Acta Pacis Westphalicae II A 1 : Die kaiserlichen Korrespondenzen, Band 1: 1643 - 1644 / Elfriede Merla
143. Auersperg an Ferdinand III Osnabrück 1644 Januar 7
Osnabrück 1644 Januar 7
Ausfertigung: RK , FrA Fasz. 46e, Konv. a fol. 1–12’, 28–35, Auflösung der Chiffre fol. 13–25’,
praes. 1644 Januar 27. Kanzleivermerk: Hievon abschrifft fur herrn generalleütenandt
Gallas, item eine fur herrn reichsvicecanzler. 7. Februarii 1644.
Unterredung mit dem dänischen Reichskanzler Justus Höge: Bündnis, pfälzische Restitution,
dänische Vermittlung, Abmahnungsschreiben an die Hansestädte, holländische und französische
Unterstützung der Schweden zur See, vorgeschlagenes Schreiben an die schwedischen Gesandten,
schwedischer Einfall in dänisches Gebiet. PS: Kaiserlicher Gesandter nach Dänemark. Fran-
zösische Vermittlung zwischen Dänemark und Schweden.
|:Euer Kayserliche Mayestät wirdt aus unserm gesambten allerunterthenigi-
sten berichtschreiben vom 4. Decembris sonder zweifel neben andern aller-
gehorsambist berichtet sein worden, waßmassen mit gelegenheit des mit
dem Denemarkhischen gesandten bey eröffnung Euer Kayserlichen Mayestät
allergnedigisten resolution uber die vorige der königlichen würden zu
Dennemarkh vor sich sowohl alß dero herrn sohn, deß Inhabern des erz-
stiffts Bremen, hiebevorn angebrachte werbung gegebenen gesprächs ich
mit dem königlich Dennemarkischen reichscanzler die veranlassung genom-
men , daß ich mit ihme und weme er aus seinen collegis darzue ziehen würde,
in sachen, die damals in discurs vorgeschlagene kriegsverfassung wieder
Schweden betreffendt, weiter vertrauliche unterredung erstes tages pflegen
wolte, in hoffnung, er werde dem werkh immittels nachdenkhen, damit man
beyderseits sich gegeneynander also herauslasse, wie es der sachen hohe
notdurfft erfordern wirdt. Wann nun zu besagter conferenz der ander
Weyhenachtfeyertag altes calenders, den 5. dis, wie auch zu verhüttung
theils sein, des königlich Dennemarkhischen reichscanzlers, wiederwillen
(wann er, der canzler, mir an denselben die besuchung erstatten wurde)
darbey worden, daß ich ihm, erstbesagtem reichscanzler, und Gregor Crab-
ben , auch königlich Dennemarkhischen reichsrats, unterm schein der
gewöhnlichen anwünschung glückseliger feyertage besuchen solle. Alß
habe solchem nachgelebt und meinen vortrag laut Ewer Kayserlichen
Mayestät allergnedigisten instruction vom 16. Decembris ersthin auff nach-
folgende weiß beyleuffig abgelegt.
Es würde denen königlich Dennemärkhischen gesandten das vor drei tagen
gehabte gesprach, zuforderst aber diejenige vor viel wochen von ihnen
gethane frag, wan mit der cron Schweden zu keinem frieden zu gelangen,
waß man zu thuen und vor mittel alßdann an die handt nehmben solle,
damit man das reich einstmals von dem Schwedischen kriegslast erretten
möge, annoch in gutem nachdencken ruhen.
