Acta Pacis Westphalicae III A 4,1 : Die Beratungen der katholischen Stände, 1. Teil: 1645 - 1647 / Fritz Wolff unter Mitwirkung von Hildburg Schmidt-von Essen
NAMENREGISTER

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NAMENREGISTER

In das Register sind Orts- und Personennamen mit ihren Ableitungen aufgenommen worden. Bei Personennamen wurde so verfahren, daß Regenten unter ihren Territorien erscheinen (mit Verweisangabe unter ihrem Vornamen und, bei geistlichen Landesherren, ihrem Familiennamen), Räte, Gesandte, Agenten, Militärs usw. unter ihrem Familiennamen. Zwei Ausnahmen erschienen hier nötig: Die Kaiser erscheinen nicht unter „Reich“, sondern, um diese umfangreiche Rubrik zu entlasten, unter einem besonderen Schlagwort; aus dem gleichen Grunde wird Wartenberg nicht unter „Osnabrück“ aufgeführt, sondern unter seinem Familiennamen. Nicht namentlich genannte, aber durch die Bezeichnung eindeutig zu identifizierende Personen werden unter ihren Namen aufgeführt (also: der kurtrierische Kanzler unter Anethan, der bambergische Gesandte unter Gobelius, die Mediatoren unter Chigi und Contarini usw.). Ebenso ist bei Ländernamen verfahren worden (also: „die feindlichen Kronen“ unter „Frankreich“ und „Schweden“; „die katholischen Kronen“ unter „Frankreich“ und „Spanien“). Bei Staaten und Ständen, die durch mehrere Gesandte vertreten waren, ist eine derartige Identifizierung der einzelnen Personen oft nicht möglich, diese erscheinen dann unter dem Sammelschlagwort „Gesandte“ bei dem entsprechenden topographischen Betreff. Bei der Anfertigung des Registers ist versucht worden, die Sachbezüge, die mit den einzelnen Namen verbunden sind, deutlich zu machen
Einen ähnlichen Vorschlag hat E. Pitz in seiner Rezension des Bandes APW II C 1 (in AZ 63, 1967, S. 219–223) gemacht.
; d. h. es sind keine Sachbetreffe ausgeworfen, wohl aber unter die entsprechenden Orts- und Personennamen aufgenommen worden. „Satisfaktionen“ wird man also unter „Frankreich“, „Schweden“, „Hessen-Kassel“, „Österreich“, „Elsaß“, „Pommern“ usw. suchen müssen; „Theologengutachten“ unter „Kaiser“, „Kurköln“, „Kurmainz“ usw.; „Restitutionsedikt“ unter „Reich, -Reichsgesetze“. Notwendig war hierbei, eine allzu weite Auffächerung der Begriffe, wodurch umfangreichere Rubriken wieder unübersichtlich geworden wären, zu vermeiden und unter den Hauptgruppen eine möglichst gleichförmige Ordnung einzuhalten. So taucht z. B. der unter „Murbach“ ausgeworfene Betreff „Besetzung durch die Franzosen“ bei „Frankreich“ unter dem Sammelbetreff „militärische Unternehmungen, Truppen“ auf. Das Ordnungsschema, das zugrunde gelegt worden ist, ist folgendes:
  • I. Bei topographischen Betreffen (Staaten und Stände):
    • 1. Personen (a. Regenten, b. sonstige, d. h. in der Regel Gesandte).
    • 2. Institutionen (z. B. Domkapitel, Archiv usw.), Rechte und Würden (z. B. Reichsvikariat, Sessionsrechte, Präzedenz).
    • 3. Bündnisse und Verträge.
    • 4. Erklärungen und Traktanden.
    • 5. Verhandlungen und Beziehungen.
    • 6. Territorialer Besitz (auch Ansprüche und Verluste).
    • 7. Militaria (Truppen, Feldzüge, Kriegslasten usw.).
    • 8. Religionswesen.
    • Einige Abweichungen waren hierbei freilich unvermeidlich. So ist bei der Bezeichnung „die Franzosen“ oder „die Schweden“ nicht immer deutlich, ob die Gesandten am Kongreßort gemeint sind oder „die Krone Frankreich“ resp. „die Krone Schweden“. Hier wurde vor dem Betreff „Gesandte“ ein besonderes, beide Begriffe umfassendes Schlagwort eingefügt. Ferner: „ksl. Gesandte“ erscheint nicht unmittelbar nach „Kaiser, – Ferdinand III.“, sondern am Ende dieser Gruppe. Bei den Ständen, deren Voten im Kontext erscheinen, sind die Betreffe „Präsenz“ (= Erwähnung des

