Acta Pacis Westphalicae I 1 : Instruktionen, Band 1: Frankreich - Schweden - Kaiser / Fritz Dickmann, Kriemhild Goronzy, Emil Schieche, Hans Wagner und Ernst Manfred Wermter
DIE KAISERLICHEN INSTRUKTIONEN (1637–1645) BEARBEITET VON HANS WAGNER : 27 Hauptinstruktion für die Reichshofräte Johann Weikhart Graf von Auerspergund Dr. Isaak Volmar für die Verhandlungen mit den Schweden in Osnabrück Wien 1643 Juli 15
Hauptinstruktion für die Reichshofräte Johann Weikhart Graf von Auerspergund Dr. Isaak Volmar für die Verhandlungen mit den Schweden in Osnabrück.
Wien 1643 Juli 15
Zwei Originalausfertigungen in RK , Friedensakten , Fasz. 46i fol. 24–30
und 35, 38–41 ( A1 und A2 ). –Zahlreiche Abschriften in den Friedensakten
der Reichskanzlei , Staatskanzlei und im Mainzer Erzkanzlerarchiv .
Drucke: Gärtner I S. 431; Meiern I S. 28.
Der Edition zugrundegelegt wurde A 1 von der Hand des Kanzleischreibers Konrad
Zelffe. A2 stammt von einer nicht identifizierten Kanzleihand. Die nur orthographi-
schen Abweichungen in A2 wurden im Apparat nicht berücksichtigt.
Ferdinandt der dritte von Gottes gnaden erwölter Römischer kaiser, zu
allen zeitten mehrer deß reichs.
[1] Wohlgeborner, auch ehrsamber gelerther, liebe getrewe. Demnach
nunmehr der tag zu den universal friedenstractaten in beeden orthen Mün-
ster unnd Oßnabrugg bestimbt unnd angesezt unnd wir nit zweiflen, ihr
werdet euch unnseren vorigen an euch abgangenen befelch nach zu Oßna-
brugg solche tractaten mit der königin unnd cron Schweden abgesanten
fortzustellen eingefunden haben, alß thuen wir euch hiemit unsere kayser-
liche instruction, wessen ihr euch zu verhalten, überschickhen, unnd werdet
ihr euch, waß zu erhaltung unnserer unnd deß heyligen Römischen reichs
hochheit und eines churfürstlichen collegii praeeminenz vonnöthen sein
würdt, in obacht zu nemmen alles fleisses angelegen sein lassen. Weilen auch
anfenglich wegen beederseiths plenipotenz durch den zu Hamburg auf-
gerichteten unnd von unnß unnd der königin unnd cron Schweden bestettig-
ten vergleich die sachen zur richtigkheit gebracht , so lassen wir es darbey
bewenden unnd stellen in kheinen zweifel, es werde der durchleüchtigiste
fürst herr Christian der viertte zu Dennemarckh, Norwegen, der Wenden
unnd Gothen könig, herzoge zu Schleßwig, Holstain, Stormaren und der
Dietmarschen, grave zu Oldenburg unnd Delmenhorst, unnser besonder
lieber freündt unnd ohaimb, alß von unnß unnd mehrbesagter königin unnd
cron Schweden beliebter hochansehenlicher interpositor vermittelst seiner
vortefflichen gesanten zu bemeltem Oßnabrugg albereit erschienen sein .
Alß habt ihr zu legitimierung ewerer persohn hiemit unnser credential an
besagtes unsers besonders lieben freundt unnd oheimbs deß königs in
Dennemarckh liebden in originali unnd zu ewer nachrichtung ein abschrifft
zu empfangen unnd werdet das original besagten königlichen Dennemärck-
hischen abgesanten zuestellen
Vom 23. VI. 1643, Druck bei J. G. Meiern I S. 21.
an gehörige orth zu bestellen wissen unnd ihr hingegen zu erwartten haben,
wie sich die königlichen Dennemärckhische abgesanten zu der interposition
legitimieren werden.