Nun hetten wir sothane fragen Ewer Kayserlichen Mayestätt bericht, die-
selbe mir auch darauff allergnedigist zu antworten befohlen, daß, wann ia
die cron Schweeden zu dem friedensziel nit zu bringen, Ewer Kayserliche
Mayestät ihr hofnung zu Got und dadurch zu ihren gerechten waffen,
welche der gotlichen hilf hinführo alß bißhero den Schweden daß wandel-
bare glükh zweifelsohne zu einstmaliger erreichung des friedenszweckh
beystand leisten werdt, ganzlichen stellen und erstbesagte frag nit anders
verstehen thuen, als das die königliche würden, in erwegung der bey den
friedenshandlungen notwendig entstehenden verhinderung und verspürte
abnaigung der gegentheil zum frieden, der sachen selbst vernünftlichen
nachdenckhen wie auch vorbetrachten, waß derselben auf disen fahl zu
thun seye. Ihr Kayserliche mayestät erinderten sich noch gutermassen,
wessen sich die königliche würden wegen näher coniunction zum öfftern
haben vernemmen lassen, versehen sich auch gänzlichen, sein königliche
würden werden bey damaligen gedanken annoch beharren und mit Ewer
Kayserlichen Mayestät in dem eines sein, daß solches ein einziges mitel sey,
daß heylige Römische reich wie auch Dennemarkh von der auß der Schwe-
den progress erwachsenden gefahr mit bestandt zu erretten. Das auch Gott
der allmechtige ob dergleichen resolution ein wolgefallen habe, halte ich
meiner wenigkeit nach glaichsamb vor ein merckhzeichen, daß fast zu einer
zeit ich dise negotiation, sie, die gesandten, aber den bericht von der Schwe-
den feindtlichen einfall in Holstein bekommen, damit also die königliche
würden zugleich dißseits daß fundament zur coniunction, an seiten der
Schweden aber die mehr dan gnugsamb, ja in der natur selbsten gepflanzete
ursach dazu gewinnen, weilen dieselbe wider aller völckher recht, wieder
ihren mit Dennemarckh bedingten ewigen friden, wider daß tragende hohe
interpositionambt, ia wider aller auf den friden warttenden menschen hof-
nung dergleichen feindtthättligkeiten angefangen, die die königliche wür-
den , da sie auch wolten, iedoch zu rettung ihres hohen königlichen reichs
ungerochen nicht lassen können. Dannenhero ich auch umb desto mehr
erhoffe, sie, die gesandte, werden sich in sachen gegen mir vertrawlichen
und umbständlichen hinwiderumb vernemmen lassen, damit ie einige zeit
noch gelegenheit verabsaumet werde, vor allen aber sich versichert halten,
daß Euer Kayserliche Mayestät kainen krieg dem frieden vorziehen und
darumen auch mit disen consiliis ainig und allein zu erlangung desselben
ziehlen thuen.
Hierauf hat der Dennemarkhische canzler nechst den curialibus weitleüffig,
in der substanz aber dahin geantworttet, sein gnädigsten könig und herrn
trüege die noth selbsten darzue, das er dergleichen consilia annemme, verne
es diesseits recht und redlich gemaint auch nit dahin angesehen sey, wohin
seinem vermuthen nach dieser Schwedische einfall gerichtete weittere offen-
sion wider Dennemarkh gegründet, das nemblichen Schweden mit Ewer
Kayserlichen Mayestät mit disem beding vielleicht friedt machen wolte, daß
sie Ewer Kayserlichen Mayestät erblande völlig raumen, Ewer Kayserliche
Mayestät aber dieselbe an ihrem progress wider die cron Dennemarkh nicht
verhindern solte, so versichere er mich alß ain redlicher man, sein könig
werde darbey das eüsseriste thuen auch alß ain alter, erfahrener herr nit
mehr unbedachtsam gehen, sondern sich kriegsverständiger obrister gebrau-
chen . Er wolt wüntschen, daß sie albereit drey dern hetten, Ewer Kayserliche
Mayestät wurden es vor Gott und der weldt, ia bey der posteritet nit verant-
wortten können, wan sie, wie gemelt, mit außschließung seines königs mit
Schweeden friedt machen solten, alß ain Römischer Kayser sein sie verbun-
den , das landt zue Holstain gleich andern von dem reich nit abzwakhen zue
lassen. Sie, die Schweden, werden verhoffentlich durch dise unchristliche
that von Gott gestrafft werden; er, gesandter, seye umb desto beherzter, der
Augspurgischen confession verwandte stände werden denselben billich
abgünstig werden müssen und einstmahl abnemmen, das Schweden umb
nichts alß ihr dominat zue thuen, sein könig hette bey vielen groß credit
und gunst. Schlüest entlichen, wie er angefangen, das, wovern man sich mit
Schweden nit einlasse zum frieden ohne des königs [liebden], werde derselbe
im werkh alle möglichste verfassung zu thuen nit underlassen.
