Acta Pacis Westphalicae I 1 : Instruktionen, Band 1: Frankreich - Schweden - Kaiser / Fritz Dickmann, Kriemhild Goronzy, Emil Schieche, Hans Wagner und Ernst Manfred Wermter
DIE KAISERLICHEN INSTRUKTIONEN (1637–1645) BEARBEITET VON HANS WAGNER : 28 Fernere geheime Instruktionen für die kaiserlichen Gesandten in Münsterund Osnabrück Kaiser-Ebersdorf 1643 September 23
Kaiser-Ebersdorf 1643 September 23
Konzept in RK , Friedensakten, Fasz. 46k, Konv. A fol. 85–133 ( K). –
Danach verfertigte Abschrift ( Reinkonzept), ebenda fol. 35–79 ( V). – Wei-
tere Abschriften ebenda fol. 136–162, ferner Fasz. 47b fol. 35–58 und 60–
105 ( ein Blatt fehlt), Fasz. 921 fol. 234–261, und StK, Friedensakten,
Kart. 1, Nr. VIII fol. 77–105.
Die chiffrierten Originale wurden nicht aufgefunden. K und V sind vom Kanzlei-
schreiber Konrad Zelffe geschrieben (a), K weist Streichungen und Zusätze vom
Sekretär der deutschen Expedition Johann Söldner (b) und von einer dritten Hand
auf, die meist mit Bleistift sehr flüchtig hineinkorrigiert hat, wahrscheinlich vom
Reichsvizekanzler Graf Kurz selbst (c. Der Edition zugrundegelegt wurde V,
das wohl auch die Vorlage für die Chiffrierung bildete. Die Änderungen in K
werden im Apparat wiedergegeben.
Ferdinandt der dritte von gottes gnaden erwöhlter Römischer kayser,
zu allen zeitten mehrer deß reichs.
ein notturfft zu sein gnedigst erachtet, über dasjehnige, waß unnsrer euch
unter dato den 15. nechstabgewichenen monats Julii zugeferttigter befelch
in sich haltet, euch mit einer ferneren außführlichen instruction zu versehen,
damit ihr bey ein- unnd anderer vorfallenheit umb so vil besser wissen
möget, wie ihr euch sowohl gegen den interpositoribus, gegen deß königs
in Spanien liebden, gegen deß churfürstlichen collegii gesanten, gegen
anderen anwesenden fürsten und ständen unnd den gegentheillen selbst
unnd zwar sowohl in forma alß materia ipsa der tractandorum zu verhalten.
[1] Sovil nun erstlich die interpositores und zuvorderist den Päbstlichen
betrifft, so bleibt euch unverhalten, daß ungeachtet man sich an seithen deß
Römischen hoffs zu solcher interposition dißorths selbst angegeben und
zwaren allein zwischen unnß, der cron Spannien und Franckhreich unnd
auf solche weiß wohl mittel gewest weren, zu einzigem friedt zu gelangen
unnd so viel christenbluet zu verschonen, das doch die Päbstlichen ministri
geschehen lassen, daß diser ganze tractat in den erst gefasten schranckhen,
nemblich zwischen unnß, Spannien unnd Franckhreich, nit verplieben,
sonnderen alß wir denselben remonstrieren lassen, waß für difficultet der
friedt selbst, sonderlich aber in waß gefahr unnser catholisch allein seelig-
machende religion, an deren erhaltung gleichwohl Franckhreich auch gele-
gen, gerathen wurde, wann alle schon sogar auch reconciliirte ständt bey
diesen tractatibus aufs new in die handlung zu tretten macht haben solten,
so hat doch alles bey den Römischen ministris weiter nit verfangen, alß daß
sy sich darmit entschuldigt, dergleichen betreffe die uncatholischen, in
deren interessi sich zu mischen passive nec active sy nit befelcht weren.
Also seindt wir soviel die verhüettung alles deßjehnigen betrifft, warvon
die religion hette schaden empfangen mögen, allerdings diß orths ohne
hülff unnd interposition gewesen, hingegen aber müessen gestatten, daß
durch ihr Päbstliche heyligkeit unnß zugemuethet wurde, waß die cron
Franckhreich für sich selbst desideriert, durch andere aber, waß erstermelte
cron für ihre confoederierte gesuecht, ohne das man im geringsten ernenter
cron ihren unfueg hette jemahls zu gemüeth füehren, ja viel eher fast unnß
die remoram der tractaten, wann für catholisch unnd uncatholisch alles pro
libitu nit zuegelassen wurde, beymessen
27 wollen] in K getilgt All solches unerachtet es weder wir noch unnser löbliches
erzhauß umb den päpstlichen stuel nit verdient, sonder für dessen unnd der religion
manutention landt unnd leuthe willig unnd gern aufgesezt, auch noch zu thuen geneigt
seindt, unnd eben darmit ein so groses odium, feindtschafft unnd gefahr unserm erzhauß
aufgeladen haben, müessen wir billich dem allmechtigen befehlen.
[2] Gleichwohl aber weilen unnser zweckh haubtsachlich dahin zihlet,
damit der lieben christenheit der friedt dermahleinist verschafft werde
unnd unnß deßjehnigen weegs allein, warauf unnß die praeliminaria so
viel jahr ufgezogen haben, nit bey den haubttractatibus halten khönnen,
also bleibt es zwar nochmals darbey, daß dem Päbstlichen legato sein
billicher respect gehalten, khein diffidenz in ihne erzeigt, aber gleichwohl
alles nit durch ihne allein an die Franzößische ministros gebracht, sonder
auch dahin getrachtet werde, wie ihr mit selbigen durch einzige dritte
handt in solche confidenz gerathen khönnet, daß man immediate unnd ohne
den Päbstlichen interpositoren zu einziger handlung khommen möcht.
Ihr habt aber hierin sehr behuetsamb zu gehen und den Franzosen nit zu
viel unnd nit eher zu trawen, bis ihr genuegsamb versichert, daß ermelte
Franzößische ministri eine solche immediat negotiation (salva interposi-
tione) ihnen nit entgegen sein liessen unnd nit etwan eines so beschaffenen
disseitigen anwurffes sich gebrauchen, die Päbstliche heyligkeit, alß wann
man sy beyseiths zu sezen begerte, noch mehrers von unnsers löblichen
erzhauß interessi zu abalienieren und hingegen der cron Franckhreich,
alß die dergleichen praeterition nit statt thuen wollen, umb sovil mehr zu
devincieren.
[3] Durch wen nun ein solches an die Franzößische gesanten zu bringen,
darzue wissen wir euch nichts aigentliches vorzuschreiben, sonder überlas-
sen ein solches ewer discretion unnd dexteritet. Es finden sich allzeit bey
solchen tractatibus leuthe und gelegenheit, durch welche dergleichen den
gegentheillen unnd zwar unverfenckhlich insinuirt khan werden, unnd
würdt von unnß euch hiemit anheimb gestelt, ob ihr nit dergleichen zu
Münster bey den Französischen abgesanten selbst oder zu Oßnabrugg mit
dem Franzößischen residenten getrawet fortzukhomben. Allerseiths habt
ihr euch dergleichen underlauffenden subiectorum auf das behuetsambist
alß immer müglich zu gebrauchen unnd derselben ingenia unnd intentiones,
ehe ihr so weit khombt, alles fleiß zu penetrieren.
[4] Wann ihr nun einzige so weite confidenz bey den Französischen
ministris, daß ihr a quattro ochi negotiiren khönt, erhebt, so habt ihr ferner
fleis anzukehren unnd durch ebenmessigen khürzeren weeg euch dessen zu
erkhundigen, weil alles, was mit ein- oder anderer cron gehandlet (wie unnß
vorkhombt) für nit gehandlet solte gehalten werden, es seye dann das
beede cronen Franckhreich unnd Schweden darin consentieren unnd nun
unmüglich ist, daß alles auf einmahl aggiustiert werde, hingegen auch
unmüglich per partes ichtwas zu vergleichen, wann dasselbe solang unver-
glichen ist, bis das totum auch bey Schweden richtig, ob man sich auf
nichts verlassen khönne bis man auch mit Schweden allerdings richtig;
unnd wann in summa ein- oder ander passus, so in diser handlung an die
handt genommen würdt, für verglichen khönte gehalten werden. Dessen
ihr ein mehrers leicht nit derentwegen zu erlangen hettet, daß man begert,
die cronen von einander zu separieren, sonder blos umb zu wissen, wie weit
unsere erkhlerungen in disem friedenswerckh in ordine ad pacem zu ver-
fangen vermögen; zumahlen die Franzößischen ministri leichtlich zu er-
achten, daß wir unnß je langsamber unnd weniger heraus zu lassen uhrsach
haben, je mehr wir wissen solten, daß waß wir unnß schon erkhlerten unnd
warmit auch die Franzosen zufrieden zu sein sich vernemben liessen, doch
umbsonst were, so lang und viel es nit allein Schweden unbeliebig, sonder
mit Schweden auch sonst nit accordiert were, allermassen der praeliminar
vergleich unnd das foedus
mit mehrerm in sich halt. Dieß aber alles, wie mehrmahlen gemelt, were
von euch mit gueter dexteritet unnd unnder der handt zu penetrieren unnd
deretwegen, es falle auch waß für ein antwort wolle, die tractaten nit zu
rumpieren.
[5] Waß nun weiter durch den nuntium zu negotiiren (wie er dann nie
ganz beyseith zu sezen), darbey habt ihr sonderlich in puncto religionis in
acht zu nemmen, daß in allen eweren anbringen in puncto religionis ihr in
solchen terminis gegen ihme verpleibet, daß wann ers den Franzosen, dise
den Schweden, jene den churfürsten und ständen im reich communicieren
nichts darunten vorkhommen khönte, so wider die reichsabschiedt unnd
den Pragerischen frieden, unnd dessen sich unnsere feinde gebrauchen
khönten, umb deß churfürsten zu Sachßen liebden unnd andere unserseiths
noch stehende der Augspurgischen confession verwante ständt von unnß
ab- unnd abermahl an die cron Schweden zu ziehen, zumahlen daß wir
bishero in der that erfahren, das die Schweden unnd Franzosen bishero nichts
bey diesen tractatibus unterlassen, waß zu einzigem mißverstandt zwischen
unnß, unnserm löblichen erzhauß und allen unnß assistierenden chur-
fürsten unnd stände ihnen immer zu detorquiren ein mügligkheit gewesen,
unnd leicht zu ermessen haben, daß wo sy diesen universal congress nit
ernstlich zum frieden gebrauchen wollen, sich aller occasion zu anzündung
eines noch gröseren feürs im heyligen reich unnd der ganzen christenheit
eüsserist bedienen werden unnd khönnen.
