Acta Pacis Westphalicae II A 1 : Die kaiserlichen Korrespondenzen, Band 1: 1643 - 1644 / Elfriede Merla

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EINLEITUNG

Nach Beseitigung mannigfacher Schwierigkeiten wurden am 24. März / 3. April 1643 in Hamburg die Ratifikationsurkunden des am 15. / 25. Dezember 1641 vereinbarten Präliminarvertrages und die Geleitsbriefe ausgetauscht

Eine Übersicht über die Ratifikationsverhandlungen 1642–1643 bietet APW [II C 1 S. XIXff.] Eine eingehende Darstellung dieser Verhandlungen findet sich auf Grund der gedruckten und der archivalischen Quellen in Kopenhagen, Paris, Stockholm und Wien u. a. O. bei J. A. Fridericia II S. 293–313.
. Die Rati-fikation des spanischen Königs sollte bis zum Beginn des allgemeinen Friedens-kongresses in Münster und Osnabrück, der nun endgültig auf den 1./11. Juli 1643 festgesetzt worden war, übergeben werden.
Von kaiserlicher Seite begann man alsbald mit den notwendigen Vorbereitungen. Der Reichshofrat Krane

Der Lic. der Rechte Johann Baptist Krane (um 1600–1672) wurde 1633 Reichshofrat, ein Amt, das er aber infolge seiner dauernden Abwesenheit bedingt durch kaiserliche Kommissionen selten wahrnahm. Über ihn W. Rave, Johann Krane, O. von Gschliesser S. 230f., NDB 3 S. 400 . Die Vollmachten für Krane, die Städte von ihren Verpflich-tungen zu entbinden, sind am 20. April 1643 ausgestellt. Druck: Gärtner I nr. 83 S. 193–195 und nr. 84 S. 195–197. Die Instruktion für Krane ist vom 22. April 1643. Druck: Gärtner I nr. 96 S. 198–210.
wurde damit betraut, die Konferenzstädte von ihren Verpflichtungen gegenüber Kaiser und Reich und ihren Landesherren zu entbinden und sie für die Dauer der Verhandlungen neutral zu erklären. Am 21. Mai traf er, aus Köln kommend, in Münster ein, wo am 27. Mai in feierlicher Zeremonie der Relaxations-akt vollzogen wurde. In Osnabrück verweigerte die schwedische Garnison zunächst den Abzug, doch konnte am 18. Juni auch diese Stadt für neutral erklärt werden. Als nächstes war dann für die Bereitstellung von Quartieren, für eine gesicherte Lebens-mittelzufuhr sowie für die Errichtung einer Poststation zu sorgen.
Für die Verhandlungen mit Frankreich waren als kaiserliche Bevollmächtigte der Graf von Nassau

Johann Ludwig Gf. Nassau-Hadamar (1590–1653), 1636 Reichshofrat, seit 1638 kaiserlicher Gesandter bei dem in Köln vorgesehenen Friedenskongreß, 1645 Geheimer Rat, 1650 Reichsfürst. Vgl. über ihn O. von Gschliesser S. 233f., H. F. Schwarz S. 312f. und K. Wolf. Die Vollmacht für Nassau und Krane vom 23. Juni 1643 ist gedruckt bei Gärtner I nr. 150 S. 330–333 und Meiern I S. 20–21.
, der am 30. Juli in Münster eintraf, und Krane bestimmt worden, für die mit Schweden der Graf von Auersperg

Johann Weikhard Gf. Auersperg (1615–1677), Frhr. zu Schönberg und Seisenberg, 1640 Reichshofrat, 1642 mit den Ratifikationsverhandlungen des Präliminarienvertrages in Hamburg betraut, von wo aus er am 1. August 1643 in Osnabrück anlangte. 1646 Geheimer Rat, 1644–1654 Obersthofmeister Kg. Ferdinands IV., nach dessen Tod Obersthofmeister Ferdinands III., 1653 Reichsfürst, in den 60er Jahren erster Minister Leopolds I., Sturz im Dezember 1669. Vgl. ADB 1. S. 640 , NDB 1 S. 437f. , O von Gschliesser S. 242f., H. F. Schwarz S. 201f. und die Biographie von G. Mecenseffy. Die Vollmacht für Auersperg und Volmar vom 23. Juni 1643 ist gedruckt bei Gärtner I nr. 151 S. 333–335 und Meiern I S. 21 –22.
und Dr. Volmar

Dr. Isaak Volmar, Frhr. von Rieden (1582–1662), oberösterreichischer Hofkammerpräsident, 1649 kaiserlicher Geheimer Rat. Volmar nahm 1643 als österreichischer Vertreter am Depu-tationstag in Frankfurt teil, von wo aus er am 8. September 1643 in Münster eintraf. Vgl. ADB 40 S. 264–269 und H. F. Schwarz S. 376f.
. Da es jedoch der

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tirolischen Nebenlinie des Hauses Österreich vornehmlich um die Verhandlungen mit Frankreich ging, erwirkte Ehgin. Claudia