Hierauf, alß ich vermerkht, daß sie diese gesuchte coniunction mit freuden
vernohmen und gleichsamb mir persuadiren wollen, repraesentirt ich ihnen
alles daziehnige, so Ewer Kayserliche Mayestät allergnädigste instruction
des mehrern enthalt, sowohl wegen der gegentheil grossen abnaigung,
zusambenkunfft, unterschiedlichen unchristlichen, iedoch vergeblichen
practiquen, wie auch, in was zuestandt Ewer Kayserlichen Mayestät armada
wehre, wohero derselben verstärckhung, hergegen aber der feindt abnem-
men zu hoffen, alß nemblich in Frankhreich mangel der geltmittel, die ohne
gänzlichen aufstandt nit mehr zu erzwingen, daß der Mazarini ein auß-
länder , die minorennitet noch viel jahr wehren wirdt, bey welcher bißhero
alzeit unruhe gewest, unnd waß dergleichen mehr zur sach gedient. Ich
sagte auch, mir wehre nit bewust, ob Schweeden zu dießem ende Denne-
marckh zum feindt haben wolle, damit dergleichen frieden, den sie obbesag-
termassen besorgen, getroffen werde. Ewer Kayserliche Mayestät betrachten
dero getrewe reichsstände interesse den ihrigen gleich, auch wie sie ein
friden vor die posteritet sowohl alß vor sich schliessen mögen, solten sich
keiner undanckhbarkheit (dan sie mit mehrern ihres herrn verdienst und
guete intention wegen interposition herfürbracht und angezogen) besorgen,
und weilen nothwendig, daz sie sich in sachen weiter heraußlassen, alß
ersuchte sie ich umb weiterer eröffnung, sonderlich derselben conditionen,
warauf diese verfaßung zu stellen wehre, damit also in einem so wichtigen
werckh einige zeit nit verlohren werde.
Auf dieses anthwortt er, reichscanzler, widerumb: ich könte leicht erachten,
weilen sein gnädigster könig von dergleichen feindtthätlichkeit ihme nichts
habe einbilden mögen, daß er sie auf die nothwendige gegenverfassung nit,
sondern allein auf den frieden instruirt habe, solte sie aber der könig zur stunde
instruiren können, wusten sie wohl, daß selbige auf obige intention gericht
sein wurde, ersuchten hingegen mich, daz, so viel ich diesseits apertur geben
köndte, eß thuen woltte, seitemahlen nothwendig seye, daß ihr gnedigster
herr dieselbe bey der überschreibung dieser unterredung auch wisse.
Hierauff antwort ich, daß Ewer Kayserliche Mayestät daß werckh albereit
haubtsächlich mit Churmainz und Bayrn communicirt hetten, unvorgreifflich
aber könte dergleichen villeicht sein die prorogation deß Glückhstetter
Elbzohls auf ergiebige jahr, warzue Ewer Kayserliche Mayestät auf den
fahl der coniunction nit ungeneigt wisse; item die ander, daß, waß sein
königliche würden in Pommern von Schweden einnemmen wurden, sie
iure retentionis biß zu abtrag der kriegsunkosten mit beliebung Chur-
brandenburg behalten möchten; so alles aber mit den in der instruction
enthaltenen umbstendt von mir vorbracht worden, beneben deme, daß
Ewer Kayserliche Mayestät, dafern er, reichscanzler, oder die andere zum
haubtwerckh plenipotentirt wurde, mich auch bevollmechtigen oder, da
es die königliche würden selbst abzuhandlen begerten, ein aigenen zu dero-
selben absenden wolten, warbey wir bayde vor sicher gehalten, daß es bey
der königlichen würden durch ein gesandten tractirt werde, in erwegung,
daß, wan die Schweden von dergleichen Kaiserlichen handlung alhie in der
mahlstadt zum frieden ein argwohn schöpffen oder durch eröffnung der
brieff oder sonsten davon bericht empfangen thetten, sie villeicht sich an
unseren persohnen zu vergreiffen ein anlaß nemmen werden, alß welche
mit gleitsbrieffen allein zum frieden versehen sein. Frankhreich habe erst-
besagte condition, obgleich Dennemarckh dem ansehen nach ohne daß
zum bruch von Schweden gleichsamb gezwungen worden, darumb er nit
zuruckhgehalten, damit, wan die Schweden, nachdem sie daß winterquartier
in etwas genossen und sich remontirt, diesen einfall dem Torstensohn bey-
messen , Frankhreich alle möglichiste entschuldigung auch abtrag deß
schadens versprechen wurden, und dahero von theils ministern solche
satisfaction ohn weiter empfindung für annemblich dörffte gehalten werden,
die königliche würden umb desto weniger dergleichen schimpfliche consilia
annemmen, sondern vielmehr durch hoffnung deß gewinß zu der verfassung
und vindicirung spott und schaden angefrischt werde.
