Acta Pacis Westphalicae III D 1 : Stadtmünsterische Akten und Vermischtes / Helmut Lahrkamp
10. Gf. Nassau und Krane an Stadt Münster Köln 1641 November 19
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Köln 1641 November 19
Ausfertigung: A XIV 105a. Kanzleivermerk: praesentatum 22. Novembris 1641.
Warnung vor verdächtigen Anstalten der Gegenpartei.
Woledle, edle, hochachtbahre, hochweise, hochgelehrte und vornehme,
besonders liebe und hochgeehrte herrn!
Der herrn schreiben vom 7. dießes, die dahin nacher Münster verlegte
allgemeine friedenshandlung betreffendt, haben wir zu recht empfangen und
dern ahn die Römisch Kayserliche Mayestät, unsern allergnedigsten herrn,
in ebenselbiger materi unß beygeschlosseß [!] gehörigen ortts fleissig ein-
geschickt. Wollen unß versehen, daß die clerisey der endts zu hergebung
ihrer haußer und wonung bey verspührter guter bezahlung woll wirdt
willich zu machen sein und diejenige schwierigkeiten, so die herrn der
underbringung halben so vieller völcker besorgen, von sich selbst fallen
söllen. Es ist unß sonsten auch vermittels anderer correspondentz auß
Münster die kundtschafft einglangt, gestalt die Frantzosen schon ihre
losamenter und zwar auff eine große anzahl personen und pferden alda sollen
haben bestellen lassen
Als Quartiermacher der Franzosen waren in Münster der Lübecker Domherr Raban Heister-
mann und Gerhard Carll, Propst des Benediktinerinnenklosters Zeven (Diözese Bremen), tätig,
wie aus einer Findbucheintragung zu StA Münster, Fürstentum Münster, Landesarchiv
483/484 hervorgeht. Die im StA Münster früher vorhandenen Akten zum Friedenskongreß
müssen als verloren gelten. Heistermann hat 1644–47 als Dechant des Kollegiatstifts St. Johann
zu Osnabrück bei den Verhandlungen zwischen den kaiserlichen, schwedischen und reichsständischen
Gesandten als Vermittler und Internuntius eine Rolle gespielt. Carll hatte dem Grafen d’Avaux,
als dieser noch Hamburger Resident Frankreichs war, 5 Jahre als Hausgeistlicher gedient; er war
als Prior von Corvey zunächst zur Vertretung der Fürstabtei auf dem Friedenskongreß ausersehen,
wurde aber nach seiner Wahl zum Abt von Sponheim durch Adam Adami ersetzt; vgl. P. Volk
S. 88.
man der tagsbestimmung zum anzug dahin erwarttet, sein aber noch bey
vörgestriger einglangter ordinari in nahmen der cron Franckreich so
schwehre und weithaußsehende newe postulata einkommen, daß besorglich
noch woll geraume zeit darzu gehen wirdt, ehedan selbige werden können
vergliechen und zur richtigkeit gebragt werden, derentwegen unß sölcher,
der Frantzosen, füreilender ungewöhnlicher eyffer mit losamentbestellung
und daß ebenselbige parthey, so alleweilln die tractaten zurückgehalten
und noch in dem letzten augenblick, da man anzuziehen verhofft, newe
verhindernüs im weg gelegt, sich so empzig darümb annimbt, fast ver-
dächtig fürkommen will, zumahln bey itzigem der endts gefährlichen
zustandt und der Hessischen und andern feindtlichen völckern daherümb
überhäufften zunäherung.
Dahero unser schuldigkeit zu sein erachtet, die herrn wollmeinendtlich zu
warnen und zu erinnern, daß fleissige wacht möge gehalten, bey auß- und
einlassung dergleichen frömbder völcker behütsamb gegangen, die paß-
und gleidtsbrieff woll examinirt, sonderlich aber der nachtlicher auß- und
einlaß, wo nit gäntzlich vermitten, doch mit guter fürsichtigkeit gebraucht
werde, damit man nit unterm schein und fürwandt der friedenshandlung
betrogen, in mehrer gefahr, krieg und frömbden gewalt gesetzt werde, dan
der feindt seinen list zu gebrauchen nit feyren wirdt. So wir erheischender
notturfft nach freundtdienstlich anzeigen und unß allerseits in schütz des
allerhöchsten befehlen wöllen. Geben zu Cölln, den 19. Novembris 1641.
Der herrn und meiner hochgeehrten herrn
Johann Ludwich
grave zu Nassaw
Johan Krane