Acta Pacis Westphalicae II B 2 : Die französischen Korrespondenzen, Band 2: 1645 / Franz Bosbach unter Benutzung der Vorarbeiten von Kriemhild Goronzy und unter Mithilfe von Rita Bohlen
EINLEITUNG
EINLEITUNG
1. Die politischen und militärischen Rahmenbedingungen der französischen Kongreßpolitik 1645
Die französische Innenpolitik des Jahres 1645 war gekennzeichnet von der fortschreitenden Überwindung der Widerstände gegen die von Mazarin mit Unterstützung der Königin geleitete Politik. Die Opposition des Pariser Parla- mentes gegen die Steuerpolitik des Hofes lebte zwar wieder auf und führte zu anhaltenden Spannungen, doch brachten das entschiedene Auftreten der Köni- gin , der Tod des gleich zu Beginn der Auseinandersetzungen im März inhaftier- ten Präsidenten Barillon und die kluge Modifizierung der Steuergesetze die Opposition zum Einlenken: Die Registrierung der neuen Finanzgesetze im lit de justice am 7. September konnte ohne Widerstand von Seiten des Parlamentes vonstatten gehen . Auch gegenüber dem Hochadel vermochte Mazarin einen festeren Stand zu gewinnen. Der Herzog von Orléans bekundete in aller Öffentlichkeit durch seine Teilnahme an dem lit de justice, wofür er mitten im Feldzug den flandrischen Kriegsschauplatz verließ, seine Unterstützung für die Politik des Hofes. Mehr Sorge bereitete Mazarin zeitweise die Haltung des Prinzen von Condé. Dieser favorisierte im Oktober 1645 eine rasche Einigung mit Spanien und sprach sich in diesem Sinne gegenüber dem venezianischen Botschafter in Paris für die Annahme eines von Spanien vorgelegten Waffenstill- standsplans aus. Er trug so die im Conseil herrschenden Gegensätze über die Gestaltung der Politik Frankreichs nach außen, nach Mazarins Meinung sehr zum Nachteil für die französische Verhandlungsposition auf dem Kongreß . Zur Festigung der Stellung des Kardinals trug schließlich auch bei, daß er in der Abwehr von Intrigen gegen seine Person Erfolg hatte. Im Januar 1645 scheiter- ten die vermutlich gegen ihn gerichteten Unternehmungen des Kardinals von Valençay an der Haltung der Königin. Sie weigerte sich entschieden, den ohne ihre Erlaubnis aus Rom Angereisten zu empfangen . Im Herbst wurde der Versuch Hersents vereitelt, Gaston d’Orléans als Befürworter eines raschen Friedensschlusses auftreten zu lassen . Auf dem Gebiet der Außenpolitik war die französische Regierung bemüht, das Bündnissystem zu sichern und für die Allianz bedrohliche Entwicklungen schon im Ansatz unschädlich zu machen. So gelang es 1645 endlich, den Konflikt zwischen dem schwedischen Bündnispartner und Dänemark zu beenden. Nach einigen Verzögerungen nahmen am 18. Februar Vertreter beider Mächte in Brömsebro die Verhandlungen auf, die am 23. August mit der Unterzeichnung des Friedensvertrages endeten. Das Amt der Vermittlung oblag Frankreich, vertreten durch La Thuillerie, und zeitweilig den Generalstaaten. Drei Ziele verfolgte Frankreich in diesen Verhandlungen. Zum einen sollte der Friedens- schluß die schwedischen Streitkräfte wieder voll für den Krieg im Reich verfügbar machen; zum anderen sollte Dänemark von einem Zusammengehen mit dem Kaiser abgehalten werden ; schließlich galt es auch zu verhindern, daß nach dem Friedensschluß eine übermächtige Position des Verbündeten in der Sundregion die gleichen Auseinandersetzungen zwischen Schweden und den Generalstaaten hervorrief, wie sie bislang mit Dänemark geherrscht hatten . In die Bemühungen um den Friedensschluß wurden auch die französischen Gesand- ten in Münster eingeschaltet. Sie nahmen immer wieder die Gelegenheit wahr, bei den schwedischen Gesandten auf die Beendigung des Krieges zu drängen . Mazarin sah aber sehr deutlich, daß der schließlich erreichte Friede nicht der Tatsache zu verdanken war, daß man in Stockholm glaubte, den Wünschen des Bündnispartners nachkommen zu müssen, als vielmehr den großen Vorteilen, die sich Schweden durch diesen Vertrag einhandelte . Nach diesem Friedens- schluß kam durch die Bemühungen La Thuilleries im November 1645 auch ein Abkommen zwischen Frankreich und Dänemark zustande, mit dem die Gefahr der Hinwendung des Dänenkönigs zum Kaiser gebannt werden sollte . Die Verhinderung einer Allianz mit dem Kaiser war auch das Leitmotiv der französischen Politik gegenüber Polen. Um den polnischen König zu verpflich- ten , kam man bereitwillig