Wegen Pinnenberg wie auch cassirung deß Elbprivilegii, so den Hamburgern
zur zeit der vhede zwischen der in Gott ruhenden Kayserlichen mayestät
glorwürdigisten angedenkhens und der königlichen würden verglichen
worden, haben die gesandten abermahlen bewegliche erinnerung gethan,
warauff ich auch geantwortt in generalibus, mir zweifelte nit, Ewer Kayser-
liche Mayestät wurden auch hierüber den gesandten, der zu der königlichen
würden soll geschickht werden, verhoffentlich zu derselben satisfaction
instruiren lassen, und hab bey diesem passu betracht, daß wir sogar die
gewührige resolution wegen Pinnenberg aniezo auf diese guete erzeigung
hinausgeben dörfften, welches aber biß zu haubtsachlicher abhandlung der
coniunction alß ein condition nüzlicher kan angebracht werden, wie auch
die cassation deß Hamburgischen Elbprivilegii die Kayserliche maiestet
sogar gegen abstattung der Römerzueg, welche doch der offentlichen con-
iunction den nuzen nach, so dem gemeinen weesen daraus entspringt, nit
zu vergleichen, allergnedigist haben wollen ergehen lassen.
Diesem allem nach hat offtbesagter reichscanzler underschiedliche discurs
geführt, und zwar erstlich wegen der Pfälzischen sachen, daß sein gnedigister
könig sich derselben biß dato zwar starckh angenommen, davon aber ab-
zustehen von Churbayren gegen erbiettung aller gueten gegenfreundtschafft
von Ewer Kayserlichen Mayestät und hochbesagter churfürstlichen durch-
laucht und dero hochlöblichen und löblichen hauß iüngsthin ersucht worden;
sie, die königliche würden, wusten wol, daß solche tractation ohn Ewer
Kayserlichen Mayestät erzhauß hohen schaden wegen der starckhen ver-
schreibung an Churbayrn nit abgehen oder auch zerschlagen khönte; dahero
bey erfolgter coniunction und verfasßung sein königliche würden die Pfal-
zische sach an seinem orth beruhen lassen, und die Pfalzgrafen gleichwol
sehen würden, wie sie es machen und nit, waß sie entlich contentiren wolten.
Secundo, ob nit Salvius bißweilen zu mir schiekh oder, da er oder Ochsen-
stern mit mir reden wolte, ob ichs thuen wolte.
Hierauf antwort ich, der Venedigische gesandter zu Münster habe zwischen
Ewer Kayserlichen Mayestät und der cron Spanien, wie auch den Franzö-
ßischen gesandten verglichen, daß die Kayserlichen denen Franzößischen
ihren wagen entgegenschickhen, die solchen alsobaldt nach den ihrigen
fahren, sich gegen den Kayserlichen gesandten bedanckhen, hergegen die
Kayserliche denselben die erste visita geben und darauf von ihnen empfan-
gen werden sollen mit all denen curialibus, die zeit deß fridens gewust,
und dannenhero Ewer Kayserliche Mayestät mit den Schweeden deßgleichen
zu halten unnß allergnedigist anbevohlen, so auch nothwendig von ihnen,
den Dennemarckhischen, muste negotiirt werden.
Warauf replicirt er, daß, obzwar sie, die Dennemarkhische, alhie bleiben
und sich deß interpositionsambt sowol ihnen alß Ewer Kayserlichen Maye-
stät zu nachtheil ohne gemessenen gnädigsten bevelch von ihren principaln
nit begeben wollen, so khönten sie doch bey disen bruch der Schweeden
mit ihnen nit negotiren, sondern es derffte wol dahin khomen, daß sie
undereinander interpositores bedürffen; und dann fraget er weitter, wann
sie es an die Schweden nit bringen, ob ichs dann immediate durch die
meinigen thuen wolte.