[6] Mit interposition der republica von Venedig hat es die beschaffenheit,
daß selbe sich in dise tractaten selbst immisciert unnd mit der occasion zur
interposition, daß die Päbstlichen ministri der salvorum conductuum für
die protestierenden sich obgedachter massen nit annemben, Franckhreich
ohne selbe nit tractieren wollen, also sy tanquam tertii interveniert unnd umb
der protestierenden salvos conductus angehalten haben, also dergleichen
bemüeheung unnserseiths nit außschlagen khönnen.
[7] Sonst ist leicht zu erachten, daß bey disem universal congress die
interposition nit unnß und dem heyligen reich vorderist, sonder von jedem
seinem vatterlandt zum besten affectiert seye worden, sonderlich weill alle
monarchien bey einem so universal werckh interesse zu haben billich
vermeinen. Wie dem allem so thuen wir euch nit verhalten, daß die republica
durch ihren alhie anwesenden abgesanten gegen unnß sich erkhlert, nit
allein ihren abgesanten bereit naher Münster abgeferttigt, sonder demselben
auch ex professo anbefohlen zu haben, daß er bey den vorstehenden
tractaten unnser unnd deß heyligen reichs, auch unnsers ganzen löblichen
erzhaußes interesse zu promovieren sich eüsserist angelegen sein lassen
solle . Welches wir auch mit danckh von ermelter republica an- unnd
aufgenomben.
[8] Unnd ist demnach unser gnedigister befelch, daß so bald ermelter
gesanter daselbst ankhombt, ihr denselben nit weniger alß den Päbstlichen
nuncium visitieret, ihne wie andere königliche gesanten tractieret, diser
unnß von der republica geschehenen oblation erinnert unnd euch alles
gueten vertrawens unnd correspondenz auch gegen ihme erbiettig machet,
dessen allen aber ungeachtet gleichwohl obanbefohlenermassen dahin
sehet, daß ihr immediate mit den Franzößischen ministris in einzige geheimbe
handlung seiner unwissent khomben möget. Alles doch mit der circum-
spection, das eben so wenig die republica alß die Päbstliche heyligkeit
nicht offendiert zu sein uhrsach haben. Wie ihr dann auf ein solches eben
jezo umb so mehr das aug zu haben uhrsach habet, weilen die Päbstliche
heyligkeit mit der republica in offene ruptur unnd dahero ein- unnd
anderer ministro fleissige acht haben würdt, ob unnser seiths ein ungleiches
vertrawen in sy bey dieser negotiation gesezt wurde. Welches wir allerdings
zu verhüetten auch derenthalben euch hiemit einbinden, weilen wir unnß
in disem Welschen unwesen allerdings dergestalt zu comportieren gesonnen
seindt, daß khein theill unsere interposition unnd vermittlung außzu-
schlagen uhrsach habe. Ihr habt auch in allem demjehnigen, waß ihr durch
der Päbstlichen heyligkeit oder der republica ministros an die Franzößische
bringen lasst, fleissig zuezusehen, das alles was ihr anbringt also widerumb
unnd anderst nit, alß ihr es denselben vortragen, weiter portiert werde,
sonderlich aber aufsiecht zu haben, ob nit zu zeitten von ihnen selbst ein
und anderes eingestrewet und den gegentheillen unvermerckht an die
handt wolle gegeben werden, umb die vorhabende tractatus so lang unge-
schlossener zu halten, bis auch das wälsche unweesen allerdings accordiert
seye; zumahlen auch das sich die an unserm kayserlichen hoff anwesende
Päbstliche unnd Venedische ministri weitleuffig genueg vernemmen
lassen, man khönde zu friedt ohne accommodation dises Welschen kriegs
nit khomben, unnd ausser allen zweifel dieselbe so weit offen halten werden
wollen, bis auch Italia (welches da es ohne verzögerung deß allgemeinen
friedens geschehe, wir ihm wohl gönnen) tranquilliert. Wie dann, so bald
ihr mit denen Französischen ministris in mehrere confidenz obgedachter
massen khommen, ihr einzigen schall khönnet gehen lassen, daß weilen
beede interpositions ministri principales in offener ruptur, also umb so viel
eher zum zweckh deß friedens zu gelangen möchte sein, wann man neben dem,
was ihnen billich deferiert würdt, auch ad partem etwas nähers zusamben
tretten unnd sich vernemben khönte. Im übrigen, da ihr verspühren soltet,
daß directe oder indirecte jeziger Wälscher krieg unnd dessen hinlegung
auch zu diesen universal tractaten oder durch Franckhreich oder durch ihr
Päbstliche heyligkeit oder durch Venedig wolte gezogen unnd darmit noch
mehrers die handlung verlengert werden, so habt ihr mit zueziehung der
Spanischen auch eines churfürstlichen collegii abgesanten dahin zu trachten,
daß einem solchen beyzeiten vorgebawet, dise sach zu den universal trac-
taten nit gezogen, sonder zu Rom oder sonst in Wälschlandt verbleibe unnd
derentwegen der friedt anderwerts nit noch lenger ufgehalten werde.
[9] Sonst ist euch genuegsamb bekhant, waß zwischen der republica von
Venedig unnd einem churfürstlichen collegio bis anher für differentien
wegen der praecedenz obhanden gewesen unnd was gestalt jeztermeltem
churfürstlichen collegio vast empfindtlich fallen wollen, daß wir unnß
darüber annoch nit und zwaren alsogleich favorabiliter für ermelte deß
heyligen reichs churfürsten resolviert. Demnach sichs aber ungehört der
republica nit thuen lassen unnd gleichwohl unnserseiths verhüetet worden,
daß khein denen churfürsten praejudicierlicher actus vorgangen, also
bleibts hierinn bey dem, daß ihr dem Venetianischen dem herkhommen
nach unnd wie erstgemelt alß einem königlichen gesanten tractieret,
gleichwohl aber darbey alles verhüettet, was etwan dem churfürstlichen
collegio, alß wann ewerseiths überigs Venedig deferiert wurde, sich zu
persuadieren anlaß möchte geben. Welches dann am leichtlichsten dardurch
geschehen khan, wann ihr, so viel alß müglich, die persohnlichen con-
gressus mit dem Venetianischen abgesanten fliehet und, waß mit ihme zu
handlen, durch die ewerigen oder wenigist die gelehrten, so neben euch
plenipotentiirt , tractiert.
[10] Solten aber die churfürstlichen gesanten den praecedenz streitt diß
orths ex professo resuscitieren wollen, so habt ihr euch hiebey folgender
massen zu comportiren: Alß erstlich dahin zu trachten unnd ein unnd
andererseiths zu underbawen, daß die rincontri so viel alß müglich ver-
hüettet wurden unnd man nit zu einzigem real bruch khommen thete.
Unnd hierzue habt ihr sonderlich euch der Mainzischen zu gebrauchen
unnd gegen den anderen churfürsten nichts sonders, es erforderts dann die
höchste noth unnd mit der Mainzischen rath unnd guetachten, heraus zu
lassen.
[11] Solten aber ermelte abgesanten bey euch sich raths ex professo
erhollen, wessen sie sich hierinn zu verhalten, in ansehung daß in der
churfürstlichen praeeminenz auch unnser kayserliche hochheit subsistierte,
so heftet ihr euch mit dem mangel einziger derentwegen habender instruc-
tion zu entschuldigen unnd darbey so viel an die handt zu geben, das daß
negste werde sein, alle occasion zu fliehen, wo ein- oder ander theill ihme
ichtwas praejudicierlichs befahren wolle, allermassen bey unterschiedt-
lichen solchen praetensionen dergleichen an unnserem kayserlichen unnd
anderen höffen täglich geschehe, unnd hierdurch viel beschwerliche
decisiones, die nur weitterung nach sich ziehen, unnd bey denen es doch
khein theill nie verbleiben lasst unnd acquiescieren, verhüettet blieben, nit
zweifelende, der Venetianische pottschaffter wurde sich hierin aller be-
scheidenheit gebrauchen.
[12] Anlangendt nun unnsers vetter unnd schwagers deß königs zu
Hispanien liebden abgesanten, so schliessen wir euch hiemit bey, waß für
ein vorinstruction der Zapata von dem don Francisco de Melo empfangen
Francisco Melo de Castro, Marqués de Illescas y Torre Laguna (1597–1651), war spanischer
Gesandter in Rom und im Reich. 1637 war er als spanischer Prinzipalgesandter für den Kölner
Kongreß vorgesehen. Später wurde er Vizekönig in Sizilien, dann in Aragon und Katalonien.
Gualterio Lopez, Conde de Zapata, spanischer Vertreter beim Kölner Kongreß, dann in Münster,
ist dort am 2. IV. 1644 gestorben.
Wan nun dorinn under anderem begriffen, daß ermelter pottschaffter mit
euch alles communicato consilio handlen solle, also ist unnser gnedigster
befelch auch hinwider, daß ihr mit ihme die bey unnserm hauß hergebrachte
confidenz, bevorab in einer summum domus nostrae concernierenden
sachen, alles vleiß gebrauchet unnd, sobald sie daselbst, sonderlich auch der
don Diego Savedra
schon dem alhie anwesenden Spannischen pottschaffter marques Castel
Rodrigo
mals vorleget (massen wir solche zu dem endt euch auch in lateinischer
sprach überschickhen)
der allgemeinen sach unnd unnserm löblichen erzhauß zum besten erinneren
werden, auch dieselbe, so weit es unser unnd deß reichs dienst zuelasset, in
gebührende obacht nehmet. Wir seindt hingegen versichert, daß deß
königs liebden die ihrigen instruiert würdt haben, euch hinwider seiner
liebden intentiones offenherzig zu eröffnen, unnd das mit selber der don
Diego Savedra außführlich instruierter anlangen. Dahero habt ihr auch
von den Spannischen ministris zu vernehmen, wohin deß königs ge-
danckhen zu erhebung deß lieben friedens ziehlen.
