Acta Pacis Westphalicae III A 1,1 : Die Beratungen der kurfürstlichen Kurie, 1. Teil: 1645 - 1647 / Winfried Becker
[44]. Sitzung des Kurfürstenrats mit Re- und Correlation Münster 1646 Oktober 24

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[44]. Sitzung des Kurfürstenrats mit Re- und Correlation


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Münster 1646 Oktober 24

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Kurmainz Rk FrA Fasz. 9 I nr. 30 = Druckvorlage; damit gleichlautend Kursachsen
27
Rs I fol. 103–105. Vgl. ferner Kurmainz Rp FrA Fasz. 14; Kurtrier zA ( damit identisch
28
Kurtrier spA p. 1047–1056 ); Kurköln zA I fol. 251’–253’ ( damit identisch Kurköln
29
spA II fol. 558–564 und Kurköln zA Extrakt fol. 24’–25 ); Kurbayern K III fol. 219–
30
225’.

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Zeitpunkt der reichsständischen Intervention für Kurbrandenburg in der pommerschen Frage. Zu-
32
sammenhang mit den Religionsgravamina, den unmittelbaren Verhandlungen zwischen den Betroffe-
33
nen in dieser Frage, den übrigen schwedischen Gebietsforderungen, speziell Bremen, Verden, Osna-
34
brück . Äquivalent für Kurbrandenburg.

[p. 668] [scan. 792]


1
[Im Kurfürstenratszimmer des Bischofshofs]. Vertreten: Kurmainz, Kurtrier, Kurköln, Kur-
2
bayern , Kursachsen.

3
Kurmainz proponebat. Verweisen auf den Mehrheitsbeschluß des Kurfürsten-
4
rats
vom

33
4 4. August ] In Kursachsen Rs I statt dessen irrtümlich 4. Junii; in Kurtrier zA,
34
spA, Kurbayern K III zusätzlich: Das Conclusum der Kurfürsten ist von den übrigen
35
Reichsräten gebilligt worden.
4. August

42
Siehe oben S. [ 633f. ]
, in der pommerschen Frage erst nach Vergleichung der Reli-
5
gionsgravamina
für Kurbrandenburg zu intervenieren. Nach Mitteilung dieses
6
Beschlusses an die kurbrandenburgischen Gesandten hetten aber dieselbe dabey
7
nit acquiescirt, sondern nachmahls sowohl die Kayßerlichen herrn gesanden
8
alß

36
8 sie – belangt] Laut Kurtrier zA, spA Kurbayern K III am 2. Oktober 1646.
sie Churmaintzische darunder belangt und begehrt, solches uff volgende
9
maß anderweit in deliberation zu pringen. Nemblichen

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9–24 Seine – disponiren] In allen Überlieferungen gleichlautend, in Kurmainz
38
Rp reinschriftlich nachgetragen. Die Übernahme der kurbrandenburgischen Erklärung im
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Wortlaut wird von Kurmainz laut Kurmainz Rp damit begründet, daß nach iüngst
40
gehaltener deliberation vorgeben werden wollen, alß wan der herrn Churbranden-
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burgischen intention bey dem directorio nit recht wehre eingenohmmen worden.
Seine Churfürst-
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liche Durchlaucht zu Brandenburg hetten sich so weit uberwunden, daß
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sie, den sambtlichen chur-, fürsten und ständen des reichs zum frieden zu
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verhelffen, von ihren unstreitigen und zwar dennen landen, darauf ihres
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status vornembste sicherheit gröstentheils beruehet, etwas, yedoch gegen
14
genugsames aequivalens, zurücklaßen wolten, könden aber gantz Pommern
15
durchauß nit nachgeben noch dasselbe durch die halbschied abtheilen laßen.

