Acta Pacis Westphalicae III D 1 : Stadtmünsterische Akten und Vermischtes / Helmut Lahrkamp
128. Stadt Osnabrück an Stadt Münster Osnabrück 1646 März 8/18
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Osnabrück 1646 März 8/18
Ausfertigung: A XI 31. Kein Kanzleivermerk.
Gemeinsame Interessen beider Städte. Gesuch um Empfehlung einer Bittschrift bei Trauttmansdorff
Die Antwort Münsters [ Nr. 134 S. 142f ] .
Edle, ehrnveste, hochgelarte, vorsichtige und wollweise besonders günstige
nachpahrherrn undt freunde!
Ob wir woll jüngst zwischen der herrn und unsern abgeordneten genomme-
ner abrede zufolge unß billich ehe expectorieren sollen, zumahlen wir dann
zu dem ende bereits unsern fleiß zu contestiren im werck begrieffen gewesen,
so sein wir doch theils durch unvermuethlich eingefallenen statt ehrhafften,
theils durch tegliche hiesiger hochansehenlicher herrn abgesanten bey-
sammenkunften , bey welchen wir die verabredete desiderata bestes fleißes
zu incaminiren eine nohtmussigkeit erachtet, aber biß dato unserm intento
nach allerdings unser ziel und zwegk nicht erreichen können, sondern dazu
gute hoffnung schöpfen, abgehalten und wir nun aus diesen und andern nicht
angezogenen motivis unsere promessen nicht erfüllen können, sondern des-
serwegen eine unhöffligkeit in non respondendo vel desiderata non implendo
wieder unsern willen begehen müssen, also setzen zu den herrn wir die
gentzliche zuversigt, sie werden diesen wiederwilligen verzug de meliori
vermercken, zumahl wir dan obangezogener abrede gemeeß ehist auß
unsern mittel zu den herrn nacher Münster abzuordnen im werck begrieffen,
zu deroselben belieben setzendt, ob sie reciproce zu uns anhero aus dero
mittel gleichfals abordnen wollen, damit coniuncta manu unsere hoch-
importirenden zumahl recht- und pilligmeßige desideria zu gewundschten
zweck gerichtet werden kunten.
Im übrigen haben wir in terminis nostris von hiesigen anwesenden herrn
ständten bereits abgefaßtes und nuhmer zu Münster residirenden herrn
abgesandten communicirtes project den herrn nachrichtlich zu communi-
ciren eine nohtmussigkeit erachtet, mit bitt, was ihnen desserwegen decisive
etwa zur wissenschafft gerathen muchte, unß daruber einige ouverture zu
thun, wie wir dan, was uns hievon an hießigen orth ferner zukommen
wirt, gleichfals davon parte zu geben erbietig, der weiter zuversicht, gleich-
wie die herrn durch jungeste communication more maiorum zu vertraw-
licher nachparlicher correspondentz inkunfftig sich offerirt und wir desser-
wegen an dero gefasten ruhmblichen intention nicht den geringsten zweifel
setzen, daß auch also hinwieder unsers theils je und alle wege kein menque-
ment erspurt, sondern wir in allen oblanglichen begebenheiten unsere
treweiferige nachparliche correspondentz und schuldigkeit in effectu zu
contestiren nicht underlassen werden.
Demnegst den herrn nachparlich zu eröffnen können wir nicht umbhin, wie
daß der itziger herr commendante und droste zur Furstenauw ex capite
für etzlichen jahren von dahmaligem commissario Janson an hiesiger
gemeine praetendirter servisgelder und daruber sub nostro sigillo auß-
gelassener ad 500 thaler sprechender und bemelten commendanten liebsten
cedirter obligaden halber unsern burger und alterman Jobsten Hammachern
zur Furstenaw in arrest zu legen sich unterwunden, welche sacimenta und
arresta wir uns zumahl nicht vermuhten können, bevorab doch ange-
zogene gelder uns nit bahr concreditirt, sondern von servisgeldern herrühren
undt wir beruhrten herrn cessionario alle jahr biß hiezu die fällige interesse
ohengeseumbt abgerichtet, also umb so viel weniger derselbe gegen unß
solche extremiteten contra tertium et innocentem vorzunehmen in rechten
befuegt.
Wan wir uns nun desserwegen nach anleitung angefuegter versiegelter und
copeylicher beylage bey Ihr Hochgräflicher Excellentz von Trautmanstorff
unterthenig zu beclagen genohtmußigt und solche nohttrengliche supplic
an hochgemelte Ihr Gräfliche Excellentz gern de meliori addressirt hetten,
so ersuchen ewer edlen, hochgelahrten, wollweisen, gestrengen wir hiemit
dienstnachparlich, sie wollen ohnbeschwert uns die favor erweisen, solche
supplic mehrhochgedachter Ihr Excellentz zum besten zu recommendiren
undt pro mandato de relaxando sich zu bemühen; und wie nun die herrn
uns hiedurch eine sonderbahre freundschafft erweißen, alß erachten wir uns
eußerst obligat, dieselben in dergleichen oder sonst andern muglichen
fällen hinwieder unaußsetzlich zu demeriren und zu remeritiren, dieselben
zu wunschenden wollergehn göttlicher obsorge empfehlendt.
Signatum Oßnabrugk, am 8./18. Martii 1646.
Ewer edlen hochgelahrten und wollweisen gestrengen
dienstnachparwillige
burgermeistere und rhat der statt
Oßnabrugk.