Claudia von Medici (1604–1648) führte nach dem Tode ihres Mannes, Ehg. Leopolds V. von Österreich (1586–1632), die Regentschaft für ihren unmündigen Sohn Ferdinand Karl (1628–1662). Vgl. NDB 3 S. 266.
, daß der Kaiser in einer Weisung vom 7. bzw. 11. August

Ausfertigung der Weisung an Krane vom 11. August 1643, vgl. S. 46 Anm. 1. Die Weisung an Volmar ist vom 7. August 1643 datiert. Ausfertigung: RK , FrA Fasz. 92 I fol. 27.
1643 den oberösterreichischen Hofkammerpräsidenten Volmar und Krane anwies, ihre Plätze zu tauschen.
Die Hauptinstruktionen

Vgl. APW I 1 nr. 26 und 27.
, die am 15. Juli 1643 für beide Gesandtschaften ausge-fertigt wurden, waren ganz allgemein gehalten, da den Kurfürsten, Spanien, dem Ehg. Leopold Wilhelm und der Ehgin. Claudia Abschriften davon übersandt werden sollten. Gleichzeitig wurden die kaiserlichen Bevollmächtigten durch Neben-instruktionen

Siehe nr. 9. Die Nebeninstruktionen wurden also nicht nur geplant, wie H. Wagner in APW [I 1 S. 335] annimmt, sondern auch ausgefertigt, es fehlt jedoch der Hinweis auf Geheimverhand-lungen und zunächst auch auf die Kommunikation aller Verhandlungen mit den spanischen Gesandten. Letzteres wurde erst mit der Weisung vom 5. August angeordnet.
angewiesen, mit den Gesandten der feindlichen Kronen, sobald diese einträfen, unverzüglich zu verhandeln, ohne die Ankunft der Vermittler

Die Vermittlung in Münster sollten der Papst und Venedig, diejenige in Osnabrück Dänemark übernehmen. Vgl. L. Schiavi.
, die ohne-dies noch ungewiß sei, abzuwarten. Zudem stand zu befürchten, daß die Verhand-lungen durch die vorgesehenen Vermittler in mancher Hinsicht eher erschwert würden

Vgl. APW [I 1 S. 336] .
; daher wurden die kaiserlichen Bevollmächtigten am 5. August

Vgl. [nr. 16] .
angewiesen, auch nach ihrer Ankunft mit den Gesandten der feindlichen Kronen unmittelbar zu ver-handeln, wenn sich ein modus, kürzer als durch solche vermitlung zum trac-taten oder schluß zu kommen, finden ließe. Es scheint dabei jedoch nicht an Geheimverhandlungen gedacht worden zu sein, denn die kurz darauf ergangene „Fernere geheime Instruktion“ vom 23. September

Vgl. APW [I 1 nr. 28] .
schließt die Initiative zu Geheimverhand-lungen mit Schweden ausdrücklich aus (Art. 48 und 52) und gestattet solche Ver-handlungen lediglich unter bestimmten Voraussetzungen und nur, wenn Salvius

Johan Adler Salvius (um 1590–1652), schwedischer Hofkanzler und Reichsrat. Zu zahlreichen diplomatischen Missionen in Deutschland verwandt. Über ihn vgl. S. Lundgren, zusammen-fassend vgl. SMK I S. 17f.
von sich aus ihre Wiederaufnahme fordere (Art. 49–52)

Zu den früheren Geheimverhandlungen vgl. APW [I S. 330f] . Nach APW [II C 1 S. XXVff] . ging die Initiative zu neuen Geheimverhandlungen 1642 und Anfang 1643 von Auersperg aus, dies deckt sich nicht mit den Angaben Auerspergs, der in seinen Berichten Salvius die treibende Kraft dazu sein läßt. Vgl. vor allem den Geheimbericht aus Hamburg an den Reichsvizekanzler Kurz vom 6. Januar 1643 (Ausfertigung: RK , FrA Fasz. 46c, Konv. d fol. 8–12). Erst die Angebote zu Geheimverhandlungen vom Frühsommer 1643 scheinen unzweifelhaft von kaiser-licher Seite ausgegangen zu sein. Vgl. hierzu M. Koch II S. 4ff.
. Infolge der Entwicklung auf dem Kriegsschauplatz erstrebte die Wiener Politik gerade zu dieser Zeit einen

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möglichst schnellen Friedensabschluß; aber weder in Münster noch in Osnabrück bot sich Gelegenheit zu Verhandlungen, da die Gesandten der feindlichen Kronen auf sich warten ließen

Zwar traf Salvius am 27. November 1643 in Osnabrück ein, aber der schwedische Haupt-bevollmächtigte Johann Axelsson Oxenstierna (1611–1657), Gf. von Södermöre, ein Sohn des schwedischen Reichskanzlers Axel Oxenstierna (1583–1654), blieb vorerst in Minden zurück, um die Anreise der französischen Gesandten abzuwarten. Erst am 6. April 1644 kam er in Osnabrück an, während die französischen Gesandten am 16. März bzw. 5. April in Münster eingetroffen waren. Über Oxenstierna zusammenfassend SMK V S. 685f.
.
Inzwischen aber führten Ereignisse im Norden zu einer erneuten Ausweitung des Krieges. – Die schwedischen Ansprüche auf Pommern mußten Dänemark und Polen auf den Plan rufen. Schon 1636 war ein Bündnis zwischen dem Kaiser und Dänemark erwogen worden, dann aber nicht zustandegekommen. Seit 1642 verhandelten Polen und Dänemark über den Abschluß eines Bündnisses. Die Verhandlungen, in die sich auch der Kaiser einschaltete

