Acta Pacis Westphalicae II A 2 : Die kaiserlichen Korrespondenzen, Band 2: 1644 - 1645 / Wilhelm Engels mit einem Nachtrag von Karsten Ruppert
266. Lamberg und Krane an Ferdinand III Osnabrück 1645 Oktober 26
[ 249, 253 ] / 266 / [ 289 ]
Osnabrück 1645 Oktober 26
Ausfertigung: RK , FrA Fasz. 48a, Konv. c ( September – Dezember 1645 ) fol. 116–118’,
praes. 1645 November 6 = Druckvorlage–Kopie: ebenda Fasz. 92 VI ad nr. 867a fol. 325–
326’; Den Haag A IV 1628 nr. 18; Giessen 206 nr. 113 S. 721–727 – Druck: Gärtner
VI nr. 120 S. 562–565.
Übergabe der Responsion auf die schwedische Proposition. Admissio exclusorum. Forderung
der schwedischen Bevollmächtigten nach Anwesenheit des Mainzer Direktoriums in Osnabrück.
Behandlung der Gravamina auf dem Friedenskongreß.
Auf die von den schwedischen Gesandten vorgebrachten Bedenken gegen die Übergabe
der kaiserlichen Erklärung und Antwort auf die schwedische Proposition durch das
Mainzer Direktorium haben wir in Übereinstimmung mit den kaiserlichen Gesand-
ten in Münster und den kurfürstlichen Gesandten die Responsion am 22. Oktober
durch meinen, des Grafen Lamberg, Sekretär den schwedischen Gesandten übergeben
lassen, mit dem Reservat, daß dadurch niemand praejudiziert sein sollte. Diese haben
Antwort zugesagt. Nr. 249 und nr. 253 haben wir samt dem Rezepisse vom 11. Okto-
ber
ist, haben wir noch keine mündliche Unterredung erhalten können. Den in nr. 249
gegebenen Befehl in puncto excludendorum werden wir gebührlich beobachten.
Es gehen sönsten freylich deren protestirenden fundamenta bey diesem
passu dahin, daß sie diese conventus nicht für reichsconvent, sondern für
extraordinari beykhombsten halten und under solchem praetext alle und
jede, so darzu einig interesse haben, ohne underschiedt, ob sie sessionem
im reich hergebracht oder nit, herzuziehen wöllen und solchs vornhemb-
lich der ursachen halben, umb solchergestalt die catholische zu überstim-
ben , und dardurch nit allein die Pfalzische sach, sondern auch die religions-
gravamina nach ihrem wunsch durchzutringen; darumb scheint es, daß
sie zur außantwortung der Keiserlichen resolution ad propositionem Sue-
cicam selbst eingerathen, dhamit die Schweedische dhadurch gelegenheit
erlangen möegen, in ihrer replica der Pfaltzischen sach zu gedencken. Im-
gleichen daß des Churmentzischen principalabgesantens gegenwart alhie so
starck begehrt werde, dhamit also das Churmentzische directorium hiehero
möege gezogen und dhadurch verhüetet werden, daß die Churbayrische
denselben nit zu nahe an der handt stehen khönnen, dan die Churmentzi-
sche denen protestirenden verdächtig, ob ließen sich dieselbe zuviel von
denen Churbeyrischen führen und einnehmen.
Und obwol die protestirende ahn Ewer Mayestätt resolution eine große
satisfaction zu haben außgeben, so laßet sichs doch vermercken, daß bey
denselben diese maximae werden wöllen gelegt werden: 1. daß die frie-
denstractaten zwar fortzustellen, aber zugleich die reichsgravamina in reli-
gion- und profansachen vorzunhemmen und khein friede geschloßen wer-
den solle, es sein dan auch selbige gravamina mit erledigt; 2. khein still-
standt der waaffen einzugehen, noch die waaffen von des reichs boden abzu-
führen , biß daßienig, waß bei den gravaminibus erledigt, würcklich exe-
quirt worden; 3. der cron Schweeden etliche seehaffen, alß under andern
Stralsont und Wolgast, solang in handen zu laßen, biß man die execution
des friedens gnugsamb versichert. Wir haben zwar uber dies werck kheine
gewißheit, es geben es aber alle umbstendt und discursen, so unß vielfaltig
fürkommen, nit unclar zu erkhennen, daß das absehen dahin gerichtet sein
müeße; und verhüete es Gott, daß die protestirende nit etwoh mit den
Schweedischen schon darüber vergliechen, und es in diesem werck einig
sein oder noch einig werden und die vorhabende |:abordnung der herzo-
gen zu Braunschweig unnd Lüneburg:| nit etwoh darauf angesehen sein
möege
Mit Schreiben vom gleichen Tage berichteten Lamberg und Krane dem Kaiser (Ausfertigung:
RK , FrA Fasz. 48a, Konv. c September – Dezember 1645 fol. 120–124’) über einen Besuch
des Lampadius, bei dem dieser eine braunschweigisch-lüneburgische Abordnung nach Schweden
ankündigte, angeblich um die Räumung Nienburgs durch die Schweden zu erreichen. Lampadius
selbst aber halte für den eigentlichen Grund dieser Abordnung, daß der Herzog sich für die
Restitutionssache des Administrators von Bremen bei den Schweden einsetzen wolle. Ferner
berichteten Lamberg und Krane über die nochmalige Erinnerung auf der fürstlich magdebur-
gischen Bevollmächtigten Resolution über die Übergabe der Festung Magdeburg an den Admini-
strator Hg. August von Sachsen.