Acta Pacis Westphalicae III A 3,5 : Die Beratungen des Fürstenrates in Osnabrück, 5. Teil: Mai - Juni 1648 / Maria-Elisabeth Brunert

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I (Vormittag; Sitzung des Fürstenrats): Wie hoch soll die Summe für die schwedische Militärsa-
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tisfaktion
sein?

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II (Nachmittag; Re- und Correlation): Wie hoch soll die Summe für die schwedische Militärsa-
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tisfaktion
sein? Relation des Kurfürstenrats: Mehrheitsbeschluß über 15 bis 20 Tonnen fl.
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für die schwedische Militärsatisfaktion, gebunden an bestimmte Bedingungen. Correlation
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des Fürstenrats: Mehrheitsbeschluß über 20 Tonnen fl., berechnet nach Römermonaten und
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gebunden an bestimmte Voraussetzungen. Einigung über die Höhe der Militärsatisfaktion
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(20 Tonnen Gold); Scheitern eines Einigungsversuchs über den Zeitpunkt eines Waffenstill-
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stands
.

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In I: Eine Umfrage sowie Erinnerung Österreichs an den kaiserlichen Befehl, erst am Schluß
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der Verhandlungen die Militärsatisfaktion vorzunehmen, daher keine Stellungnahme zur
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Proposition; Vorbehalt Bayerns, daß der Bayerische, Fränkische und Schwäbische Reichskreis
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für seine Armeesatisfaktion zur Verfügung gestellt werden; Verweis Salzburgs auf seine aus
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dem Linzer Vergleich von 1646 abgeleitete Befreiung von allen neuen Anlagen und daher
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keine Stellungnahme zur Proposition; Vorbehalt des definitiven Votums durch Pfalz-Neuburg
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bis zum Eintreffen der erwarteten Instruktion sowie Eventualwiderspruch gegen den Neben-
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rezeß
von 1648 IV 7 zur Vereinbarung über die hessen-kasselsche Satisfaktion; Suspension des
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Votums durch Bamberg bis zum Eintreffen vollständiger Instruktion; Widerspruch Sachsen-
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Altenburgs und -Coburgs gegen die geäußerten Vorbehalte; Vorbehalt Basels seiner Rechte an
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der Grafschaft Pfirt/Ferrette; Eventualwiderspruch Fuldas gegen den Nebenrezeß von 1648

[p. 210] [scan. 300]


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IV 7 zur Vereinbarung über die hessen-kasselsche Satisfaktion; Vorbehalt Braunschweig-
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Celles im Namen des Hauses Braunschweig und Lüneburg, daß es nur bei der Beteiligung
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aller an der Militärsatisfaktion zu dieser beisteuern werde; Vorbehalt Mecklenburg-Schwerins
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und -Güstrows wegen ihrer Entschädigung für ihren Beitrag an der schwedischen Territo-
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rialsatisfaktion
; Vorbehalt Württembergs, nur unter der Voraussetzung seiner vollständigen
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Restitution zur Militärsatisfaktion beitragen zu wollen; Rechtsvorbehalt Baden-Durlachs
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in der Badischen Sache; Vorbehalt der noch nicht restitutierten Wetterauer Grafen, nur bei
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Wiedereinsetzung in ihre Rechte zur Militärsatisfaktion beitragen zu wollen, sowie Eventual-
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widerspruch
der betroffenen Grafen gegen den Nebenrezeß von 1648 IV 7 zur Vereinbarung
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über die hessen-kasselsche Satisfaktion.

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In II: Eine Umfrage im Fürstenrat während der Re- und Correlation sowie erneuter Verweis
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Salzburgs auf seine aus dem Linzer Vergleich von 1646 abgeleitete Befreiung von allen neuen
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Anlagen und daher keine Stellungnahme zur Proposition; Vorbehalt Pfalz-Neuburgs seiner
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Ablehnung des Beschlusses, daß alle Reichsstände zur Militärsatisfaktion beitragen müssen.

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