Acta Pacis Westphalicae I 1 : Instruktionen, Band 1: Frankreich - Schweden - Kaiser / Fritz Dickmann, Kriemhild Goronzy, Emil Schieche, Hans Wagner und Ernst Manfred Wermter
EINLEITUNG
EINLEITUNG
Als der schwedische Reichsrat am 5./15. Oktober 1641 die umfangreiche Haupt-
instruktion mit zwei Nebenmemorialen und einer geheimen Nebeninstruktion für die
Legaten zum künftigen Friedenskongreß ausfertigte, hatte man sich auf schwedischer
Seite schon fast zehn Jahre lang mehr oder weniger ernsthaft mit dem Problem des
Friedens beschäftigt und auseinandergesetzt. Freilich hatten in diesem Zeitraum sich
wandelnden Kriegsglückes die schwedischen Friedenspläne sich vielfältig geändert,
fortentwickelt und verfeinert
Übersicht über die schwedischen Friedenspläne und -bestrebungen bei C. Th. Odhner und
im Zusammenhang mit der gesamten schwedischen Außenpolitik bei W. Tham S. 203ff. Zu
den ständigen Vermittlungsversuchen Dänemarks vgl. J. A. Fridericia ; dieser bietet auf
Grund von Archivalien aus Kopenhagen, Stockholm, Paris, Wien und Dresden mehr als eine
Geschichte der dänischen Außenpolitik. Die neueste Übersicht über alle Friedensbestrebungen
bei F. Dickmann S. 59ff.
der Zeit Gustav Adolfs feststanden und in veränderter Form ständig wiederkehrten:
1. Erwerbung Pommerns oder wenigstens einiger Teile der pommerschen Küste als
Satisfaktion für die schwedische Krone und 2. Restitution der vertriebenen prote-
stantischen Reichsfürsten, insbesondere des Kurfürsten von der Pfalz.
Doch gingen die schwedischen Forderungen jener Jahre
Höhen seiner Siege stand, sehr viel weiter. In den Friedensbedingungen, die vor
Nürnberg ( Sept. 1632) dem kaiserlichen Generalissimus Wallenstein übergeben
wurden, hatte der schwedische Reichskanzler Axel Oxenstierna in Übereinstimmung
mit seinem König umfangreiche territoriale Forderungen für die verbündeten Reichs-
fürsten auf Kosten der geistlichen Fürstentümer in Süddeutschland aufgestellt. Den
Höhepunkt aller schwedischen Friedenspläne bildete zweifellos der Gedanke Gustav
Adolfs, sich an die Spitze eines ständigen, nicht allein auf die Kriegszeit befristeten
»corpus formatum« der protestantischen Reichsstände zu setzen. Diesen hochfliegenden
Plänen machte aber der Tod auf dem Schlachtfeld zu Lützen ein Ende.
Oxenstierna
Über Oxenstiernas Politik bis 1636 vgl. besonders J. Kretzschmar und S. Arnoldsson.
Quellen: HSH enthalten die Korrespondenz Oxenstiernas mit der Regierung in Stockholm; die
Briefe O. s bis Juni 1636 sind jetzt zugänglich in AOSB außer für die Monate April–
Dez. 1634. Besonders wichtig: Memorial für Lars Grubbe an Reichsrat 1632 Dez. 5/15
Art. 24–29 und 1633 Febr. 2/12 ( AOSB I 7 S. 711ff. Nr. 651, I 11, 1 S. 170f. Nr. 113;
letzteres übersetzt von E. Schieche S. 111–132; Reichsrat an O. 1634 Jan. 17/27 und
1634 März 11/21 (( HSH 28 (1847) S. 6–10 und 29 (1848) S. 232–237.
schon zu Lebzeiten des Königs das Verhältnis zu den deutschen Verbündeten und den
deutschen Truppen der schwedischen Armee gewesen war; man halte alles nur mit
spitzen Fingern, schrieb er einmal an den Reichsrat. Wie schwer seine eigene Stellung
ohne die Autorität des Königs zu wahren war, sollte er bald deutlich genug erfahren!
Zudem überstieg der Krieg auf dem Festlande im Grunde die wirtschaftlichen
Kräfte Schwedens. Dieser Sachverhalt fand später in der Opposition innerhalb des
Reichsrates seinen Ausdruck. – Andere sehr wichtige finanzielle Hilfsquellen
waren – wie die französischen Subsidien – von den schwankenden Beziehungen zu
Frankreich abhängig oder mußten – wie die Lizenten aus den preußischen Häfen
( 1535) – aufgegeben werden.