16
Wann aber von der cron Schweden ein pilliges, christliches von Seiner
17
Churfürstlichen Durchlaucht begehrt würde, wolten sie mit derselben
18
tractiren, yedoch daß die Pommerische ständ zuvorderist dießfals zusammen-
19
gelaßen würden, die sach zu deliberiren und Seiner Churfürstlichen Durch-
20
laucht zu assistiren; und hetten derowegen sambtliche chur-, fürsten und
21
ständ des reichs sich dießes wercks getrewlich und cum fervore mit anzu-
22
nehmmen und die cron Schweden von ihrem excessivo postulato abzu-
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stehen , embsigen vleißes zu ermahnen und zur pilligkeid und raison zu
24
disponiren. Ob nun dießem zu deferiren oder waß sonsten den herrn gesan-
25
den zu gemüt gehet, solches wolten sie gern vernehmmen und sich mit
26
denselben eines gewißen vergleichen.

27
Kurtrier . Erinnern sich auch daran, daß seinerzeit zusätzlich beschlossen wurde,
28
die Antwort der Schweden an die Deputation der evangelischen Stände zugunsten
29
Kurbrandenburgs zunächst in Erfahrung zu bringen; die lautete nämlich, weiln sie
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anderst nit als uff gantz Pommern instruirt, daß sie weiters nichts thun
31
könden, es wolte sich aber der Ochßenstirn interponiren, daß es bey halb
32
Pommern und Stettin verpleibe, yedoch Churbrandenburg ein aequivalent

[p. 669] [scan. 793]


1
gegeben werde. Es wehren unlengsthin derentwegen zwischen der cronen
2
und den Kayßerlichen abgesanden zu Oßnabrück tractaten gepflogen
3
worden, wobey sie die Schweden resolvirt, alles nacher Stockholmb zu
4
berichten und wie weit sie nachzugeben, sich bevelchs zu erholen, auch
5
dabey die vertröstung gethan, solche resolution gegen end dießes monaths
6
zu haben und zu eröffnen.

34
6–9 Dahero – würde] Fehlt im knapperen Kurmainz Rp.
Dahero zu besorgen, wann man schon bey den-
7
selben ietzo interveniren solte, sie doch keine andere resolution alß den
8
Kayßerlichen und Frantzösischen geben, sondern alles ohne frucht sein
9
würde. Hielten dahero, damit bis zu einlangung solcher königlich Schwedi-
10
schen resolution ein- und zurückzuhalten,

35
10–17 in – solte] Fehlt in Kurköln zA I, spA II.
in specie aber von Churbranden-
11
burg zuvorhero zu vernehmmen, waß Ihre Churfürstliche Durchlaucht
12
von den Pommerischen landen geben wolten. Da man alßdann befinden
13
solte, daß durch der ständ interposition daß friedenswerck zum stand dar-
14
durch zu pringen, werde Churtryr sich die intervention auch nit zuwider
15
sein laßen, insonderheit weiln die churfürstliche verain und verbrüderung
16
mitpringe, daß einer dem andern, wo es umb land und leuth zu thun,
17
assistiren solte

38
Während sich die Kurfürsten im Kurverein von Rhens nur gegenseitig die Rechte und Freiheiten,
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die sie vom Reich hatten, garantierten ( Stengel nr. 545 S. 361), sah Art. 3 des Kurvereins
40
von 1558 (und bereits 1424) gegenseitigen Beistand vor, falls ein Kurfürst in seinem Kurfürstentum,
41
seinen Rechten, Zöllen und herrlichkeiten gekränkt würde; vgl. auch Art. 9, 10 ( Häberlin
42
3 S. 449ff., 451, 455).
.

18
Gleichergestalt hette man sich nit allein Churbrandenburg wegen Pommern,
19
sondern auch anderer interessirten alß Bremen,

36
19 Oßnabrück] In Kurmainz Rp keine Namen, in Kurtrier zA, spA, Kurköln zA I,
37
spA II, Kurbayern K III statt Osnabrück Verden aufgeführt.
Oßnabrück etc. anzunehm-
20
men und vor dieselbe zu interveniren.

