Acta Pacis Westphalicae II A 2 : Die kaiserlichen Korrespondenzen, Band 2: 1644 - 1645 / Wilhelm Engels mit einem Nachtrag von Karsten Ruppert
187. Ferdinand III. an Nassau, Lamberg, Volmar und Krane Wien 1645 Juli 11
Wien 1645 Juli 11
Ausfertigung: Den Haag A IV 1628 nr. 17 [ praes. Münster 1645 Juli 26 ] = Druckvorlage –
Konzept: RK , FrA Fasz. 47b fol. 106–121 ( mit Beschluß des Geh. Rates ) – Kopie: ebenda
Fasz. 92 V nr. 746 fol. 344–354; Giessen 206 nr. 1 S. 1–29 – Druck: Gärtner V nr. 98
S. 432–451.
Instruktion zu Waffenstillstandsverhandlungen. Vermittlung in Osnabrück.
Ihr habt Euch zu erinnern, was wir wegen des Waffenstillstandes in nr. 46, nr. 175
und nr. 180 befohlen haben. Wann nun wegen der jezigen ganz Welschlandt
der Türckhischen verfassung halber anscheinender gefahr
fallen möchte, daß die materia deß armistitii ferner vorkhommen unnd ihre
Bäbstliche heyligkeit neben der respublica zu Venedig alß interpositores
selbst umb sovil mehr darauf tringen möchten, wir auch aus nr. 173 verneh-
men , was die Vermittler den Franzosen und Euch wegen eines Waffenstillstandes
vorgebracht haben , also sezen wir ausser aller zweifel, daß ehe und zuvor euch
diser unnser gnedigister befelch zuekhombt, ihr schon weiter penetriert
werdt haben, ob es den Franzosen unnd Schweden mit disem armistitio
mehrerer ernst oder nit, da es auch ufrichtig gemeint, die churfürstliche
selbst von denn mediatoribus dessen erinnert unnd seithero derethalben
bey euch dises anstandts halben die mehrere notturfft angebracht werden
haben.
Auf den ersten fall unnd da die churfürstliche dises armistitii halben bey
euch khein fernere anregung gethan, auch ihr nit penetriert, daß sie a part
hierumben negotieren, die mediatores gleichfalls daß werckh hetten ersitzen
lassen, so hettet ihr ebenergestalt in dieser negotiation sowohl bey denn
churfürstlichen alß mediatoribus nit zue eilen, dann leichtlich hieraus abzu-
nemmen , daß man wenig hoffnung einziges success khönne haben, unnd
man also nur in unnothwendige disputat allerseiths unnd ohne frucht, auch
hierdurch wohl zu verziehung deß haubttractats gerathen möchte. Auf den
lesten fall aber habt ihr disem unnserm befehl umb sovil eiferiger nachzu-
khomben unnd euch von disem tractat nit excludieren oder dessen direction
nemben zu lassen, sonder mit den churfürstlichen ie eher ie besser erstlichen
dahin zu vergleichen, daß nemblich in unserm nahmen ihnen, den media-
toribus , von euch angezeigt möchte werden, es wurden sich dieselbe gueter-
massen entsinnen, wessen sie sich bey anhendigung der proposition gegen
euch vernemben lassen, sonderlich aber wessen ermelte mediatores sich
gegen die Franzößische gesanten in puncto eines durchgehenden armistitii
unnd selbe sich hinwider dahin erklert, daß sie mit ihren confederierten
hirvon communicieren wolten. Ihr woltet nit zweiflen, seithero werde solche
communication vorgangen sein, auch die mediatores hinwider vernommen
haben, ob die cron Franckreich zu einzigem durchgehenden armistitio
unnd zwar dises allein zu befürderung des friedtstractats geneigt sey, uf
welchen fall ihr dann befelcht weret, auch ewersorths euch weiter zu erkle-
ren .