Vgl. [nr. 22] und [41] , M. Koch I S. 473ff. und J. A. Fridericia II S. 304ff. und 320f.
, zogen sich jedoch zunächst hin, ohne zu einem Ergebnis zu führen. Eine Annäherung erfolgte erst, nachdem am 5. September 1643 die dänischen Gesandten in Osnabrück angelangt waren. Sie nannten den kaiserlichen Bevollmächtigten die Bedingungen, unter denen ihr König bereit sei, als des Kaisers getrewer fürst und vasall seinen Wünschen entgegenzukommen: der Kaiser sollte Kg. Christians IV. Sohn Friedrich, dem Administrator von Bremen, den Heirats-konsens erteilen, demselben das Stift Verden belassen, den Städten Hamburg und Bremen Sitz und Stimme auf den Reichstagen aberkennen, das Elbprivileg der Stadt Hamburg aufheben, Kg. Christian IV. mit Pinneberg belehnen und allen Reichs-ständen Generalamnestie gewähren

Vgl. nr. 54, 72, 73, 79, 84 und die ausführlichen Darstellungen bei G. Mecenseffy S. 320ff. und J. A. Fridericia II S. 339ff.
. Die Kaiserlichen konnten dies nur als ein Bündnisangebot auffassen, zumal die Dänen zu erkennen gaben, daß sie nicht in Gebietsabtretungen an Schweden einwilligen würden. Auersperg, der ihnen anfangs mit Mißtrauen begegnet war, hatte außerdem zu dieser Zeit den Eindruck gewonnen, daß es sowohl bei Schweden als auch bei Frankreich an Friedenswillen fehle; er sah infolgedessen in einem Bündnis mit Dänemark eine Möglichkeit, dem Kriege eine günstige Wendung zu geben, und wurde deshalb in der Folgezeit zum eifrigsten Befürworter eines Zusammengehens mit Dänemark.
In Wien jedoch war man gegenüber den dänischen Forderungen nur zu geringem Ent-gegenkommen bereit und gab eine unbestimmte Antwort

Weisung vom 15. Dezember. Siehe nr. 116.
; man gewährte lediglich die Verlängerung des Elbzolls auff eine ergibige zeit und die Überlassung dessen, was Dänemark im Laufe des Krieges in Pommern erobern würde bis zur Erstattung der Kriegskosten. Eine dem König günstige Zusage für Pinneberg sollte vorläufig noch zurückgehalten werden.
Die Verhandlungen zwischen Dänemark, Polen und dem Kaiser waren in Schweden nicht unbeachtet geblieben. Man war zu der Überzeugung gelangt, daß Dänemark seine Vermittlerrolle in Osnabrück nutzen werde, um Schweden am Erwerb Pom-

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merns zu hindern. Daher beschloß schon im Mai 1643 der schwedische Reichsrat, Dänemark noch vor Beginn des Kongresses von den Verhandlungen auszuschalten. Im Dezember überschritten dann schwedische Truppen die holsteinische Grenze und besetzten Holstein, Schleswig und Jütland. Durch den schwedischen Angriff auf Dänemark wurden die österreichischen Erblande von dem schwedischen Druck befreit, und da kurz zuvor, am 24. November 1643, kaiserliche und bayrische Truppen bei Tuttlingen einen glänzenden Sieg über die französische Armee errungen hatten, konnte man in Wien auf einen Ausweg aus der bedrängten Lage hoffen. Bisher zu einer schnellen Abwicklung der Friedensverhandlungen geneigt, sah man nun in einem Zusammengehen mit Dänemark die Möglichkeit, den Krieg doch noch zu einem siegreichen Ende zu führen oder wenigstens eine günstigere Ausgangsposition für die Friedensverhandlungen zu gewinnen. Auch Auersperg drängte, Dänemark annehm-bare Vorschläge für ein Bündnis zu unterbreiten, da er einen dänisch-schwedischen Vergleich fürchtete; er war überzeugt, daß das schwedische Angebot eines einjährigen Waffenstillstandes an Dänemark nur gemacht wurde, um Mißtrauen zwischen den Kaiser und die Dänen zu säen und diese zu einem Frieden mit Schweden geneigt zu machen, um dessen Zustandekommen sich Frankreich und die Generalstaaten be-mühten. Der Kaiser verlangte von Dänemark für den Abschluß eines Bündnisses die Zusicherung, ohne ihn keinen Frieden zu schließen. Wäre Kg. Christian IV. darauf eingegangen, so hätte er sein Schicksal auf Gedeih und Verderb mit dem des Kaisers verbunden; doch dazu war er nicht bereit. Die folgenden Verhandlungen in Osnabrück und Kopenhagen führten auch nicht weiter, und eine von kaiserlicher Seite geleistete Waffenhilfe scheiterte an der unzulänglichen Kriegsführung der kaiserlichen Generale.
Nach dem Ausbruch des schwedisch-dänischen Krieges reisten die dänischen Gesandten von Osnabrück ab und ließen nur einen Beobachter zurück; dennoch behielt sich Kg. Christian IV. ausdrücklich die Vermittlung vor. Salvius erklärte sich zwar bereit, auch ohne Vermittler zu verhandeln, aber gerade hierdurch hätte Schweden sein Ziel, Dänemark von den Verhandlungen auszuschalten, erreicht. Daher zeigte sich der Kaiser bestrebt, Dänemark die Vermittlung zu erhalten, und am 10. April 1644 befahl er seinen Bevollmächtigten, ihre Vollmachten nur auf dänisches, nicht aber auf schwedisches Verlangen hin vorzuweisen. Der daraus erwachsende Streit um den Austausch der Vollmachten beherrschte in den folgenden Monaten die Verhandlungen, bis schließlich Kg. Christian IV. Ende August 1644 seine Zustimmung dazu gab, diesen Austausch auch ohne dänische Vermittlung vor sich gehen zu lassen. Neue Schwierigkeiten erwuchsen aus dem nach der Ankunft der französischen Gesandten