21
Schließlichen hielten auch davor, von den herrn Churbrandenburgischen
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zu vernehmmen, von weme sie daß bedeute aequivalent begehrten, ob sie
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solche indemnisation ahn Schweden, gleich von Kayßerlicher Mayestät
24
bey der cron Franckreich der Elsaßischen landen halben beschehen, oder
25
daß Römische reich praetendirten. Solten sie es ahn etliche ständ des reichs
26
begehren, so werden dieselbe eben dergleichen wiederumb haben wollen
27
und es endlichen einen immerwehrenden process geben.

28
So hette man auch ihres davorhaltens die Pommerische ständ, weiln es umb
29
sie allein zu thun, hierüber zu hören.

30
Kurköln . Nach Meinung des Kurfürsten von Köln ist, wenn überhaupt, dann so
31
wenig wie möglich pro necessitate pacis von Land und Leuten des Reichs wegzuge-
32
ben
. Da auch die ständ hierbey etwas nützliches würden schaffen können,
33
so hielten Seine Churfürstliche Durchlaucht, solches zu thun, vor pillig,

[p. 670] [scan. 794]


1

35
671, 1–4 und – wolten] Zusätzlich in Kurtrier zA, spA: Falls Kurbrandenburg
36
solche Ersatzansprüche an Schweden stellt, kahn sich Bayerischentheils gar woll darmit
37
verainigen.
yedoch mit dießer erinnerung, weiln die cron Schweden ihre satisfaction nit
2
allein auff Pommern, sondern andere mehr landen begehrte

38
Durch kgl. Reskript vom 29. September 1646 wurden die schwedischen Gesandten ermächtigt,
39
Vorpommern, Wollin, Stettin, Stift Cammin, Kolberg, auf jeden Fall Wollin und Wismar oder
40
doch das Recht, in Wismar Besatzung zu halten, die Stifte Bremen und Verden „als geistliche
41
Gebiete“ sowie die Anwartschaft auf Hinterpommern und die pommerschen Zölle zu fordern
42
( Odhner S. 164–169, Dickmann S. 308f.).
, daß sich auch
3
derselben ständ, dennen solche landen zustünden, anzunehmmen und deren
4
bey solcher intervention meldung zu thun,

34
4–6 sonsten – würde] Fehlt in Kurmainz Rp.
sonsten die cron Schweden
5
solche landen, wann man selbige stillschweigend praeteriren solte, vor eine
6
obligation annehmmen würde.

7
Wann nun underdeßen bis zu einlangung der königlich Schwedischen reso-
8
lution nichts zu erhalten, wie Tryr bedeutet, so ließen sie es dahingestelt
9
sein, und wolten sich hierinnen den maioribus conformiren.

10
Daß aequivalent betreffend, müsten sie dahingestelt sein laßen; wann aber
11
Churbrandenburg solches von andern ständen begehren solte, werde es
12
einen processum in infinitum geben, dann andere ständ ihre landen nit mit
13
geringerem rechten alß Brandenburg hetten und dahero selbe nit zurück-
14
laßen werden. Solte man aber moviren, wer des kriegs ein ursach und daß
15
aequivalent zu geben schuldig seye, werde es abermahls große disputationes
16
und difficultäten geben; dahero hierüber von den herrn Churbrandenbur-
17
gischen einige erleuterung und ob sie von Schweden eine geldrecompens
18
dagegen haben wolten, zu begehren.

19
Kurbayern ( Haslang ). Sie hetten bey voriger derentwegen gehaltenen
20
deliberation davorgehalten, daß solche intervention mit keinem beßeren
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nachtruck könde vorgenohmmen werden, alß wann die gravamina religio-
22
nis erörtert und beyde theil wider vereinigt seyen, welches votum Ihr
23
Gnädigster Herr nit allein applacidirt, sondern auch bevohlen, demselben
24
zu inhaeriren, welches sie hiemit thun wolten. Yedoch, da man uff die inter-
25
vention schließen solte, hielten sie davor, Ihr Gnädigster Herr sich solches
26
auch nit zuwider sein laßen werde. Gleichwohl vermeinten sie, damit bis zu
27
einlangung der königlich Schwedischen resolution zurückzuhalten, item,
28
daß solche intervention in genere wegen aller interessenten zu thun und
29
dann schließlichen von den herrn Churbrandenburgischen zu vernehmmen,
30
sinthemahln daß begehrte aequivalent leicht dahin außgedeut werden mögte,
31
alß wann andern catholischen geistlichen etliche landschafften abgenohm-
32
men werden wolten und dann solches infinitos et impossibiles processus
33
erwecken dörffte, ob sie ihre erclärung darüber thun wolten, von wem