[13] Unnd ob wir schon leicht erachten khönnen, daß sie auch auf die
haltung deß zu Regensburg getroffenen friedens collimieren unnd auf
selbe zeit die restitution stellen werden, so habt ihr doch es hierbey nit ver-
bleiben zu lassen, sonder darauf zu tringen, was die entliche intention deß
königs liebden möchte sein unnd waß sie nachzugeben vermeinten, umb daß
man disem bluetigen krieg dermahl ein endt mache. Zumahlen der jezig
disseitige status rerum dergestalt beschaffen, daß auf khein weis zu glauben,
daß die Franzosen dahin zu disponieren, daß sie alles in den standt, wie es
anno 1630 were, restituieren. Solte man aber an seith der Spannischen
ministri darauf beharren unnd etwan bessere successus nach deß königs
in Franckhreich todt , motus in Franckhreich unnd dergleichen hoffen
wollen, so hettet ihr ihnen den jezigen statum deß reichs umbstendtlich zu
repraesentieren, in was abgang dasselbe gerathen, von wievil craisen nichts
auß armueth, von anderen ex pacto, von etlichen, daß sie maists in der feinde
handt, khein hilff, khein contribution, khein mannschafft zu hoffen, waß-
gestalt catholisch unnd uncatholische ständt zum frieden oder schier gar ad
servitutem quocunque modo sich praecipitiren wollen; wir unnseren erb-
königreich unnd landen unmüglich den last allein lenger ohne deß reichs
unnd deß königs liebden würckhlichen unnd ergibigen hilff zu ertragen
unnd in was gefahr man diß orths sey, daß wann man nit je eher je besser zu
einem schlusß khombt, von dem reich eines vorgriffs hierinn unnd zwar
mit exclusion unnsers löblichen erzhaußes
nit allein unnser, sonder auch deß königs interesse in solchen standt gebracht
wurde, daß man under solchem last allerseits zu erligen wurde haben. So
seye auch wegen deß königs todt khein sondere enderung in consiliis nit
zu erwartten, zumahlen auch kheine motus interni, so lang sie ausser deß
königreichs prosperieren unnd sich aggrandieren khönten, unnd ein für
alle mahl seye jezt zur zeit unnserm löblichen erzhauß mit continuation deß
kriegs nit, sonderen allein mit einziger respiration geholffen, daher je eher
man sich zur sach bequemet, je besser unnd nuzlicher es unnß allerseiths
fallen werde, sonderlich weil bey disen universal congress haubtsachlich zu
befahren, je lenger die ständt im reich zu demselben den aditum in Teütsch-
landt werden haben, je mehr sich die gegentheill bemüehen, auch die er-
wünschte occasion haben werden, anstatt eines friedens entlichen wohl gar
newe foedera unnd conspirationes an- unnd aufzurichten unnd ein grö-
seres fewr alß je gewesen anzuzünden. Allermassen der Dr. Volchmar de
consiliis Francofurtensibus euch mit mehrerm informieren würdt khönnen
unnd der Burgundische abgesanter Brunn
schon zweifelsohn informiert würdt haben.
[14] Waß nun selbe sich darüber heraus lassen, daß habt ihr unß mit
guetachten zu berichten unnd im übrigen alle guete correspondenz offt-
befohlenermassen mit ihnen zu halten, doch auch darauf daß aug zu haben,
daß es bey chur-, fürsten unnd ständen deß reichs nit daß ansehen gewinne,
alß wann ihr ohne sie nichts zu thuen macht hettet oder von ihren consiliis
allerdings dependieren thetet, wie ihr dann solches alles mit gueter dexteritet
wohl zu verhüetten unnd gleichwohl an den nothwendigen communica-
tionibus nichts werdet wissen ermanglen zu lassen.
[15] Gegen einem churfürstlichen collegio habt ihr das in ewerer instruc-
tion euch anbefohlene vertrawen in allen und jeden vorfallenheiten bestendig
zu zeigen unnd ist euch genuegsamb bewußt, waß unnß unnd unnserm
erzhauß daran gelegen, daß bevorab in jezigem frangenti wir unnß an das-
selbe unnd selbiges sich an unns halte. Jhr werdet euch also gegen solchem
dergestalt zu comportieren wissen, daß ihr gegen allen ein hohes unnd glei-
ches vertrawen zeiget, gleichwohl aber hiebey den unterscheidt wissen zu
brauchen, was ihr mit einem churfürsten mehr alß mit den anderen zu
communicieren.
[16] Mit den Churmeinzischen ministris habt ihr vorderist ein absonder-
liches enges vertrawen zu haben, unnd wo ihr etwan in ein unnd anderem
anstehet, ihres raths zu pflegen, gleichwohl aber mit der behuetsambkheit,
daß ihr euch dieses absonderlichen vertrawens dergestalt gebrauchet, daß
bey den anderen catholischer unnd uncatholischer churfürsten ministris
khein gelosia gebe, welche zu zeiten unnseren negotiis mehr geschadet alß
genuzet, auch ermelten Meinzischen ministris ihre guete intention in das
werckh zu sezen umb sovil mehrers schwer gemacht. Werdet dahero mit
underlassung überiger visiten, absonderlichen particularibus dergleichen zu
evitieren unnd mit mehrermelten Meinzischen ministris schon ein tempera-
ment zu finden wissen, wie ohne gelosia der anderen churfürstlichen gesan-
ten absonderliche guete correspondenz khönne gehalten werden.
[17] Gegen Churcöllens unnd Bayerns liebden haben wir anderst nit
uhrsach alß alles hohes und zwischen beeden unnsern heußern wohl her-
gebrachtes vertrawen zu haben. Wie in allem also sonderlich ist mit deß
churfürsten in Bayrn liebden abgesanten in absonderlichem vertrawen zu
communicieren, waß der endts in militaribus nit weniger etwan inducien
halben unnd dergleichen vorkhombt, unnd die sach bey ihren ministris
dahin zu bringen, daß sie nit allein in collegio ihr guetachten eröffnen, son-
dern auch ad partem der churfürsten liebden gemüethes meinung fideliter
euch entdeckhen.
[18] Ahn Chursachßen habt ihr euch auch absonderlich unnd in allem
unnd jeden umb so viel mehr zu halten, warmit wir mit ihrer liebden ratione
deß Pragerischen friedens unnd sonsten interessiert. Wir haben bey ihrer
liebden solche devotion unnd affection gegen unnß und unserem löblichen
erzhauß verspührt, daß wir billich nit zu zweiflen haben, sie werden unnß
mit rath unnd that bey diesem congress nit lassen, da sie anderst die ihrigen
dahin abordnen wurden, warumb wir sie abermahl gnediglich ersuecht.
[19] So sezen wir auch in deß churfürsten zu Brandenburg liebden ein-
ziges mißtrawen nicht. Demnach wir aber gleichwohl vernemben, daß solche
ministri von ihro zu diesen tractaten deputiert, so vorhin in consilio formato
gesessen
eröffnung geschicht unnd euch bey den Schwedischen tractaten absonderlich
ihrenthalben anbefohlen würdt, sehr behuetsamb zu gehen unnd euch zwar
aller vertrewligkheit sonderlich zu desto besserer penetrierung ihrer inten-
tion befleissen, aber übriges sonsten euch gegen selbe nit heraus zu lassen.
[20] Bey der fürstlichen unnd anderer ständt abgeordneten habt ihr vor-
derist deme nachzukhommen, waß unsere euch gegebene haubtinstruction
auftragt, darbenebens ein vleißiges aug darauf zu haben, daß der bey unnß
bereit reconciliirter fürsten abgesandte soviel alß müglich mit guetem
glimpf von aller zweifelsohne mit sonderem vleiß und bedacht von Franckh-
reich unnd Schweden affectierter correspondenz abgehalten werden, wie
ihr dann mit repraesentierung ihrer pflicht unnd anderen beweglichen moti-
vis durch ewere guete dexteritet sie an euch und von der feindtlichen confi-
denz wol werdet abziehen khönnen. Jhr hettet auch an ermelte fürstlichen
abgesanten zu begeren, daß sie euch offenherzig jederzeit eröffnen wolten,
waß ihnen von deß feindts consiliis sowohl zum frieden alß sonst zu ohren
khommen thete.
[21] Bey derjehnigen fürsten abgesanten aber, so noch würckhlich an
deß feindts seithen, alß da ist Hessen Cassel, Durlach etc.
behuetsambkheit zu brauchen, daß wann dieselbe sich bey euch anmelden,
ihr gegen ihnen in terminis generalibus allerdings verbleibet und diß orths
wegen ihrer herübertrettung (alß von der ohnedas sonderlich anfangs der
tractaten khein hoffnung) euch nichts einlasset, sonderen dahinstellet, ob sie
den außgang der universal tractaten erwartten oder sich dem geliebten
vatterlandt zum besten eines anderen resolvieren wollen.
[22] Solte aber ein- oder anderer von disen ernstlich ichtwas an euch
seiner accomodation halben bringen unnd ihr so viel dabey finden, daß man
sich darauf verlassen khönte, so hettet ihr ein solches anzuhören, ad referen-
dum zu nehmen und unseres ferneren befelchs gehorsambist zu erwartten,
möchte haben , zu weisen.
[23] Auf der stätte abgesanten ist vor allem acht zu haben, als welche
absonderlich mit der necessitet der commercien bemantelter correspondenz
mit den feindtlichen cronen daß geliebte vatterlandt annoch maistes in
gegenwerttigem laidigen zuestandt halten und vor anderen solche zu behaub-
tung der amnistiae bis auf anno 1618 concitiert. So viel ihr nun werdt thuen
khönnen und vermögen, so habt ihr dahin zu sehen, wie ihr mit gueten
rationibus deren abgesanten an euch unnd von den feindtlichen gesanten
abhaltet. Sollet ihr auch ein solches leichter mit versprechung einziger gnad
es seye in titulis oder anderm zu erheben euch getrawen, so geben wir euch
vollmacht, auch hierinn euch gegen den, von welchem einzige dienst zu
hoffen, herawszulassen, unnd wollen dasjehnige, was ihr communi consilio
diß orths versprechen werdet, gnedigst praestieren.
