvon nit separiren
lasse, und verwunderlich ze hören, das, indeme Schweden und Frankreich der
gantzen weit vorgeben, daß sie auff disem congress einen universalfriden un-
ter allen christlichen potentaten machen wollten, auch zu solchem ende alle
ihre confederatos et adhaerentes in Hollandt, Teutschlandt, Schweden, Italien
und villeicht gar auß Utopia hereinzuziehen understehen, anietzt Dennemarkh
außschliessen und zu einem ihrem belieben nach anstellendem particular-
tractat nöthigen sollen. Wann demnach der Venetianer keine bessere pro-
positiones thun woll, köndte er mit dergleichen auch zu hauß bleiben.