Acta Pacis Westphalicae II A 1 : Die kaiserlichen Korrespondenzen, Band 1: 1643 - 1644 / Elfriede Merla
54. Auersperg an Ferdinand III Osnabrück 1643 September 27

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[41/] 54/–

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Auersperg an Ferdinand III.


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Osnabrück 1643 September 27

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Ausfertigung: RK , FrA Fasz. 46c, Konv. b fol. 74–74’, 83–88’, Auflösung der Chiffre fol.
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79–82’ und 75–78’ = Druckvorlage. Kanzleivermerk: Hiervon abschrifft zu des herrn reichs-
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vicekanzlers instruction nach München, 1644 Januar 8.

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Unterredung mit von der Lippe: Pommern, Rügen, Stralsund, Möglichkeit eines dänisch-
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schwedischen Krieges, Restituierung der im Prager Frieden Ausgeschlossenen, Glückstädter Zoll, Ver-
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langen
Höges nach vertraulicher Konferenz mit Auersperg.

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|: Zufolge nr. 41 habe ich nit unterlassen, den von der Lippe sowohl die aigent-
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liche bewantnus selbiger handlung der lenge nach zu berichten, alß auch mit
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gelegenheit zu penetrieren, auß was vor grund man von Wien schreiben
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mögen, daß Ewer Kayserliche Mayestät der königin und cron Schweeden
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etwas von Pommern lieber alß der königlichen würden zu Dennemarckh
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Norwegen vergönne, und dahero zu begeren, er, von der Lippe, wolle mir
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die aigentliche intention seines gnedigsten herrns hierüber umbstendtlich
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und in geheimb eröffnen, neben andeutung, das auf solchen fall an gnug-
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samer vollmacht auf mich nicht ermanglen solle. Hierauf, und zwar soviel
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Pommern anlangt, hat er folgendergestalt außtrückhlich geantworttet:
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wann die drey verbrüederte chur- und fürstliche heüsser Sachssen, Branden-
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burg und Hessen

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Der am 9. Juni 1373 geschlossenen Erbverbrüderung zwischen den Landgrafen von Hessen und
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dem Markgrafen von Meißen, die 1431 mit dem seit 1423 kurfürstlichen Haus Sachsen erneuert
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wurde, trat 1457 auch Kurbrandenburg bei.
zuegeben, das gegen überlassung Pommern die Schwe-
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dische waffen auß dem feldt gebracht wurden, liesse mans dahingestelt sein,

[p. 74] [scan. 104]


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sie, die Schweden, aber wurden selbiges nicht zwey jahr ruehig besizen noch
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mantenieren können, weiln es die benachparten potentaten ihres stats halben
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nit zuelassen wurden können. Sein gnedigster könig hette einmahl durch
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ihn, von der Lipp, die verstorbene churfürstliche durchlaucht zu Branden-
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burg

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Kf. Georg Wilhelm (1619–1640).
versichert, das sie nichts anders begeren, alß das Pommern und Mechel-
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burg iedes ihrem chur- und fürsten restituiert und einverleibt werden, denen
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es von rechts wegen zustehet. Bey dieser gefasten mainung würden sie, die
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königliche würden, alß welche ihr wort vor alles in acht nemmen, auch ver-
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bleiben. So hette man auch an seiten Ewer Kayserlichen Mayestät erstbesag-
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ten verstorbenen churfürsten zu Brandenburg (massen es der von der Lipp
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dazumahl von dem auch verstorbenen graffen von Schwarzenberg

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Gf. Adam von Schwarzenberg war leitender Minister des Kf. Georg Wilhelm. Über ihn vgl.
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ADB 33 S. 779–794 .
verstan-
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den, unnd der herr graff Gallas darauf seinen zug dahin gethan) deßhalben
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versichert, es sey zwar nit ohn, daß die königliche würden die priesterschafft
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sowohl in der statt Stralsundt alß insul Rügen noch heuttigs tags bestelle,
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auch die von Pommern von den königen von Dennemarkh belehnet
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worden