[24] Die neutralisten, alß da ist in specie die statt Straßpurg, habt ihr
guetwillig unnd nit alß feinde anzuhören, weilen wir sie für solche seith deß
Pragerischen friedens nie tractiert, sonderen sogar einer abordnung in die
statt selbst gewürdigt
habt ihr auch ad referendum anzunehmen. Inmittels empfangt ihr mit
mehrerm, wie weit man mit selbiger statt khommen. Unnd dieweilen es mit
Straßburg den absaz hat, daß sie weder Schwedisch noch Franzößisch,
also da sie sich a parte zum zihl legen wolte, so khan mit diser von euch
wohl zu würckhlicher zuetrettung auf unnser seith auch in loco, doch aber
höchst circumspecte tractiert werden.
[25] Unnd weilen entlichen zweifelsohne auch exulanten sich diß orths
befinden unnd bey euch sich anmelden möchten, so habt ihr auch solchen die
audienz nicht abzuschlagen, sondern sie anzuhören und ihrer gegen unnß
angeborner pflicht unnd unnserer clemenz zu erinnern, auch dahin zu weisen,
daß sie bey disem congress in ein unnd anderem gegen unnß alß ihrem
könig unnd landtesfürsten sich nit noch weiter vertieffen, sondern vielmehr
resipiscieren und zu unnserer kaiserlich königlich unnd landtsfürstlichen
gnad und milde alles gehorsambist stellen.
[26] Im übrigen so habt ihr bey disem congress vleißiges ufsehen zu
haben auf alle der feinde actiones unnd all derjehnigen, so dieselbe sive ex
reconciliatis sive ea nondum reconciliatis frequentieren, dann auß den-
jehnigen, so Salvius bereit vi salvorum conductuum sine clausula nondum
reconciliatorum sich angemaßt unnd wie euch unter dato den***
Das Datum dieser Weisung ist in allen Abschriften und Konzepten ausgelassen. Es ist anzu-
nehmen, daß es auch im Original fehlte. In den erhaltenen Reskripten und Weisungen an Graf
Auersperg in Hamburg und Osnabrück vor dem 23. IX. 1643 ( RK , Friedensakten, Fasz.
46h und 46i) konnte der angegebene Betreff nicht aufgefunden werden.
communicieret, leichtlichen abzunehmen, daß die gegentheillen nit allein
sich understehen werden, der nondum reconciliatorum anzunehmen, son-
dern auch die iam reconciliatos an sich aufs new zu henckhen und etwan gar
von redintegration deß Hailbronnischen schlusß
pflegen, wenigist so viel sie deren hierzue zu bewegen vermögen. Ihr werdet
all diejehnige, von welchen ihr hierinnen einzige suspicion khönnet haben,
ihrer pflicht mit fleiß zu erinneren und selbe von dergleichen, so viel mensch-
unnd müglich, dem geliebten vatterlandt nur noch zu gröserer ruina auß-
schlagenden consiliis auf alle weis unnd wege zu divertieren und uns hierin
absonderlich alles deßjehnigen, waß euch zu ohren kombt, außfüehrliche
nachrichtung einzuschickhen haben.
Unnd dieses alles, soviel die interpositores, deß königs in Hispanien
liebden, chur- und fürstliche gesanten betrifft unnd ihr zum theill offentlich
gegen ihnen, zum theill in der nebenhandlung ihrer unvermerckht euch zu
verhalten habt.
[27] Waß nun die materialia ipsa tractatus zu Münster betrifft, so ver-
sehen wir unnß vorderist unnd ohne das zu ewerm in unnserm dienst jeder-
zeit erwiesenen eifer unnd fürsichtigkeit, daß ihr auf alle weis penetrieren
werdet, mit was intention der gegentheillen abgesanten diß orths angelangt,
ob es vielmehr angesehen, unter dem praetext eines friedts tractats die
gemüether noch lenger von aller particularhandlung ab- und suspendierter
zu halten, allermassen bey den praeliminaribus geschehen, oder zu einem
ernstlichen schluß, waran ihr dann weder fleis noch unkhosten zu spahren
habt, damit man wenigist in etwas wissen unnd bey zeiten dergleichen arti-
ficia praecavieren oder aber auch friedtferttige aufrichtige intentiones besser
secundieren möge.
[28] Waß euch nun hierinn zu ohren khombt, was ewer gemüethes
meinung darüber, daß alles und jedes, waß ihr aus allen circumstantiis
muethmasset, darvon thuet unnß vleissig unnd außfüehrlich berichten.
Sonsten aber bleibt es vorderist bey der eingangs gemelten euch bereits
überschickhten instruction, unnd werdet ihr wissen, die gradus in der
proposition anbefohlenermassen in acht zu nehmen.
[29] Dises haben wir dem euch hierin gegebenen befelch für dißmahl
noch adiungieren wollen, daß nach dem der Venetianische potschaffter auch
diß orths ankhommen würdt sein, daß ihr auch gegen ihm alß interpositions-
abgesanten die confidenz zeiget, und ein ebenmessiges alß gegen dem nuncio
geschicht, der euch anbefohlenen proposition halben an ihn bringet und
zugleich seiner bemüehung euch bedienet, daß die cron Franckhreich sich
eröffne, wohin dann entlichen ihr an unnß und das heylige reich unnd alle
dessen assistierende begeren gestelt seye?
[30] Solte es nun weder durch den Päbstlichen nuncium weder durch den
Venetianischen pottschaffter von dem gegentheill nit zu erheben sein unnd
ihr unnser und deß heyligen reichs begeren an die cron Franckhreich anbe-
fohlner massen hinaus zu geben haben, so würdt nun darüber der Französi-
schen ministrorum erkhlerung zu erwartten sein. Unnd da ihr dieselbe so
gestalt befinden wurdet, daß man hoffen khönte, es möchte bey ihnen einzi-
ges mehrers erbietten verfangen und nit alles auf gewinnung zeit unnd noch
lengerer bluetstürzung weder den deckhmantel gegenwerttiger friedens
tractaten gestelt sein, so hettet ihr vorderist vermittelst der interpositions-
gesanten ihnen, was mit mehrerem in specie wegen Elsas deß patris Herber-
stein euch bereit vorhero communicierte instruction in sich halt , repraesen-
tieren zu lassen, und
18–21 wie weit – haben] in K am Rande von b statt getilgtem euch darbey endtlich
dahin zu ercleren, daß nach dem die erste rottura mit dem reich wegen Moyenwickh
geschehen und auf dessen demolition die cron Franckhreich anfangs dieser kriegen
getrungen, also wolten wir unß nit entgegen sein laßen, daß womit das Konzept im Satz
abbricht.
unnß außfüehrlich zu berichten, wie wir dan immittelst euch mehrere instruc-
tion nachschickhen wollen, wessen ihr euch in materialibus weiter gegen
Franckhreich nach unnd nach zu erkhleren möchtet haben.
[31] Ihr wüßt euch auch genuegsamb zu entsinnen, waß massen die cron
Franckhreich unnß unnd unnserm löblichen erzhauß bei chur-, fürsten unnd
ständen deß heyligen reichs odios zu machen, auch mit der noch zu Regens-
purg an sie abgelassenen antwort so viel zu verstehen zu geben sich under-
standen, daß wann die cron Franckhreich mit dem reich allein zu thuen
hette, solches baldt sich deß lieben friedens zu erfrewen solte haben, in
mainung die ständt hierdurch dahin zu persuadieren, daß sie deß lieben
friedens allein wegen Spanien entrathen müesten.
es werden die Franzößische ministri dergleichen artificia auch dis orths und
bevorab wo sy so viel stände beysammen haben, sich zu gebrauchen nit
underlassen und villeicht dergleichen anwurff an euch khommen, ob nemb-
lich und wie weit daß reich bey der cron Spannien stehen und bey disen
tractaten sich zusamben halten wolle, damit sy alßdan ihrer petitorum halben
gegen euch sich erkhleren möchten.
[32] Hierauf ist unnser gnedigster befehl, daß auf ein solches petitum es
khombe an euch oder durch die interpositions-gesanten oder under der
handt, ihr euch nichts unnd weder von ja noch von nein erkhleret und dises
artificium (dessen beantwortung der gegentheill, sie erfolgte auch wie sie
wolte, doch gegen unß sich bedienen wurde) mit der antwort declinieret,
daß vor allem von euch erwarttet werde, waß die cron Franckhreich an das
heylige reich begere und durch was weeg dasselbe in vorige freundt- und
nachparschafft mit Franckhreich khommen möge.
[33] Solten sy schon darüber replicieren, daß ihnen vonnöthen sey zu
wissen, mit wem sy aigentlich in handlung begriffen seyen, und derent-
wegen die interpositions-gesanten in euch tringen, so habt ihr doch bey
vorigem befehl zu verbleiben unnd euch mehr oder weniger nit herauszu-
lassen, sondern in jeztermelten schranckhen, wann schon auch die chur-
fürstlichen gesanten ein mehrers sich herauszulassen an euch tringen wurden,
allerdings zu verharren.
[34] Waß nun den tractat zu Oßnabrugg betrifft, sowohl der königlich
Dennemärckhischen alß unterschiedtlicher anderer bey selbem interessierten
chur-, fürsten und ständen, vorderist aber der Schwedischen gesanten halber,
so bleibt euch ebner gestalt unverhalten, daß sowohl unnser freündtlicher
vielgeliebter herr vatter christseeligister gedechtnus, alß auch wir selbsten
die zu unterschiedtlichen mahlen auch leztlich durch besagtes königs auß
Dennemarckh liebden abgesante graven von Penzen unnd Friederich
Günteren anerpotene interposition
Reichsgraf Christian von Pentz (1600–1651), Gouverneur von Glückstadt, kam 1637 zu
Unterhandlungen wegen Dänemarks Friedensvermittlung nach Wien. 1638/39 weilte er zum
selben Zweck in Hamburg. Ihn begleitete an beide Orte der Obersekretär der deutschen Kanzlei in
Kopenhagen, Friedrich Günther (1581–1655).
derselben auch statt zu thuen begerten, genem gehalten unnd sich jeztbesag-
tes königs liebden gesanten auß special habenden befelch dahin erkhlert,
dafern bey den tractaten die cron Schweden unnd deren ministri über ver-
hoffen erbare christliche unnd billiche conditiones nicht annemmen, son-
deren unbilliche unnd unleidliche dinge suechen oder dem Römischen reich
an seinen pertinentien etwas abtringen wolten, daß auf solchen fall, so vil
die cron Schweden betrifft, mit unnß, chur-, fürsten unnd ständen deß
Römischen reichs besagtes königs in Dennemarckh liebden in eine nehere
unnd dahin gerichtete coniunction tretten wollen, daß ein sicherer friede
wider gestifftet unnd unnß, dem Römischen reich unnd dessen gliederen an
ihren hochheiten, regalien, landen und leuthen nichts entzogen werde, so
von unnß auch acceptiert worden.