Hierauf antwortte ich, iedoch mit vorbehalt meines collegae meinung,
welche hernacher mit der meinigen einstimbt, weil es von Venedigischen
gesandten auß wolmeinung und von ihm selbst nit, aber auf ersuechen der
Kayserlichen geschehen, alß könte ichs immediate an die Schweden nit
bringen, dann es gleichsamb ein offerta were, noch auch es durch iemandt
anders negotiiren, weilen Ewer Kayserlichen Mayestät die praeterition der
königlichen unß nit guetheissen, dahero, wann dergleichen curialien zwi-
schen unnß und den Schweden, alß wie zu Münster mit den Franzößischen
gibt, nicht vorgiengen, müeßten die Schweden es ihnen selbst, alß die den
interpositorn offendiern, zueschreiben. Hierauf er, reichscanzler, ferrner,
da wir die Schwedischen oder sie unß visitiren oder auch zu unß schickhen
wurden, könte es er nit anderst außdeutten, alß weren heimbliche tractaten
verhanden, so allein zwischen unß und den Dennischen grosse jalusie
erweckhen wurde, zumahlen Salvius unlengst zu ihnen vermeldt, er hette
die verbündtnus mit Franckhreich acht monath aufgehalten, und wan nur
mit den Franzosen eins werden könte, wir, die Schwedischen, wußten
unß mit den Kayserlichen baldt zu vergleichen, sie, die Dennischen, aber
wolten wüntschen, daß man mit Franckhreich also eins werden könte.
Warauf ich replicierte, daß Salvius rechte intention erscheint aus seinem
schreiben an Mazarinum
Es ist wohl das Schreiben des Salvius von 1643 August 31/September 10 gemeint. Druck:
Meiern I S. 35–36 (= I 1, 10); APW [ II C 1 nr. 17 ] .
iemandt empfangen; wie Franckhreich genaigt zum frieden, gebe mein
voriger discurs und beweis genuegsamb zu erkennen.
Drittens wolten sie ein notturfft zu sein erachten, daß Ewer Kayserliche
Mayestät an die stätt Hamburg, Lübeckh und Bremen ernstlich bevelch
ergehen liessen, daß sie den reichsfeindten keinen vorschub noch hülff thuen
solten. Hierauf hab ich ihnen versprochen, es bey Ewer Kayserlichen Maye-
stät allergehorsambst zu erinneren, wie auch deß von Plettenberg schreiben
an mich lauttendt vorgewiesen, daß er dergleichen vermahnung bey diser
deß feindts postur bey der statt Hamburg albereit vorgenommen hette.
Nachdem die Holländer und Franzosen zu see denen Schweden wol villeicht
die händt bietten dörfften, alß haben die Dennemarckhischen vor sehr vor-
träglichen zu sein erachtet, wann ich an die Spannischen, jedoch vor mich
allein, alß unersuecht, schreiben thete, gegen den gubernatorn der Nider-
landten darob zu sein, das sich die Dunkircher in Nortsee sehen liessen,
umb dergleichen vorhaben in etwas zu verhindern, so ich auch bey dem
don Diego de Savedra zu erinnern auf mich genommen.
Fünfftens vermeint der reichscanzler, eß were auch sehr vorträglich, wann
ich die zu Münster versamblete gesandte unter der handt disponieren thete,
damit sie an die Dennischen gesandten alhero schreiben und damit sich,
das Schweden diese interposition dergestalt wider recht violiere, beklagen
wurden. Warauf ich geantwortt, dergleichen schreiben werde blos in gene-
ralibus , weilen sie auf dergleichen von ihren principalen nit instruiert sein
können, gestelt werden, so zur sach wenig nuze, zweifel auch, ob dieselbe
vorhero an sie, die Dennemarckhischen, zu schreiben mögen bewogen
werden, angesehen, das die Dennemarckhischen denselben, alß welche nach
Münster späther ankhommen, vorhero hetten schreiben und dardurch will-
khommen heissen sollen.