Daher setzte sich Oxenstierna zum Ziel, Schweden ehrenvoll aus dem Kriege
herauszuziehen. Allerdings knüpfte er daran eine Bedingung, von der er auch während
der dunkelsten Stunden nicht abgegangen ist, und an der er gegen alle inneren und
äußeren Hemmnisse festgehalten hat: Das war die ausreichende Satisfaktion für
Schweden! Aber allein Pommern oder Teile von Pommern konnten nach seiner
Ansicht in Frage kommen; nur damit konnte Schweden ausreichend »contentiert«
werden, weil die Satisfaktion für ihn nicht nur eine Frage der »Reputation«, sondern
auch eine Frage der Sicherheit Schwedens gegenüber Dänemark und Polen dar-
stellte . Deshalb gedachte er den Krieg so lange fortzuführen, bis wenigstens dieses
Ziel erreicht sein würde.
Mit diesem Ziel für einen künftigen Frieden geriet Oxenstierna aber in ein
Dilemma, aus dem sich zu befreien, ihm – besonders seitdem sich die Situation
( 1634/35) für Schweden verschärfte – nie recht gelingen wollte. Denn es gab für ihn
nur zwei Möglichkeiten, den Krieg in seinem Sinne zu Ende zu führen. Entweder
stützte er sich auf Frankreich und dessen Subsidien; dann band er sich an die vielfach
anders gearteten französischen Interessen. Oder er versuchte allein aus den eigenen
beschränkten Kräften nur mit Hilfe einer immer kleiner werdenden Gruppe von
verbündeten deutschen Reichsständen die Satisfaktion zu erkämpfen. Es hat in den
folgenden Jahren nicht an Versuchen gefehlt, diesen Weg zu gehen und einen Separat-
frieden mit dem Kaiser zu schließen. Zum Erfolge geführt haben schließlich nicht
diese Versuche, sondern der gemeinsame Weg mit Frankreich; der Friede allerdings
wurde dadurch zunächst immer weiter hinausgezögert.
Nach dem Tode Gustav Adolfs entschied sich Oxenstierna dafür, die Hilfe
Frankreichs in Anspruch zu nehmen; er erneuerte den schwedisch-französischen
Vertrag von Bärwalde ( 1631 Jan. 13/23). Zugleich vereinigte er aber auch die
protestantischen Reichsstände der süddeutschen Kreise im Heilbronner Bund und ließ
sich von ihnen, wenn auch in allgemeiner Form, Satisfaktionsgarantien geben. Der
Versuch, Kursachsen und Kurbrandenburg sowie die übrigen Stände der ober- und
niedersächsischen Reichskreise zum Abschluß zu bewegen ( 1634), scheiterte; denn
Kursachsen erstrebte einen baldigen Frieden mit dem Kaiser und Brandenburg
machte einen engeren Anschluß an Schweden von der Abtretung Pommerns abhängig.
Dazu kamen die Schwierigkeiten mit den süddeutschen Reichsständen, so daß der
Heilbronner Bund auf dem Frankfurter Konvent ( Sommer 1634) in eine schwere
Krise geriet.
Zu dieser diplomatischen Niederlage gesellte sich die militärische, als die schwedische
Hauptarmee eine vernichtende Niederlage bei Nördlingen ( 4.–5. September 1634)
erlitt. Die Folge davon war, daß sich der Heilbronner Bund in den folgenden Monaten
völlig auflöste.
Als nun noch am 20./30. Mai 1635 Kaiser Ferdinand II. und Kursachsen den Prager
Frieden
namentlich von der kaiserlichen Amnestie ausgenommen waren, sich dem Frieden
anschlossen, ging Oxenstierna entgegen den Abmachungen mit Frankreich auf die
Friedensvermittlungen Kursachsens ein; das geschah vermutlich jedoch mehr in der
Absicht, Zeit zu gewinnen, als jetzt in einem Augenblick, in dem er nur sehr schlechte
Friedensbedingungen erwarten konnte, wirklich Frieden zu schließen.
In den Projekten dieser Verhandlungen
der schwedischen Forderungen auf: Satisfaktion, Amnestie der aus dem Prager
Frieden ausgeschlossenen Reichsstände bzw. deren Restitution und Contentement der
schwedischen Armee.
Es war jetzt freilich nur noch von einer finanziellen Satisfaktion mit entsprechender
hypothekarischer Sicherung an der Ostseeküste die Rede; der Gedanke, sich notfalls
Pommerns oder eines Teiles der Küste in der Form des Pfandbesitzes zu bemächtigen,
war bei Oxenstierna allerdings schon zu Beginn des Jahres 1634 aufgetaucht.
Die schwedisch-sächsischen Verhandlungen zerschlugen sich im September 1635,
weil Kursachsen auf der Vorbedingung bestand, daß Schweden sofort das Reich zu
räumen und sich dem Prager Frieden anzuschließen habe.
Die Erneuerung des Waffenstillstandes mit Polen zu Stuhmsdorf ( 1635 Sept. 2/12)
und der schwedische Sieg bei Dömitz ( 1635 Okt. 22/Nov. 1) stärkten die Verhand-
lungsposition Oxenstiernas wieder. In den unter Vermittlung Herzog Adolf
Friedrichs von Mecklenburg-Schwerin mit Kur sachsen wieder aufgenommenen Verhand-
lungen im November 1635 einigte man sich schon auf einen besonderen Friedensvertrag
zwischen Schweden und dem Kaiser.