[35] Ob nun zwar ihrer liebden genuegsamb deduciert worden und es
evidentia rei selbst an tag geben, daß der cron Franckhreich und Schweden
consilia je unnd allezeit auf continuation deß kriegs und oppression der
getrewen ständt gestelt gewesen und annoch ist, so haben sich doch ihr
liebden zu einem mehrern nit bewegen lassen, alß daß sie bey vorgangener
abhandlung der praeliminarien daß ihrige gethan haben, umb allerseits
interessierte dermahleins in loco congressus zusamben zu bringen. Wir
haben auch soviel in wehrenden tractaten wohl können abnemmen, daß sie
einerseiths nit gesonnen sein, sich mit unß und dem heyligen reich wider
Schweden zu coniungieren, anderer seiths ihr auch nit beliebig sey, daß die
Schweden auf dem Teütschen boden, absonderlich aber in dem Pommeri-
schen und Mechelburgischen meerhäffen vest machen, noch weniger durch
jezigen frieden sich darinn stabilieren, massen dann nit allein obbemelte dero
gesandten schrifftliche obligation, sonder die mehrmahlige ihrer ministro-
rum gegen den unserigen gethane erclärung allzeit in sich gefüehrt, daß man
der cron Schweden auf deß reichs boden nichts lassen weder könne noch solle.
[36] Die erfahrenheit hat aber mit sich gebracht, daß unß und dem hey-
ligen reich ein solches zu erheben nit allein von dem könig kein realassistenz
nie gegeben, sonder auch alle deß landts von Holstein schuldige contribu-
tiones unter dem vorwandt, alß wann die interposition und verwilligte
21–37 sowohl unnser – worden] in K von b hinzugefügt statt getilgtem unnß deß
königs in Dennemarckh liebden dero interposition durch ihre selbsteigene an den
kayserlichen hoff geschickhte abgesanten angetragen unnd von unnserm fr. geliebten
herrn unnd vattern weylandt kaiser Ferdinando dem anderen höchstseeliger gedechtnues
selbe dergestalt acceptiert worden, das ermeltes königs liebden sich bey anerpiettung
derselben dahin erkhlert, daß sie sich mit unnß unnd dem heyligen reich wider die cron
Schweden conjugieren wolten, zum fall ermelte cron, womit das Konzept von a im Satze
abbricht.
sein, abgestrickht und ausser der vom Pragerischen frieden von anno 1636
herrüerenden Römerzug
oder durchzug verstattet worden. Wir können demnach unß leicht die ge-
danckhen machen, daß bey jezigem tractat der könig und die cron Denne-
marckh bey ihrem principio werden verbleiben, nemblich daß desselben
interesse nit comportiere, der cron Schweden ichtwas auf deß reichs boden
zu lassen, unß aber mit andern mediis wie durch die waffen, der gegentheil
hiervon abzutreiben, nichts an der handt wollen sein. So möchten deß
königs liebden hierinn vielleicht baldt einen beyfall von Chur Brandenburgs
liebden haben und, da etwan viel oder wenig von zuruckhlaßung einziges
stuckh landts oder portus von euch meldung geschehe, der könig ein solches
alß eine wider seines stats interesse lauffendes werckh empfinden, auf alle
weis es verhindern, deß churfürsten von Brandenburg liebden nit weniger
an sich derentwegen ziehen oder wenigist, da sie schon von Pommern was
zuruckhlassen wolten, gleich auf anderwerttige ersezung dessen und zwar
von unsern erbkönigreich und landen werffen und, da sie hierinn nit satis-
faction kriegten, nit leuth ermanglen, die ihr liebden weit außsehendte
consilia an die handt geben theten, deme dann baldt Mechelnburg, Lawen-
burg und andere hierunten Nider- und Obersächßische interessierte fürsten
beyfall geben und an statt friedens noch weitterer mißverstandt sich er-
eignen können. Hingegen könte den Schwedischen nit weniger frembdt
vorkommen, daß wo man vor disem ihnen, da ihre sachen weit in schlech-
tern terminis weren, halb Pommern, 2 bis 3 monathsoldt für die soldatesca
in höchster geheimb, obzwar mit der condition offeriert, daß auf den fall
kein schluß erfolgt, es pro non oblato solte gehalten werden, jezo mit dem
Schönbeckhischen vergleich abspeisen wolle , von welchem allem du graf
von Aursperg außfüehrliche nachricht hast und deine mitcollegos darvon
der notturfft nach informieren kanst. Es ist also überal leicht anzufahren
und aufs allerbehuetsamiste von euch zu gehen, damit ihr alle diffidenz,
bevorab in limine tractatuum, ein und ander orths verhüettet.
[37] Demnach aber bey all zu grossem allerseithigen respect man nie
zusamen wurde kommen, so haben wir euch über dasjehnige, was ewer
haubtinstruction in sich halt, noch dieses weitter, so viel tractatus mit
Schweden betrifft, zu erinnern eine notturfft erachtet: Alß erstlich, so bleibt
es bey deme, daß ihr bey den königlichen Dennischen ministris ewer haubt-
instruction gemeß per gradus verfahret und so baldt ihr bey denselben ewer
proposition also verricht und deß königs liebden einzigen vorschlag, wie
mit Schweden zu accordieren, gethan, so hett ihr nit allein hieraws mit den
brandenburgischen zu communicieren und, nachdem ihr derselben ge-
müethsmeinung über deß königs liebden proposition von ihnen vernom-
men, euch gestalten sachen nach folgendes gegen sie noch weitter heraus-
zulassen.
[38] Wir erinnerten unß nemblich, waßmassen deß churfürsten liebden
durch ihre zu Regenspurg gehabte abgesandten sich vernemmen hetten
lassen, daß sie bey ihren nach Schweden seith deß verstorbenen churfürsten
erfolgten schickhungen penetrieren und unß, so viel sie ergründen könten,
nit uneröffnet wolten lassen, wohin endtlich der cron Schweden gedanckhen
gericht und durch was conditiones mit derselben übereins zu kommen
were
fürderung deß lieben friedens gelegen, was wir auch bis anhero praestiert,
umb denselben mit recuperation aller ihrer liedben landt und leuthen zu
erheben. Es bezeügten ein solches so viel 1000 mann, die wir derenthalben
aufgesezt und noch umb redintegration deß geliebten vatterlandts aufzu-
sezen gesonnen weren. Wie schwär aber die continuation deß kriegs falle,
wie die meisten reichsständte theils aus mangel der mittel theils sonsten
sich dem kriegs-oneri entziehen und unß und andern getrewen churfürsten
und ständten allen last allein ob den halß walzen theten, daß seye ihr liebden
wie nit weniger dises bekhandt, wie wanckhelbar das glückh im krieg seye
und wie derenthalben auch umb so viel weniger gegenwerttige occasion
außzuschlagen und dahin zu trachten seye, daß man je eher je besser zu guet-
tem vernemmen mit der cron Schweden gelangen möchte. Ein solches aber
sey leichter und eher nit zu erheben, alß daß man doch dermahleins eigent-
lich penetriern könte,
14–15 durch was – zu kommen] in K am Rande von a statt getilgtem ob dann ernst-
lich die cron Schweden auf ein billichen frieden oder ob selbe auf ein ewigen krieg ihre
fines unnd intention gestelt habe. Wir wünschen, das man hette bis dahero ein anders
erfahren mögen, alß das alle ihre tractaten nit zu einzigem schluß, sonder blos zu zeit-
gewinnung angesehen gewcst. Es hette alles dasjehnige, was mit des churfürsten zu
Sachßen, marggraf Sigmundts liebden unnd unnsern selbsteigenen ministris gehandlet
worden, ganz ein widriges alß grose aufrichtige friedt begierde gezeigt.
cron Schweden doch endtlichen übereins zu kommen.
[39] Was ihr nun diß orths und bey diesem tractat werdet vermerckhen
können, daß alles solte ihnen unverhalten sein, versehet euch hinwider
ebenmeßiger vertrewlicher eröffnung, was deß churfürsten liebden von den
Schwedischen intentionibus sich persuadieren möchte, umb das man je
eher je besser die handt anlegen und sehen könne, wie zusamen zu kommen.
Da nun ihnen den abgesandten beliebig wer, gegen euch sich herauszu-
lassen, wie sie vermeinten, daß mit den Schwedischen die handlung anzu-
tretten und was man darbey in acht zu nemben hett, so wolt ihr darüber
ihre gedanckhen gern vernemmen.