seinem Wunsch nach, in Schweden den Vorschlag einer Heirat Władisławs mit Königin Christina vorzutragen, wenn auch die Erfolgsaussichten als sehr gering eingestuft wurden . In der Tat weigerte sich der schwedische Reichskanzler Axel Oxenstierna strikt, einen solchen Vorschlag anzuhören . Stattdessen konnte aber der nach Polen gesandte Brégy Władisławs für die von französischer Seite schon länger in Aussicht genommene Heirat mit der Prinzessin Maria Luisa Gonzaga gewinnen. Abgesehen von diesem Hei- ratsvertrag kamen keine weiteren Abmachungen mit Polen zustande . Vor allem wurde der ursprüngliche Plan der Umwandlung des sechsundzwanzigjäh- rigen schwedisch-polnischen Waffenstillstandes in einen ständigen Frieden fallen gelassen, da dann – wie die Gesandten in Münster befürchteten – die umstrittene Besitzstandsfrage in Livland nur zu Ungunsten Schwedens geregelt werden könne . Man glaubte aber in Paris, hoffen zu dürfen, daß der polnische König mit Hilfe des Einflusses seiner Gemahlin von einer Zusammenarbeit mit dem Kaiser abgehalten und zur Beachtung des Waffenstillstandes mit Schweden angehalten werde . Recht erfolgreich ließen sich auch die Verhandlungen an, die Croissy mit Rákóczy im Januar 1645 aufnahm. Ziel Frankreichs bei diesen Verhandlungen war die Erneuerung des Ende 1643 von den Schweden im Namen beider Kronen abgeschlossenen Bündnis- und Subsidienvertrages mit Siebenbürgen. Frankreich hatte dieses Abkommen nicht anerkannt, und Schweden war 1644 den eingegan- genen finanziellen Verpflichtungen nicht nachgekommen . Ohne diese Mittel konnte Rákóczy nur begrenzte Operationen gegen den Kaiser führen. Im September 1644 nahm er daher zu Tyrnau mit dessen Gesandten Verhandlun- gen auf, deren Erfolgsaussichten allerdings von französischer Seite als sehr gering eingeschätzt wurden . Stattdessen gelang Croissy mit dem Vertrag von Munkás am 22. April 1645 ein vorteilhafter Abschluß für Frankreich. Die Subsidienver- pflichtungen , die die französische Regierung mit diesem Vertrag einging, fielen geringer aus, als man erwartet hatte. Im ersten Zahlungsjahr (1644 II – 1645 II) sollten 100 000 Rt, in den folgenden jeweils 75 000 Rt gezahlt werden; außerdem sollte Rákóczy jährlich 48 000 Rt für den Unterhalt von 1500 Soldaten beziehen . Noch wichtiger aber erschien die Garantie der freien Religionsausübung für Katholiken im Herrschaftsbereich Rákóczys (Art. 12) und die Entbindung Frankreichs von der Zustimmung Siebenbürgens bei einem Friedensschluß (Art. 6), während Rákóczy seinerseits bei einem Frieden mit dem Haus Habsburg an die Zustimmung Frankreichs gebunden sein sollte (Art. 10). Sobald den französischen Gesandten in Münster dieser Vertragstext zur Kennt- nis kam, reichten sie bei den Mediatoren den Nachtrag vom 14. Juni zu ihrer vorher übergebenen Proposition II ein, worin sie Rákóczy als Verbündeten namentlich aufführten, und drängten auf die Ausstellung kaiserlicher Pässe für siebenbürgische Gesandte zum Friedenskongreß . Die geplanten militärischen Operationen Rákóczys zur Unterstützung Torstensons bei der Belagerung von Brünn kamen tatsächlich in Gang. Doch gerade als er im August seine Hauptarmee mit den schwedischen Truppen vereinigt hatte, mußte er sich auf türkischen Druck hin wieder zurückziehen und mit dem Kaiser ein Abkommen treffen, durch das er aus der Front der kaiserlichen Gegner ausschied2. Die Friedensverhandlungen von Januar bis November 1645
Die in diesen Band aufgenommene Korrespondenz umfaßt die Zeit vom 1. Januar bis 23. November 1645. Es war der Zeitraum, in dem – um ein Bild Dickmanns zu gebrauchen – der Kampfplatz endgültig abgesteckt und die Fronten für die kommenden Verhandlungen geklärt wurden . Denn hier erfolgte die Entscheidung über grundlegende Fragen zur Gestaltung des Kon- gresses . Die Probleme des Teilnehmerkreises, des Zeremoniells und der Voll- machten wurden endgültig gelöst. Für die Verhandlungen mit Kaiser und Reich traf man auf Seiten der verbündeten Kronen in den Beratungen über die Propositionen erste grobe Festlegungen zu den materiellen Verhandlungszielen. Für die Verhandlungen mit Spanien wurden Modelle des möglichen Abschlusses entworfen und diskutiert. Alle diese Überlegungen auf französischer Seite wurden schließlich zusammengefaßt in der Zusatzinstruktion vom 23. Novem- ber 1645. Sie kann als Schlußpunkt der Vorbereitungsphase betrachtet werden, die den Gesandten den Weg wies in die mit der Ankunft des kaiserlichen Gesandten Trauttmansdorff Ende November und der niederländischen Vertre- ter Anfang Januar 1646 beginnende entscheidende Phase der Friedensverhand- lungen . Deshalb bildet sie den sinnvollen Abschluß des vorliegenden Bandes.a. Die französische Gesandtschaft
