Acta Pacis Westphalicae III A 3,5 : Die Beratungen des Fürstenrates in Osnabrück, 5. Teil: Mai - Juni 1648 / Maria-Elisabeth Brunert
I (Vormittag; Sitzung des Fürstenrats): Wie hoch soll die Summe für die schwedische Militärsa-
tisfaktion sein?
II (Nachmittag; Re- und Correlation): Wie hoch soll die Summe für die schwedische Militärsa-
tisfaktion sein? Relation des Kurfürstenrats: Mehrheitsbeschluß über 15 bis 20 Tonnen fl.
für die schwedische Militärsatisfaktion, gebunden an bestimmte Bedingungen. Correlation
des Fürstenrats: Mehrheitsbeschluß über 20 Tonnen fl., berechnet nach Römermonaten und
gebunden an bestimmte Voraussetzungen. Einigung über die Höhe der Militärsatisfaktion
(20 Tonnen Gold); Scheitern eines Einigungsversuchs über den Zeitpunkt eines Waffenstill-
stands .
In I: Eine Umfrage sowie Erinnerung Österreichs an den kaiserlichen Befehl, erst am Schluß
der Verhandlungen die Militärsatisfaktion vorzunehmen, daher keine Stellungnahme zur
Proposition; Vorbehalt Bayerns, daß der Bayerische, Fränkische und Schwäbische Reichskreis
für seine Armeesatisfaktion zur Verfügung gestellt werden; Verweis Salzburgs auf seine aus
dem Linzer Vergleich von 1646 abgeleitete Befreiung von allen neuen Anlagen und daher
keine Stellungnahme zur Proposition; Vorbehalt des definitiven Votums durch Pfalz-Neuburg
bis zum Eintreffen der erwarteten Instruktion sowie Eventualwiderspruch gegen den Neben-
rezeß von 1648 IV 7 zur Vereinbarung über die hessen-kasselsche Satisfaktion; Suspension des
Votums durch Bamberg bis zum Eintreffen vollständiger Instruktion; Widerspruch Sachsen-
Altenburgs und -Coburgs gegen die geäußerten Vorbehalte; Vorbehalt Basels seiner Rechte an
der Grafschaft Pfirt/Ferrette; Eventualwiderspruch Fuldas gegen den Nebenrezeß von 1648
IV 7 zur Vereinbarung über die hessen-kasselsche Satisfaktion; Vorbehalt Braunschweig-
Celles im Namen des Hauses Braunschweig und Lüneburg, daß es nur bei der Beteiligung
aller an der Militärsatisfaktion zu dieser beisteuern werde; Vorbehalt Mecklenburg-Schwerins
und -Güstrows wegen ihrer Entschädigung für ihren Beitrag an der schwedischen Territo-
rialsatisfaktion ; Vorbehalt Württembergs, nur unter der Voraussetzung seiner vollständigen
Restitution zur Militärsatisfaktion beitragen zu wollen; Rechtsvorbehalt Baden-Durlachs
in der Badischen Sache; Vorbehalt der noch nicht restitutierten Wetterauer Grafen, nur bei
Wiedereinsetzung in ihre Rechte zur Militärsatisfaktion beitragen zu wollen, sowie Eventual-
widerspruch der betroffenen Grafen gegen den Nebenrezeß von 1648 IV 7 zur Vereinbarung
über die hessen-kasselsche Satisfaktion.
In II: Eine Umfrage im Fürstenrat während der Re- und Correlation sowie erneuter Verweis
Salzburgs auf seine aus dem Linzer Vergleich von 1646 abgeleitete Befreiung von allen neuen
Anlagen und daher keine Stellungnahme zur Proposition; Vorbehalt Pfalz-Neuburgs seiner
Ablehnung des Beschlusses, daß alle Reichsstände zur Militärsatisfaktion beitragen müssen.