Acta Pacis Westphalicae II A 1 : Die kaiserlichen Korrespondenzen, Band 1: 1643 - 1644 / Elfriede Merla
340. Ferdinand III. an Nassau, Auersperg, Krane und Volmar Wien 1644 August 3
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Wien 1644 August 3
[ Praes. 1644 August 16 ] – Konzept: RK , FrA Fasz. 47b fol. 135–143’ – Kopie: ebenda
Fasz. 47b fol. 145–153’; ebenda Fasz. 92 III nr. 361 fol. 218–225’ = Druckvorlage.
Schreiben an Generäle wegen Unsicherheit der Straßen. Auswechslung der Vollmachten. Translation
der Verhandlungen nach Münster. Vermittlung in Osnabrück. Herausgabe der Proposition.
Hinweis auf Rezepisse vom 27. Juli
Ferdinand III. an Auersperg und Krane, Kaiser-Ebersdorf 1644 Juli 27. Ausfertigung: KrA
Fasz. 152 fol. 503. Rezepisse auf nr. 312 und 316. Ferdinand III. an Nassau und Volmar.
Konzept: RK , FrA Fasz. 47b fol. 115–116 – Kopie: ebenda Fasz. 92 III nr. 356 fol.
200–200’. Rezepisse auf nr. 318 und nr. 323.
leutnant Gallas und die Feldmarschälle Hatzfeldt und Geleen
Ferdinand III. an Gf. Gallas, Gf. Hatzfeldt und Gf. Geleen, Kaiser-Ebersdorf 1644 Juli 27.
Kopie: RK , FrA Fasz. 92 III ad nr. 361 fol. 216–216’. Befehl zur Abstellung und Bestrafung
der [ nr. 316 ] geklagten Handlungen.
auch [ nr. 331 ] samt Beilage [ 1 ] einkhomben, darauß wür wider verhoffen ver-
nemben , daz die meinung bei denn interpositoribus nit habe, daz die difficultet
der extradition hierdurch jez zur zeit separiert werde … Wir finden, daß der
nuntius diesen von ihm selbst erfundenen vorschlag, daz nemblich von
ihme ein formula plenipotentiarum, so albereits ahnnemblich möchte sein,
aufgesezt werde, für impracticabel derentwegen halten will, weil ihr über
solches formular euch unnsern gnädigsten befelch gestalten sachen nach
vorbehaltet, im ubrigen daz werckh in puncto extraditionis zue Oßnabrugg
in suspenso laßt und von der expressa expromissione extraditionis noch zur
zeit nichts meldet, der Venedische pottschaffter aber die difficultet nit allein
ebenergestalt darauff sezet, daz ihr euch nach ersehener formula plenipo-
tentiae gestalten sachen nach mehrern befelchs bei unnß wollet erhollen,
sondern auch, quod Galli nunquam cedent, nisi medium aliquod aequivalens
inveniatur, quo illa de plenipotentiarum emendatione controversia utrobique
in eundem statum constitui videatur. Non minus clare et cathegorice ac vos
respondere Osnaburgenses debere, alioquin laborem omnem frustraneam
fore, alles mehrern innhalts des von euch eingeschickten protocolls .
Nun haben wür zwar wol vermeint, unnd es greiffts meniglich mit händen,
daz, wann denn Franzosen ernst zur sachen und hinwegraumbung der
difficulteten wehre, so sich in ihrer vorgezeigten plenipotenz befinden, der
nechste weeg geweßt wurde sein, daz sie sich uff die denn interpositoribus
zuegestelte excess und defectus wenigist in etwas erklährt und herausge-
lassen haben solten oder, nachdem die interpositores den vorschlag gethan,
daz sie ein formulam, so etwann allerseits anweesenden gesandten angenemb
möchte fallen, ufsezen wolten, ihr es auch so weit placidiert, daz ihr der-
selben formul erwarten wollet, daz nunmehr eine solche formul euch zue
handen khomben seye, ihr dieselbe ewerer instruction entgegengehalten
und gestalten sachen nach weiter erklährt solten haben. Nachdem wür aber
cwer von dem 16. Julii überschicktes protocoll mit fleiß erwogen, so sehen
wür, daz die sach an seit der interpositorum noch weit von auffsäz einziger
formul ist, sondern daz mann auch vor auffsaz und communication der-
selben euch ex parte nuncii zugemuetet, daz ihr euch zu approbierung eines
formulars, daz ihr noch einegesehen und nit wissen khönnet, ob es einer
rugfrag vonnöthen oder nit, und dann ex parte des Venedischen gesandten
nit weniger zue einziger erklährung in puncto extraditionis zue Osnabrugg
eventualiter und praeliminariter obligieren will, ehe ihr eben auch die formb
der plenipotentz ersehen und noch ungewiß ist, ob dieselbe formul der-
gestalt beschaffen, daz sie von denn Spannischen oder von denn Franzößi-
schen selbsten angenomben werden möge.
Hinweis auf beiliegendes Schreiben an die Kurfürsten
Ferdinand III. an die Kurfürsten, Wien 1644 August 3. Konzept: RK , FrA Fasz. 46g
fol. 3–6’ – Kopie: ebenda Fasz. 92 III nr. 377 b fol. 282–283’. Ferdinand III. unterrichtet
die Kurfürsten über den Stand der Verhandlungen, betreffend Auswechslung der Vollmachten
und erfordert ihr Gutachten.