Bis zur Ankunft des Herzogs von Longueville in Münster am 30. Juni 1645 wurde die französische Gesandtschaft von d’Avaux und Servien geleitet. Wie schon im vorangegangenen Jahr war auch 1645 ihr Verhältnis zueinander von Differenzen über persönliche und politische Fragen belastetb. Die Verhandlungen über das Zeremoniell und die Vollmachten
Wie einleitend bemerkt, waren die Verhandlungen von Januar bis November 1645 zu einem großen Teil der Schaffung der Rahmenbedingungen gewidmet, innerhalb derer anschließend die Gespräche über die eigentlichen Sachfragen vonstatten gehen konnten. So wurden im Laufe des Jahres die Frage des Zeremoniells und die der Verhandlungsvollmachten endgültig geklärt. Schwierigkeiten in der Frage des Zeremoniells waren durch die kurfürstlichen Vertreter entstanden, deren Primargesandte die gleichen Ehrungen forderten, wie sie dem Vertreter Venedigs zustanden: Einholung, erste Visite, Oberhand und schließlich auch der Exzellenz-Titel . Trotz mancher Vorbehalte blieb in dieser Frage der französischen Seite nichts anderes übrig, als den kurfürstlichen Wünschen nachzugeben. Denn der Kaiser war im Oktober 1644 schon vorange- gangen und hatte diese Ehren bewilligt . Um bei den Kurfürsten nicht in ein schlechtes Licht zu geraten, waren daher dieselben Zugeständnisse durch Frank- reich n der Generalstaaten unumgänglich. Diese konnten sodann auch den Gesandten der General- staaten und dem ersten Gesandten Savoyens nicht mehr vorenthalten werden , denen man noch kurz vorher die erste Visite verweigern wollte . Die Primarge- sandten der Kurfürsten und Savoyens sowie die Vertreter der Generalstaaten erfuhren während des Kongresses also die gleichen Ehrungen, wie sie Gesandte souveräner Mächte beanspruchen durften. Wohl weniger wegen ungelöster Protokollfragen als wegen der Rivalitäten zwischen d’Avaux und Servien entstanden Ende Januar die Unstimmigkeiten über den Empfang der Gesandten der Hansestädte. Nachdem diese den beiden französischen Gesandten in d’Avaux’ Unterkunft die erste Visite vor den Spaniern gegeben hatten, erwartete Servien sie zu einer weiteren Visite in seinem Quartier, wobei er davon ausging, daß die Hansestädter auch diese vor ihrem ersten Besuch bei den Spaniern ablegen würden. Als sie sich bei ihm aber erst nach der Visite im Quartier der spanischen Vertreter einfanden, glaubte Servien seine Würde als Vertreter des Königs verletzt und verzichtete darauf, sie zu empfangen, ein eklatanter Verstoß gegen jede Etikette, der die Hansestädter zutiefst kränkte . Das Verhalten Serviens wurde in Paris hart getadelt und die Gesandten bekamen die Anweisung, sich in Zukunft mit dem gemeinsamen Empfang der ersten Visite vor den Spaniern zu begnügen . Denn bei aller Bedeutung von protokollarischen Feinheiten und zeremoniellen Ansprüchen zögerte man in Paris nicht, in solchen Fragen zurückzustecken, wenn man dadurch auf dem Gebiet der Verhandlungen Nachteile vermeiden oder Fort- schritte erzielen konnte. Sehr deutlich wurde diese Grundhaltung bei dem Anspruch Longuevilles als souveräner Fürst von Neuchâtel auf den Altesse-Titel . Da Mediatoren und kaiserliche Gesandte ihm diesen Titel verweigerten, bestand die Gefahr, daß Longueville mit ihnen keinen Kontakt aufnehmen konnte. Die Sache wurde noch schwieriger, nachdem am 5. Juli 1645 Graf Peñaranda seinen Einzug gehalten hatte, denn jetzt lief Longueville Gefahr, daß wegen dieses Hindernisses der spanische Gesandte, obwohl nach ihm eingetrof- fen , vor ihm die erste Visite der bereits anwesenden Gesandten empfing und daß überdies wie zu den kaiserlichen Gesandten nun auch noch zu den spanischen Vertretern die Verbindungen unterbrochen würden. Aus diesem Grunde steckte Longueville unverzüglich seine Ansprüche zurück. Er erklärte sich zum Empfang der Visiten auch dann bereit, wenn ihm der Altesse-Titel nicht verliehen werde. Die Anrede sollte in diesem Fall, wie von den Mediatoren bereits praktiziert, in der