[2] Nachdem ferner vermittels der königlichen abgeordneten ratione loci
intermedii die veranlassung geschehen, das man bey den tractaten sich
derenthalben vergleichen solle, unnd wir dem ganzen friedenswerckh für
sehr befürderlich erachten, daß man die zeit mit völliger hin- unnd her-
schickhungen gegen Münster und Oßnabrügg nicht verzehre, alß ist unn-
ser allergnedigister befelch, daß ihr ewer handlung dahin anstellet, daß
man dises loci intermedii wegen alsobald und unverlengt ein völlige
richtigkheit mache unnd wegen erlassung der pflicht unnd obligeirung
zu der neutralitet allerdings denen jehnigen gemäs sich verhalte, wie es
bey Münster unnd Oßnabrügg observiert ist worden. Ihr hettet aber hierin
das aug darauf zu haben, daß nit etwan Warendorf , alß das auch ausser
weegs, sondern ein ander inmitten deß weegs zwischen Münster unnd Oß-
nabrugg gelegenes schlosß erkhüest werde, derenthalben wir dann unnseren
nechstgesezten generalen bereit anbefohlen, daß waß für ein orth ausser
Warendorf hierzue beliebt würdt, von ihnen unwaigerlich abgetretten unnd
darmit wie mit Münster unnd Oßnabrugg gehalten werde.
[3] Wann man nun auch hierin eins, so habt ihr nach verrichten curialibus
gegen die Dennische abgeordnete folgendermassen euch vernemben zu
lassen: Nemblich nachdem durch göttliche verleichung unnd deß königs in
Dennemarckh liebden hochansehenliche bemüeheung dise zusammen-
khunfft zu behandlung eines ehrlichen sicheren unnd bestendigen friedens
zwischen unnß unnd dem Römischen reich, auch unnserm löblichen erz-
hauß unnd allen dessen confoederierten, assistenten unnd angehörigen an
ainem unnd der durchleüchtigisten königin unnd cron Schweden, auch ihren
confoederierten, assistenten unnd angehörigen am anderen theill, bestimbt
unnd angesezt, auch beede theill durch ihre gesandten unnd pottschafften
erschienen unnd bey dergleichen handlung die gesandten sich zuforderst
gegen einander gebührlich zu legitimieren, so dann mit einander de mediis
pacis amicabiliter zu vernemmen haben, alß wollet ihr ewer von unnß
habende vollmacht dem verglichenen recess gemes in originali producieret
unnd übergeben haben, nicht zweiflendt, daß der königin unnd cron Schwe-
den abgesanten dergleichen thuen würden .
[4] Sovil aber die media pacis belangende, verhoffet ihr, daß des königs
in Dennemarckh liebden alß beederseiths wohlbeliebter hochansehenlicher
interponent bey den bishero gepflogenen unnd durch derselben rühmliche
sorgfaltigkheit zu einem gueten endt gebrachten praeliminartractaten wohl
penetriert haben möchten, waß etwan für erbare christliche billiche thuen-
liche weeg unnd mittel zu accommodierung dises bluetigen kriegs unnd dan
zu widerbring-, stifft- unnd erhaltung eines rechten wahren sicheren unnd
bestendigen friedens fürgeschlagen unnd behandelt werden khönten. Da-
fern nun ihrer deß königs in Dennemarckh liebden belieben möchte, hievon
euch etwas apertura zu geben, woltet ihr euch darauf hinwider dergestalt
vernehmen lassen, wie es zu befürderung deß werckhs dienlich unnd
verantwortlichen, dann obwohl bey vorigen tractaten allerhandt vorschläge
auf die baan khommen, seye doch von dem anderen theils niemals waß
zuverläßliches an die handt gegeben worden, darauf man einige bestendige
friedenshandlung gründen unnd beschliessen mögen.