Zu Anfang des Jahres 1636 ließ Oxenstierna jedoch die Verhandlungsfäden ab-
reißen und näherte sich wieder Frankreich. Seit dem Vertrag von Compiègne ( 1635
April 18/28) hatte sich das Verhältnis zu Frankreich zwar stark abgekühlt. Nun
ging Oxenstierna aber auf die wiederholten Vorstellungen des französischen Ge-
sandten St. Chamont ein, Verhandlungen aufzunehmen, die von französischer Seite her
gesehen das Ziel hatten, Schweden wieder enger an Frankreich zu binden und auf jeden
Fall einen Separatfrieden Schwedens mit Kursachsen und dem Kaiser zu verhindern.
Das Ergebnis dieser Wendung war der Vertrag von Wismar ( 1636 März 20/30),
in dem man sich darauf einigte, daß Schweden den Krieg mit Hilfe französischer
Subsidien weiter führen sollte. Für Oxenstierna war dabei maßgebend, gegen den
Kaiser noch größere militärische Erfolge zu erzielen und damit günstigere Friedens-
bedingungen zu erlangen. Allerdings mußte er entsprechend ähnlichen Bestimmungen
früh erer Verträge sich verpflichten, nur gemeinsam mit Frankreich Frieden zu schlie-
ßen . Das bedeutete, daß Schweden an das Zustandekommen eines Universalfriedens-
kongresses , wie ihn Frankreich wünschte, und damit an die Interessen der französischen
Politik gebunden wurde.
Die Ratifikation dieses Vertrages wurde von schwedischer Seite zwei Jahre lang
hinausgezögert, da Oxenstierna von anderer Seite in verstärktem Maße gedrängt
wurde, möglichst schnell den Krieg in Deutschland zu beenden. Es war der schwedische
Reichsrat, der die Verhandlungen auf ein kursächsisches Angebot hin wieder aufnehmen
lassen wollte; die Friedenssehnsucht scheint so groß gewesen zu sein, daß man in
Stockholm bereit gewesen ist, selbst unter den ungünstigsten Bedingungen einen
Separatfrieden abzuschließen. Das Memorial , mit dem Salvius – ein Anhänger
der unbedingten Friedenspolitik – im Mai 1636 nach Deutschland geschickt wurde,
ging für den äußersten Notfall sogar so weit, allein auf dem Contentement für die
nichtschwedischen Truppenteile der schwedischen Armee zu bestehen. Es war freilich
ausgeschlossen, daß Oxenstierna jemals von dieser Ermächtigung Gebrauch machen
und sich nach dieser Direktive richten würde. Er ergänzte und änderte diese An-
weisung im Sinne seiner Politik, kurz bevor er seine Heimreise nach Stockholm
antrat. So enthielt das Memorial ( 1636 Juni 22/Juli 2) , das er dem neuen General-
legaten der schwedischen Krone in Deutschland Sten Bielke und dessen Beigeordneten
Johan Adler Salvius hinterließ, sehr eingehende Empfehlungen darüber, welche
Küstengebiete in Pommern als Pfandbesitz zu fordern seien, wenn man sich schon
auf eine finanzielle Satisfaktion einlassen müsse.
In Stockholm überzeugte Oxenstierna allmählich den Reichsrat von seiner Politik,
den Krieg weiterzuführen und nur auf günstige Bedingungen hin eben um der Sicherheit
Schwedens willen einen Frieden zu schließen
Für die folgenden Abschnitte vgl. C. Th. Odhner S. 49ff. und als schwedische Quellen besonders
SRP, die zugleich Ersatz für die von Sommer 1636 ab noch nicht veröffentlichten Briefe Oxen-
stiernas bilden. Wichtigste ungedruckte Quelle ist der Briefwechsel zwischen Axel Oxenstierna
bzw der schwedischen Regierung und Salvius im Riksarkiv Stockholm ( Salvius Samling
vol. 1, 7, 8, 9, 10; Axel Oxenstierna Samling B I; Riksregistraturet).
Der glänzende Sieg Banérs über die Kursachsen bei Wittstock ( 1636 Sept.
24/Okt. 4) scheint ihn bestärkt zu haben, zunächst doch noch auf die Hilfe Frank-
reichs zu verzichten und auf separate Friedensverhandlungen mit dem Kaiser einzu-
gehen . Daher erklärt sich wohl auch die Abneigung, am Kölner Kongreß teilzunehmen,
selbst als man sich an einer päpstlichen Vermittlung nicht mehr zu stören brauchte,
weil sich die Republik Venedig auf französische Initiative hin bereit erklärt hatte,
die Vermittlung zwischen dem Kaiser und Schweden zu übernehmen.