dritten Person erfolgen . Auf diese Weise konnten die Kontakte zu den kaiserlichen Gesandten wieder aufgenommen werden, von denen Volmar schließlich der Titelforderung nachgegeben hatte, während Nassau ablehnend blieb . Die Verbindung zu den Kaiserlichen erschien so wichtig, daß man ihnen sogar den protokollarischen Verstoß nachsah, entgegen ausdrücklicher Warnun- gen zunächst bei Peñaranda statt bei Longueville die erste Visite abgelegt zu haben . Mit den Spaniern hatte Longueville dagegen keinerlei Kontakte, da diese wegen der Titelfrage angeblich erst Instruktion in Madrid einholen mußten . Schwierigkeiten gab es auch in der Frage der Vollmachten zu überwinden. Am 20. Januar sollten alle Parteien neue Vollmachten in der vereinbarten Form vorlegen, doch verzögerte sich der Austausch, da die Spanier angaben, die ihrigen seien noch nicht eingetroffen. Als es im Februar endlich zum Austausch der Schriftstücke kam, stellten die Franzosen in dem spanischen Exemplar so schwerwiegende Mängel fest, daß sie weitere Verhandlungen bis zur Beibrin- gung einer zufriedenstellenden Fassung ablehnten . Von der am 24. Februar den Mediatoren übergebenen Proposition la sollte deshalb die für die Spanier bestimmte Fassung so lange in Verwahrung der Vermittler bleiben. Einen Monat später traf endlich die gewünschte Fassung der Vollmacht ein. Die Spanier hatten offensichtlich die Verhandlungen verzögern wollen, denn nach Informationen Briennes und der Mediatoren hatte die Regierung in Madrid zwei Ausfertigungen geschickt, wovon die den Absprachen konforme erst nach Ablehnung des zunächst vorgebrachten mangelhaften Exemplars abgeliefert werden sollte . Sehr viel einfacher war im Juli 1645 das Prüfungsverfahren für die von Longueville und Peñaranda mitgebrachten Vollmachten. Zwar bean- standete jede Seite Mängel im Exemplar der anderen, doch wurden die Korrekturen diesmal ohne Umschweife ausgeführt . Anfang November 1645 war die Vollmachtenfrage für die französisch-spanischen Verhandlungen somit endlich zufriedenstellend geregelt.c. Die Verhandlungen mit Kaiser und Reich
In den Verhandlungen, die die französischen Gesandten mit den kaiserlichen und reichsständischen Vertretern während des in diesem Band berücksichtigten Zeitraums führten, traten drei wesentliche Themenkomplexe hervor: die Beteili- gung der Reichsstände an den Verhandlungen, die Propositionen für den Frieden mit dem Kaiser und die Kontakte mit Bayern. Die Zulassung aller Reichsstände zum Kongreß und die Freilassung des Kurfürsten von Trier waren die beiden Hauptforderungen in der französischen Proposition I (4. Dezember 1644) gewesen, die in der Nebenproposition Ia (24. Februar 1645) wiederholt wurden. In beiden Fragen setzten sich die verbündeten Kronen im Verlauf des Jahres 1645 gegen den Kaiser durch. Nach der Niederlage des kaiserlischen Heeres bei Jankau gegen die Schweden einigte sich der Kaiser mit dem Trierer Kurfürsten über die Freilassung . Dem Verlangen nach Beteiligung der Reichsstände gab er insofern nach, als er den Frankfurter Deputationstag nach Münster verlegen ließ. Dies wurde von den Verbündeten jedoch nur als ein erster Erfolg auf dem Weg zur Beteiligung aller Reichsstände an den Verhandlungen angesehen . Der Streit um die ständische Vertretung und die Diskussion über ius suffragii und modus consultandi endeten im September 1645 schließlich mit der Anerken- nung des vollen Mitspracherechts der Reichsstände und mit der Organisation ihrer Beratungen in Kurien an beiden Kongreßorten nach dem Muster der Reichstage . Die französischen Gesandten waren an diesen Entscheidungen wesentlich weniger beteiligt als ihre schwedischen Kollegen in Osnabrück, wo sich der überwiegende Teil der bereits erschienenen fürstlichen und städtischen, meist protestantischen Gesandten aufhielt und mit Hilfe der schwedischen Gesandten seine Ziele durchzusetzen suchte. Auf Seiten Frankreichs schätzte man das Gewicht der Stände geringer ein als bei den Schweden. Schon zu Beginn des Jahres kam daher aus Paris die Anweisung an d’Avaux und Servien, die Bedeutung der Admission der Stände nicht überzubetonen, auf das Erschei- nen der reichsständischen Vertreter nicht länger zu warten und endlich mit den Verhandlungen zu beginnen . Damit stießen sie zunächst noch bei den Schweden und bei den ständischen Gesandten in Osnabrück