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Unter Knud IV. (1182–1202) war Pommern 1185 in dänische Lehnsabhängigkeit gekommen,
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nach der Niederlage Dänemarks bei Bornhöved 1227 brach aber die dänische Herrschaft auf dem
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Festlande wieder zusammen. Rügen war 1168 von Waldemar I. erobert worden und von Däne-
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mark lehnsabhängig geworden; kirchlich war es dem dänischen Bistum Roskilde unterstellt worden.
, und dannenhero sein gnädigster könig und herr einstmahl gegen
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ihme, von der Lippe, vermeldet, daß sie ein zuespruch unnd also auch lust zu
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selbiger insul hetten, von ihm, dem von der Lipp, aber were geantworttet
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worden, daß nunmehr aniezo die herzogen zue Pommern solche insul von
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Ewer Kayserlichen Mayestät und dem reich erkenneten auch darumben
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dero und deß reichs jägermaister weren

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Reichsjägermeister war indes nicht der Hg. von Pommern, sondern der Markgraf von Meißen.
, waraus nun abzunemmen seye,
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daß offtgemellte königliche würden sich allein befriedigen, wann diese
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benachbarte länder ihren vorigen herrn restituiert werden. Ich aber halte
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ohnmaßgeblich allerunderthenigst darvor, daß villeicht nit ohne frucht
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abgehen solte, wan man bey offtermeltem könig in Dennemarckh ein ver-
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such thuen wurde, dieselbe auf gewise maaß und weeg zu einer diversion
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gegen Rügen und der orthen zu disponiren, weilen dieselbe ohne daß dahin
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lust haben, mit den Stralsundern, alß welche erst vor einem jahr ein schick-
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hung bey derselben gehabt, in gueter correspondenz stehen, ihr vornehmen
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durch obbesagten und von einer alten belehnung herrüehrenden zuspruch
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guetermassen beschönen köndten, auch albereit daselbst sowohl alß in
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Stralsundt einen grossen vortheil haben, indeme die geistligkeit von ihme
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völlig dependiret und der gemeine mann zue aller willfährigen untergebung
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von derselben leichtlich kan beredet werden.

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Betreffend nun die von mir ihme, Lippen, gethane information von der
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königlich Pollnischen handlung

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Siehe [nr. 41] .
, vermeldet er ferrner und bezeugte es mit

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1
Gott dem allmechtigen, daß offtermellte königliche würden zue Denne-
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marckh zue ihme gesagt hett, wann es mit Schweden angehet, so will ich
3
Rostockh am ersten attaquiren, und vermeint dazue gnuegsamb befuegt zue
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sein, weilen die Schweden daselbst wider alle billigkeit auch habenden ver-
5
trag von der cron Dennemarckh den zoll nehmen, so hette auch der könig-
6
liche prinz auß Dennemarckh zue ihme, von der Lippe, vermeldt, weilen es
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mit Schweden doch einmahl sein mueß, lieber aniezo alß hernacher. Diesem
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nach versichert er mich, daß offtbesagter sein gnedigster könig von einer
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diversion weder von Franckhreich noch die Staden von Hollandt (dan diese
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wegen der engen verbündung deß königs aus Dennemarckh mit den iezt
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obsiegenden könig auß Engellandt

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Bezug auf die nahe Verwandtschaft zwischen England und Dänemark: Anna, die Schwester
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Kg. Christians IV., war seit 1589 mit Kg. Jakob I. verheiratet.
nichts tendiren dörfften) nit abgehalten
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werden, sondern wurden dieselbe, zuemahlen sie von der cron Schweden
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underschiedliche, wie auch aniezo durch der Schwedischen gesandten langes
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außbleiben grosse verschimpffung empfangen, gern ins werckh sezen und
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sich mit Ewer Kayserlichen Mayestät auf den durch solche diversion erlang-
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ten vorthl über die cron Schweden es hernachmahls bey den religion- und
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prophanfrieden allerdings verbleiben lasßen wollten, dann sein könig, alß
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der Augspurgischen confession zugethan unnd nunmehr auch ein belebter
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herzog, wollte nit gern gewisßens auch nachredt halben von der weldt also
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scheiden, daß die undertrukhung ihrer religion von ihm were verursacht
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worden, vor ains.