Zudem boten sich gerade im Winter 1636/37 verschiedene Möglichkeiten an,
auf anderen Wegen zu separaten Verhandlungen mit dem Kaiser zu kommen.
Bielke und Salvius erhielten deshalb im Frühjahr 1637 eine neue Instruktion , in
der die drei Kernforderungen Schwedens, Amnestie, Satisfaktion und Contentement,
klar herausgearbeitet waren und in ihrem Umfange und ihren möglichen Abstufungen
bereits ungefähr der Hauptinstruktion von 1641 entsprachen.
Das Scheitern der Verhandlungen und die militärischen Ereignisse – der kaiser-
liche General Gallas war bis Pommern vorgedrungen – bewogen Oxenstierna nach
langen Beratungen im Reichsrat dazu, dem Drängen Frankreichs nachzugeben und
über die Ratifikation des Wismarer Vertrages verhandeln zu lassen. Salvius bekam
Ende des jahres eine neue Instruktion, die jedoch durch ein Memorial über die
schwedischen Friedensbedingungen ergänzt wurde . Demnach bestand offensichtlich
die Absicht, immer noch gleichzeitig mit Frankreich Allianzverhandlungen und mit
dem Kaiser Friedensverhandlungen zu führen. Oxenstierna wollte damit den Kaiser
und Frankreich wechselseitig unter Druck setzen, um entweder den einen den
eigenen Friedensforderungen gefügig zu machen oder den anderen zu besseren Allianz-
bedingungen zu nötigen.
Das erwähnte Memorial enthielt in veränderter Form wiederum die drei Haupt-
punkte der schwedischen Friedensbedingungen und kann somit neben der Frühjahrs-
instruktion als eine Vorform der Hauptinstruktion von 1641 gelten.
Im folgenden Jahre band sich Schweden allerdings doch mit dem Hamburger
Allianzvertrag ( 1638 Febr. 24/März 6) für die nächsten drei Jahre an Frankreich.
Trotz der Verpflichtungen Schwedens, nur gemeinsam mit seinem Verbündeten
Frieden zu schließen, ließ sich Salvius auf Weisung aus Stockholm nicht nur auf die
öffentlichen Präliminarienverhandlungen, sondern auch auf geheime Verhandlungen
mit dem kaiserlichen Gesandten in Hamburg, dem Grafen Kurz, ein. Da aber
Kurz auf einen Separatfrieden hinarbeitete, Salvius jedoch auf einem Universal-
friedenskongreß bestand, gelangte man zu keinem Ergebnis .
Beide hatten übrigens einer Vermittlung König Christians IV. von Dänemark
auf einem Kongreß, der in Lübeck stattfinden sollte, zugestimmt. Dieser Versuch
König Christians IV., die Vermittlerrolle zu spielen, mißglückte aber; denn die
schwedische Regierung konnte die dänischen Vermittlungsversuche nur mit Mißtrauen
aufnehmen und suchte – trotz allgemein gehaltener Zustimmung – zu vermeiden,
daß der dänische König die Vermittlung auch wirklich übernahm, weil dieser als
Vermittler nur Einfluß auf die Friedensverhandlungen zu gewinnen trachtete, um
Schweden daran zu hindern, sich an der deutschen Ostseeküste festzusetzen .
In der zweiten Hälfte des Jahres 1639 wurden von kaiserlicher Seite nochmals
Verhandlungen für einen separaten Friedensvertrag angeboten, da Ferdinand III.
in einen Krieg mit den Türken verwickelt zu werden drohte. Beinahe war nicht nur
Salvius, sondern auch Oxenstierna geneigt, Frankreich den Rücken zu kehren, zumal
man darüber verärgert war, daß Frankreich nach dem Tode Herzog Bernhards
von Weimar dessen Truppen übernommen hatte. Aber bald überwog das Mißtrauen
gegen die Ernsthaftigkeit des kaiserlichen Angebotes, und man ließ die Fäden
wieder abreißen.
Doch schon zu Beginn des Jahres 1640 machte Ferdinand III. einen neuen Ver-
such , mit Schweden zu einer separaten Einigung zu kommen, und sandte den
Hofrat Konrad von Lützow nach Hamburg. Im Dezember 1640 ermächtigte er
ihn sogar zu sehr weitgehenden Zugeständnissen bezüglich Pommerns. Salvius
war zwar sehr geneigt, darauf einzugehen; Oxenstierna dagegen war den neuen
Anerbietungen gegenüber äußerst mißtrauisch und zweifelte an dem guten Willen der
kaiserlichen Seite, ernstlich auf einen Frieden eingehen zu wollen. Er blieb bei seiner
Befürchtung, daß die neuen Angebote Schweden nur von Frankreich trennen sollten.
Schließlich war die schwedische Stellung nicht stark genug, um der kaiserlichen
Seite gegenüber allein die eigenen Forderungen mit Nachdruck vertreten zu können.