[p. 671] [scan. 795]


1
solches aequivalent begehrt werde und ob ihre intention dahin ginge, daß,
2
gleichwie Franckreich der Elsaßischen landen halben dem hauß Östereich
3
eine gewiße summa gelts offerirt

36
Drei Millionen livres sollten an Ehg. Ferdinand Karl wegen der vorderösterreichischen Verluste
37
gehen ( Meiern III S. 717 , 726 ).
, sie auch dergleichen von Schweden
4
begehren wolten.

5
Kursachsen .

26
5–21 Wiederholen – könde] Das kursächsische Votum in der Vorlage, in Kurtrier
27
zA, spA, Kurbayern K III, Kursachsen Rs I gleichlautend.
Wiederholen ihr letztes Votum zu der Sache; die pommersche Land-
6
satisfaktion
ist so gering wie nur möglich zu halten. Solches nun desto ehender zu
7
obtiniren, hetten sie davorgehalten wie noch, daß man nomine collegii
8
electoralis bey der cron Schweden herrn plenipotentiariis interveniendo ein-
9
kommen und sich daran nit aufhalten laßen solte, daß der punctus grava-
10
minum noch nit erörtert worden, dieweil derselbe punct mit dem puncto
11
satisfactionis nichts zue schaffen habe. Billigerweise ist die Intervention uff andere
12
stand des reichs, von deren landen etwas zu solcher satisfaction begehrt
13
würde, auszudehnen. In Anbetracht der laut Erklärung der schwedischen Gesandten
14
bald zu erwartenden endlichen Anweisung aus Schweden conformirten sich hierin
15
mit den maioribus, daß man nemblichen mit der intervention bis zum Ein-
16
treffen
dieser resolution in rhue stehen solle, wie wenigers nit,

28
16–21 daß – könde] Gleichlautend auch Kurmainz Rp, wo dazu am Rande notiert:
29
Notandum, daß ahm 23. Octobris die Schwedische gesandten sich scho[en]
30
erclärt, die stende sollen es mit Churbrandenburg richtigmachen und dessen con-
31
sensum erwerben, die crohn Schweden wolle sich mit ihme nit committiren laßen;
32
man konne woll ein aequivalens auß Schlesigen verschaffen oder mit gelt contentiren,
33
man solte es nur einmahll versuchen etc.

38
Vgl. zum Stand der Verhandlungen Breucker S. 59ff., Odhner S. 164, APW II C 2 nr. 209
39
S. 513f., UuA Friedrich Wilhelm IV 2 S. 461, 463f., Verhandlungen 6 S. 29–34,
40
Dickmann S. 310. Pläne, Kurbrandenburg mit Gebietsteilen von Schlesien abzufinden, waren
41
älter und bereits Gegenstand der Verhandlungen mit Trauttmansdorff gewesen (APW II C 2
42
S. XXXVII ).
.
daß von den
17
herrn Churbrandenburgischen gesanden beßere erleuterung zu begehren,
18
waß vor ein aequipollens und von wem sie solches begehrten, damit, wann
19
man erstlich wißen könde, wieviel von den Pommerischen landen der cron
20
Schweden zur satisfaction gegeben werden solte, man dießen passum des
21
aequipollentis desto beßer erwegen könde.

