Acta Pacis Westphalicae II A 2 : Die kaiserlichen Korrespondenzen, Band 2: 1644 - 1645 / Wilhelm Engels mit einem Nachtrag von Karsten Ruppert
258. Nassau und Volmar an Lamberg und Krane Münster 1645 Oktober 13

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Nassau und Volmar an Lamberg und Krane


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Münster 1645 Oktober 13

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Konzept: RK , FrA Fasz. 92 VI nr. 851 fol. 246–247 = Druckvorlage; – Kopie: Den Haag
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A IV 1628 nr. 18; Giessen 204 nr. 129 S. 1065–1068; ebenda 206 nr. 92 S. 597–600 –
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Druck: Gärtner VI nr. 93 S. 439–441.

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Session der Stadt Colmar. Responsion auf die schwedische Proposition.

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Übersenden nr. 257 samt Beilage zur Kenntnis. Nr. 245 wird mit nächster Post
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mitgeteilt werden. Original von nr. 243 liegt bei. … Es wäre besser gewesen,
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die Deputierten der Stadt Colmar derzeit noch nicht ad sessionem zuzulassen

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Am 9. Oktober 1645 hatten Lamberg und Krane ihren Kollegen in Münster geschrieben ( Aus-
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fertigung : Den Haag A IV 1628 nr. 18 – Kopie: RK , FrA Fasz. 92 VI fol. 194–194’),
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daß die von ihnen in ihrem Protokoll (s. nr. 251 A) geäußerte Meinung, Colmar sei bei Anhörung
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der kaiserlichen Proposition ausgeschlossen worden, irrig sei. Sie wüßten auch keinen Grund,
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warum Colmar auszuschließen sei; sofern aber solche Gründe vorlägen, bäten sie um Information,
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damit der Fehler celeri reparatione möge verbeßert werden.
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denn 1. ist es reichskundig, daß Colmar vom Kaiser abgefallen ist und sich zunächst
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den Schweden dann den Franzosen ergeben hat, 2. steht die Stadt derzeit unter fran-
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zösischer
Herrschaft und kann folglich kein freies Votum führen, 3. hat sie die Am-
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nestie
bisher nicht angenommen, sondern sogar, als sie bei besserm kriegsstand im
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reich in amplissima forma angetragen worden, … schimpfflich außgeschla-
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gen , 4. gibt anietzt die erfahrenheit zu erkennen, das die non-admittendi
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sich dises exempels bedienen und desto stärkher auff ihre admission tringen
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thuend. Wir sehen aber nichtsdestoweniger nit, wie man sie nunmehr füeg-
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lich würdet außschliessen mögen, sondern erachten, daß man es in etwas
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werde dissimulirn müessen, biß sich etwan gelegenheit zutragen thuet, inen
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solche bewandtnus vorzehalten.

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Waß denn die befundene ungleicheit der clausul in denn Kayserlichen
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responsionibus auff die Schwedische proposition anlangt, seyend wir zu-
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gleich dem letztern Kayserlichen concept nachgangen, als dabei es beeder-
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seits zu verbleiben. Und muess villeicht im collationirn ein ander proiect
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under der handt geweßt sein.

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