Die Kopie dieses Schreibens traf nicht mit nr. 340 in Münster ein, sondern erst am 30. August
1644. Vgl. Volmar S. 81f.
schiedliche ewere fragen unnser gnädigster befelch folgender:
Erstlich: so habt ihr gegen den mediatoribus in puncto der uffsezenden
formul euch eines weiteren nit heraußzelassen, alß daz ihr des von ihnen
vertrösteten proiects zue papier gebrachter wollet gewertig sein und alß-
dann euch weiter darüber gestalten sachen nach vernemben lassen. Solte
dasselbe dergestalt beschaffen sein, das in substantialibus nichts, sondern
allein, wie der Venedische meldet, das exordium in etwas unverfängliches
verendert seye, auch die Spannische und Franzößische ministri (zumahln
die plenipotenz allen annemblich sein solle) auch ihresorts darmit content
sein, so hettet ihr umb sovil weniger ursach, eines weitern bescheidts bei
unnß euch zu erholen. Da aber in substantialibus euch was zuegemutet
wolte werden, so habt ihr es unnß gehorsambist zu referieren, doch zuvor
bei denn interpositoribus gnuegsamb zu versicheren, wie weit die Franzö-
sische mit einer solchen formul aigentlich content oder nit sein; das ihr
euch aber aller rugfrag begeben sollet, ehe ihr wisset, ob solche vonnöthen
seye oder nit, daz wollen wür nit haben, begehren zwar auch nit, das ihr
euch solche per expressum vorbehaltet, sonder obgedachtermassen dahien
erklähret, das ihr die formul ersehen wollet.
Belangend für das andere, das euch zuegemuetet will werden, das ihr euch
eventualiter zur extradition der plenipotenz zue Oßnabrugg erklähren sollet,
sobaldt mann der formul halben eins währe, so ist unnser befelch dieser:
das ihr dergleichen zumuethung gleichfals mit dem beantwortet, das zu
erwarten sey und wie weit mann sich dieser formul halb an unserer, Span-
nischen und Franzößischen seithen vergleichen werde; ein mehrers hettet
ihr euch vor dißmal nit vernemben ze lassen. Solten die interpositores von
der vorgeschlagenen formul etwann gar ein absprung nehmben, so hettet
ihr bei ihnen euch zu erkhundigen, wann ihnen belieben wolle, euch der-
mahln uff das ihnen überreichte memorial de excessibus et defectibus pleni-
potentiae Gallicanae einzige erleütherung ze geben und, da auch einzige
erfolget, unnß solche zur nachricht einzueschickhen, dabei gleichwol dahien
sehen, daß selbe nit discursweiß von den interpositoribus, sonder dergestalt
an euch zuekhombe, daß wür darauff ein fundament sezen khönnen.
3. Sovil die extension unnserer plenipotenz auch ad foederatos Galliae
anlangt, dependiert auch dieses von der euch einkhommenden formul von
denn interpositoribus oder was sich die Franzosen super excessibus et
defectibus plenipotentiae Gallicae erklähren möchten. Es gibt im übrigen
hierin der praeliminarvergleich und ewere plenipotenz selbst gnuegsamb
zu verstehen, mit wem zue tractieren oder nit zu tractieren ihr plenipotentiert
seyet. Wir wissen auch nit, wie weit diese extension etwann bei anderen
gesandten (weilen diese plenipotenz allen belieben solle) opposition finden
möchte, suspendieren dahero unnsere gnädigste resolution so weit darüber,
biß dergleichen in der euch zuekhommenden formula sich befinden oder
nit befinden möchte, wollen unnß alßdann über den passum weiter gegen
euch gnedigist erklähren.
4. So erwarten wür der subscription halben der deputierten chur-, fürsten
und stende guetachten. Mann khöndte aber gleichwol, wann die plenipotenz
kheinen anderen mangel hette, auch unnß sonst des famosi scripti gebürende
satisfaction geschehen wehre, im tractat fortfahren und diesen passum sub-
scriptionis auff weiteren vergleich stellen, interim mit dieser subscription
content sein.
5. Finden wür zwar nit, daß wegen der translation der tractaten ichtwas
aigentliches ahn euch gelangt seye, sondern daß ihr solches nur muetmasset,
ihr habt es biß dorthin dahiengestellet sein zue lassen. Solleten aber die
interpositores oder der gegenteil gesanten derentwegen was an euch bringen,
so hetet ihr euch dahin zu erclären, nachdem man befunden, das die tractatus
diversis locis angestelt sollen werden, so liest irs auch dabey verbleiben und
sollet keinesweegs in solche translation consentieren.
Betreffent weiter, das sich Venedig auch zu der Oßnabruggischen inter-
position anbiethen will, so habt ir solches aufs best und glimpflichist, doch
das ime hierin nichts eingeraumbt werde, zu declinieren und entlichen, da es
die notdurfft erforderte, euch dahin zu erckleren, das wir zu Oßnabrugg,
da es zu tractaten kommen und deß königs in Dennemarkh liebden inter-
position nit statt haben solte, aus erheblichen ursachen mit Schweeden
immediate und ohne einzige interposition zu tractieren entschlossen weren.
Was dann entlichen den passum, wie und uf was weise die proposition
geschechen solle, belangen thuet, referieren wir uns uf unsere euch dessent-
wegen gegebne instruction, der ir dan nachzueleben und mit heraußgebung
bemelter proposition nit zu übereylen, sondern dahin sovil möglich zu
sechen haben werdet, damit solche an Franzößischer seiten zuvor erfolge.
Und diß ist, wessen wir euch uf underschidliche eure relationes gnädigist
für dißmal und bis zu der churfürsten guetachten einlangen zu bescheiden
ein notdurfft erachtet haben.