Vgl. S. XXIII Anm. 15a
im April 1644 vorgenommenen Austausch der Vollmachten in Münster. Fanden die Franzosen zunächst an der Vollmacht der Kaiserlichen nichts auszusetzen, so hatten diese jedoch gegen die französische ernste Bedenken. Die Rechtfertigung des Krieges in der Einleitung wiesen sie als Verunglimpfung des Kaisers und seiner Verbündeten zurück. Ein weiterer Einwand richtete sich gegen die Einschränkung, daß die französischen Gesandten nur zusammen mit den ihnen verbündeten Ständen (coniunctim cum confoederatis et adhaerentibus) die

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Friedensverhandlungen aufnehmen dürften. Frankreich war dadurch jederzeit in der Lage, die Verhandlungen aufzuhalten, solange noch einer seiner Alliierten fehlte. Vor allem aber wurden die verbündeten Stände durch diese Klausel zu gleichberechtigten Verhandlungspartnern erklärt, während der Kaiser sie nur als Bittsteller in eigener Sache zulassen wollte. Nachdem die Streitigkeiten sich monatelang hingezogen hatten, unterbreiteten die Vermittler, der apostolische Nuntius

Fabio Chigi (1599–1667), Bischof von Nardo, Nuntius in Köln von 1639–1651, seit 1655 Papst (Alexander VII.). Über seine Vermittlertätigkeit in Münster, wo er am 19. März 1644 eintraf, vgl. L. Schiavi , H. Bücker und K. Repgen, Fabio Chigis Instruktion.
und der venetianische Botschafter

Alvise Contarini (1600–1653) war am 16. November 1643 in Münster angekommen.
, beiden Parteien einen Kompromißvorschlag. Die Franzosen erklärten sich daraufhin bereit, ihre Vollmacht in einigen Punkten zu ändern, aber um das Wort coniunctim kämpften sie weiterhin hartnäckig. Außerdem bemängelten sie jetzt an der kaiserlichen Vollmacht, daß diese allein auf Verhandlungen zwischen den kaiserlichen und französischen Bevollmächtigten beschränkt sei, ohne die confoederati et adhaerentes zu erwähnen; für dieses Ansinnen fanden die Franzosen jedoch selbst bei ihren schwedischen Verbündeten nur wenig Verständnis, und in einer heftigen Auseinandersetzung drohte Salvius gar mit Separatverhandlungen. Ende November einigte man sich schließlich dahin, daß der Kaiser die Verbündeten Frankreichs in seiner Vollmacht aufführen wollte, während die Franzosen dafür in die Streichung des coniunctim einwilligten.
Während man bei diesen Einigungsverhandlungen noch über die im Hamburger Präliminarvertrag bereits vorgesehene Teilnahme der Bundesgenossen der Kronen an den eigentlichen Friedensverhandlungen diskutierte, gelang es etwa zu derselben Zeit der Landgräfin von Hessen-Kassel, Frankreich und Schweden für die Berufung aller Reichsstände zum Kongreß zu gewinnen. Wiederholte Einladungen der Kronen an die Reichsstände führten schließlich dahin, daß diese trotz heftigen Widerstrebens des Kaisers und anfänglichen Zögerns der ursprünglich allein vorgesehenen Stände doch zugelassen wurden

Vgl. hierzu F. Dickmann S. 163ff.
.
Die vorliegende Edition setzt im Frühsommer 1643 ein und führt bis zur Ablösung Auerspergs im Herbst 1644

