Acta Pacis Westphalicae II A 1 : Die kaiserlichen Korrespondenzen, Band 1: 1643 - 1644 / Elfriede Merla
136. Nassau und Volmar an Auersperg und Krane Münster 1644 Januar 1
Münster 1644 Januar 1
Konzept: RK , FrA Fasz. 92 I nr. 122 fol. 598–600 = Druckvorlage – Kopie: Giessen 203
fol. 665’–670 – Druck: Gärtner II nr. 118 S. 310–316.
Kaiserliche Vollmacht. Verbesserung des Deputats. Kommunikation der kaiserlichen Gesandten
untereinander. Protest gegen Ausbleiben der französischen Gesandten.
Aus nr. 130 haben wir des Salvius Erklärung wegen der Vollmachten vernommen.
Nun lassen wir es zwar auch unserstheils dahiengestellt sein, seitemalen
aber in dem praeliminarvergleich außtruklich versehen, daß in denn salvis
conductibus die maalstätt der handlung gemeldet werden sollen, daher auch
sonder zweifel die gegentheil daß argument werden nemmen, daß die pleni-
potentiae ebenmässig außtruklich uff solche verglichene maalstätt bestimbt
sein solten, und man also folgendts doch zu außliferung deß andern und
verbesserten gewaltbrieffs würdet kommen müessen, wölchenfahls zu
bedenckhen stehet, ob nit uff solche erfolgende enderung deß gewalts von
den gegentheilen möchte anlaaß genommen werden, ihre Kayserliche
mayestät ungleich zu beschrayen, daß man deroselben theils sich solcher
gebür wol zu erinnern gewußt, aber allein, umb die fridenshandlung zu ver-
lengern, erstens mit einer andern formb deß gewalts auffgezogen, da man
doch ein andere inn handen gehabt und mit derselben edition noch mehrer
zeit hette gewinnen könden, zu geschweigen, daß sie auch mehr andere
scrupulos innwerffen und die einbildung fassen möchten, weil die enderung
deß gewalts so schleinig erhalten worden, daß sie auch uff weitere einge-
wendte difficulteten oder obiectiones nach ihrem gesuechen, denselben
anderst ze formieren, wurden durchbringen mögen, daß wir also in zweifel
stehen, ob nit besser were, gleich anfangs denn new umbgefertigten gewalt
21 Zusatz von Nassaus Hand: Wann alsdan die Schweden die obgedachte erste plenipotenz
begern würden, könte solche alsdann leicht inen auch vorgewießen werden, mit andeuten,
daz selbige 〈letzste unterm〉 vorgedachten praeliminarvergleichs eingeschicket wer
fehlt in Kopie und Druck, war wahrscheinlich auch in der Ausfertigung weggelassen.
herrn und meinem hochgeehrten herrn nochmalen thuenlicher ze sein
bedunkht, zu anfangs bei dem ersteren zu verbleiben, werden wir uns mit
dennselben unschwer vergleichen.
Was dann zum andern die sollicitation an ihre Kayserliche mayestät wegen
unserer beederseits deputatgelter anlangt, da ist an deme, daß wir eben-
diejenige difficulteten und ungelegenheiten, wie die in ihrem auffgesetzten
concept zu befinden seind, im werkh bißher erfahren thuend. Seitemalen
wir aber in bedenkhen ziehen, daß von einem oder anderem etwan umb
mehrer beschleunigung absonderlich möchte sollicitiert worden sein und
dessentwegen vor dißmal insgemein solche sollicitation ablauffen ze lassen,
nit allerdings vorträglich erscheinen wöllen, als haben wir vilmehr zu
beobachten nöthig gehalten, ob ihre Kayserliche mayestät benebens nit umb
eine verbesserung solcher deputatgelter gehorsamist anzelangen sein möch-
ten, dieweil die tägliche erfahrung zu erkennen gibt, mit was ansehenlichem
pomp der frembden cronen und potentaten legati, ambasciatoren, pleni-
potentiarien und gesandten zu diser zusammenkunfft außstaffirt und unter-
halten werden, daß dahero gegen dennselben sich mit gleichem pracht zu
betragen zwar ihre Kayserliche mayestät hocheit und reputation wol erfor-
dern, aber die verordnete underhaltsmittel bei weittem nit erklöklich sein
mögen. Stellens also zu Eur Liebden und Excellenz auch deß herrn und
meines hochgeehrten herrn belieben, ob sie solches anlangen an ihre Kayser-
liche mayestät neben dem andern ze thuen und daß concept, so zu solchem
ende hiemit wider hinumb folgt, darauff außferttigen ze lassen thuenlich
finden wöllen, so wir alsdann neben inen ze underzeichnen erbiettig seind.
Übersenden Kopien von nr. 126, 1 und 7, des Diskurs über die Suspension der Waffen
Siehe [S. 181 Anm. 3] .
und nr. 60 und Ausfertigung von nr. 117 mit pitt, dises original nechstens
widerumb zuruckzesenden, haben dabei allein diß zum bericht anzedeutten
nit umbgehen wöllen, wie sich darinn zum sechsten, deß cardinals Rossetti
person betreffendt, auff ein resolution vom 10. Novembris bezogen würdet,
daß solche resolution allein desselben empfahung und visita und nit daß-
jenig, waß wir in unserer dieser resolution vorgehenden relation ange-
deutet hetten, daß nemblich die Franzosen wider dennselben am Römischen
hof excipieren theten etc., betreffen thue, und vermuettlich die andere vom
12. Octobris abgangne resolution bedeuttet werden wölle, warinnen ihre
Kayserliche mayestät zu wissen machen thuend, waß sie uff deß königs in
Dennemarkh beschehene anvermahnung durch die ihrige umb befürderliche
abschickhung der interpositionsgesandten am Römischen hof auch bey der
republica zu Venedig hetten anbringen lassen.
Der Kaiser hat in nr. 120 befohlen, die gegenseitige Kommunikation in acht zu
nehmen; daß es zu einem Gutachten aller Gesandten noch nicht gekommen ist, beruht
allein auff deme, waß etwan künfftig die handlungen an handt geben möch-
ten.
Wir übersenden Konzept von nr. 135. Wir erwägen, ob wegen des langen Ausbleibens
der französischen Gesandten ein besondere beschwerdtschrifft in forma pro-
testationis bei denn herrn interpositorn einzebringen und ze remonstriren,
daß diserseits der sachen ein begnüegen geschehen, man auch weitter der-
29 Zusatz von Nassaus Hand: NB. In dem schreiben, so allerunderthänigist an Kayserliche
mayestät abgehen laßen, befinde nit, daß dieser protestation bei den herrn interpositoribus
meldung geschehe; ob herr Volmar vermein, daz dießer anschlag (so mich sehr gutt
scheinet) auch inß Kaiserliche schreiben eingesetzet werde ist gestrichen.