Da nun die mediatores euch verleßlich unnd nit vermuethlich oder vor sich
selbst, wie andermahl geschechen, antwortten, daß die cron Franckreich
und Schweden ein armistitium eingehen wollen, so habt ihr, waß man sich
gegen euch dißorts erklert, mit den zu Münster sich befindenden Spanni-
schen unnd churfürstlichen ministris wider zu communicieren; unnd nach-
dem man allerseiths befinden würdt, daß uf der mediatorum veranlassung
der armistitii tractat weiter fortzusezen sey oder nit, darmit oder innenzu-
halten oder uf folgende maß zu verfahren, unnd zwar, weiln wir die sichere
nachricht haben, daß des königs in Spannien liebden zu einem khurzen armi-
stitio , unnd wann solches zu befürderung des friedens angesehen, allerdings
geneigt seindt, also zweiflen wir nit, es werden die königlichen ministri sich
disem gemes in allem erweisen unnd selbst hierzue propendieren. Soltet
ihr aber ein anders bey ihnen finden, so hettet ihr denselben zu vermelden,
daß sie leicht erachten khönten, wan wir unnß zu einzigem armistitio nit
verstehen wurden, daß wir in gefahr weren, daß der churfürstlichen liebden
solches schliessen unnd unnß unnd unnsere erbkönigreich und lande wohl
gar davon außschliessen möchten. So seye es auch dißmahl nit allein umb
daß armistitium sonder darumb zue thuen, daß auß disem armistitio ein
friedt entstehen khönte. Wann wir unnß nun von ihren liebden in puncto
armistitii separierten, so were von unnß in puncto deß friedens selbst ihrer-
seiths ein ebenmessiges zue befahren, mit welchem der cron Spannien unnd
unnserm ganzen löblichen erzhauß wenig gedient wurde sein. Ihr woltet
also nit allein hoffen, sie wurden auch ihresorths hierzue geneigt sein, son-
der weret befelcht, von ihnen zu vernemmen, waß sie bey einem solchen
armistitio entweder vor sich selbst oder auch vermittelst ewer begerten zu
erinneren, unnd köntet ihnen benebens communicieren, waß euch von der
churfürstlichen intention wissent unnd waß ihr in unnserm nahmen euch
crafft diser habenden instruction gegen ihnen zue erkhleren im befelch hett;
unnd da ihr sehen soltet, daß gedachte Spannische ministri sich etwo der
churfürstlichen vorhaben unnd intention allerdings unnd directe widersezen
wolten, so hettet ihr sie beweglich zu erinneren, daß wir ein solches nit vor
rathsamb hielten, dann es wurden der churfürsten liebden ein stillstandt er-
heben khönnen unnd darzue auch die beeden cronen Franckhreich unnd
Schweden inclinieren oder nicht. Solten sie es erlangen khönnen, so wurde
unnsere unnd auch ihre, der Spannischen, opposition wenig helffen unnd
nur zu desto ehender hindansezung unnsers hochlöblichen erzhauß inter-
esse anlaß geben. Solten sy aber nicht darzue gelangen khönnen, so wurde
nicht schädlich sein, hierinnen von den churfürstlichen sich nicht separiert,
sonderen vielmehr ihren consiliis (bey denen hoffentlich allzeit nach ein-
unnd anders temperament statt wurde finden) beygepflichtet zu haben. Diß
alles aber ist von unnß, wie ihr dann dessen die königlich Spannischen ge-
sandten zu sincerieren habt, nicht dahin gemeint, daß hiervon deß königs
in Spannien liebden künigreich, da ihro anderst derselben inclusion in dise
inducias beliebte oder in specie die Niderlanden außgeschlossen blieben,
wie wir dann nicht hoffen wolten, daß der churfürsten liebden selbst ein
solches vor rathsamb befinden wurden, sonderen es wurde denn Spanni-
schen ministris freystehen zu negotiiren unnd ihr ihnen hierinnen mit gueter
dexteritet allen beystandt zu laisten haben, daß dieselbe, wie sy es zu deß
königs liebden dienst für rathsamb erachten, deß königs waffen allerseiths
in daß armistitium includieren möchten.