Im Juli 1644 wurde Johann Maximilian Gf. Lamberg (1608–1682) zum Nachfolger des als Prinzenerziehers nach Wien berufenen Auersperg ernannt. Lamberg brach am 4. August in Wien auf und traf am 21. September in Osnabrück ein. Einzelheiten über die Reise bringt das Diarium Lambergs im Oberösterreichischen Landesarchiv in Linz, dessen Veröffent-lichung in den APW vorgesehen ist. Auersperg führte noch bis Ende September die Geschäfte und trat am 7. Oktober die Rückreise an. Lamberg war von 1637–1669 Reichshofrat, seit 1657 Geheimer Rat, von 1661–1675 Oberstkämmerer und seit 1675 Obersthofmeister Leopolds I. Vgl. über ihn ADB 17 S. 538 , O. von Gschliesser passim und H. F. Schwarz S. 274–276.
; der zu dieser Zeit in Osnabrück erfolgte Austausch der Vollmachten stellt zudem einen Verhandlungseinschnitt dar.
*** Der vorliegende Band bringt – von wenigen Ausnahmen abgesehen – die Korrespon-denzen des Kaiserhofes mit den kaiserlichen Bevollmächtigten in Münster und Osnabrück sowie deren Korrespondenz untereinander.

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Die Reichsgeschäfte lagen bis zum Abgang des Reichsvizekanzlers Gf. Kurz

Ferdinand Sigismund Gf. Kurz von Senftenau (1592–1659), Reichsvizekanzler 1637–1659. Er selbst unterzeichnete stets mit Khurtz, hier wird jedoch durchgehend die heute gebräuchliche Schreibweise Kurz verwendet. Vgl. über ihn L. Gross passim, O. von Gschliesser passim und H. F. Schwarz S. 260–263.
uoch ganz in den Händen der Reichskanzlei. Diese hat bereits eine eingehende Darstellung erfahren

L. Gross ; vgl. auch APW I 1 S. 350ff.
, hier sei daher nur das Wichtigste für die Korrespondenz der Friedensverhandlungen zusammengefaßt. Der große Arbeitsanfall machte es erfor-derlich, daß beide Expeditionen der Reichskanzlei zu den Schreibarbeiten heran-gezogen wurden. Die deutsche Expedition führte die Korrespondenz mit den kaiser-lichen Bevollmächtigten in Osnabrück; ihr erster Sekretär war Dr. Johann Söldner

Dr. Johann Söldner (– 1649), von 1622–1649 Sekretär der deutschen Expedition, seit 1634 Reichshofrat. Vgl. L. Gross S. 387ff. und O. von Gschliesser S. 232.
, der zweite Sekretär Wilhelm Schröder

Wilhelm Schröder (– 1679), Sekretär der deutschen Expedition von 1640–1679. Vgl. L. Gross S. 391ff.
. Die Korrespondenz mit den kaiserlichen Bevollmächtigten in Münster wurde durch die von Johannes Walderode

Johannes Walderode von Eckhusen (1593–1674), von 1630–1674 Sekretär der lateinischen Expedition, seit 1637 Reichshofrat. Vgl. L. Gross S. 421ff., O. von Gschliesser S. 240f. und H. F. Schwarz S. 378f.
geleitete lateinische Expedition erledigt. Die Trennung wurde jedoch nicht streng durchgeführt, und es finden sich auch Weisungen an die Bevollmächtigten in Münster aus der deut-schen Expedition und solche an die Bevollmächtigten in Osnabrück aus der lateini-schen Expedition. Im allgemeinen fertigten die Sekretäre das Konzept an, verbesserten das Reinkonzept und unterzeichneten die Reinschrift

Als Schreiber der Reinkonzepte und Reinschriften lassen sich folgende Kanzleischreiber nachweisen: Jakob Grimmer, Georg Gurr, Georg Wilhelm Ostermayer, Hans Jakob Knoll, Erhart Grätl, Kaspar Widemann, Paul Schürer, Konrad Zelffe, Johann Christian Wildenhan, Gerhard Max Ostermay, Mathias von Blöd, Johann Kees. Vgl. L. Gross S. 472f. Vielfach stammen auch die Konzepte von einem Kanzleischreiber.
, die dann vom Reichsvize-kanzler

Bis einschließlich 1644 vertrat den Reichsvizekanzler während seiner Abwesenheit der Reichs-hofrat Dr. Konrad Hilteprandt (Hilleprand, Hildbrandt, Hillebrandt). Vgl. L. Gross S. 337 und O. von Gschliesser passim.
und zuletzt vom Kaiser unterschrieben wurde. Für die politischen Akten der Reichskanzlei haben weder Einlaufsprotokolle noch Indizes bestanden

Vgl. L. Gross S. 236.
. Nach Beendigung des normalen Geschäftsganges kamen die Akten in die „registratura publicorum“.
Andere Kanzleien am Kaiserhof spielen für die Westfälischen Friedensverhandlungen keine Rolle, auch nicht die von Ferdinand II. gegründete österreichische Hofkanzlei, die später die Reichskanzlei zurückdrängte und die auswärtigen Geschäfte fast vollständig an sich ziehen konnte.