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      betreffenden Standes in der Präsenzliste), „Votum“ und „Vertretung auf dem Kongreß“ unmittelbar an „Gesandte“angefügt. In einigen Fällen erwies es sich als sinnvoll, die Betreffe „Bündnisse und Verträge“ und „Beziehungen“ zusammenzuziehen. Eine abweichende Gliederung war für das umfangreiche Schlagwort „Reich“ notwendig. Hier wurden Begriffe wie „Reichsstände“ („evangelische“, „katholische“, „reformierte“), „Reichstag“, „Reichskreise“ u. ä. ausgegliedert und an eigener Stelle ausgeworfen, unter „Reich“ wird auf die besonderen Wortverbindungen (wie „Reichsdeputation“, „Reichsjustizwesen“ usw.) verwiesen.
  • II. Bei Personennamen:
    • 1. Angaben zur Person (Besitz, Ämter, Würden, Itinerar u. ä.).
    • 2. eigene Verhandlungen.
    • 3. Beteiligung an Verhandlungen.
    • Eine einfache und eindeutige Schlagwortbildung ist nur möglich, wo es sich um feststehende Tatsachen handelt, schwieriger ist sie jedoch, wo Wünsche, Pläne, Absichten und Meinungen geäußert werden. Als Beispiel sei auf die Angabe S. 297. 15f. verwiesen, die im Register unter „Chigi“, „Contarini“, „Frankreich, – Gesandte“, „Reichsstände, evangelische, – Gesandte“, „Schweden, – Gesandte“ auftaucht, und zwar unter verschiedenen Formulierungen („Vermittlung betr. Beilegung der Gravamina“, „Verhandlungen mit –“). Hier muß auch erwähnt werden, daß unter die Untergruppe „Verhandlungen mit –“ sowohl beabsichtigte als auch tatsächlich stattgefundene aufgenommen worden sind. Gerade in solchen Fällen wie in dem angegebenen Beispiel ist es nahezu unmöglich, ohne ein sehr ausgedehntes Aktenstudium festzustellen, ob und wann die Mediatoren mit den Franzosen und diese wiederum mit den Schweden oder Protestanten über die Gravamina-Forderungen gesprochen haben. Nur die direkten Verhandlungen zwischen den Konfessionsparteien sind im Register gesondert aufgeführt worden.
    • Ähnlich verhält es sich dort, wo sozusagen in Konditionalsätzen gesprochen wird oder die Haltung der eigenen oder der fremden Partei charakterisiert wird (vgl. z. B. S. 146. 19f.: wenn die Protestanten dieses tun, werden die Katholiken folgendermaßen reagieren). Hier wurde die Auskunft gewählt, eine Untergruppe „Haltung betr. –“ entweder an das Ende der Gliederung zu setzen oder an geeigneter Stelle, wo ein sachlicher Bezug gegeben war, einzufügen. Im übrigen werden hoffentlich die Mehrfachzitierungen und die Querverweise das Auffinden der gesuchten Betreffe erleichtern. Es war freilich unmöglich, eine genaue Kongruenz der zitierten Stellen unter den verschiedenen ausgeworfenen Namen herzustellen. Sinnvollerweise erscheint die Angabe S. 350.3 unter „ksl. Gesandte, Vermittlung zwischen den katholischen und evangelischen Ständen“, unter „Reichsstände, katholische, Verhältnis zum Kaiser und den ksl. Gesandten“ ist jedoch S. 351.1 („insciis statibus“) zu zitieren.
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    • Mit Asterisken versehene Seitenangaben verweisen auf Erwähnungen in den Varianten und Anmerkungen. Bei dem unter den einzelnen Reichsständen auftauchenden Schlagwort „Votum“ beziehen sich die recte gesetzten Zahlen auf das protokollierte Votum, die kursiv gesetzten auf die Erwähnung des betreffenden Votums in dem eines anderen Standes.

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