[5] Solten nun die königlich Dennemärckhischen sich entschuldigen, daß sie
deß gegentheils intention noch nicht recht penetriert, so sollet ihr sie bestes
vleiß ersuechen, daß sie vermittels ihrer underhandlung alles vleißes sich be-
müehen wolten, solche nochmals zu erkhundigen unnd euch alßdan eröffnen.
[6] Werden sie dann einige fürschläg thuen, die acceptabl weren, habt
ihr solche mit deß churfürstlichen collegii zu dieser handlung deputierten
abgesanten in gehörige deliberation zu ziehen unnd unnß darüber mit
guetachten zu berichten. Wurden aber solche denen vorigen Chursachß-,
Schönbeckh-, Meckhlburg- unnd Brandenburgischen handlungen gleich-
förmig sein unnd sich darüber auf die albereit beschehene bewilligung
berueffen, so habt ihr euch auß den hier beygeschlossenen actis wohl zu
informieren, wie weit wir ein unnd anderen punct bewilliget unnd nach-
geben , unnd euch darauf mit den churfürstlichen gesandten, sonderlich den
Brandenburgischen, hieraws nach notturfft zu bereden, auch nach solcher
handlung und bewilligung hinwider zu erkhleren, wie ihr es befinden
werdet, daß es unserm damahligen gnedigsten willen unnd befelch gemes.
[7] Wurden aber solche vorschläge über zuversicht noch weiter gehen
oder aber die Schweden selbst newe unnd andere begeren thuen, so were
solches schleunig mit guettachten zu berichten und gleichsfalls unnsere
resolution hierüber zu erwartten.
[8] Solten dann deß königs in Dennemarckh liebden oder die Schweden
von euch die conditiones pacis zum ersten wissen wollen unnd nicht
erhebt khönnen werden, daß die cron Schweden ihres selbsteigenen
endtlichen begeren sich gegen euch heraws liesse, so hettet ihr euch zu
erkhleren, wir liessen es bey demjehnigen bewenden, waß der Schönbeckhi-
sche tractat mit sich bringt, woltet darüber der Schwedischen abgesanten
fernere erkhlerung gewerttig sein, umb alßdann weiter in der handlung
zu verfahren.
[9] Unnd habt ihr euch bey disem mit der cron Schweden vorgehenden
tractaten in allem eweren thuen unnd lassen so vorsichtig zu gehen unnd auf
unnser und deß heyligen reichs hochheit, auch auf eines churfürst-
lichen collegii praeeminenz wie obgemelt dergestalt das aug zu haben
unnd euch nach demjehnigen zu gubernieren, allermassen ihr, wie wir
es hierin gehalten haben wollen, mit mehrerm auß beygeschlossener
für unsere zu den Münsterischen tractaten deputierte gesanten gegebenen
instruction ersehet . Sonderlich aber findet ihr auß denen zwischen
deß churfürsten zu Sachßen liebden unnd dem Schwedischen reichs-
canzler Oxenstirn vorgangenen tractatibus so viel, daß man an seithen
der cron Schweden sich allezeit mit der amnistia unnd satisfaction
der soldatesca aufgehalten und ermelte cron sich nie erkhleren wollen,
auf wem ihr selbsteigene praetension bestunde, wie man dann annoch
dessen nie kheine aigentliche nachricht haben khönnen. Ihr habt disem
nach ein sonderbahres fleissiges aug zu haben, daß ihr euch weder über dem
punctum amnistiae noch der satisfaction der soldatesca in nichts ein- unnd
herawslasset, es seye dann, daß man zuvor an seithen der cron Schweden
sich vernehmen habe lassen, waß dan derselben aigentliche praetension
unnd wohin sie gestelt seye. Unnd da nun solche praetension dergestalt
eingerichtet, daß sie dem heyligen reich, dessen chur-, fürsten unnd ständen
allzusehr praejudicierlich were, so hettet ihr mit gueter dexteritet dahin zu
trachten, daß vermittelst der Dennemärckhischen abgesanten dergleichen
petita mehrermeltes königs liebden unnß gethanen versprechen allerdings
gemes, so ihr auch in abschrifft hiemit empfangt , moderiert unnd gemiltert
unnd dahin gebracht werden, daß ein sicherer friede gestifftet unnd unnß
unnd dem Römischen reich unnd dessen gliedern an ihren hochheiten,
regalien, landen und leüthen nichts entzogen werde; vor allem aber habt
ihr hierinnen mit den churfürstlichen abgesanten unnd bevorab den
Brandenburgischen fleisßige communication zu pflegen unnd mit ihrem
rath unnd guetachten in einem unnd anderem zu verfahren.