[40] Solten sich nun die Brandenburgischen hierüber dahin vernemben
lassen, daß sie ihres orths helffen wolten, Schweden seye ernst zu dem frie-
den, wann man der cron mit landt und leüthen an die handt gienge, es werde
aber selbiger cron ichtwas auf deß reichs boden zu lassen nit rathsamb,
noch weniger deß churfürsten liebden bevorab ohne anderwerttige erstat-
tung zuezumuthen sein, so heftet ihr auf den ersten fall von ihnen zu be-
gehren, wie sie dann vermeinten, daß Schweden aus den eroberten seekandten
oder per tractatus oder mit gewaldt abzutreiben? Zumahlen daß wissendt,
wie selbe pläz je und allezeit zur see succuriert und die Schwedischen von
unß hierinn nit könten verhindert werden. Da aber die Brandenburgischen
die zuruckhlaßung von theils Pommern nit excludierten, aber von ander-
werttiger erstattung für deß churfürsten liebden meldeten, sonderlich wie
vor diesem anregung geschehen, daß derselben hingegen mit einraumbung
Magdenburg und Halberstadt satisfaction geschehen könte, so hettet ihr
ewer absehen hierinn haubtsächlich dahin zu haben, nachdem unß nemb-
lichen obgemelter massen wol wissendt, daß deß königs in Dennemarckh
liebden aller zuruckhlaßung von landt und leüthen für die cron Schweden
einestheils jederzeit entgegen gewesen und noch ist, anders theils aber selbe
nie die handt anlegen wollen, daß man Schweden mit gewaldt von deß
reichs boden hett abtreiben können, und sie diesem principio bey den trac-
taten unfehlbar inhaerieren, da wir auch die ersten weren, so von zuruckh-
laßung ein oder andern seekandten und vilmehr von Vor- oder ganz Pom-
mern ichtwas zum ersten an die handt geben theten, solches alß eines gegen
das interesse seines status lauffendes werckh übel aufnemmen, Brandenburg
derenthalben von dergleichen consilio ab- und so viel mehr zuruckhalten,
Mechelburg nit weniger hierinn an sich henckhen und also causam commu-
nem aus der sach machen, also habt ihr hierbey dise dexteritet zu brauchen,
daß die Brandenburgischen gesandten in puncto der zuruckhlaßung landt und
leuthen auf dem reichsboden für die cron Schweden das eys selbst brechen
und erkhennen möchten, daß ohne nachsehung halb oder ganz Pommern
für die cron Schweden nit zum frieden zu gelangen were, dergleichen alß-
dann an die Dennischen interpositions gesandten alß eines von Brandenburg
und nit von unß herfließendes consilium gelangen lassen dergestalt, daß die
quaestio, ob was von landt und leuthen den Schwedischen zu lassen, von
Brandenburg selbst erledigt, daß quomodo aber und der modus, wie solche
zuruckhlassung und mit was conditiones in das werckh zu sezen, bis dort-
hin außgestelt wurde, daß man das quantum, warmit der friedt bey Schwe-
den zu erheben, eigentlich wußte. Ihr werdet unß nit ein geringen dienst
thuen, wann ihr jeztgedachter massen das werckh einrichtet und zu ent-
fliehen vermöget, daß wir nit den anfang müessen machen, gegen Denne-
marckh, Brandenburg und Mechelburg sich ein oder anderer zuruckh-
laßung halben herawszulassen. Nit allein, das ihr selbst leichtlichen erachten
khönt, daß so baldt wir autores dises consilii wurden sein, Dennemarckh
vorderist erstgedachter massen offendiert, sonder da er es anderst nit köndt,
mit dem zu verhindern sich bemüehen wurde, daß er alle diejehnige, so
hierunder was zu verlieren, daß ihrige bey unß und wol gar unsern erb-
königreich und landen hinwider zu suechen anlaitten und darmit alle tractat
unpracticierlich machen wurde. Ob also schon die Brandenburgischen
gesandten bey erclerung, daß sie was zuruckhzulassen sich nit entgegen
sein lassen wolten, gleich dessen erstattung uf Magdeburg und Halberstatt
stellen oder von andern ersezungsmitteln was anregen wolten, so hett ihr
umb oberwehnte difficultet zu überwinden, daß nemblich sie autores der
zuruckhlaßung von landt und leuthen bleiben, deß erstattungs anhangs
halben ihr erbietten nit zu verwerffen, sonder jeztgedachter massen daß
erste, nemblich daß umb verhiettung noch mehrern bluetvergiessens den
Schweden ein stuckh von Pommern oder wessen man sich mit ihnen ver-
gleichen könte, gelassen wurde, anzunemben. Der erstattung halben aber
euch anfangs dahin zu ercleren, daß vor allem zu sehen, ob auch Schweden
und wie weitt es mit ein stuckh landts von Pommern zu contentieren
möchte sein, mit vermelden, daß sie die Brandenburgischen gesandten
leichtlich erachten könten, daß wann man solte von der erstattung handlen,
so müeßte dieselbe nach demjehnigen, so zuruckhgelassen, in etwas zu
proportionieren sein. Solte hierin einzige proportion statt haben, so brächte
die vernunfft mit sich, daß man wissen müeßte, was dann von landt und leü-
then nachzusehen. Solte man dises wissen, so were die notturfft, daß man
zuvor mit Schweden aggiustierte, mit wem die cron endtlichen content
wolte sein und frieden dardurch erhebt könte werden: Also unmüglich
noch zur zeitt von erstattung zu reden. Durch diesen weeg werdt ihr nit
allein divertieren können, daß man nit ehe von der erstattung rede, ehe alles
mit Schweden richtig, sonder deß königs in Dennemarckh liebden sich nit
entgegen lassen können sein, ein solches an die Schwedischen zu bringen
und ohne billiche offension desselben die zuruckhlassung der lande in die
handlung gebracht mögen werden, der erstattung halben aber gleichwol
nichts weder abgeschlagen noch versprochen sein, bis man aigentlich
waißt, mit wem Schweden zu vergnüegen. Wir wollen nit zweiflen, es werde
deß churfürsten liebden selbst die noth deß geliebten vatterlandts und ihrer
aigener landt und leuthe und die unmügligkeit der recuperierung der lande
jetzt zur zeitt erkhennen und so ruckhhaltig hierinn nit sein, daß ihr nit die
coniunctur solt ergreiffen können, dergleichen erstlich von den Branden-
burgischen ministris zu erheben und dann an die königliche Dennische
ministros dergestalt zu bringen, daß unß die uhrsach der zuruckhlaßung
von theils Pommern oder gar nit oder wenigist nit allein aufgewalzet bleibe.
[41] Wann nun die sach so weith gelangt, daß erstermelter massen die
zuruckhlassung von theils oder ganz Pommern, es seye ad tempus oder
lehenweis auf die cron, wie es etwan der tractat geben möchte, in die
handlung gebracht und nit allein Churbrandenburg einem solchen nit ent-
gegen, sonder auch deß königs in Dennemarckh liebden contradictio
überwunden ist, auch es mit der cron Schweden seine richtigkeit hette, mit
was für ein stuckh von Pommern sie endtlichen content wolte sein, und
allein der ganze frieden allerseits an dem hafften, was hingegen Churbran-
denburgs liebden für satisfaction zu geben, so solt ihr alßdann mit mehrerm
unsern gnedigsten befehl in puncto deß churfürsten erstattung dergestalt
empfangen, daß hoffentlich deß churfürsten liebden derenthalben jetzge-
stalten zeitten nach ihres interessi halben nit uhrsach solte haben, daß
werckh ufzuhalten.
[42] Wegen Wißmar und was die Schwedischen in Mechelburg und
Lawenburg, auch sonsten besitzen, habt ihr ebenmessige circumspection
zu brauchen und auf kein weis zu zuruckhlaßung mehr anderer in der
Schweden handen noch sich haltenden orthen einzige inclination zu
zeigen, sondern vorderist zu erwartten, wessen sich die Mechelburgischen
und andere gesandten selbsten taedio belli hierüber heraus liessen, und
ungeachtet ein solches schon zimblich früehezeittig von ihnen erfolgte
und sie zur zuruckhlaßung sich genaigt erzeigten, so hettet ihr euch doch
wegen Wißmar und anderen von der cron Schweden noch vorenthaltenen
orthen gar nit zu übereilen, sondern unß, ehe ihr es soviel diese orth
betrifft so gar an die interpositores bringt, gehorsamist zu erinnern und
inmittelst dahin zu sehen, daß obgedachter massen vorderist mit Chur-
brandenburg das eys gebrochen werde.
[43] Nachdem auch der cron Schweden praetensiones allzeithaubt-
sächlich auf 3 puncten bestanden, alß erstlich der amnistia, zum andern
der cron, zum dritten der Schwedischen soldatesca recompens, so habt ihr
diese circumspection zu brauchen, daß ihr stuckhweis der Schwedischen
erclerung nit annembet oder euch darüber einlasset, sonder dahin es zu
bringen vermittelst der interpositorum bemüehet oder sonsten, daß alle
der cron Schweden wie sie auch sein mögen begehren und praetensiones
zugleich ufgesetzt und darüber tractiert wurde, dann wir dem werckh nit
für vorträglich hielten, daß von der cron Schweden ein praetension nach der
andern hervorgebracht und wann wir über ein passum verglichen, solches
alßdann durch andere newe unmügliche praetensiones irritiert wurde,
sonder wie in dem Schönbeckhischen recess bereit befindtlich alle condi-
tiones auf einmahl von der cron Schweden eröffnet und ihr euch über alle
hinwider oder gleich oder nach erhollung weittern bevelchs ercleren
möget.
[44] So baldt ihr unß nun überschickhen werdet ein ferneren ufsaz
gegen dem Schönbeckhischen, so wollen wir unß unverlangt hinwider
ercleren. Inmittelst hettet ihr sonderlich in puncto amnistiae ein- für
allemahl euch zu ercleren, daß wir hierinn aus demjehnigen, so der jungste
reichsabschiedt vermag
auch das durch den vorstehenden frieden der effectus suspensivus für sich
selbst sich ufheben thet, also die amnistia nach geschlossenem frieden nit
mehr ein streitt wurde sein, sonder ihr völlige richtigkeit mit dem frieden
ipso facto erreichen.
[45] Sovil aber die recompens sowohl der feindtlichen soldatesca alß der
cron Schweden betrifft, da sich der gegentheil gegen euch schriftlich und
eigentlich derhalben herausliesse, so hett ihr mit den churfürstlichen
gesandten die sach zu conferieren unnd unß mit dem ufsaz ewer und der
churfürstlichen gesandten guetachten zu überschickhen. Und dises alles,
was bißhero nach lengs vermeldt, habt ihr bey den Schwedischen tracta-
tibus, so durch die Dennemarckhischen underhandlung offentlich zu
gehen, in acht zu nemben.