Banér hatte sich ja nach einem kühnen Vorstoß bis kurz vor Regensburg über Nord-
westböhmen vor den nachrückenden kaiserlichen Truppen zurückziehen müssen. Nach
dem Tode Banérs drohten in der schwedischen Armee außerdem Meutereien, deren
Quelle tatsächlich erst mit dem Eintreffen der neuen französischen Subsidien verstopft
werden konnte.
Deshalb ließ Oxenstierna trotz der Bedenken des Reichsrates den Vertrag mit
Frankreich am 20./30. Juni 1641 durch Salvius in Hamburg ohne einschränkende
Frist bis zu einem Universalfrieden verlängern. Als Kongreßorte wurden in diesem
Vertrage nicht mehr Köln für die französisch-kaiserlichen und Lübeck bzw. Hamburg
für die schwedisch-kaiserlichen Verhandlungen, sondern Münster und Osnabrück
vorgesehen.
Von jetzt an kamen die Präliminarienverhandlungen, die schon eine Zeit lang in
Hamburg im Gange waren, vorwärts. Kaiser Ferdinand III. hatte sich schließlich
im Herbst 1640 auf dem Regensburger Reichstag
Frankreich Geleitbriefe, die nicht nur die »nondum reconciliati«, sondern alle ihre
»foederati« und »adhaerentes« einschlossen, zu erteilen und somit von den Grundlagen
des Prager Friedens abzugehen.
Mit Unterstützung der Reichsstände hatte Ferdinand III. im Dezember 1640
durch seinen Hamburger Residenten Konrad von Lützow König Christian IV. von
Dänemark in Glückstadt um dessen schon im Februar 1640 angebotene Vermittlung
bitten lassen. Im Januar 1641 hatte dann der dänische Gesandte Georg Wind das
kaiserliche Angebot mit den Kopien der Geleitbriefe nach Stockholm gebracht. Die
schwedische Regierung hatte dieses Angebot zwar grundsätzlich angenommen, im
übrigen aber darauf hingewiesen, daß die Verhandlungen über die Präliminarien in
Hamburg nicht ohne den Vertreter Frankreichs, d’Avaux, stattfinden könnten .
Ferdinand III. scheint nun um so eher dazu geneigt gewesen zu sein, auf einem
Universalfriedenskongreß – also gleichzeitig mit Schweden und Frankreich –
Friedensverhandlungen aufzunehmen, als die oben erwähnten Separatverhandlungen
Zwischen Lützow und Salvius gescheitert waren, und sich Schweden und Frankreich
bis zum Abschluß eines Universalfriedens verbündet hatten. Das hinderte ihn freilich
nicht, trotz der Präliminarienverhandlungen den Versuch zu machen, sein militäri-
sches Gewicht während des Regensburger Reichstages mit Hilfe der Reichsstände zu
vergrößern.
Lützow in Hamburg wurde jedenfalls instruiert, mit d’Avaux und Salvius über
die Orte eines gemeinsamen Friedenskongresses zu verhandeln
er außerdem die von d’Avaux gewünschte Garantie über die Teilnahme Spaniens
an dem Kongreß. Nach mancherlei Schwierigkeiten, durch die die kaiserliche und
französische Seite den Abschluß der Präliminarienverhandlungen hinauszuzögern suchte,
kam schließlich doch am 15./25. Dezember 1641 der Hamburger Präliminarien-
vertrag zustande, durch den der Weg zu einem Universalfriedenskongreß frei zu sein
schien
Text: Sverges traktater V, 2 Nr. 57 S. 501ff. und J. G. Meiern I S. 8ff.
Vermittlung ins Spiel zu bringen, und sein Gesandter Langermann hatte die ent-
scheidenden Schwierigkeiten überwunden, indem er auf Verlangen von d’Avaux eine
dänische Garantie für die Zustimmung des Kaisers und Spaniens abgegeben hatte.
Nur Salvius war von den drei Hauptverhandlungspartnern der Einzige gewesen,
der auf Weisung seiner Regierung am meisten auf Abschluß der Präliminarien ge-
drängt hatte.
Schweden war auch die einzige Macht, die schon sehr frühzeitig ernsthafte Vor-
bereitungen für die Teilnahme an den Friedensverhandlungen machte. Bereits am 20./
30. August 1641 ernannte die schwedische Regierung ihre Legaten ( Johan Axelsson
Oxenstierna, Ture Bielke u. Johan Adler Salvius), und in der zweiten Oktober-
hälfte , lange bevor die Verhandlungen in Hamburg beendet werden konnten, reiste
Johann Oxenstierna mit der Hauptinstruktion, über die der Reichsrat seit dem 13./23.
August beraten hatte , hinüber nach Deutschland. Diese Hauptinstruktion, die
noch durch zwei Nebenmemoriale und eine geheime Nebeninstruktion ergänzt und
erläutert wurde, übertraf mit ihren 54 Artikeln die früheren Instruktionen erheblich
an Umfang.