[10] Wann aber der cron Schweden abgesante super causis belli zu
disputieren anlaß geben solten unnd ihr solches nit, wie ihr euch doch nach
aller mügligkheit dahin befleissen sollet, umbgehen khöntet, so werdet ihr
zuvorderist, waß den von unnserm vilgeliebten in gott allerseeligsten
herrn vattern der cron Pohlen zu hilff geschickhten succurs anbelangt, auß
beygelegter abschrifft opponieren khönnen, daß in dem darauf gemachten
friedenstandt zwischen ihnen unnd der cron Pohlen alles aufgehoben unnd
unnser vielgeliebter herr vatter außtruckhlich darin eingeschlossen worden
also das deßhalben die cron Schweden weiter khein uhrsach gehabt, gegen
ihre kayserliche Majestet unnd liebden etwas zu movieren, bevorab weilen
ohnedas bekhant und wir da nöthig nicht zu demonstrieren hetten, welcher
gestalt könig Gustavus Adolphus lengst zuvor die intention gehabt, zu
erweitterung seines dominats sich in den innerlichen Teütschen krieg zu
mischen unnd under dem scheinbaren titul unnd nahmen einiger hilff-
leistung für seine freündt unnd bundtsgenossen sich des reichs frontiren zu
impatronieren. Es were auch von dem in anno sechzehenhundert unnd
dreissig zu Regenspurg beysammen gewesenen churfürstlichen collegio
insgesambt, das diejehnige, waß sonsten mehr vorermelter könig zu ver-
meinter justificierung seines kriegs auf Teütschem boden publiciert, nicht
für genuegsamb erheblich erkhant worden unnd man hette sich alsobald zu
allen schiedtlichen unnd friedtliebenden mitteln anerbotten, also daß
unnöttig gewest were, sovil edles christenbluet darüber zu vergiessen unnd
des königs persohn selber zu verliehren
ehender, alß bis es die unumbgengliche notturfft erheischt, unnd doch mit
bestem glimpf gedenckhen unnd euch allein bemüehen, die media pacis
recht zu penetrieren unnd solche auf einen solchen fueß zu sezen, daß
man entlich möge mit guetem willen von einander schaiden.
[11] Da auch jemandts auß den ständten deß reichs unter dem titul unnd
nahmen der Schwedischen confoederation zu diser tractation erscheinen
oder etwan die cron Schweden im nahmen derselben von wegen unnsers
kayserlichen glaidts, so wir denselben hierzue ertheilt, in specie etwas
anregen solte, so habt ihr gar wohl acht zu geben, welcher stände wegen
solches aigentlich geschehen möchte. Dann da es umb diejehnigen zu
thuen, welche albereit mit unnß verglichen unnd außgesöhnet unnd sich
dem Pragerischen friedenschlusß accomodiert, so seindt dieselben billich ab-
die anderen aber, welche noch nicht außgesöhnt, zum amnistiae punct zu
weisen. Unnd solches thuen wir euch deßwegen hiemit allergnedigst
erinnern, weilen unnß newlich cammerer unnd rath zu Regenspurg gehor-
sambst überschickht, waß der Schwedische legatus Salvius an sie (unnd
sonder zweifel auch dergleichen an andere) zu mehrer weitterung der sachen
hat gelangen lassen .