[46] Soviel aber dasjehnige betrifft, daß etwan auch a part diß orths und
mit beyseitssezung der Dennemarckhischen interposition zu handlen
möchte sein, so thuen wir unß gnedigst erinnern, was unßer reichshofrath
der von Luzaw bevelcht gewesen, mit Salvio zu tractieren, wie weit es mit
solcher negotiation kommen und was wir dir graf von Auersperg derent-
halben gnedigst anbefohlen
mehrgedachter Salvius sich gegen unserm geheimben rath und reichs-
vicecanzler dem graf Kurzen noch, nit weniger gegen dem von Lüzaw und
dann auch gegen dir graven von Auersperg zu mehrmahlen vernemmen
lassen, und zwar das es deß friedens halben mit der cron Schweden nur an
dem allerseithigen congressu ligen thete, damit hierdurch dem getroffenen
foederi zwischen Franckhreich und Schweden ein genüeg geschehe. In
loco tractatus aber wurde man a part mit der cron Schweden handlen und
leicht zu einem schluß, bevorab wann die Franzosen ihres orths bey den
tractatibus lang tergiversieren wolten, kommen können.
[47] Wir haben aber in der that selbst nit mehrern ernst und aufrichtig-
keit zu dem frieden an seith Schweden alß bey Franckhreich verspühren
mögen, sonder daß noch zur zeitt all dergleichen contestationes nichts alß
artificia gewesen, und obzwar all dises, was zwischen dem von Lüzaw
und Salvio gehandlet worden, sub sigillo silentii vorgangen, so müessen
wir doch anstehen, ob und was dem d’Avaux Salvius hiervon communi-
ciert möchte haben, zumahlen das in offenem druckh er d’Avaux sich nicht
gescheücht zu melden, man hette unserseiths Schweden durch particular-
handlung von den foederatis zu separieren sich understehen wollen, wann
nur die cron Schweden darzue zu bewegen gewest were. Es hat demnach
absonderlich die notturfft erfordern wollen, euch zu instruieren, wessen ihr
euch jeztgemelten geheimben handlung halben ferner zu verhalten, und zwar
erstlich, ob ihr selbst dieselbe diß orths continuieren und darzue anlaß
geben und dann, wann ihr dessen ein anfang machen sollet. 2º: Wann Sal-
vius wider mit dir graf von Auersperg anbinden thete, wessen du dich und
ihr in gesambt crafft ewerer vollmacht hingegen zu ercleren möchtet haben.
[48] Sovil nun betrifft, ob ihr alsogleich bey den vorhabenden tractatibus
gelegenheit suechen und dem Salvio oder den gesambten Schwedischen
abgesandten anlaß zur reassumption deß zwischen dem Lüzaw und Salvio
vorgewesten geheimen tractats geben sollet, ist unser gnedigster bevelch,
ungeachtet wir dir graf vou Aursperg ein anders vor disem ufgetragen ,
daß du hiermit für dißmahl inhaltest und alles dasjehnige vorher lassest
gehen, was sowohl ewer haubtinstruction alß auch dise geheimbe in sich
halt, vor allem auch ihr dahin sehet, wie mehrgedachter massen die zuruckh-
laßung von theils Pommern materia tractatus auch publice und vermittels
der Dennischen interposition möge werden. Solten aber die Churbranden-
burgischen ministri bey Schwnden a part anschanzen und penetrieren
wollen, wie zum frieden zu gelangen und hierunder deß königs in Denne-
marckh liebden praeterieren, so het ihr es auch dahin gestelt sein zu lassen
und von ihnen zu vernemben, wessen sich die Schwedischen gegen ihnen
heraws liessen. Was sie sich nun gegen euch alßdann eröffneten, dessen
hett ihr den Churmainzischen und Bayrischen abgesandten communication
zu thuen und mit gesambtem rath dasjehnige vernemmen, waß ihr über
solche eröffnung vermeinen werdet, das gestalten sachen unsere dienst
erfordern und demjehnigen gemeß sein wurde, was unser euch gegebene
instruction noch zur zeitt mit mehrerm in sich haltet, was aber darinn nit
begriffen, weitter an unß bringen und entzwischen das filum auch eins
solchen durch die Brandenburgischen angehebten tractats erhalten.
[49] Solte aber offtermelter Salvius für sich und in nahmen der überigen
Schwedischen gesandten (wie dann auf sein angeben allein nichts zu bawen
wer) die reassumption der geheimen tractaten an die handt geben und sich
bey euch erkhundigen, ob und wie weitt es bey demjehnigen project, so
ihme der von Lüzaw zuegestelt
zween weeg bey, durch welche allerhandt weitleuffigkeit bey Churbranden-
burg,
und Salvio vorgewesen, aber in specie was tractiert worden und wie weitt
man darmit kommen, nit communiciert worden, sich verhielten möchte las-
sen und man gleichwol zu diser nebenhandlung kommen können.
[50] Der erste ist diser, daß den Schwedischen ministris von euch geant-
worttet wurde, ihr wüßtet euch zwar zu erinnern, daß einzige engere hand-
lung neben den praeliminaribus zwischen dem kayserlichen reichshoffrath
dem von Lüzaw und dem Schwedischen legaten Salvio vorgewesen, dem-
nach es aber mit der condition beschehen, daß wann man Schwedischer
seiths nichts verläßlichs vernemmen könte, alles ein ungehandletes werckh
sein und verbleiben solle, ichtwas verläßliches aber nie erfolgt, also müeßtet
ihr dasjehnige, was damahls vorgangen, dahin gestelt sein lassen. Da aber
die Schwedischen abgesandten ein uffsaz, wie und mit was conditionibus
näher und geschwinder zusamben zu kommen und guetter friedt und nach-
parschafft zwischen dem heyligen reich und der cron Schweden zu erheben,
euch zuekomen lassen wolten, so woltet ihr euch darüber und in solcher
enge, wie sie es verlangten und man derenthalben vergleichen wurde, hin-
wider ercleren, und dises zu dem endt, damit dergleichen uffsaz, so von den
Schwedischen an euch kerne, Churbrandenburg alßdann alß ein erst an
euch gebrachte proposition und nit ein sach, darüber lang zuvor schon und
zwar unwissendt deß churfürsten handlung gepflogen worden, communi-
ciert würde.
[51] Der andere weeg, wann nemblich die Schwedischen ihrerseiths ein
uffsaz herauszugeben nit bewegt köndten werden, sonder sich bloß auf den
von dem Lüzaw empfangenen referierten, ob unß zwar diser jeztgemelte
erste weitt angenemmer und der sicherste wer, ist diser, daß ihr offenherzig
den Brandenburgischen gesandten entdeckhte, waß gestalt bey wehrendem
praeliminar tractat, alß sich zu mehrmahlen Salvius zu einem kürzeren
weeg den frieden zu erheben angegeben, einziges project uffgesezt were
worden, alß ihr ihnen hiemit (wie es hiebey ligt) communicieren wollen
Die Beilagen zur Instruktion fehlen in den Akten. Es handelt sich wohl um den 5. Grad, da eine
Mitteilung an Brandenburg nötig war. Seinen Inhalt bildet die Verpfändung Vorpommerns um
40 Tonnen Gold. Den Brandenburgern konnte der 6. und 7. Grad der Salvius tatsächlich mitge-
teilten Angebote, die Belehnung Schwedens mit Vorpommern, kaum eröffnet werden.
Deß churfürsten liebden were derenthalben bis dato von solchem project
kain sondere communication noch zur zeitt geschehen, dieweil ermelter
Salvius je und allezeit zwar vil an die handt geben, aber in allem tergiver-
siert und man kein verläßliche resolution von ihme so weitt haben mögen,
daß man ichtwas mit bestandt deß churfürsten liebden hett darvon com-
municieren können, zumahlen auch daß unter andern conditionibus expres-
se darinn begriffen, daß zu allem so deß churfürsten liebden interesse con-
cernierte, dero außtruckhlicher consensus reserviert und an sich selbst dise
handlung ohne ihr liebden wissen und einwilligung kein crafft gehabt hette.
Wann nun ermelte Schwedische gesandte an euch gelangen lassen, daß sie
die handlung über disen uffsaz in mehrerer enge reassumieren wolten und
darmit geschwinder zu dem allerseiths verlangten friedenszweckh zu kom-
men vermeinten, also hettet ihr hiervon ihnen den Brandenburgischen
parte geben und derselben gedanckhen darüber vernemmen wollen.
[52] Was ihr nun für ein weeg aus disen beeden, allen unglimpff bey den
Brandenburgischen abgesandten zu verhietten, zu erkießen hettet, bevorab
nachdem sich die Brandenburgischen mehr oder weniger renitentes von
zuruckhlaßung landt und leuth schon etwan in primordio tractatum erzeigt,
auch ihr vermerckht haben wurdet, wie mehr und minder sie mit den
Dennischen consiliis und massimis, daß den Schwedischen nichts auf dem
reichsboden zu lassen, einstimbig weren, darüber hett ihr in sonderm ver-
trawen mit den Churmainzischen und Bayrischen gesandten alß deren
principalen alles dasjehnige, was a part mit Salvio und zwar mit ihrem ein-
rathen gehandlet wissendt ist, zu conferieren und was sie neben euch für
ein medium notificandi dem vorgewesten geheimen tractat den churfürst-
lich Brandenburgischen für das bequembste halten wurden, daß hett ihr in
gottes nahmen zu ergreiffen und also auch der particular geheimben hand-
lung ein anfang zu machen, für euch selbst aber solche bey Schweden und
mit praeterition deß königs in Dennemarckh bis auf weitteren unsern gne-
digsten befehl nit zu suechen.
[53] Und da nun die Churbrandenburgischen jetztermeltes project, daß
es ohne dero vorwissen erfolgt, empfinden oder mit den vierzig tonnen nit
content sein, weniger sich auf die Augspurgischen confessionsverwandten
ständt und eine erst derentwegen erfolgende craißaußschreibung weisen
lassen wolten, oder gar wider alles was hierin vorgangen protestierten, so
hett ihr mit hilff und zuethuen der andern churfürstlichen gesandten ihnen
obgemelter massen zu gemüeth zu füehren, waß gestalten dises project
seiner deß churfürsten liebden erstlich derenthalben nit praejudicierlich,
daß ohne ihren consens alles kein effect gehabt hette, zu dem andern, daß
mit erlegung der 40 tonnen ihr liebden wider zu dero landt und leuth mit
anderer ständte entgelt kommen weren, welche mit gewaldt zu erobern,
da es auch sogleich zu hoffen wer, weit ein mehrers alß ein solche summa
kosten wurde.