22

34
671, 22 –672, 7 Kurmainz – haben] In Kurmainz Rp statt dessen nur kurzer Hinweis auf ein-
35
stimmiges
conclusum.
Kurmainz . Sie befinden aus den ietzt abgelegten votis, daß die herrn vor-
23
stimmende der meinung, sinthemahlen man zu end dießes monaths der
24
königlich Schwedischen resolution gewertig seye, daß bis dahin mit solcher
25
intervention zuzuwarten,

[p. 672] [scan. 796]


1
2º von den herrn Churbrandenburgischen gesanden zu vernehmmen, waß
2
in specie und von weme sie daß aequivalent begehrten,

33
2–3 auch – gedächten] Fehlt in Kurköln zA I, spA II, Kurbayern K III.
auch waß Ihre
3
Churfürstliche Durchlaucht der cron Schweden nachzulaßen gedächten.

4
3. ist nicht nur für Pommern, sondern alle andere ständ, von deren landen der-
5
gleichen satisfaction begehrt werde, zu intervenieren.

6
Sie ihrestheils könden sich auch damit wohl vergleichen und wolten hiemit
7
darauff concludirt haben.

8
Darauf bedankt sich Wartenberg, daß die Intervention in dieser Form in genere
9
vorgesehen ist, darunder er dann auch wegen dero stiffts Verden begrieffen,
10
und bittet, besagten stiffts bestens anzunehmmen; zweivelte auch nit, Chur-
11
sachßen in dießer intention ferner continuiren werde, in erwegung beim
12
Prager frieden im nebenrecess verglichen worden

35
Seit 1623 war Hg. Friedrich von Holstein Administrator von Verden, das Hochstift wurde seit
36
1635 von Schweden beansprucht; 1630 war Wartenberg vom Papst zum Bischof von Verden
37
ernannt und von Ks. Ferdinand II. als solcher anerkannt worden ( Lorenz S. 3, 14, 21f., 122,
38
211, Knoch S. 77ff., Meiern III S. 64ff. ). An sich hatte der Prager Frieden die Reichsstifter
39
für 40 Jahre denjenigen belassen, die sie am 12. November 1627 faktisch innegehabt hatten
40
( Londorp IV S. 458f.). Vgl. allerdings ebd. S. 470, 472 (Nebenrezesse, auf die Forderung
41
Wartenbergs allerdings nur indirekt anwendbar), Knoch S. 79f.; siehe unten S- 683–685.
, daß Verden Wartenberg
13
verpleiben solle […].

14

34
14–32 Dießem – werden] Fehlt in den anderen Überlieferungen.
Dießem nechst referirte Maintz des fürstenraths deputirten alß Saltzburg,
15
Ostereich, Bamberg, Würtenberg und dem praelat- und gräfflichen abgeord-
16
neten daß conclusum.

17
Des fürstenraths deputirten zeigten darauff ahn, daß bey denselben per
18
maiora concludirt worden, zuvorhero vor allen dingen auß dießer sach mit
19
den Kayßerlichen herrn gesanden zu communiciren und von denselben
20
zu vernehmmen, ob und wie weit sie die tractaten mit der cron Schweden
21
wegen dießes hertzogthumbs Pommern pracht, solchem nach alßdann nach
22
befindung die gesuchte intervention, und zwar in genere vor alle interessirte,
23
werckstellig gemacht werden könde. Und weiln man discrepant, so stehen
24
zu der churfürstlichen herrn gesanden belieben, dem herkommen gemeß
25
uber dieß ihr conclusum sich ferner zu underreden und ihre gedancken
26
ihnen hinwider zu eröffnen.

27
Wobey es dann dießmahl verplieben, und hatt nach der hand der statt
28
Cölnische deputirte angezeigt, daß im stättrath geschloßen worden, nach-
29
mahls dem vorigen in dießer materi gemachten concluso zu inhaeriren, daß
30
man nemblichen mit dießer intervention ein- und zurückhalten solle, bis
31
der punctus gravaminum verglichen und also die ständ undereinander sich
32
vereiniget haben werden.

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