Acta Pacis Westphalicae I 1 : Instruktionen, Band 1: Frankreich - Schweden - Kaiser / Fritz Dickmann, Kriemhild Goronzy, Emil Schieche, Hans Wagner und Ernst Manfred Wermter
DIE KAISERLICHEN INSTRUKTIONEN (1637–1645) BEARBEITET VON HANS WAGNER : 25 Nebeninstruktion für Pater Georg von Herberstein Wien 1642 November 22
Nebeninstruktion für Pater Georg von Herberstein.
Wien 1642 November 22
Abschrift von der Hand des Kanzleischreibers Konrad Zelffe, in Staatenabtei-
lung , Frankreich , Fasz. 40 fol. 13’–16.
Neben instruction sive post scriptum fuer patrem Georgium Herber-
stein etc.
[1] Solte es sich begeben, daß immitels und ehender er pater von Herber-
stein in Franckhreich an seinen gehörigen orth angelangt, des cardinals
Richelieu eminenz etwo mit todt abgangen währe oder aber in seiner
anweßenheit alda abgehen thäte, so hette er sich alßdan bey einem anderen
doch auch ersten und vornembsten ministro des königs anzugeben und
demselben von allem dem, waß in seiner instruction begriffen, nach und
nach, wie er die dispositiones und der gemuether inclinationes sehen
wierdt, zu eröffnen, auch darauf sein verrichtung vermelter massen anzu-
stellen , dazue er sich durch die bey sich habende schreiben legitimieren
khan.
[2] Da ihme auch an einem oder andern orth die audientz gar zu schwer
gemacht werden wolte, mag er daß credenz schreiben durch jemandts
anderen einliferen lassen und sehen, ob dergestaldt und etwo durch ersehung
desselben und daß er allein umb fridens willen vorhanden seye, dieselb
erlangen khüne. Da er aber gar zue keinem access weder bey dem khönig
in Franckhreich noch auch dem cardinal Richelieu komben und ihme alle
gelegenheiten verhindert und abgeschnitten werden solten, so wirdt er
sich doch nichtsdestoweniger befleissen, daß durch andere persohnen und
auf solche weeg, wie ers am besten befindten wirdt, guete und starckhe
ermahnung zuem friden mit zue gemueth füehrung der beschwerlichen
effecten des kriegs undt unwiderbringlichen schadens der catholischen
religion und gantzen christenheit an den könig selbsten gebracht und da
benebens von ihrer Kayserlichen Mayestet aufrichtigen und bestendigen
verlangen zue beruehigung und hinlegung aller mießhelligkheiten und
weitern bluetsvergiessens contestieret, ein solches auch, wo nit allenthalben,
doch wenigisten an den fürnembsten orthen, wo es nur sein kan, khundt
gemacht werde.
[3] Er wolle ihme aber vor allen dingen aufs höchst angelegen sein lassen,
bevorab wann er zue einem access und audienz, es seye gleich bey des
cardinals Richelieu eminentz oder dem könig selbsten komben thuet, zu
penetrieren, ob auch und mit waß conditiones man dan gedacht seye,
endtlich an selbigem hoff einen friden zu tractiren, es seye gleich durch die
angestelten universal fridenshandlungen oder aber durch einen absönder-
lichen gehaimben privat tractat, und daß doch bey denen tractaten zu
praejudiz der religion nichts fuergenomben werde, welches die uncatho-
lischen fuernemblich durch sein cardinals eminentz zu thuen und authoritet
zu erlangen in grosser hoffnung stehen, so er sich woll vernemben lassen
kan. Da auch immitels der cardinal mit thodt abgangen, wierdt er sich
dieser gelegenheit woll bedienen und sich auf alle weeg befleißen, wie er
diese seine verrichtung an den könig selbst bringen möge und denselben
durch allerhandt mittl zu einem friden disponiere.
[4] In der Pfaltzischen sachen bleibt es zwar nachmahlen bey deme, waß
der instruction einverleibt. Jedoch da es sich die gelegenheit also geben
wurde, mag er discursweiß woll so viel vermelden, des cardinals eminentz
werde sich selbst noch woll erinderen, waß gestaldt sein könig noch anno
1622 und 1623 selbsten sich des haußes Bayern und daß die chur auf die
Wilhelmische lini transferiert wurde, angenomben, massen dan derselb
von solcher zeit an seiner churfürstlichen durchlaucht nit allein den chur-
fürstlichen titul je und alle zeit gegönnet, sonderen denselben seithero dem
hauß Pfaltz auch gar nit gegeben . Sein eminentz hetten selbsten leichtlich
zu ermeßen, waß seinem alß einem christlichen und catholischen [könig]
daran gelegen, daß es bey deme, waß in der Pfaltzischen sachen disponiert,
verbleibe. Ihre Kayserliche Mayestet währen gleichwohl jederzeit geneigt
geweßen und sein es auch noch, wan sich die Pfaltzischen interessierten
zuem zill legten und billiche conditiones eingiengen, daß werckh in guete
beyzulegen, inmassen sie dan auch darzue sowoll die cron Spanien alß die
churfürstliche durchlaucht in Bayren gantz genaigt gefunden, wissen, daß
sie auch annoch darzue inclinierten, also daß man derenthalben sich in dem
fridenswerckh nit würde aufzuhalten haben.
Und diß ist, waß der instruction noch beygesetzt werden sollen, welches
gleichsfals mit mein graffen von Trautmanstorfs handschrifft und insigel
becräfftigt ist. Geschehen in Wien den 22. Novembris dis 642. jahrs.