[12] Waß ihr also zu Oßnabrugg verhandlet, daß alles wollen wir, daß ihr
communicato consilio mit unsern zu den Franzößischen tractaten depu-
tierten gesanten thuet unnd durch schrifft- oder persöhnliche zusammen-
khunfft in loco intermedio, nach dem es die notturfft erfordern würdt, über
alles unnd jedes vleisßig conferiert, unnd waß ihr ain unnd andern orths,
auch nach vernehmung der churfürstlichen abgesanten gemüethsmainung
also mit gesambtem rath thunlich, auch diser instruction gemes befinden
werdet, vollziehet unnd unnß allzeit von jedem verlauff nach unnd nach
mit ewerm unnd der churfürsten abgesanten gehorsambsten guetachten
vleisßige relation erstattet.
[13] So habt ihr euch zu entsinnen, was gestalt bey jüngisten reichstag
zu Regenspurg die sachen mit chur-, fürsten unnd ständen dahin verglichen
worden, daß auch fürsten unnd ständt des reichs die ihrige zu offtermeltem
congress schickhen unnd mit unnseren gesanten ihrer principalen notturfft
communicieren sollen unnd mögen . Es ist derowegen unnser gnedigster
gemessener befelch, das da ein oder ander vermittelst seiner abgeordneten
daselbst erscheinen thette, ihr nit allein alles dasjehnige, waß sy bey euch
anbringen werden, alles vleiß anhöret, sonderen auch derselben begeren
und anligen euch dergestalt angelegen sein lasset, wie es unnser unnd deß
heyligen reichs dienst erfordert.
[14] Wir geben euch auch insgesambt hiemit vollmacht unnd gewalt,
mit belieben deß anderen theills die tractaten von beeden orthen Münster
unnd Oßnabrugg zu mehrer bequemligkheit unnd schleüniger befürderung
derselben auf ein orth allein, welcher euch allen miteinander würde am
besten gefallen, doch ohne einzige interruption der tractaten zu trans-
ferieren , doch daß derselbe unnß mehr näher alß weiter sein möchte,
zumahlen wir genzlichen entschlossen, mit verleihung des allmächtigen,
sobald wir unnß allein des feindts diser orthen besser erlediget, in aigner
persohn dem reich zu näheren unnd disen gemeinnuzigen fridenstractaten
selber an der handt zu sein.
[15] Solte auch an einem oder anderen orth euch etwas von einem
stillstandt der waffen (weilen man gemeinlich bey allen solchen schweren
haubttractaten sich zum eingang eines solchen zu vergleichen pflegt)
entweder von dem gegentheill oder aber durch die interpositores zuge-
muethet werden, hettet ihr dasselbe ad referendum anzunehmen unnd nach
vorhergehendem rath mit den churfürstlichen deputierten unnß dasselbige
bey tag unnd nacht mit aigenem currier gehorsambist zu berichten. Wie wir
dann zu euch sambt unnd sonders der unnß bekhannten dexteritet, trew-
eifferigen devotion unnd vleisses nach das gnedigiste vertrawen tragen.
Unnd verbleiben euch mit kaiserlichen gnaden wohlgewogen.
Geben in unserer statt Wien, dem fünffzehenden monatstag Julii, nach
Christi geburth in sechzehenhundertdreyunndvierzigisten, unnserer reiche
deß Römischen im sibenden, deß Hungarischen im achtzehenden unnd deß
Böhmischen im sechzehenden jahre.
Ferdinand L. S.
Vt. Ad mandatum Sacrae Caesareae
Ferdinandt graff Majestatis proprium
[ 86, 38 ] Khurtz] in A 1 , nicht eigenhändig.
Dem wohlgebornen auch ehrsamen gelehrten, unsern und deß reichs lieben
getrewen Johann Weickhart graven von Auersperg, freyherrn zu Schön-
und Seissenberg, unserm reichshoffrath, cammern und unsers hertzogthumbs
Crain obristen erblandtmarschalchen und erbcammern, und Isac Volch-
mairn , beeder rechten doctorn, unserm Oberösterreichischen cammer-
praesidenten .