Finden die Spannischen ministri ihrer liebden dienst zu sein, daß dises armi-
stitium sich auch in Cathalonien, Portugall unnd andere dero königreich
zu wasser und lande extendiere, so khönnen von ihnen, den Spannischen
ministris, den churfürstlichen die rationes demonstriert werden, warumb
sie vermeinen, daß solches nit allein der cron Spannien, sonder dem heyli-
gen reich selbst nuz- unnd nothwendig seye, massen wir es dann unnser-
orths allerdings darvorhalten. Ihr hett sie auch ad partem aufs beste bey den
churfürstlichen zu secundieren, bevorab weil der mediatorum selbst eigen
erinneren nach die Franzosen schon zu verstehen gegeben, daß dises armi-
stitium ein gemein unnd durchgehendes werckh müeste sein, dahero umb
sovil gefehrlicher unnd unzeittiger fallen wurde, von einziger exclusion
deß königs liebden dißorths sich vermerckhen zu lassen, indeme nur denn
feindtlichen cronen die geringe disseitige zusambensezung prostituiert unnd
umb sovil weniger daß armistitium erhalten möchte werden. Habt also ab-
sonderlich dahin zu trachten, obs ein möglichkheit, daß ihr, die Spannische
unnd die churfürstliche, unnd zwar anfangs vermittelß absonderlicher hand-
lung bey den churfürstlichen, eins werden, ehe man den mediatoribus ein
unnd andere weitere haubtantwort zuruckhbringe, da aber die churfürst-
liche über allen angewenten fleiß sich in puncto huius armistitii in die Portu-
gisischen unnd Cathalonischen differentien nit ein- oder ad partem hierzue
bewegen lassen wolten, auch die Franzosen von ihrem proposito, daß es
ein durchgehendes werckh seye, fallen theten unnd gleichwohl deß armisti-
tii tractat von den churfürstlichen fortgesezet wolte werden, so hettet ihr
alßdann alles fleis dahin zu sehen, daß man wegen eines armistitii, so weni-
gist die Niderlendischen provinzen einschliessen thete, zwischen euch, den
Spannischen unnd den churfürstlichen eins wurde unnd von den Spanni-
schen zu vernemben, waß sy vermeinen wolten, daß bey includierung der
Niderlanden zu deß königs unnd des allgemeinen weesens dienst in acht zu
nemmen.
Wie wir dann nit wollen zweiflen, es werde mehrermelter unnd sonderlich
der churfürsten von Meinz, Cölln unnd Bayren liebden selbsten erkhennen,
daß dem allgemeinen weesen auf khein weis geholffen wurde sein, wann
man allen schwall nit allein nach Spannien, sonder auch nach den Nider-
landen gehen unnd selbige opprimieren liesse, zumahlen sogar Churbayren
liebden selbst iederzeit darvor gehalten unnd instendig gesuecht, daß die
Franzößischen waffen von des reichs boden auch durch crefftige operationes
in Cathalonien unnd Portugall abgezogen wurden, unnd leichtlichen zu
erachten, daß widerigesfalls daß Römische reich daß nechste unnd in der
Franzosen völligen wilkühr wurde sein, solches auf einmahl zu untertruck-
hen , bevorab, weil noch hoch zu zweiflen, ob einziges armistitium von
den gegentheillen nicht vielmehrers in ordine zu desto besserer fortsezung
deß kriegs, alß desto leichterer erhebung des friedens angesehen seye.
Da aber entlichen ex parte der churfürsten vil eher sogar auch die Niderlen-
dische sachen, unnd zwar über allen angewendten fleis unnd nachdem ihr
ihnen remonstriert, waßmassen sy iederzeit sorgfeltig gewesen, daß Span-
nien a part khein armistitium eingienge, dahingestelt, alß ein armistitium
vor das reich allein (wann ihnen solches von den Franzosen nur verstattet)
auß handen wolte gelassen werden, so hettet ihr euch mit den Spannischen
zu underreden, ob nicht dises ein temperament were, da zwar in den Nider-
landen die Franzößische unnd Spannische waffen ihren lauff möchten haben,
da aber einziger succurs stante armistitio von den Franzößischen waffen
auß dem reich oder sonst in die Niderlanden gienge, daß auch ohne bruch
desselben von den reichsvölckheren vor die Spannische hinab der noth-
wendige succurs gleichfals anziehen khönte. Unnd wann die Spannische
abgesandten, nachdem bey den churfürsten ein mehrers nit zu erhalten, ein
solches temperamentum placidierten, so hettet ihr auch dahin zu sehen, daß
die churfürstlichen hierzue disponiert unnd auf alle weiß (wie euch dann
hierzue rationes wegen deren von der cron Spannien dem reich in unter-
schiedtlichen occasionen, sonderlich aber der ganzen christenheit wider den
Türckhen erzeigten vielfeltigen assistenz ab aequo iusto utili et necessario
nit ermanglen) dahin getrachtet wurde, daß die Spannische waffen dißorths
nit außgeschlossen blieben, doch auch dergestalt, daß ihr darüber mit den
churfürstlichen die sach in einzigen bruch unnd soweit nit khommen lasset,
daß sy a parte mit den Franzößischen sich in ein stillstandtstractat unnd
schlusß einlassen unnd ihr die direction solcher stillstandtshandlung auß
den händen verliehret. Habt gleichwohl auch ohne includierung der Nider-
lendischen provinzen in dises armistitium euch eines entlichen auch vor
unnß, ob wir nemblichen ohn includierung desselben ein stillstandt einge-
hen wollen oder nit, nit zu erkhleren, sondern sovil zeit zu gewinnen, bis
ihr bey aigner staffetta unnß deß ganzen verlauffs umbstendtlich erinnert.