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In Münster führte Volmar die „Dienstregistratur“

RK , FrA Fasz. 90 und 92 (= 23 Bände). Fasz. 90 I–III ist ein Diarium Volmars, daß in seiner Art völlig von anderen uns bekannten Diarien (etwa Wartenbergs oder Lampadius) abweicht, es ist eher als ein etwas ausführlicher gehaltenes Geschäftstagebuch zu bezeichnen, welches zudem von einer Reihe von Protokollextrakten durchsetzt ist. Jeder eingetragene Ein- oder Ausgang hat eine eigene Numerierung erhalten, die ein Auffinden der zugehörigen Akten in den Faszikeln 92 leicht ermöglicht. Eine Abschrift des Diariums aus der zweiten Hälfte des 18. Jahrhunderts ist ebenfalls in die Friedensakten der Reichskanzlei gekommen ( RK , FrA Fasz. 89 I–III). Mit der Dienstregistratur ist die weiter unten erwähnte Registratur Volmars nicht zu verwechseln, diese ist ohne Register und ohne Schriftstücknumerierung.
, in welche die Konzepte der Ausgänge – diese wurden von Volmar entworfen – sowie alle eingehenden Schriftstücke eingeordnet wurden. Bis zur Ankunft des Gfen. Trauttmansdorff

Maximilian Gf. Trauttmansdorff (1584–1650) war seit 1618 Geheimer Rat und seit 1637 kaiserlicher Obersthofmeister; ein kurzer Abriß über sein Leben findet sich in ADB 38 S. 531 , über sein Wirken als Reichshofrat vgl. O. von Gschliesser S. 138ff., über seine Tätigkeit im Geheimen Rat vgl. H. F. Schwarz S. 127ff. und S. 372–374. Vgl. auch APW I 1 passim.
Ende November 1645 sind mit Ausnahme der ausschließlich an Volmar gerichteten Weisungen und Schreiben jedoch nur Abschriften der Eingänge in die Dienstregistratur gelangt, während die Ausfertigungen vermutlich in die Kanzlei Nassaus gekommen sind. Das Schriftgut aus der Kanzlei Nassaus oder wenigstens Teile davon befinden sich heute im königlichen Hausarchiv in Den Haag

Nach Auskunft des Hauptstaatsarchivs Wiesbaden sind nach dem Wiener Kongreß alle „Perso-nalia“ des Hauses Nassau an das königliche Hausarchiv in Den Haag abgegeben worden, wobei man den Begriff „Personalia“ sehr weit gefaßt hat. Der Nachlaß Nassaus ist nicht in die vor-liegende Publikation einbezogen worden.
.
Für Osnabrück wird man ebenfalls mit einer amtlichen „Dienstregistratur“ rechnen dürfen. Sie wird von Krane, der wohl die Konzepte der Gesandtschaftsberichte an-fertigte, geführt worden sein. Wahrscheinlich waren hier Einlauf und Auslauf gesondert abgelegt, da die eingegangenen Schriftstücke (Ausfertigungen) heute fast ausnahmslos in den Friedensakten der Reichskanzlei vorhanden sind, die Konzepte der von Osnabrück ausgegangenen Schriftstücke dagegen nicht aufgefunden werden konnten. Wie Nassau, so scheinen auch alle anderen Bevollmächtigten eine eigene Kanzlei oder Registratur gehabt zu haben, in der neben privaten Schreiben meist die halbamtliche und vereinzelt auch amtliche Korrespondenz aufbewahrt wurde. Über den Verbleib dieser Registraturen läßt sich keine restlose Klarheit gewinnen; diejenige Nassaus wurde schon erwähnt. Umfangreiche Teile der Registra-tur Volmars gelangten in die österreichische Hofkanzlei und finden sich heute in dem Bestand „Österreichische geheime Staatsregistratur“

Vgl. L. Bittner I S. 397f.
. Die Registratur Trauttmansdorffs ist zum großen Teil im Familienarchiv der Fürsten Trauttmansdorff

Das Familienarchiv befindet sich als Depositum im HHStA . Vgl. L. Bittner IV S. 442–447.
erhalten, Teile der Registratur Lambergs befinden sich im Schloßarchiv Steyr. Während über den Verbleib der Registratur Auerspergs nichts ermittelt werden konnte

Offenbar sind die Akten nicht in das fürstliche Archiv auf Schloß Losensteinleithen bei Steyr gekommen, da G. Mecenseffy in ihrer Biographie Auerspergs an keiner Stelle auf diese Akten Bezug nimmt.
, lassen sich für diejenige

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Kranes wenigstens einige Hinweise geben, wobei allerdings dahingestellt bleiben muß, ob überhaupt eine Scheidung zwischen Osnabrücker „Dienstregistratur“ und Privat-registratur Kranes bestanden hat. In der Universitätsbibliothek Gießen haben sich mehrere Bände Abschriften der Westfälischen Friedenshandlungen aus dem Nachlaß Senkenberg erhalten

Codex 203–208, 210. Vgl. hierzu F. D. Häberlin – R. K. von Senkenberg 27, S. XIX und 14f.
. Da sich in diesem Nachlaß einige Bände unzweifelhafter Original-Handakten Kranes