Wann nun aus diesem allem, wie hoch Dennemarckh aniezo aus noth diese
coniunction verlangt, erscheinet, ich mir auch vaßt nit einbilden kan, das
der Dennische reichscanzler ohne befehl (es were dann sach, das er sich
alß seines königs vornembster minister auch interessent im reich, den
könig und andere reichsständte zu disponieren getraue) so weitt, sonderlich
aber in der Pfalzischen sachen, umb allein das werckh disseits mehrers zu
befürdern, sich herauslassen dörffte auch erwege, wie vorträglich Ewer
Kayserliche Mayestät zu bezwingung diß friedenshäßigen feindes derglei-
chen coniunction, bevoraus, da man dieselbe mit aller behuetsambkeit ein-
gehen wurde, alß hab ich, was meines geringen ermessens dabey haubtsäch-
lich zu bedenckhen, zu Ewer Kayserlichen Mayestät ferrner allergnädigsten
erwegung hiebey allerunderthenigst anhefften sollen.
Entweder wirdt Schweden die wintterquartier in Holstein allein behaupten
und auf deß königs gegenverfaßung darauß weichen oder auch das reich
Dennemarckh anderer orthen (massen es die gemeine sage ist, das ein ein-
fahl in Schönlandt albereit geschehen) gleichergestalt angreiffen. Geschicht
das erst, so ist Schwedischentheils kein ander intention gewest, alß sich
in selbigen landt widerumb völlig zu montieren, den könig zu keiner offent-
lichen ruptur, wol aber zu dergleichen wiederwillen zu bringen, das sich
der könig der interposition selbsten entschlage, sie, die Schweden, dardurch
der contradiction desselben bey den tractaten wegen überlaßung Pommern
vorkommen, oder aber, das sie kein lußt annoch zum frieden haben, anlaß
gewinnen mögen, viel zeit in vergleichung anderer interpositorn vergeb-
lichen zuzubringen. Auf den andern fahl, sofern Schweden das reich Denne-
marckh auch zugleich infastiert, entspringt dieses consilium von den General-
staaden in Haage, damit durch überwindung Dennemarckh sowohlen sel-
biges reich alß auch in Schweden selbst ein republica einfüehren, hernach-
mahls dergleichen weitter an die Ansee- und andere reichsstätte mit gänz-
licher verachtung ihres von Gott vorgesezten oberhaubts gebracht werde,
massen sie dann zu dergleichen consilien, in erwegung der commercien, die
in dergleichen städte besser florieren, ohne dessen geneigt sein; dahero
leicht zu erachten, das Schweden bey infestierung deß königs in Denne-
marckh Ewer Kayserlichen Mayestät entweder ein stillstandt der waffen
auf etlich jahr oder auch ein frieden, beedes mit abtrettung aller der in
Ewer Kayserlichen Mayestät erblanden habenden orth und pläze und mit
beding, das Ewer Kayserliche Mayestät dem könig von Dennemarckh
kein hülff ertheilen solten, anbietten werden, welches aber auf ein oder
andere weis schwerlich ohne befahrung grössern kriegs nit geschehen kan,
und zwar soviel den stillstandt belangt, wirdt solcher allein gesuecht werden,
umb sich mit allen außziehenden besazungen zu sterckhen, das reich Denne-
marckh umb desto ehender zu undertruckhen und nach dem außgang der
treves Ewer Kayserlichen Mayestät erblandts ebenfalls zu überfallen. Her-
gegen aber wurden Ewer Kayserliche Mayestät tempore armistitii obligiert
verbleiben, solange Schweden in waffen auch die ihrige in den erblanden
beysammenzuhalten, denselben grösseren underhalt alß bißhero zu erthei-
len und dahero dero landt ebensowenig alß aniezo geniessen. Der soldat
wurde sich durch den müeßigang verligen und, das am allerschädlichsten ist,
allerhandt falsche religion durch so lange beywonung der unterthanen
algemach einführen.