Weil aber immittelst, da die churfürstliche auf befürderung dises tractats
tringen solten, gefehrlich möchte sein, alle handlung bis zu unnserer wei-
terer gnedigisten resolution ersizen zu lassen, unnd hierdurch die churfürst-
liche umb sovil mehr anlaß nemmen, den stillstandtstractat vor sich allein
zu handlen, so hett ihr gleichwohl in dem werckh folgendergestalt fortzu-
fahren . Nemblich hett ihr alßdann bey dem gesambten churfürstlichen colle-
gio unnd ungeacht diser a part vor Spannien geleisten officien zu propo-
nieren , auß was vor erheblichen uhrsachen ihr unnß, dem heyligen reich
unnd dessen getrewen ständen die exclusion sowohl deß königs in Spannien
liebden königreich von dem armistitio alß der Burgundischen provincien
vor unrathsamb, gefehrlich unnd unverantwortlich erachten thettet, auch
allerdings hoffen woltet, daß churfürstliche collegium wurde wegen inclu-
sion deß königs liebden mit unnß eins sein unnd ein so vornehmen wohl meri-
tierten assistenten sowohl sich alß dem geliebten vatterlandt selbsten zu-
mahlen hierdurch nicht entziehen lassen, sonder uf alle weis des königs
liebden in disem armistitio begriffen haben wollen, unnd dises damit gleich-
wohl unnserseiths auch bey dem gesambten collegio nichts underlassen
werde, warmit nit allein deß königs liebden sonder ebensovil unnß unnd
dem gemeinen vatterlandt gedient khan sein.
Zum anderen, so hett ihr wegen Churmeinz liebden zu erinneren, nachdem
bevorab deß churfürsten von Trier liebden dimittiert, ob die sachen bey
den Franzosen nit dahin zu bringen unnd zu tentieren, daß ermeltes chur-
fürsten liebden dero residenzstatt Meinz mit allen renthen eingeraumbt, die
guarnisonen abgefüehrt unnd zu dero belieben gestelt wurde, selbe mit
sicherheit stante armistitio zue beziehen unnd dann, wann ia die Franzosen
zu abtrettung der statt Meinz nit zu bringen, ob nit dahin zu trachten, daß
ihrer liebden wenigist alle reditus von dannen verstattet wurden. So sezen
wir auch ausser allen Zweifel, es werden die churfürstliche selbst in acht
nehmen unnd euch an die handt geben, daß bey disem armistitio den Fran-
zößischen disseits Rheins so wenig als immer möglich gelassen, weniger
die noch überige vorderist vor unnsere, dann auch vor deß churfürsten in
Bayren liebden völckher gehörige quartier restringiert, sondern vilmehr
erweittert werden, die feindtliche Franzößische armada aber ienseiths des
Rheins verpleibe. Unnd dieweilen dem heyligen reich nit wenig daran gele-
gen , daß die vestung la Motte nicht in der Franzosen handen gerathe, also
habt ihr auch dahin zu sehen, daß des herzogs zu Lottringen liebden nit
weniger gedacht unnd sy in selbiges mit eingeschlossen werde. Unnd dises
sovil das armistitium mit Franckhreich betrifft, warunter wir alle ihre adhae-
renten unnd foederierte, alß da ist Hessen Cassel, den commendanten von
Hohenwiel
Kommandant der württembergischen Festung Hohentwiel war der Obrist Konrad Wiederhold;
über ihn vgl. ADB XLII (1897) S. 386ff.
verstanden haben wollen. Sovil die zeit antrifft ist unnsere meinung nit, daß
ein solches uf ein uti possidetis oder langen stillstandt daß absehen habe,
sonder ihr hettet euch mit den Spannischen und churfürstlichen auf wenig
monat zu vergleichen unnd zu befleissen, daß das armistitium nit über drey
monat unnd darauf gesezt werden möge, damit der frieden desto balder
khönt beschlossen werden.