Codex 200, 209 und 336 (Kölner Friedenskongreß).
finden, liegt die Vermutung nahe, daß auch diese Abschriftenbände aus der Osnabrücker Dienstregistratur stammen. Es läßt sich jedoch nicht erkennen, nach welchem Prinzip bei diesen Abschreibarbeiten verfahren worden ist; für manche Zeiträume ist sicher jedes in dieser Registratur vorhanden gewesene Schriftstück, zuweilen sind nur einzelne Schriftstücke abgeschrieben, und dann wiederum fehlt für mehrere Wochen jegliche Abschrift. Mit diesen Gießener Hand-schriften stimmt der Abdruck Gärtners in Auswahl und Text zwar weitgehend, jedoch nicht in allen Einzelheiten überein, so daß Gärtner eine andere Vorlage gehabt haben muß. Nun erwähnt Montesquieu in einem Brief vom Juli 1728

An den Abbé d’Olivet. Vgl. F. Gebelin – A. Morize I nr. 188 S. 231ff. Den Hinweis verdanke ich Herrn Prof. Dr. Max Braubach.
, daß der Gf. von Wackerbarth im Besitze eines Manuskriptes gewesen sei, das alle Depeschen der kaiserlichen Bevollmächtigten in Münster an den Kaiser enthalten habe. Dieses Manuskript aber sei in seinem Hause in Dresden verbrannt. Da die Gärtnersche Vorlage ebenfalls in Dresden verbrannt sein soll, wodurch Gärtner an einer Fort-setzung seiner „Westphälischen Friedensscanzley“, die bis Ende Mai 1646 reicht, verhindert wurde, ist zu vermuten, daß dieses Manuskript mit der Vorlage Gärtners identisch ist. Die Angabe Montesquieus, daß es sich um Unterlagen der kaiserlichen Bevollmächtigten in Münster gehandelt habe, ist allerdings kaum richtig, da das bei Gärtner gedruckte Material nur aus der Osnabrücker Dienstregistratur stammem kann. Bei Gärtner wie bei den Abschriften in der Universitätsbibliothek Gießen, die bis Juli 1647 reichen, differiert die Datierung der Berichte der kaiserlichen Bevoll-mächtigten in Osnabrück an den Kaiser von den Ausfertigungen in den meisten Fällen um einen oder wenige Tage, offensichtlich, weil die Abschriften nach den Konzepten Kranes angefertigt wurden, während die Ausfertigungen meist erst einen Tag später datiert sind. Unerklärlicherweise weichen die originalen Berichte der münsterischen Bevollmächtigten von April 1644 bei gleichem Sachinhalt im Wortlaut stark von den bei Gärtner gedruckten Berichten ab.
Die beiden Dienstregistraturen in Münster und Osnabrück hätten nach Beendigung der Friedensverhandlungen an die Reichskanzlei abgegeben werden müssen. Über den Verbleib der Osnabrücker Registratur konnte im Vorausgehenden nur teilweise Aufschluß gegeben werden. Die Schicksale der münsterischen Dienstregistratur liegen dagegen offen vor uns. Die Registratur ist vollständig erhalten, sie kam spätestens nach Volmars Tod in die österreichische Hofkanzlei und von dort im 18. Jahrhundert ins Staatsarchiv

Vgl. L. Bittner I S. 350f.
.

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Die Schriftstücke aus den Registraturen der Reichskanzlei sind zum größten Teil erhalten. Die Registraturen sind durch äußere Eingriffe – vor allem durch den Zwangsaufenthalt in Paris während der napoleonischen Zeit – zerrissen worden und haben dann verschiedene Neuordnungen erfahren, wobei sie mit Akten verwandten Inhalts aus anderen Provenienzen vermischt wurden. Schon im Anfang des 19. Jahr-hunderts hat man es aufgegeben, die alte Registraturordnung wiederherzustellen

Vgl. L. Bittner I S. 350.
. Die meisten der im Text edierten Schriftstücke finden sich heute in den Friedensakten der Reichskanzlei, wohin schließlich auch die münsterische Dienstregistratur gelangt ist. Ein kleiner Teil der Korrespondenz, so diejenige der kaiserlichen Bevoll-mächtigten in Osnabrück vom Juli 1644, ist in die Kriegsakten hineingeraten. Weitere Korrespondenz- bzw. Verhandlungsakten zu den Friedensverhandlungen sind nunmehr in der „Österreichischen geheimen Staatsregistratur“ und in den Friedensakten der Staatskanzlei abgelegt. Die Schriftstücke dieser Bestände sind allerdings erst für die späteren Verhandlungsjahre von Bedeutung.
*** Auf dem Frankfurter Deputationstag kamen verschiedentlich Weisungen des Kaisers an seine Gesandten in Münster und Osnabrück zum Diktat