Belangent nun den friden selbst mit exclusion Dennemarckh ist leicht zu
erachten, wan sie, die Schweeden, daß garaus mit Dennemarckh gemacht
(so auf dißen fahl nit zwey jahr bedürfte), sie Euer Kayserlichen Mayestät
so wenig, alß Dennemarckh aniezo geschehen, glauben halten, sondern den
krieg wider anfangen, ein mehrern anhang, auch die abgedanckten völcker,
meistens an sich bekommen wurden. Wan aber Euer Kayserliche Mayestät
mit Dennemarckh coniungirt blieben, wirdt Schweeden erstlich den credit
bey ihren glaubensgenossen mercklichen verliehren, Ewer Kayserlichen
Mayestät waffen können ohne alle verhinderung wider die inhabende orth
stetig operiren und sich mit denselben besatzungen, weilen meistens sie
Ewer Kayserlichen Mayestät vorhero gedient, versterckhen. Jedoch weren
bey dißer coniunction drey ding vornemblich zu beobachten. Erstlich obß
nit rathsamb were, ihre königliche würden zu Dennemarckh dahin zu be-
wegen , daß sie wider Schweeden ein offentlichs manifestum strack anfangs
außgehn ließen, wodurch die Augspurgische confessionsstände denselben
nicht mehr wie bißhero beypflichten wurden, in erwegung, die königlichen
würden wegen nahender der anverwandnus vieler mächtig sein. Secundo,
daß diß verbündnus in den terminis verbleiben solte, daß mit Schweeden
kein frieden gemacht werde, es seie dan, daß Ewer Kayserliche Mayestät
und die königliche würden an ihren erbländern völlig restituirt werden;
nach erlangter dißer restitution aber solle Dennemarckh weider den frieden
nit hindern, wofern die stände deßelben mit hinderlaßung etwaß von
Pommern redimiren wolten, sonderlich auf den fahl, wan Dennemarckh
auch etwas davon mit ihren waffen überkommen und iure retentionis auch
biß zu abstatung der unkosten behalten könten. Tertio, daß daß churfürst-
liche hauß Bayrn auch darein genommen werde, umb sich bey Dennemarckh
wider die Pfaltzgraffen zu versichern, so Ewer Kayserlichen Mayestät nutz-
lichen , ihre offension männiglich auch zustatten kommen wurden, weiln
dießes consilium allein Churbayrn alß haubtinteressenten wurde zugeschrie-
ben werden. So alles Ewer Kayserlichen Mayestät ich zu dero ehisten aller-
gnedigisten resolution, zmahlen die Dennische gesanden einige zeit un-
gehrn verliehren wolten, allergehorsambist gestelt haben will.
PS Gleich bey schliessung meiner allerunderthenigster relation besuchen
mich beede Dennemarckhische gesandte, der reichscanzler und Gregor
Crabbe, und derweillen die post in zwo stunden abgehet, alß berichte Ewer
Kayserlichen Mayestät kürzlichen, daß sie abermahls begert, die resolution
über mein allerunderthenigsten bericht zu maturiren, die Kayserliche ab-
schickung ahn ihren könig alßbaldt zu verordtnen, damit man den Schweden
kein zeit gebe, und derweillen sie von Wien berichtet weren, gestalt Ewer
Kayserliche Mayestät den von Lüzow
schicken wolten, alß geben sie zu erkennen, ob dergleichen wichtige und
geheime sachen dem Lüzow, der ihr königliche würden beleidigt, aufzu-
tragen weren; auch die Schweden liessen sich verlauten, ob dieser ihr angriff
dahin allein ziele, Dennemarck in ordinem zu bringen, damit er sie an ihrem
vorhaben nit verhinderen möge. Secundo fragten sie mich, wan die Schweden
mit mir allein excluso ihres herrn interesse tractiren wolten, ob ichs anem-
ben thete. Drittens communicirten sie mir, was hiebey ligt.
Auf ihr erstes antwort ich, sie sollen an baldister resolution nit zweyvelen,
und werden Ewer Kayserliche Mayestät kein unannembliche person darin
gebrauchen. Dennemarck, ihr gnädigster konig, soll immittelst allen müg-
lichen fleiß anwenden, sich zu armiren. Auf das ander antworte ich, ich
seye auf dergleichen nit instruirt, dan Ewer Kayserliche Mayestät diesen
fahl nit haben praevidiren können, Ewer Kayserliche Mayestät verlangen
ein sichern gueten frieden. Im dritten punct starckte ich sie, daß diß Fran-
zösisch und Hollendische consilia weren, damit Franckreich sich zwischen
Dennemarck und Schweden interponiren und also Dennemarck hindern
möge, Schweden ahn ihrem progress nicht zu verhindern. Ich wiste wohl,
das dergleichen procedere kein particular, zu geschweigen ein könig, leiden
kan, verhoffe also, königliche würden werden dergleichen Französischen
practicken kein gehör geben können:|.