Dieweiln aber leichtlichen zu erachten, daß die Franzosen ohne die Schwee-
den zu kheinem armistitio sich nit verstehen werden, unnd also auch bey den
churfürstlichen in consultationem khommen wurdt, wie es bey den Schwe-
den zu halten, also bleibt es vorderist, wie ihr mehrgedachte churfürstliche
intention mit Schweden zu penetrieren und ein unnd anders ad partem zu
unterbawen, bey deme, waß oben deß Franzößischen armistitii halber
gedacht. Wann es aber auch dahin khombt, daß ihr euch in unserm nahmen
nit weniger wegen Schweden zu erkleren, wie unnd waßgestalt ein armisti-
tium mit selber cron einzugehen, so hettet ihr ewere proposition gleichsfalls
dahin zu stellen, daß wir vorderist gern gesehen hetten, daß Chursachßens
liebden gesandten auch zur stelle weren unnd sy ihre selbst eigne notturfft
hetten erinneren mögen. Wann also von den churfürstlichen selbst villeicht
vor unrathsamb wolte gehalten werden, daß ermelter Chursächßischer
gesandten ankhunfft erwarttet wurde, so khönten wir umb sovil weniger
vor ihrer liebden landt unnd leüthe ohne sorgfalt sein unnd hielten also
für höchstnothwendig, daß vorermelts churfürsten liebden wenigist die
statt Leipzig unnd sovil außgenommen wurde, daß ihr liebden nit gleich-
samb in ihrer residenz blocquiert verblieben, sonder daß deroselben under-
habenden reichscorpori zugleich die nothwendige unterhaltungsmitel gelas-
sen wurden. Hettet also erstlichen auf abfüehrung der guarnison von Leip-
zig , dann wann dises nicht zu erhalten, wenigist auf erfolglassung aller der
renthen in Leipzig, so ihr liebden vor verlurst der statt genossen, die still-
standtshandlung zu sezen. Der übrigen churfürsten liebden anwesende abge-
santen werden ihrer principaln landt unnd leüthen notturfft euch zweifels-
ohne selbst an die handt geben unnd ihr sie bestens zu secundieren haben.
Deß königs in Dennemarckh liebden habt ihr auch nit zu praeterieren, son-
der bey denn churfürstlichen deputierten die anregung zu thuen, sie wurden
sich guetermassen entsinnen, wessen wir unnß unnd ein churfürstliches
collegium gegen ermeltes königs liebden unnd sie sich hinwiderumb gegen
selben erkhlert. Ihr weret dahero befelcht, bey ermelten churfürstlichen
euch ihres guetachtens zu erhohlen, auch dennselben allerdings zu confor-
mieren , wie sie vermeinen wolten, daß dißorths ihr liebden zu gedenckhen
unnd auch sie in dises armistitium einzuschliessen sein möchten.
Waß aber unnsere erbkönigreich unnd lande concernierten, alß welche die
einzige vormäur gegen den erbfeindt christlichen nahmens seindt, dessen
hochmueth unnd tyraney dergestalt nunmehr menniglich bekhant, daß
wir so wenig alß andere potentaten seines anfalls ausser gefahr stehen, da-
hero nit allein wir, sondern auch daß ganze Römische reich billich sorg-
feltig zu sein hat, daß ermelte unnsere erbkönigreich unnd lande weder
durch krieg noch auch gedachte armistitia dergestalt enerviert unnd außge-
sogen werden, daß sie dem erbfeindt khein resistenz mehr zu thuen ver-
mögen , sonder ihme auf die christenheit wider unnsern willen, weiln wir
solches nicht versprechen wurden khönnen, lufft lassen müesten, also sey
leichtlichen zu erachten, wie fast unnß unnd meniglich obligen wolle, selbige
gleichwohl in einem solchen standt zu erhalten, daß sy auf allen besorgten
erbfeindtlichen einfall, dessen wir allzeit in verwartt, daß geliebte vatter-
landt noch in etwas praeservieren unnd ein noch lengere vormaur der
christenheit sein mögen, also daß wir nit zweiflen wolten, menniglich werde
der ganzen christenheit unnd darunder jeder sein selbsteigne gefahr erkhen-
nen unnd unnß nit zuemuethen, daß pendente armistitio unnsere erblanden
ganz unnd zumahlen zu boden gerichtet wurden.