auf Widerstand , doch im April, nach dem Sieg bei Jankau, traten auch die schwedischen Gesandten für eine rasche Aufnahme der Verhandlungen ein, in deren Verlauf eine Lösung für die Admissionsfrage gesucht werden könne . Die französischen Gesandten zeigten auch am Ausgang der im Juni von dem kaiserlichen Gesandten Volmar in Osnabrück eingeleiteten Beratungen der Reichsstände über das ius suffragii und über den modus consultandi zunächst wenig Interesse. Sie erwarteten aus jeder der möglichen Lösungen einen Vorteil für die französische Verhandlungsposition . Wichtig erschien ihnen nur, daß im Inter- esse der Gleichförmigkeit der Verhandlungen eine zu starke Konzentration der katholischen Ständevertreter in Münster und der evangelischen in Osnabrück vermieden wurde. Zu diesem Zweck schaltete sich Servien im August 1645 in Osnabrück in die Beratungen ein, wo er die Zustimmung der reichsständischen Gesandten zu diesen Überlegungen gewann. Sie beschlossen, bei der Verteilung der Deputierten auf konfessionelle Ausgewogenheit zu achten . Die am 24. Februar von Frankreich vorgelegte Sonderproposition la erfüllte im wesentlichen zwei Aufgaben: Zum einen sollte die Proposition I gerechtfertigt und modifizierend erläutert werden , zum anderen wollte man mit ihr dem Drängen der Mediatoren nachkommen und dem Vorwurf entgehen, die Ver- handlungen zu verschleppen . Den für Spanien und den Kaiser unterschiedli- chen Fassungen lag ein Entwurf Mazarins zu Grunde , den die Gesandten überarbeitet hatten . Neben der Forderung nach Freilassung des Kurfürsten von Trier und der Admission der Reichsstände wurde in der Proposition für den Kaiser die gleichzeitige Verhandlung der Interessen der Verbündeten mit denen Frankreichs gefordert. In den italienischen Angelegenheiten wurde die Bereit- schaft Frankreichs zur Annahme einer von den italienischen Staaten auszuarbei- tenden Regelung angedeutet. Im Schlußteil wurde schließlich die Behandlung der Frage der Friedenssicherung verlangt. – Die Herausgabe dieser Proposition erfolgte gegen den Widerstand der schwedischen Gesandten und der ständischen Deputierten, die sich noch gegen jeden Fortschritt in den Verhandlungen vor Ankunft weiterer Reichsstände wehrten. D’Avaux war es nicht möglich, bei seinem Besuch in Osnabrück die schwedischen Gesandten umzustimmen. Er versprach ihnen schließlich den Verzicht auf die Proposition. Auf Drängen der Mediatoren und Serviens hin stimmte er aber schließlich doch der Auslieferung zu, was die schwedischen Gesandten schwer verstimmte . Als d’Avaux vor Rosenhane den Bruch seiner in Osnabrück gegebenen Zusage entschuldigen wollte, kam es zu dem bereits erwähnten Streit der beiden Gesandten und zur Bitte d’Avaux’ um seine Abberufung. Fortschritte in den Verhandlungen wurden durch diese Proposition nicht erreicht. Die Antwort der Kaiserlichen vom 7. März 1645 enthielt neben der Zurückweisung aller französischen Forderungen lediglich das Verlangen nach Ratifikation des Friedensvertrages durch die französischen Stände, von welcher Forderung man aber bald wieder abging . Die Freilassung des Kurfürsten von Trier und die Admission der Reichsstände erledigten sich im Laufe des Jahres in Folge der verschlechterten militärischen Lage des Kaisers nach den französischen Wünschen. Die restlichen Fragen wurden erst mit der Proposition II vom Dreifaltigkeitstag, dem 11. Juni 1645, weitergebracht . Ihr Inhalt und der Termin der Übergabe waren mit den schwedischen Gesandten abgestimmt worden. Schon im Januar waren Besprechungen aufgenommen worden , um zu einer Einigung über diese pierre quadrangulaire des künftigen Friedens zu kommen . Um nicht wie nach der Proposition I der Kritik des Hofes ausgesetzt zu werden, teilten die französischen Gesandten ihre Entwürfe und Überlegungen kontinuierlich ihrer Regierung mitd. Die Verhandlungen mit Spanien