[54] Soviel aber betreffen thete die abstattung der vierzig tonnen ver-
mittels eines erst außschreibenden craißtags und das selbe den Augspur-
gischen confessionsverwandten ständten allein ufgetragen solte werden,
were von euch pro medio vorzuschlagen, daß sobaldt man mit Schweden so
weitt richtig, daß es allein an deß churfürsten liebden satisfaction erwinden
thete, noch bey wehrendem deputationtag diser erstattung halben die not-
turfft den versambleten deputierten ständten angebracht und dahin gehand-
let köndte werden, daß das ganze reich dise abstattung über sich nehme und
deß churfürsten liebden derentwegen genuegsame versicherung erfolgte
Mit disen und dergleichen wolfundierten argumentis hettet ihr mehrer-
melte gesandten auf ein bessern weeg zu bringen und dahin zu sehen, daß
offtermelte zwischen dem Lüzaw und Salvio vorgeweste handlung von
ihnen bestes uffgenommen wurde. Und da sie etwan vermelden möchten, es
wurde Schweden mit den 40 tonnen nit content wollen sein, müeßte also
auf ein höhere erstattungssumma gedacht werden, so hett ihr hinwider zu
replicieren, wie hiervon unmüglich wer, ichtwas aigentliches zu resolvieren
oder auch nur zu deliberieren bis man wußte, was dann deß churfürsten
liebden umb friedens willen hierinn nachzusehen möchten haben und mit
weme die cron Schweden content wolte sein.
[55] So baldt man also nur mit Schweden richtig, so könne und solle alß-
dann mit ihrer liebden ihrer abstattung halben tractiert und, was sie ver-
meinen werden derenthalben an die gesambten ständt zu bringen, an sie bey
erstgedachtem deputationtag gebracht werden.
[56] Solte aber deß churfürsten liebden hiermit gar nit sich begiettigen
lassen, sonder auf Magdeburg und Halberstatt oder andere erstattungs-
mittel tringen und inmittels alle erclerung gegen der cron Schweden suspen-
dierter wollen haben, so hett ihr mit zuethuen der andern churfürstlichen
abgesandten allerhandt bewegliche argumenta zu brauchen, sie von der-
gleichen aufzüg zu divertieren und endtlich euch so weitt heraws zu lassen,
daß ihr, was wegen Halberstatt gemeldt, es ad referendum nemmen und nit
zweiflen wollet, es wurden sich neben obgedachtem, so mit den gesambten
reichsständten abzuhandlen, auch noch andere weeg zu deß churfürsten
liebden contentierung finden, wann man nur zuvor wüßte, mit wem dann
der friedt bey Schweden zu erheben, massen ihr sie versichern köntet, daß
sobaldt wir die Sicherheit, mit wem Schweden endtlichen zu begniegen und
daß der friedt allein an deß churfürsten liebden einwilligung haffte, haben
wurden, wir alßdann unß noch wcitter gegen deroselben ercleren wolten.
Darbey wir unß aber genzlichen versehen thetten, es wurden die Chur-
brandenburgische dise nebenhandlung derenthalben nit lenger ufgezo-
gener, sondern damit ihr liebden eher je besser auch von ihrer satisfaction
mehrers liecht haben mögen, dieselbe vil eher befürdert sehen wollen.
[57] Soviel nun bey dieser particular geheimen handlung deß königs in
Dennemarckh liebden ministri betrifft, so ist kein zweifel, sie werden auf
ewere sonderlich hierinn füehrende action ein vleißiges aug haben und ihr
praeterition, da sie es innen werden, mit grosser empfindtligkeit ungeandet
nit lassen. Es ist eben darumb unser gnedigister befehl, daß ihr euch auf
alle weis bemüehet, wie was in puncto der zuruckhlaßung von landt und
leuthen ins mittel kombt, in dem offnen tractat nicht von euch herfliesse,
sonder was da vorgenommen solte werden, dergestalt eingerichtet wurde,
daß es nit allein mit Churmeinz und Bayrn, sondern auch Brandenburgs und
der andern churfürsten liebden vorwissen und consens geschehen thete.
[58] Und wann ihr es also durch ewere unß wolbekandte dexteritet an
das gesambte churfürstliche collegium ewerseiths gebracht, mit selbem der
zuruckhlassung halben gewißer lande aines seyt und Churbrandenburg alß
haubtinteressierter sich auch selbst nit entgegen sein lasset, so sehen wir nit,
warumb wegen einziger empfindtligkeit der königlich Dennemarckhischen
ihr mit rath und zuethuen eines churfürstlichen collegii die tractaten ufzu-
halten hett, zumahlen auch daß ihr liebden so offt und viel mahlen von unß
der ihr aus den Schwedischen progressibus zu erwachßenden gefahr getrew-
lich erinnert, gleichwohl aber einzige conjunction, ungeachtet sie das erz-
stifft Bremen und den Glückhstattischen zoll heutigen tags in ansehung
dessen gaudieren
Glückstadt war 1617 von Christian IV. gegründet und mit großen Handelsprivilegien ausge-
stattet worden. Der dort von Christian IV. seit 1628 eingehobene Elbzoll, den auch der Kaiser
1633 auf vier Jahre zugestehen mußte, wurde 1645 auf Betreiben Hamburgs wieder abgeschafft.
Vgl. dazu D. Schäfer V S. 571ff., 655.
reich umb so viel mehrers unverantworttlich were, wann wir mittel hetten,
mit Schweden zum friedt zu kommen, und selbe umb der cron Denne-
marckh interesse aws den banden liessen.
[59] Solten auch schon die Dennischen gesandten, da ihnen von der-
gleichen nebenhandlung was zu ohren kommen thete, sich gegen euch
herawslassen, daß sich der könig annoch mit dem reich viel eher conjun-
gieren alß zugeben wurde, daß dergleichen seekandten der cron Schweden
verblieben, so hett ihr ein solches, auch durch was für mittel, weeg und
conditiones ihr liebden ein solches zu effectuieren vermeinten, specialius
anzuhören, ad referendum anzunemben, mit den churfürstlichen gesandten zu
communicieren und unß darüber ihr und ewer umbständtliches guetachten
zu überschickhen, auch unsers ferrnern gnedigisten bevelchs zu erwartten,
inmittels aber in der angehebten nebenhandlung, da es auf obgedachte
manier zu selbiger gelangt were, mit Schweden vortzufahren.
[60] Villeicht möchte sich auch zuetragen, daß die Dennischen gesand-
ten bevelcht weren, in nahmen deß königs liebden sich bey euch zu er-
khundigen, wessen sich ihr liebden bey ihr bißhero in friedenswerckh ge-
habten müehe und angewendten unkosten deß Glückhstattischen zolls
halben zu versehen möchten haben und was ihr derentwegen bevelcht weret.
Auf ein solches bettet ihr zu antwortten, daß ihr von unß instruiert weret,
ihr liebden unsers geneigten willens und würckhlichen erkanttnus zu ver-
sichern, wann durch ihre cooperation, da ja die veranlaßte conjunction
nit zu erheben gewesen, der friedt für unß und das heylige reich mit dessen
hochheit, reputation und sicherheit erhebt wurde, und demnach dises zolls
concession allermassen ihr liebden wissendt nit allein von unß, sonder auch
von dem gesambten churfürstlichen collegio dependierte, also wolten wir
der hoffnung leben, es wurden ihre liebden officia bey gegenwerttigem
tractat dergestalt aller orthen verfangen, daß nit allein wir, sonder auch ein
churfürstliches collegium uhrsach solte haben, umb soviel weniger hierin
ichtwas zu difficultieren, massen ihr liebden ohne das desselben zueneigung
bekhandt were. Hettet alßdann darüber mit den anweesenden churfürst-
lichen gesandten communication zu pflegen, was auf weittere instanz dem
könig für antwortt erfolgen möchte und unß deß ferrnern verlauffs under-
thenigste nachrichtung einzuschickhen.
[61] Was im überigen bey den Münsterischen tractaten wegen ein und
anderer obsicht auf die reconciliirte, gravierte, nit reconciliirte ständt neu-
tralisation, exulanten und dergleichen zu haben, wie auch warinn sonsten
die tractatus mit diesen Oßnabruggischen concurrieren, das alles thuen wir
und umb so viel mehr alhero zu den Oßnabruggischen tractaten wider-
hollen, weilen villeicht ein grössere und gefehrlichere anzahl derselben zu
Oßnabrugg alß zu Münster sich einfinden möchten.
[62] Wann nun hierein alles was vorfallen möcht nit zu begreiffen und
unmüglich ist, bey einem so weittleüffigen werckh und wo so vieler poten-
taten interesse concurrieren, alles auf einmahl in ein instruction zu bringen,
also haben wir eben derenthalben ewer unß bekhandte dexteritet, vleis,
eyfer und erfahrenheit zu disem höchstwichtigen werckh eligiert und sezen
das sondere gnedigiste vertrawen in euch, ihr werdet wie ihr bißhero zu
unserm gnedigisten gefallen gethan, also auch inskönfftig unsere und deß
heyligen reichs, auch unsers loblichen erzhauß dienst dermassen in acht
nehmen, daß oder der liebe frieden, wie wir denselben aufrichtig verlangen,
durch die gnadt gottes erhebt oder, da ja unsere und deß heyligen reichs
feindte bey disen tractatibus ichtwas anders alß frieden suechten, denselben
durch ewer wachtsambkeit dapffer und bestendig begegnet, vor allem aber
unser allein seligmachende catholische religion und dann alle unsere und
deß heyligen reichs jura und hochheit erhalten werden. Verbleiben euch
damit sambt und sonders mit kayserlichen gnaden wolgewogen. Geben zu
Ebersdorff den dreyunndzwainzigisten Septembris anno sechzehenhundert-
dreiunndvierzig,
rischen im achtzehenden unnd des Böheimbischen im siebenzehenden.
Ferdinandt
L.S.
Ad mandatum sacrae
Vt. Caesareae Maiestatis proprium
Ferdinand graf Khurz
Johann Söldner Dr. ss.