Sie gliedert sich in zwei Teile:
In den Artikeln 1–27 gab die schwedische Regierung ihren Gesandten im wesent-
lichen Vorschriften darüber, wie sie sich gegenüber den Vertretern all derjenigen
Mächte, die für die Durchsetzung der schwedischen Friedensbedingungen von beson-
derem Interesse werden konnten, verhalten sollten. Die früheren Instruktionen hatten
sich in dieser Hinsicht kürzer fassen können, da sie ja nicht für einen Universal-
friedenskongreß , sondern nur für zweiseitige Verhandlungen zwischen Schweden und
dem Kaiser allenfalls unter Beteiligung eines Vermittlers bestimmt gewesen waren.
Besonders wichtig waren mehrere Artikel ( 11, 12, 22) über die enge Zusammenarbeit
mit den französischen Gesandten in Münster und dem französischen Residenten in
Osnabrück; denn von dem Zusammengehen mit Frankreich hingen das Gelingen und
der Erfolg des künftigen Kongresses ab. – So unangenehm die dänische Vermittlung
auf schwedischer Seite empfunden wurde, man mußte zunächst noch mit ihr rechnen
und auf sie Rücksicht nehmen ( Art. 4, 21). – Nicht übergangen werden durften die
verbündeten und neutralen protestantischen Reichsstände ( Art. 5 u. 6).
Drei eingehende Artikel ( 9–11) widmete die schwedische Regierung dem Ver-
hältnis zu Brandenburg, mit dem eben ( 1641 Juli 14/24) ein Waffenstillstand
vereinbart worden war. Diese drei Artikel wurden zudem ergänzt durch ein Memorial
( II) für diejenigen Verhandlungen, die neben dem Haupttraktat mit den branden-
burgischen Gesandten über Pommern geführt werden sollten.
Eigens erwähnt wurde auch das pfälzische Kurhaus ( Art. 7 u. 25) und damit im Zu-
sammenhang England, das sich ja ständig um dessen Restitution bemühte ( Art. 17 u. 25).
Auch Kursachsen fand Berücksichtigung, weil die Gesandten den Versuch machen
sollten, es trotz seiner schwedenfeindlichen Politik zu gewinnen ( Art. 8).
Von anderen Mächten wurden in der Instruktion noch Polen, die Schweiz und
Venedig genannt ( Art. 16 u. 25); eine Vermittlung des Königs von Polen, sofern
dieser sich dazu anbieten würde, sollte abgelehnt werden. Außerdem fanden noch die
Niederlande und Portugal, mit denen Schweden vor kurzem Verträge über die Schiff-
fahrt und zur gegenseitigen Unterstützung abgeschlossen hatte, Erwähnung ( Art. 25).
Der zweite Teil der Hauptinstruktion ( Art. 28–54) beschäftigt sich mit den
Friedensbedingungen Schwedens, den drei Hauptforderungen: Amnestie für alle
Reichsstände ( Art. 31–32), Satisfaktion für die schwedische Krone ( Art. 33–42)
und Contentement für die schwedische Armee ( Art. 43–47). Mit Vorrang sollten
jedoch Satisfaktion und Contentement ausgehandelt werden.
Als Satisfaktion sollte, wie schon früher, das gesamte Herzogtum Pommern
verlangt werden. In einer geheimen Nebeninstruktion ermächtigte die schwedische
Regierung ihre Gesandten, in dieser Frage notfalls doch Zugeständnisse zu machen;
diese waren im einzelnen scharf umrissen und durften nur in aufeinander folgenden
Abstufungen gemacht werden. Im äußersten Notfall war die schwedische Regierung
zwar bereit, auf Pommern oder auf Teile von Pommern als Lehensbesitz zu verzichten,
aber sie hielt daran fest, sich an der deutschen Ostseeküste festzusetzen; denn nur
unter der Voraussetzung, daß die Krone Schweden das gesamte Herzogtum oder
wenigstens wichtige Teile davon an der Küste als Pfandbesitz bekäme, wollte die
Regierung sich mit einer Satisfaktion in Geld abfinden lassen.
Der Hauptinstruktion hatte die Regierung außerdem ein weiteres, kurzes Memo-
rial (I) beigefügt über den Einschluß Spaniens in den Friedensvertrag, über die Rückgabe
besetzter Plätze und Festungen, über die Notwendigkeit, Brandenburg freiwillig zum
Verzicht auf Pommern zu bewegen, und über die Verpflichtung, den Friedensvertrag
zur gleichen Zeit wie die französischen Gesandten in Münster abzuschließen.