In die Verhandlungen mit den Spaniern mußten von Frankreich neben den eigenen Anliegen auch die seiner Verbündeten, Katalonien, Portugal und Generalstaaten, eingebracht werden. Von diesen unterhielten die Generalstaaten entgegen den französischen Wünschen noch keine Gesandtschaft in Münster. Abgesehen von der guten militärischen Zusammenarbeit des Prinzen von Oranien mit den französischen Truppen in Flandern am Ende der Kampagne 1645 erwiesen sich die Vereinten Provinzen in diesem Jahr ohnehin als recht schwierige Bündnispartner. Der Prinz von Oranien und die Regierung in Den Haag waren zwar sehr standhaft gegen die zahlreichen spanischen Angebote zu Separatverhandlungen, doch ansonsten ließen vor allem die Generalstaaten bei französischen Anliegen wenig Neigung zur Kooperation erkennen. Die protokol- larischen Zugeständnisse Frankreichs im Frühjahr wurden von ihnen hingenom- men , ohne sie zu honorieren. Die französischen Bemühungen um die Regelung der Quartierprobleme Hessen-Kassels führten nur zu vorläufigen Kompromis- sen , nicht zu endgültigen Regelungen. Als sich der Vertreter Frankreichs beim Prinzen von Oranien, d’Estrades, gegen die vor allem von der Provinz Holland favorisierte Beteiligung der Generalstaaten am dänischen Krieg auf Seiten Schwedens wandte, führten seine Äußerungen nicht nur in Den Haag, sondern auch bei den Schweden zu Verstimmungen, die auszuräumen der französischen Regierung alle Mühe kostete . Schließlich deuteten einige bei der Beratung der Generalstaaten über die Instruktion der niederländischen Gesandten im Okto- ber 1645 laut gewordene Forderungen darauf hin, daß Frankreich auch bei den Friedensverhandlungen mit seinem Bündnispartner einige Schwierigkeiten haben werde . Schwierigkeiten erwuchsen den französischen Gesandten auch von Seiten ihres zweiten Verbündeten, Portugal. Unablässig drängten dessen Gesandte in Mün- ster bei den Franzosen auf Bemühungen um die Anerkennung ihres Ambassa- deur -Titels und um die Aushändigung kaiserlicher Pässe. Beide Forderungen kamen den französischen Gesandten jedoch sehr ungelegen. Sie blieben sehr zurückhaltend, da sie um dieser Frage willen nicht die gesamten Verhandlungen gefährden wollten . Sie wurden in ihrer Haltung noch bestärkt, als die Leiche des in Osnabrück verstorbenen portugiesischen Residenten Botelho beim Abtransport trotz der Begleitung durch Mitglieder der Gesandtschaft Oxenstier- nas von kaiserlichen Soldaten beschlagnahmt wurde, was zu schwedischen Beschwerden und zum Aufschub der Verhandlungen führte. Sie konnten die den portugiesischen Wünschen bisher stets wohlwollend gegenüberstehenden schwe- dischen Gesandten davon überzeugen, daß es besser sei, alle portugiesischen Forderungen erst im Lauf der französisch-spanischen Verhandlungen aufzugrei- fen . Lediglich innerhalb der französischen Gesandtschaft gestand man den Portugiesen den Plénipotentiaire-Titel zu . Dabei blieb es, obwohl die portu- giesischen Gesandten immer wieder von neuem ihre Forderungen vorbrach- ten . Sehr viel leichter war die Vertretung der Angelegenheiten Kataloniens. Fonta- nella , der Vertreter der aufständischen Provinz, reiste im Januar 1645 in seine Heimat zurück, um dort für Frankreich tätig zu werden . Die Belange der Katalanen, nach französischem Verständnis Untertanen der Krone , vertraten von da an allein die französischen Gesandten. Wie die Vollmachtenfrage zeigte, kamen die Verhandlungen mit Spanien nur sehr zögernd in Gang. Selbst nach der Beibringung der spanischen Vollmachten in der vereinbarten Form und nach dem Einzug Peñarandas am 5. Juli 1645 verliefen sie nur sehr stockend und erzielten bis zum November 1645 kaum Fortschritte. Gleichwohl hatte man sich auf französischer Seite noch nicht eindeutig entschieden, ob man auf Grund dieser Verzögerungen die gesamten spanischen Angelegenheiten hintansetzen und versuchen solle, im Reich allein zu einer Einigung zu kommen, wie es die Reichsstände wollten. Trotz des durch die kaiserliche Niederlage bei Jankau noch zunehmenden Drängens der ständischen Gesandten betonte man in Paris noch im April das vorrangige Interesse an einem allgemeinen Friedensschluß; man war jedoch bereit, bei Ausschluß österreichischer Hilfe für Spanien auch allein mit Kaiser und Reich ein Abkommen zu treffen . Das Verbot kaiserlicher Hilfe erschien zwar kaum erreichbar , doch glaubte man, schon aus der spanischen Furcht vor einem solchen Separatabkommen Vorteile ziehen zu können. Die Gesandten erhielten daher die Anweisung, die Angst der Spanier vor dem Ausschluß aus dem allgemeinen Abkommen zu schüren , um auf diese Weise, wie die Gesandten selbst vorgeschlagen hatten , die Bereitschaft zu Konzessionen zu steigern. Die französische Haltung zur Frage eines Separatschlusses beruhte in dieser Zeit also auf taktischen