Acta Pacis Westphalicae II A 1 : Die kaiserlichen Korrespondenzen, Band 1: 1643 - 1644 / Elfriede Merla
237. Niederschrift über Verhandlungen zwischen den kaiserlichen Gesandten unddem schwedischen Gesandtschaftssekretär Osnabrück 1644 April 25

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Niederschrift über Verhandlungen zwischen den kaiserlichen Gesandten unddem schwedischen Gesandtschaftssekretär


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Osnabrück 1644 April 25

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Kopie: RK , FrA Fasz. 46e, Konv. b fol. 298–299’ = nr. 239,1.

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Schwedisches Drängen auf Auswechslung der Vollmachten.

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Lunae, 25. Aprilis 1644., domini legati Suecici per secretarium suum lassen
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recapitulieren, waß ihnen der dechandt zu St. Johans alhie von unserent-
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wegen für anthwortt auff zugemuhteten extradition der vollmacht zurück-
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gebracht

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Siehe [ nr. 234 ] .
. Wissen nitt, obs der herr dechandt zu recht habe eingenommen,
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und begehren, von unserer meinung recht berichtet zu werden.

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Wir haben unß nochmahln deütlich expliciert, daß bey ietzo verendertem
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statu, da der mediator zurückgangen, ohne Keyserlichen mayestätt deütlichen
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befehl billich bedencken trügen, zu der begerten außandtworttung zu
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schreiten, dann wier unsere credentiales auf Dennemarck gehabt und selbe
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unsere vollmacht zu dessen oder der Dennischen gesandten handen haben
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extradieren sollen; weiln dan ietzo de alio modo extradendi, alß wir instru-
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irt gewest, gehandlet würde, zeige sich das werck selbst, daß es auch newer
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instruction und befehl von Keyserlicher mayestätt, unserm allergnädigsten
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herrn, bedörffe, umb deren erlangung wier geschrieben, und würde die

[p. 374] [scan. 404]


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anthwortt in wenig wochen hier sein; wöllen unß versehen, die herren
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Schwedischen gesandten würden die höffligkeit gebrauchen und auf so
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geringe zeit in gedult stehen; sölten dieselbe aber ie weiters in unß setzen
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wöllen, wölten wier gern mit denen übrigen Keyserlichen gesandten zu
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Münster darauß communiciern, ob unß, unerwarttet deß Keyserlichen be-
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felchs , zu dem actu extraditionis zu schreitten sölte zu veranthwortten sein,
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dan wier für unser haubt allein in so einem wichtigen werck unß zu ver-
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tieffen groß bedencken hetten; es komme unß daß werck für, ob wehren
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die herren Schwedischen gesandten in der meinung, gleichsamb wier anderer
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respecten halben mit der extradition zurückhielten, könten dieselbe aber
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woll darbey festiglich versichern, daß wier auf nichts anders alß die weitere
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instruction und Keyserlichen befehl unser absehen haben, gefalle unß selbst
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der vorgeschlagene modus zur außanthworttung, und halte unß nichts auff
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alß abgang selbiges befehls; seie etwo umb 14 tage zu thuen, daß solcher
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befehl hier sein könte, die Schwedische herren abgesandten würden ver-
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hoffentlich die bescheidenheit gebrauchen und noch so wenig tage in gedult
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stehen; sie hetten selbst diese verenderung verursacht, daferne die sache
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wehre in dem standt, wie es der praeliminarvergleich vermag, gelassen
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worden, würden wier unß selbst zu bescheiden wissen und alhie so willig
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undt bereit zur außwechselung der vollmacht sein, alß man dießseidts zu
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Münster gewest; man sehe gleichwol, daß wier zu dieser unser erclährung
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erhebliche fundament und ursach haben.

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Der secretarius ließ sich vernehmen, daß denen Schwedischen gesandten
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etwo daß mittl wegen communication mit denen Keyserlichen gesandten
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zu Münster nitt würde mißfallen; wans auch umb etliche wenig tage zu
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thun, würden sie auch gerne zuwartten, aber der herr dechandt hab von
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4 oder 5 wochen geredet, es seie denselben umb beförderung der tractaten
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zu thuen und daß alles pari passu, wie es im praeliminarvergleich versehen,
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gehen möge.

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Respondimus, wan allererst die anthwortt undt Keyserliche resolution auf
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unsere iüngste deßwegen abgelauffene gehorsambste relation erfolgen solte,
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würde es wol auf 4 oder 5 wochen hinauslauffen; wier lebten aber der
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allerunderthänigsten hoffnung, ihr mayestätt solten ihre resolution, sopaldt
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sie von deß herrn Oxenstirn ankombst würden vernommen haben, antici-
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piert haben; und weiln der herr Oxenstirn für 17 tagen alhie anglangt,
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köndte die instruction innerhalb 14 (auch wol weniger) tagen hier sein;
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möchten wünschen, daß dieselbe heut komme, solte alßdan kein stundt mit
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der extradition gefeiret werden. Im praeliminarvergleich seie auch terminus
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zur comparition der 11. Julii statuirt gewest, man aber Schwedischer seidten
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in den 9. monath die herzukombst protrahiert und wier immittelß alhie
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zuwartten müssen. Es solte alles pari passu zu Münster und hier gehen, aber
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auch alles in pari statu sein gelassen worden. Die herren Schwedische sein
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die ursach, daß unß daß werck schwerer gemacht worden: qui est causa
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causae etiam est causa causati.

[p. 375] [scan. 405]


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Der secretarius nahm alles ad referendum ahn, erinnerte nochmaln, daß
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man mit denen Keyserlichen gesandten zu Münster daraus communicieren
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wölte, quod repromisimus, und haben noch selbigen tags pro voto nacher
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Münster geschrieben.

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Item eadem hora dem Dännischen abgesandten Langerman von dem verlauff
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zu wissen gethan; dem hatt unser erclährung gegen die Schweden woll
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gefallen und unß errinnert, daß wier bestendiglich darbey beharren wölten.

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