Acta Pacis Westphalicae II A 1 : Die kaiserlichen Korrespondenzen, Band 1: 1643 - 1644 / Elfriede Merla
129. Nassau, Auersperg, Krane und Volmar an Ferdinand III Münster 1643 Dezember 27
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Münster 1643 Dezember 27
Ausfertigung: RK , FrA Fasz. 47a, Konv. c fol. 196–197, praes. 1644 Januar 19 = Druck-
vorlage – Kopie: ebenda Fasz. 47a, Konv. c fol. 195–195’.
Bitte um Erhöhung des monatlichen Deputats.
Nachdem uns die von Eur Keyserlichen Mayestät zu unserm nothwendigen
underhalt allergnedigist verordnete gelter fast gemeinlich langsamb und in
der zu Cölln allein gangbaren kleinen stattmüntz übergemacht werden,
daß wier auch solche von daselbst ohne verliehrung vieler zeitt auch auff-
gab grossen wexelgeldts dieserendts nitt haabhafft werden können, und
dahero theils zu unsern täglichen underhalt nohtwendige sachen bey den
verkauffern auf borg nemben, theilß aber bey empfangung besagter gelder
mit verpleibung eins gar geringen rests bezahlen müssen, zudeme sich die
extraordinari außgaben wegen stetter communication und abschickung
currier undt potten fast täglich vermehren, benebens auch die notturfft und
Eur Mayestät hohister respect erfördern will, daß bey dieser zusammen-
kombst , bey so stattlichem und prachtichen auffzug und underhaltung der
außwertichen cronen und potentaten pottschafftern und gesandten wier nitt
weniger in gleichmessigem oder ie was mehrerm außwendigen staadt, alß
bißhero beschehen, umb allerhand besorgende einbildung und nachrede
zue verhütten, uns einrichten und halten auch bey ie mehr und mehr
zunehmender thewerung ein vorrath an victualien machen mögen, alß haben
wier nitt umbgehen können, solches Eur Kayserlichen Mayestät allerundter-
thänigst gehorsambst zu errinnern und zu bitten, sie wollen allergnedigst
geruhen, unser monatliches deputatsunderhalt zu erhohen und zu verbes-
sern , sodann dero hoffcammer allergnedigst zu befehlen, daß einem jed-
wedern von uns ein mehrere summa von sein deputatgeldt, alß bißhero auf
ein oder zwey monats geschehen, anticipando, und zwar also ubermacht
werde, damit man selbige in groben reichsmüntz (so erst wolermelter dero
hoffcammer iedeßmahls geschehen zu sein sonders zweifell vermeinen wirdt,
und ausser welchen pfall von hier kein gegenwecksell ohne verlust nitt kan
getroffen werden) zu Cölln empfangen möge.