Überschaut man noch einmal die hier vorgelegten Anweisungen des Jahres 1641, so
bietet sich ein umfassendes, wenn auch nicht vollständiges Bild von den Absichten,
Tendenzen, Gesichtspunkten und Motiven der schwedischen Außenpolitik jenes
Jahres. Viele wichtige Seiten der schwedischen Außenpolitik werden eingehend und
ausführlich behandelt und begründet; manches wird dagegen nur flüchtig berührt; zu-
mindest werden damit aber häufig Ansatzpunkte gegeben, dem Verhältnis Schwe-
dens zu dieser oder jener Macht im einzelnen weiter nachzugehen. Fast alle europäischen
Mächte jener Tage erscheinen in irgendwelchem Zusammenhang dieser Anweisungen,
und es gibt nur wenige, die nicht unmittelbar in den Gesichtskreis der Hauptinstruk-
tion von 1641 getreten sind ( Papst, Rußland, Türkei).
*
Sämtliche im Textteil abgedruckten Instruktionen und Memoriale sind in der
schwedischen Kanzlei , die erst von Axel Oxenstierna zu einer Behörde mit einer
festen Geschäftsordnung ausgebaut wurde, entstanden. Nach den ursprünglichen
Plänen sollte sie kollegial von dem Reichskanzler und zwei Kanzleiräten geleitet
werden; die Kanzleiräte sind in jener Zeit jedoch kaum in Funktion getreten. Während
der langjährigen Abwesenheit Oxenstiernas hatte als Vizekanzler der Reichsrat
Per Banér die Leitung der Kanzlei inne. Wegen seiner Kränklichkeit war aber in den
Jahren 1634–36 praktisch die Leitung an den neu ernannten Hofkanzler Johan
Adler Salvius übergegangen. Erst nach seiner Rückkehr im Juli 1636 nahm Oxen-
stierna die Leitung der Kanzlei wieder selbst in die Hand. Das untergeordnete Per-
sonal der Kanzlei umfaßte drei Sekretäre und eine größere Anzahl von Schreibern
und Kopisten. Die Sekretäre hatten die Aufgabe, die Konzepte zu den hinausgehen-
den Briefen aufzusetzen. Der Kanzler sah sie im allgemeinen durch und entwarf in
besonders wichtigen Fällen Briefe und Instruktionen selbst. – Jeder der drei Sekretäre
besaß ein eigenes Arbeitsgebiet; den Schriftverkehr mit Deutschland und West-
europa bearbeitete seit 1635 der ehemalige Upsalenser Universitätsprofessor Andreas
Gyldenklou. Die Schriftstücke, die während unseres Zeitraumes aus der Kanzlei
hinausgingen, wurden im Namen der noch unmündigen Königin Christine ( bis De-
zember 1644) von den fünf Mitgliedern der Vormundschaftsregierung, die sich
gemäß der sogenannten »Regierungsform« vom Jahre 1634 aus den rangältesten Mit-
gliedern des Reichsrates, d. h. den Inhabern der höchsten Reichsämter ( Reichsdrost,
Reichskanzler, Reichsmarschall, Reichsadmiral und Reichsschatzmeister) zusam-
mensetzte , oder ihren Stellvertretern ausgefertigt und unterschrieben .
Da wir nun von keinem der unten veröffentlichten Schriftstücke die Konzepte
besitzen, wird man die Kanzleigepflogenheiten zu berücksichtigen haben und das
»Riksrådets Protokoll« hinzuziehen müssen, um Näheres über ihre Enstehung und
Abfassung auszumachen.
Das Memorial vom 28. April/8. Mai 1636 ( Nr. 000) hat Salvius selbst im Auf-
trag des Reichsrates entworfen, wie aus dem »Riksrådets Protokoll« hervorgeht, und
wie es der damaligen Stellung von Salvius entsprach .
Über die Instruktionen des Jahres 1637 erwähnt das »Riksrådets Protokoll«
nichts; es bringt nur die langen Diskussionen, die in den davor liegenden Monaten im
Reichsrat über die in den Instruktionen angeschnittenen Probleme stattgefunden haben.
Dem Inhalt der Anweisungen von 1637 nach zu urteilen und entsprechend der
Übung der schwedischen Kanzlei dürften die Entwürfe dazu auf Axel Oxenstierna
als Leiter der damaligen Politik Schwedens zurückgehen; zumindest aber werden
die Konzepte unter seiner unmittelbaren Aufsicht von dem Sekretär Andreas Gylden-
klou aufgesetzt worden sein.
Die Hauptinstruktion von 1641 ( Nr. 17) ist ganz sicher von Oxenstierna selbst
abgefaßt worden. Am 13./23. August erscheint sie als Punkt 3 von 14 Propositions-
punkten , die Oxenstierna an jenem Tage dem Reichsrat vorgetragen hat; am 18./28.
und 25. September/5. Oktober wurde – so heißt es – das »Projekt des Reichs-
kanzlers über die Instruktion für die Friedensverhandlungen« im Reichsrat verlesen.
Vermutlich hatte Oxenstierna seinen Entwurf nach der ersten Beratung über eine
Instruktion für die Friedensverhandlungen ausgearbeitet.