Dies beweist ein Aktenband im HStA Düsseldorf ( Kurköln VI 1033). So wurden z. B. am 11. Juni 1644 nr. 251, 263 und 264 diktiert. Hierdurch erklärt sich leicht, daß die Schweden im Besitz von Kopien waren, vgl. APW II C 1 nr. 192 C.
. In zahlreichen Archiven lassen sich daher heute einzelne Schriftstücke finden, die in vorliegendem Band veröffentlicht sind. Es wurde darauf verzichtet, diese Archivalienstandorte nachzuweisen.
Die Art der Textauswahl, die Gestaltung der Regesten und die Wahl der Vorlagen ist in ähnlicher Weise wie in APW II C 1 erfolgt. Innerhalb der einzelnen Schrift-stücke werden Hinweise sowie Dinge, die sich nicht unmittelbar auf die Friedens-verhandlungen beziehen (z. B. Kriegsnachrichten, Privatsachen, Finanzen, Emp-fehlungen), nur in Stichworten angedeutet. Der Inhalt der Beilagen wird im allgemeinen nur dann in wörtlichem Auszug oder als Regest wiedergegeben, wenn erstens der Inhalt in knapper Form nicht schon aus dem Brief, in dem die Beilage genannt ist, hervorgeht und wenn zweitens das betreffende Schriftstück innerhalb der APW an anderer Stelle voraussichtlich nicht abgedruckt wird. Anrede und Titulatur, Inhaltsangabe des Bezugschreibens, Grußformel und Unter-schrift werden ausgelassen. Die Rubra bleiben unberücksichtigt, ebenfalls werden Vermerke der Kanzleischreiber auf den Konzepten nicht angeführt, da diese Vermerke nur bedeuten, daß von ihnen die Reinschriften angefertigt wurden. Das Datum im Briefkopf erscheint, sofern der Brief im alten Stil datiert ist, im alten und im neuen Stil, außer in den Fällen, in denen der Schreibstil nicht sicher bestimmt werden kann. Das Ankunftsdatum wird aus dem Präsentationsvermerk der jeweiligen Kanzlei entnommen oder, soweit möglich, aus dem Antwortschreiben in eckigen Klammern ergänzt.

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Als Vorlage für den Druck wurden, soweit vorhanden, die Ausfertigungen, sonst die diesen am nächsten stehenden Kopien und nur in wenigen Fällen ein Konzept benutzt, denn die Kopien der nicht erhaltenen Weisungen an die Bevollmächtigten in Münster wurden in der „Dienstregistratur“ von den Ausfertigungen wörtlich abgeschrieben, während die Konzepte häufig geringfügige Abweichungen aufweisen, die meistens aller-dings nur stilistischer Art sind.
Ein großer Teil der Berichte Auerspergs sowie Auerspergs und Kranes ist verschlüs-selt. Die Chiffre wurde nach Eingang der Berichte aufgelöst und der Klartext auf ein gesondertes Blatt, zuweilen jedoch auch über der Chiffre oder am Blattrand nieder-geschrieben. Auersperg hatte zudem noch eine weitere Chiffre für seine Korrespondenz mit Kurz. Da der Schlüssel nicht erhalten ist, bereitet bei Fehlen des Klartextes die Dechiffrierung einige Schwierigkeit. Es handelt sich hier um einen doppelten Zahlenschlüssel: die erste Tabelle enthält die Buchstaben des Alphabets, denen die Zahlen 20 bis 72 entsprechen, wobei die meisten Buchstaben durch zwei, einige auch drei verschiedene Zahlen wiedergegeben werden können; die zweite Tabelle enthält in alphabetischer Reihenfolge häufig gebrauchte Wörter sowie Titel, Orts- und Länder-namen. Aus der Zahlenreihe von 75 (= auch) bis 219 (= Zeit) konnten zahlreiche, jedoch nicht alle Wörter erschlossen werden, und auch bei manchen erschlossenen bleiben noch Zweifel bestehen. Für regierende Fürsten sowie sonstige Angehörige von Herrscherhäusern ist, soweit nicht eine Sachanmerkung notwendig war, auf jede biographische Erläuterung ver-zichtet worden, da die Daten leicht nachzuschlagen sind. *** Für Rat und Hilfe, für viele Hinweise und Auskünfte, für die kritische Durchsicht von Manuskript und Korrekturen danke ich Herrn Prof. Dr. Konrad Repgen, Bonn. Mein Dank gilt den Damen und Herren des HHStAs Wien, insbesondere Herrn Prof. Dr. Hans Wagner, der mich bei meinen Arbeiten in Wien betreut und beraten hat. Abschreibarbeiten bei den handschriftlichen Quellen leisteten Frau Hildburg Schmidt und Frau Elfriede Merla. Der Mitarbeit der Letzteren verdanke ich die Entzifferung mancher Briefstellen sowie zahlreiche Verbesserungen bei der Text-gestaltung und bei der Einleitung, sie hat viele Auskünfte erteilt und die Korrekturen eines großen Teiles des Bandes mitgelesen. Meinem Kollegen Herrn Dr. Wilhelm Janssen, Düsseldorf, danke ich für seine Mithilfe bei der Entzifferung schwer les-barer Stellen der Auersperg-Berichte. Für Auskünfte und Hinweise danke ich Herrn Dr. Erich Hiittenhain, Bonn, Herrn Dr. Manfred Merkes, Bonn, Herrn Dr. Wolfgang Prange, Schleswig, Herrn Dr. Ernst Manfred Wermter, Essen, Herrn Dr. Fritz Wolff, Düsseldorf, sowie dem Zentralarchiv Merseburg.

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