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Zum andern, wann Ewer Kayserliche Mayestätt die von dem Prager frieden-
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schluß außgeschloßsene , unnd in specie den herzog von Württenberg,
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iedoch daß man die donationes per aequipollens

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Nach der Eroberung Württembergs hatte Ferdinand II. im Jahre 1635 zahlreiche württem-
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bergische Güter an seine Berater vergeben, so an den Obersthofmeister Gf. Maximilian von
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Trauttmansdorff und an den Hofkriegsratspräsidenten Gf. Heinrich Schlick.
(warzue man leicht rath
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schaffen würdt) restituiren wurden, und sodann annectirt er, von der Lippe,
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aber sehr undeütlich von dem Glückhstatter zoll

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Zum Glückstädter Zoll vgl. H. Freudenberger und APW [I 1 S. 438 Anm. 1] .
ein discurs, daß man davon
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mit ihme zue Regenspurg geredt hette, auch viel in dem wahn begriffen
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weren, alß ob der könig denselben erhallten wollen, so doch nicht gedacht
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werde, iedoch wehren auch grosße mittel zue dergleichen diversion von-
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nöthen, waraus leicht abzunemmen, daß auf solchen fall man abermahls ein
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conivenz damit praetendieren wurde.

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Auf welches alles unnd zwar anfänglichen habe ich geantwortet, daß seine
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königliche würden gar wohl daran thetten, daß sie mit solchen gedanckhen,
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die diversion betreffendt, umbgiengen auch deßhalben Franckhreich in
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keiner consideration hielten. Vermeinte auch, dieselbe der cron Schweeden
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allein zue see assistiren köndten, wovon sie aber durch die mächtigen flotten
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deß königs von Spanien abgehalten werde, unnd dan antworttete ich ferner

[p. 76] [scan. 106]


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auf den ersten punct, das wan nur maistes dies wichtige werckh an dem
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erwinde, daß Ewer Kayserliche Mayestät den religionfrieden hernachmals
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unverbrüchlich halten solle, ich ihme, von der Lipp, versichern könne, daß
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Ewer Kayserliche Mayestät, zumahlen sie sich durch die capitulation,
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Prager friedenschluß auch letztgemachten reichsabschiedt darzue festiglich
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verbunden haben, darob zu halten iederzeit willens sein, und wurde alßdan
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auch an mehrern sincerationibus nit ermanglen, und seye dessen der beste
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beweißthumb, daß die cron Franckhreich und andere widerwerttige sich
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bis dato allenthalben, sonderlich am Päbstlichen hoff, zum öfftern bemühet
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haben, von Ewer Kayserlichen Mayestät und dero allerlöblichsten erzhauß
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widrige gedanckhen zu erwekhen, alß ob Ewer Kayserliche Mayestät dero
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waffen zu vertilgung der Augspurgischen religionsverwanten (welches sie,
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die cronen, auf erhaltung mehrern vortheils nit unterlassen wolte) nit
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gebrauchen, sondern besondern bey allen begebenheiten denselben zu viel
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nachstehen thuen. Auf den andern replicierte ich, er werde ia verhoffentlich
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darunter nit die Pfalzische sach vermainen, worauf er, Lippe, widerumb, das
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man die Pfalzische sach darunter nit verstunde, alß welche albereit vorhero
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vorhanden und zu den particulartractaten veranlast worden.

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Disem allem nach hat er, von der Lippe, schließlichen erwehnt, es hette der
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königlich Dennemarkhische reichscanzler Höge albereit vorhero ein sonders
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verlangen getragen, mit mir in gewissen sachen in vertrauen zu conferieren.
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Ich solte mich dabey versicheren, daß er, ein mann von seiner parola, auch
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bey seinem könig in hocher authoritet seye, werde also solcher conferenz
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erwartten, dabey aber mich dermassen behuetsamb halten, wie es zweifelsohn
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dieselben materien erforderen werden:|.

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