Überlegungen. Oberstes Ziel blieb, wie die Zusatzinstruktion im November zeigte, ein gleichzeitiges Abkommen mit Spanien und dem Reich . Zwei Themen bestimmen die Korrespondenz der französischen Gesandten bis zum November 1645 in Hinblick auf die Verhandlungen mit Spanien: die französischen Satisfaktionsansprüche und die Art des anzustrebenden Abkom- mens . Beide Aspekte waren auch Schwerpunkte in der für die Spanier bestimm- ten Fassung der Nebenproposition la, die den spanischen Gesandten nach Eingang ihrer Vollmacht am 1. April 1645 von den Mediatoren ausgehändigt wurde . Sie enthielt zusätzlich zu den Ausführungen zum Reich und zu Italien, die auch in die für die Kaiserlichen angefertigte Fassung aufgenommen waren, zwei Forderungen für den angestrebten spanischen Friedensschluß. Für die Verbündeten wurde verlangt, daß ihre Anliegen gleichzeitig mit denen Frank- reichs zu regeln seien, und für sich selbst erhoben die Franzosen territoriale Ansprüche. Alle gegen Spanien gemachten Eroberungen sollten entweder im französischen Besitz verbleiben, oder als Gegenleistung für die Rückgabe eines Teils von ihnen sollte Spanien verpflichtet sein, früher den Franzosen wegge- nommene Gebiete zurückzuerstatten. Die spanische Antwort vom 18. April wies beide Vorschläge zurück . Weiter kam man in der Satisfaktionsfrage bis zum November nicht. Auch die Bemühungen der Mediatoren führten zu keinerlei Fortschritten. Die ganze Zeit über beharrten die Franzosen auf ihren Maximal- forderungen . Sie gingen nämlich von der Annahme aus, daß Spanien sowohl zur Verbesserung seiner bedrohlichen militärischen Lage wie auch zur Vermei- dung eines Separatabkommens des Reiches mit Frankreich an einem baldigen Abkommen interessiert sein müsse. Dies wollte man zu Zugeständnissen der Spanier bei der französischen Satisfaktion ausnutzen . Darüberhinaus war man auf französischer Seite auch nicht unbedingt an großen Verhandlungsfortschrit- ten interessiert, da die Gesandten der Generalstaaten noch nicht erschienen waren, ohne die ein Abkommen nicht geschlossen werden konnte. Die gesamten spanischen Fragen wurden daher bewußt zurückgestellt. Zunächst sollten die Angelegenheiten des Reiches behandelt werden . Über das zweite Problem dieser Verhandlungen, die Art des Abkommens betreffend, wurden von beiden Verhandlungspartnern wie auch von den Mediatoren vielfältige Überlegungen angestellt, deren Ergebnisse auf französi- scher Seite zusammenfassend in der Zusatzinstruktion vom 23. November dargestellt wurden, ohne daß schon die Entscheidung für eine der Möglichkeiten getroffen wurde . Die Schwierigkeit bestand in der Einbeziehung der französi- schen Verbündeten. Der vermeintliche Widerstand der Generalstaaten gegen einen Friedensschluß ließ die französische Regierung schon im Juli daran denken, mit dem Reich Frieden zu schließen, mit Spanien aber nur einen langfristigen Waffenstillstand einzugehen. Auf diese Weise erschien zudem die Lösung der mit Spanien bestehenden Probleme einfacher . Auf spanischer Seite deutete man an, in der Frage der Art des Abkommens nicht festgelegt zu sein. Peñaranda sprach von der Möglichkeit eines kurzen oder langen Waffenstill- standes oder einer Waffenruhe . Contarini trat deshalb mit einem Vorschlag hervor, wie er auf französischer Seite schon erwogen worden war, nämlich Friedensschluß mit dem Reich, Waffenstillstand unter Einschluß Portugals und Kataloniens mit Spanien . Zu einer Festlegung kam es hierin aber bei den Franzosen nicht. Ebensowenig hatte der venezianische Vermittler Erfolg mit seinen Vorschlägen, die angestrebte Friedensregelung durch Abkommen über dynastische Verbindun- gen zu erleichtern. Ihm schwebte die Verbindung Ludwigs XIV. mit der spanischen Infantin vor, die als Mitgift Burgund und die Niederlande an Frankreich bringen sollte . Im August dachte er an Flandern als Mitgift, während Frankreich dafür Katalonien und einige andere Eroberungen an Spanien zurückgeben sollte . Auch Servien entwarf verschiedene Heiratsprojek- te . Sie kamen jedoch nicht über das Stadium unverbindlicher Überlegungen hinaus, zumal Mazarin ihnen ablehnend gegenüberstand, da durch Bekanntwer- den solcher Pläne das Vertrauen der Verbündeten aufs Spiel gesetzt werden könne; im Fall der Sicherstellung des Verbleibs eines als Mitgift abzutretenden Territoriums in dauerndem französischen Besitz war aber auch er Gesprächen über spanische Angebote nicht abgeneigt .3. Die Einrichtung der Edition