Am 5./15. Oktober wurde die ganze Instruktion nochmals vorgelesen, und am
gleichen Tage ist sie vom Reichsrat gebilligt und zugleich ausgefertigt worden. Von
einer Diskussion über den Inhalt hören wir nichts; nur Per Banér machte einen
Einwand wegen Dänemark, den aber Oxenstierna zu entkräften wußte .
Die zwei Nebenmemoriale ( Nr. 18, 20) und die geheime Nebeninstruktion ( Nr.
19), die im »Riksrädets Protokoll« nicht erwähnt werden, werden wohl ebenfalls Oxen-
stierna zum Verfasser haben, zumal da es in ihnen, besonders in der geheimen
Nebeninstruktion, um äußerst wichtige Dinge ging.
*
Alle Vorlagen dieser Publikation werden im Riksarkiv zu Stockholm aufbe-
wahrt . – Die Textüberlieferung ist jedoch nicht so, wie man es sich – gemessen an
der Wichtigkeit – wünschen möchte. Konzepte sind überhaupt nicht erhalten.
Originalausfertigungen besitzt das Riksarkiv nur noch von dem Memorial vom
28. April/8. Mai 1636 ( Nr. 13) und den Instruktionen vom 23. März/2. April
( Nr. 14) und vom 13./23. September 1637 ( Nr. 15). Es fehlen die Originalaus-
fertigungen des Memorials vom 14./24. September 1637 ( Nr. 16) und der Haupt-
instruktion von 1641 einschließlich aller beigefügten Schriftstücke ( Nr. 17–20).
Vermutlich sind diese Originalausfertigungen zusammen mit den ebenfalls nicht mehr
erhaltenen Instruktionen und Briefen, die die schwedische Regierung während der
Friedensverhandlungen in Osnabrück an Johan Oxenstierna und Salvius gesandt hat,
verloren gegangen.
Der Text sämtlicher hier veröffentlichten Schriftstücke ist aber als Kopie in den
Briefregistranden der Riksregistratur überliefert, die ersten 27 Artikel der
Hauptinstruktion ( Nr. 17) und das Memorial vom 14./24. September 1637 (Nr. 16)
überdies in je einer weiteren Abschrift in den Kungl. Concepter.
Die Textüberlieferung in der Riksregistraturet ist zum Teil etwas eigenartig
und bedarf deshalb einer näheren Erläuterung.
Die auch als Originalausfertigung erhaltenen Instruktionen vom 28. April/8. Mai
1636 ( Nr. 13) und vom 13./23. September 1637 ( Nr. 15) sind offensichtlich im
normalen Geschäftsgang in die Briefregistranden eingetragen worden. Am Schluß hat
der Abschreiber – wie üblich – die Initialen derjenigen Reichsräte, die die Aus-
fertigung unterschrieben haben, hinzugefügt. Außerdem stammen die vorhergehenden
und nachfolgenden Abschriften von Briefen außenpolitischer Art jeweils von der glei-
chen Hand wie die eben erwähnten Schriftstücke.
Alle übrigen Stücke sind von ein und derselben Hand, die sonst bei den normalen
Briefkopien nicht vorkommt, offenbar erst nachträglich in die Registranden geschrieben
worden. Die ersten zwölf Artikel der Instruktion vom 23. März/2. April 1637
( Nr. 14), die außerdem noch als Originalausfertigung erhalten ist, folgen einem
Brief gleichen Datums, jedoch ohne daß die Seitenzählung des Registranden fortge-
führt wird. Auf die normale Eintragung der Instruktion vom 13./23. September
1637 ( Nr. 15) folgen die Artikel 12–19 der Märzinstruktion 1637 und das
Memorial vom 14./24. September 1637 ( Nr. 16). Die Hauptinstruktion von
1641 mit ihren Nebenmemorialen und der Geheiminstruktion ( Nr. 19) findet sich
zwar in dem betreffenden Registranden zeitlich an der richtigen Stelle; es fehlt aber
wieder die Seitenzählung. Daß diese nicht fortgeführt worden ist, deutet mit darauf
hin, daß diese Kopien erst später an solchen Stellen, an denen gerade noch Platz war,
nachgetragen worden sind. Außerdem ist der Text der vermutlich erst später einge-
tragenen Instruktionen und Memoriale mangelhaft und offensichtlich ohne tiefer
gehendes Verständnis abgeschrieben worden. Deshalb darf man wohl annehmen, daß
der Kopist kaum an der Herstellung der Originalausfertigungen beteiligt gewesen ist,
sondern erst später ohne Sachkenntnis, die er wohl nicht mehr haben konnte, die Ab-
schriften angefertigt hat. Sicher hat der Kopist die ihm zur Verfügung stehenden
Vorlagen, etwa das Konzept von der als schwer lesbar bekannten Hand des Kanzlers
selbst, nicht mehr überall lesen können.
Vorläufig wird man jedenfalls für die zuletzt besprochene Gruppe von Kopien als
frühesten terminus post quem das Jahr 1641 ansehen müssen.