Acta Pacis Westphalicae II A 1 : Die kaiserlichen Korrespondenzen, Band 1: 1643 - 1644 / Elfriede Merla
272. Auersperg und Krane an Nassau und Volmar Osnabrück 1644 Mai 26
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Osnabrück 1644 Mai 26
Kopie: RK , FrA Fasz. 92 II nr. 275 fol. 439–439’.
Serviens Behauptung über angeblich neue schwedische Instruktionen. Verweigerung des Passes für
La Thuillerie.
Übersenden [ nr. 254 ] samt Beilagen. Bitten um Mitteilung der darin angeführten
kaiserlichen Erklärung . Deß herrn Servien andeütung
Siehe [ nr. 273 ] .
dischen gesandten alhie von der königin aus Schweeden neüe ordonanz
und bevelch empfangen haben sollen, immediate fortzufahren, auch in sachen,
da periculum in mora, ohne weiter relation nacher hof conclusive zu hand-
len , kan per rerum naturam nit bestehen oder wahr sein, weiln uns der
Salvius bey der ersten zuemuettung wegen außantwortung unser vollmacht
deütlich zu wissen thuen lassen, das er bey zugefallener verenderung alhie
nacher Schweeden umb instruction, wie sich bey so verendertem statu zu
verhalten, geschriben
Siehe [ S. 345 Anm. 3 ] .
noch nit gehabt und selbiger zeithero auch nit erlangen können, weiln die
Ostsee alle jar bis uf Pfingsten dergestalt zuefrüeret, das nit möglich, aus
Schweeden einen potten zu schicken, und da die see wurden offen gewest
sein, würde die Schweedische schiffarmada nicht so lang zurugggebliben
sein und dem könig in Dennemarkh auf der see so lang zuegesechen haben.
Es vermerken es aber die Franzosen, das der Salvius irer sach ein undienst
gethan, das er dergestalt gegen uns heraußgangen, dahero wolten sie gern
den fehler mit dergleichen invention corrigieren.
So hat auch der Servient keine ursach, sich wegen dem Franzößischen
gsandten de La Thuillerie geweigerten pasß zu beclagen, weil selbiger
Thuillerie nit allein bey Dennemarkh wider Kayserliche mayestät zu nego-
cieren vorhabens, sondern auch bey denen reichsständten, massen iezo bey
deß erzstiffts Bremen innhaberen hochfürstliche gnaden sich befinden und
dieselbe von assistenz Kayserlicher mayestät zu thuen abmahnen solle;
wirdt auch von dannen nacher Oldenburg, umb alda deßgleichen zu nego-
ciiren und zue mehr anderen ständten eben selbiger ursachen erheben.