Die Fonds der Pariser Archive und Bibliotheken, die zu der Edition der französischen Gesandtschaftskorrespondenz herangezogen werden, sind im ersten Band ausführlich beschrieben. Die dort gemachten Ausführungen grund- sätzlicher Art treffen auch auf die Quellengrundlage des vorliegenden Bandes zu . Wie das Verzeichnis der Archivalien zeigt, kommt der größte Teil der herangezogenen Schreiben aus den Beständen der Archives du ministère des affaires étrangères, einiges für d’Avaux, Rorté und Brasset auch aus der Bibliothèque Nationale. Ein Aktenband der Registratur Briennes für die Zeit vom 1. Januar bis 31. Mai 1645 mit den Ausfertigungen der Schreiben der Gesandten sowie ein Band mit Konzepten und Kopien Briennes finden sich in der Bibliothek der Assemblée Nationale . Der Verbleib der Akten Longuevil- les ist bis heute nicht geklärt. Da ihm die Verwahrung der Gesandtschaftsregi- stratur oblag, in der die Ausfertigungen der eingehenden Schreiben abgelegt wurden und die nach Beendigung der Mission vermutlich in seinem Privatbesitz blieb, sind wir für die Zeit seiner Anwesenheit in Münster bei den Weisungen des Hofes auf die Kopien in den Registraturen d’Avaux’ und Serviens angewie- sen . Auch die Schreiben Mazarins an Longueville sind nur in Kopien überlie- fert . Für die Edition wurden alle Schreiben erfaßt, die von den Gesandten mit Brienne, der Königin und Mazarin gewechselt wurden, sowie die Korrespondenz zwischen Lionne und Servien; darüberhinaus der Briefwechsel mit den schwedi- schen Gesandten und mit den französischen Residenten in Osnabrück, zuerst mit Rorté, dann mit de La Barde, und schließlich die Schreiben zwischen den französischen Gesandten selbst, wenn jemand von ihnen in Osnabrück war. Zusätzlich kommt ein Memorandum Saint Romains zum Abdruck über seine im Auftrag der Gesandten mit den Schweden kurz vor Auslieferung der Proposition II geführten Verhandlungen . Nicht abgedruckt werden Schreiben d’Avaux’ und Serviens aus der ersten Hälfte des Jahres, soweit sie nur ihre Auseinandersetzungen beinhalten. Verzichtet wurde auch auf Briefe, die lediglich Höflichkeitsfloskeln oder Empfangsbestäti- gungen übermitteln, die sich nur auf militärische Angelegenheiten beziehen oder die ein reiner Doppelbericht sind. Kommen Inhalte dieser Art in den abgedruck- ten Schreiben vor, so werden sie in Stichworten regestiert. Als Vorlage für den Druck wurde nach Möglichkeit die Ausfertigung, andern- falls eine der zeitgenössischen Kopien benutzt. In den Kopfregesten wird der Druckort in Négotiations secrètes , bei Gärtner und in Lettres du cardinal Mazarin nachgewiesen. Zum Sprachgebrauch in den Regesten sei angemerkt, daß suspension d’armes mit Waffenruhe, trêve mit Waffenstillstand übersetzt wurde. Die französische Nebenproposition vom 24. Februar 1645 erhielt die Bezeichnung Ia, die Propositionen der Kronen vom 11. Juni 1645 die Bezeich- nung II. Die kaiserliche Antwort darauf vom 25. September 1645 wurde als Responsion, die Antwort der Kronen vom 7. Januar 1646 als Replik bezeichnet. Zur besseren Unterscheidung wird der schwedische Reichskanzler stets als A. Oxenstierna, sein Sohn, der schwedische Gesandte, dagegen ohne Vorname angeführt. *** Zum Abschluß ist allen zu danken, die mit ihrer Hilfe zum Gelingen des Bandes beigetragen haben. Fräulein Evelyne Nollent und Frau Elisabeth Spies- Hanka- mer M. A. haben das Abschreiben der Texte besorgt. Anregungen und Hinweise verschiedenster Art erhielt ich von den Mitarbeitern der Vereinigung zur Erforschung der Neueren Geschichte e. V. und von ihrem Geschäftsführer, Herrn Dr. Günter Buchstab. Zu besonderem Dank bin ich Frau Rita Bohlen verpflichtet. Sie hat nicht nur die Korrektur der Druckfahnen weitgehend selbständig besorgt, sondern auch die Bürde der Erstellung des Personen- und Sachregisters auf sich genommen. Ohne ihre Hilfe hätte der Band nicht so zügig erscheinen können. Schließlich danke ich meinem verehrten Lehrer, Herrn Professor Dr. Konrad Repgen. Seine Förderung bildete eine wesentliche Voraussetzung für das Zustan- dekommen der Edition. Bei der Erstellung des Manuskriptes war er stets bereit, mich mit seiner Erfahrung und seinem kritischen Rat zu unterstützen. Franz Bosbach