Acta Pacis Westphalicae II A 2 : Die kaiserlichen Korrespondenzen, Band 2: 1644 - 1645 / Wilhelm Engels mit einem Nachtrag von Karsten Ruppert
258. Nassau und Volmar an Lamberg und Krane Münster 1645 Oktober 13
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Münster 1645 Oktober 13
Konzept: RK , FrA Fasz. 92 VI nr. 851 fol. 246–247 = Druckvorlage; – Kopie: Den Haag
A IV 1628 nr. 18; Giessen 204 nr. 129 S. 1065–1068; ebenda 206 nr. 92 S. 597–600 –
Druck: Gärtner VI nr. 93 S. 439–441.
Session der Stadt Colmar. Responsion auf die schwedische Proposition.
Übersenden nr. 257 samt Beilage zur Kenntnis. Nr. 245 wird mit nächster Post
mitgeteilt werden. Original von nr. 243 liegt bei. … Es wäre besser gewesen,
die Deputierten der Stadt Colmar derzeit noch nicht ad sessionem zuzulassen
Am 9. Oktober 1645 hatten Lamberg und Krane ihren Kollegen in Münster geschrieben ( Aus-
fertigung : Den Haag A IV 1628 nr. 18 – Kopie: RK , FrA Fasz. 92 VI fol. 194–194’),
daß die von ihnen in ihrem Protokoll (s. nr. 251 A) geäußerte Meinung, Colmar sei bei Anhörung
der kaiserlichen Proposition ausgeschlossen worden, irrig sei. Sie wüßten auch keinen Grund,
warum Colmar auszuschließen sei; sofern aber solche Gründe vorlägen, bäten sie um Information,
damit der Fehler celeri reparatione möge verbeßert werden.
denn 1. ist es reichskundig, daß Colmar vom Kaiser abgefallen ist und sich zunächst
den Schweden dann den Franzosen ergeben hat, 2. steht die Stadt derzeit unter fran-
zösischer Herrschaft und kann folglich kein freies Votum führen, 3. hat sie die Am-
nestie bisher nicht angenommen, sondern sogar, als sie bei besserm kriegsstand im
reich in amplissima forma angetragen worden, … schimpfflich außgeschla-
gen , 4. gibt anietzt die erfahrenheit zu erkennen, das die non-admittendi
sich dises exempels bedienen und desto stärkher auff ihre admission tringen
thuend. Wir sehen aber nichtsdestoweniger nit, wie man sie nunmehr füeg-
lich würdet außschliessen mögen, sondern erachten, daß man es in etwas
werde dissimulirn müessen, biß sich etwan gelegenheit zutragen thuet, inen
solche bewandtnus vorzehalten.
Waß denn die befundene ungleicheit der clausul in denn Kayserlichen
responsionibus auff die Schwedische proposition anlangt, seyend wir zu-
gleich dem letztern Kayserlichen concept nachgangen, als dabei es beeder-
seits zu verbleiben. Und muess villeicht im collationirn ein ander proiect
under der handt geweßt sein.