Acta Pacis Westphalicae II A 2 : Die kaiserlichen Korrespondenzen, Band 2: 1644 - 1645 / Wilhelm Engels mit einem Nachtrag von Karsten Ruppert
285. Lamberg und Krane an Ferdinand III Osnabrück 1645 November 9
Osnabrück 1645 November 9
Ausfertigung: RK , FrA Fasz. 48a, Konv. c ( September – Dezember 1645 ) fol. 140–141’,
44–144’, Auflösung der Chiffre fol. 142–142’ = Druckvorlage – Kopie: ebenda Fasz. 92
VI ad nr. 896b fol. 429–430; Den Haag A IV 1628 nr. 18; Giessen 206 nr. 131 S. 829–
836 – Druck: Gärtner VI nr. 143 S. 667–672.
Stellung und Behandlung La Bardes. Bitte von Löbens um Beistand gegen die schwedischen For-
derungen auf Pommern. Haltung der kurbrandenburgischen Bevollmächtigten zur Admission Hessen-
Kassels. Antwort auf das Schreiben der schwedischen Bevollmächtigten wegen der Geleitbriefe
für die Adbaerenten.
Die Schweedische gesandten haben ihre mit den Frantzösischen nacher
Münster vorgehabte conferentz noch nit fortgesetzt, haben mit dem alhie
anglangten Frantzösischen residenten, monsieur de la Barde, deßen tracta-
ments halben händl bekhommen, weiln sich selbiger pro legato außgibt und
in solcher qualitet wil erkhent sein, warzu aber die Schweedische nit ver-
stehen wöllen, weiln solchs wieder den praeliminarvergleich.
Demnach dan derselbe mit den Schweedischen nit fortzukhommen gewust,
hat er sich gestern ahn uns gemacht, von seiner ankhombst zu wißen gethaen
und begrüeßen laßen, benebens insinuirt, von unß in qualitate legati trac-
tirt zu werden. Wir haben ihne zwar darauf durch die unsrige gebührlich
empfangen laßen, aber khein anders tractament angethaen, alß seinem vor-
seßen , dem baron de Rortée, beschehen. Hat sich der empfahung halben
bedanckt, aber dhabey vermeldet, er vermercke, daß wir, die Kayserliche
gesandten, von seiner qualitet noch nit recht würden berichtet sein, seie
hir in qualitate legati. Wir laßen uns aber dergleichen insinuation nit anfech-
ten , sondern bleiben bey deme, daß aufm fall unß waß weiters deswegen
zugemuthet werden solte, wir ihme deutlich werden zu verstehen geben,
daß ihne nur pro residente Gallico erkhennen könten, weiln der praeliminar-
schluß im weeg ligge und uns bewust seie, daß er von den Schweedischen
selbst in qualitate legati nitt erkhent werde.
Und demnach sich die Schweedische nuhmehr waß mehr ploß geben, daß
sie bey dem puncto satisfactionis ihre gedancken auf Pommerlandt oder
etliche vornheme seehaven gerichtet, alß hat mich, den graven von Lam-
berg , der Churbrandeburgischer abgesandter n. von Löwen für weenig tagen
ahngeredt, daß sich sein gnädigster herr, der churfürst, vorsehe, Ewer Kai-
serliche Mayestätt würden ihrer churfürstlichen durchlauchtt bey dieser
sach ihrer hiebevorn mehrmals beschehenen zusage und versprechen nach
allergnädigst beystehen und sie bey diesen landen manuteniren helffen. Die
churfürstliche durchlauchtt würden ehender noch daß übrige, waß sie haben,
daransetzen, alß selbige lande zurucklaßen. Ich habe dem von Löwen geant-
wortet , daß er auß Ewer Mayestätt resolution und erclehrung auf der
Schweeden proposition gnugsamb abnehmen khönte, daß Ewer Mayestät
denen Schweeden denen geringsten fueßbreidt erden von des reichs boden
nachzusehen nitt gewillet sein, würden bey selbiger resolution bestendig
beharren und sich nit endern, solange sich nit ihre churfürstliche durch-
lauchtt selbst oder die stendt ändern und Ewer Mayestätt ein anders ein-
rathen möegten, mit welcher meiner antwort der von Löwen wol zufrieden
gewest.
So habe auch ich, Crane, auß mundt des |:Churbrandenburgischen ad-
iuncti n. Wessenbecii:|, daß denen Churbrandeburgischen für weenig tagen
von ihren gnädigsten hern befehl zukhommen, denen Heßen Caßlischen
zuzusprechen, dhamit dieselbe ihre sessionspraetension beym fürstenrath
moegen fallen laßen, weiln es unbillig seie, Ewer Mayestätt deswegen waß
zuzumuthen. Es sollen auch dergleichen erinnerung durch die Churbrande-
burgische gesandten bey denen Heßischen alhie schon abgelegt und diese
nur sorgfältig sein, wie sie mit reputation wieder zurückkhommen möegen.
Obzwar bemelter |:abgesandter:| dhafürhalten wollen, daß Ewer Maye-
stätt löblich thuen würden, wan sich würden soweith uberwinden und in
die Heßische zulaßung allergnädigst verwilligen. Nichtsdestoweeniger soll
der |:churfürstlich Brandenburgische abgesandte, der graf von Witgen-
stein :|, zu Münster, wie unß Ewer Mayestätt gesandten aldha (denen wir
von gemelter khundtschafft alsopaldt zu wißen gethaen) berichtet, contra-
ria officia thuen und fur die Heßen Caßlische nit anders negotiiren, alß
wehre er |:vom churfürsten darauf instruiert. Wir muthmassen aber, das
bemelter graf, sobaldt das Churbrandenburgische schreiben alhie eingelangt,
seine reise nacher Münster eilfertig angetretten habe, damit er sich sovil
desto besser einer unwissenheit wegen eingelangten schreiben annehmmen
und gleichsamb das eüsserist versuechen möge, ehe dan wegen davon gehab-
ter wissenschafft er beschuldigt werden könte. Und müssen wir disem
werckh umb sovil desto mehr glauben geben, weilen unß der churfürstliche
Mainzische abgesandte berichtet gesehen zu haben, das bemelter graf von
Witgenstein bey seiner abreiß von hier an dem Hessen Casselischen losa-
ment im vorüberfahren abgestigen, mit dem Hessen Casselischen abge-
sandten über ein viertelstundts vor dem losament auf der gassen geredt,
entlich zur gutschen gesessen und immediate seine raiß nacher Münster
fortgesezt; massen dan auch selbiger graf bey seiner abreiß von hier keine
andere ursach dißer seiner abreiß vorzuwenden gewüst, alß das er Ewer
Kayserlichen Mayestät obristen hoffmeisters, deß herren grafen von Traut-
manßdorffs , excellenz alda gedenckhe zu empfangen, so aber einer solchen
voreilung nit vonnöthen gehabt hette, weil man umb selbige zeit alhie noch
keine nachricht gehabt, das selbiger Ewer Kayserlichen Mayestät abgesand-
ter , graf von Trautmanstorff, aufgebrochen:|.
Alß wir dan auch auf dieienige praeliminarexceptionschrifft, so unß neüli-
cher tagen von den Schweedischen zugestelt, von unß aber bey voriger
ordinari gehorsambst eingeschickt worden, eine refutation und antwort
abgefaßet, so haben wir dieselbe in abschrifft hiebeygelegt und bitten unß
allergnädigst bescheiden zu laßen, ob dieselbe außzugeben seie oder nit?
Dan wir biß zu einlangung solcher allergnädigsten erclährung dhamit
zurückhalten wollen.