Wie aber dem allem, unnd damit menniglich unnsere friedtsbegierde umb
sovil mehrers spühre, unnd weiln wir unnß genzlichen versehen, es seye
dises armistitium dem lieben frieden zum besten unnd zue kheinem anderen
endt angesehen, so weren wir entlichen content, daß von unnseren erbkö-
nigreich unnd landen pendente armistitio den Schwedischen in unnserem
marggrafthumb Mähren Olmüz sambt der zu unterhaltung derselbigen guar-
nison nothwendigen contribution, der man sich absonderlich zu vergleichen,
in Schleßien Großglogaw ebenergestalt unnd maß verbliebe, aller überrest
aber, wo sy in unnseren erblanden einzige grose oder khleine guarnison
hetten unnd in specie die statt Crembs evacuiert wurde, dann menniglichen
leicht erachten khan, daß unnß ein armistitium einzugehen unnd neben
Churmeinz unnd Sachßen liebden den feindt inn unnd an unnseren resi-
denzthoren zu leiden, kheineswegs khan zuegemuethet auch von unnß nit
verstattet werden. Wie dann hierzue die Schwedischen khein militarische
uhrsach auch nit haben, dann erstlichen in ganz Össterreich under der Enß,
ienseiths der Donaw, haben sy khein einzigen plaz, durch welchen sy daß
landt, sobald unnser Kayserliche armada nur zu veldt gehet, welches dann
inner wenig zeit geschehen würdt, in contribution sezen khönnen. Crembs
selbst, wie es menniglich bekhant, ist khein haltsamber orth unnd durch die
iüngste von denn unßerigen erfolgte abnembung der insull bey Crembs
ist der Donawstromb wider meistens freygemacht. Gleiche meinung hat es
mit Mähren, solang sy Brünn
Ollmüz aus fassen khönnen. In ganz Schleßien ist khein sonderbahrer posto
ausser Glogaw in der Schweden handen, in Böhmen gar nichts. Soviel die
zeit mehrermeltes armistitii betrifft, hat es bey dem, so oben des Franzößi-
schen armistitii halben gedacht, sein bewenden.
Ob wir nun schon uhrsach hetten, deß Ragozi halber alß eines Franzößi-
schen unnd Schwedischen foederati auch dißorths was zu erinneren unnd
unnß vor ihme zu versicheren, dieweil wir aber seine sachen weder active
noch passive bey disen tractatibus einmischen zu lassen für rathsamb finden,
also habt ihr euch seinethalben nichts herauszulassen, unnd da er also von
den Schweden unnd Franzosen vorbeygegangen wurde, so habt ihr allein
diß zu praecavieren, daß weder Franckhreich noch Schweden crafft dises
armistitii bevor solte stehen, andern unnsern unnd deß heyligen reichs fein-
den einzige hilff oder assistenz zu thuen, sonderen alles in statu quo verblei-
ben zu lassen, auch den Ragozi einzige hilff nit zuezuschickhen. Unnd da
alßdann von den gegentheillen anregung von ihme, Ragozi, geschehe, euch
dahin zu erkhleren, daß auch er, im fall wir unterdessen nicht völligen frie-
den mit ihme, Ragozi, schliesseten, in dises armistitium eingeschlossen
khönne unnd solle sein, wan er ienseits der Teissa oder doch bey unnd
umb Cassaw mit seinen völckheren bleibe; widrigsfalls müesten unnd sol-
ten unnsere waffen ungebrochen deß armistitii sich vor ihme ruehe schaffen
khönnen; diß aber auch alles mit der protestation, daß wir ermelten Ragozi
in dise tractatus universales zumahlen im übrigen nicht eingemischt wolten
haben.
Entlichem, nachdem sich auch wegen deß nacher Münster transferierten
deputationtags nit allein der deputierten fürsten unnd stände abgesandte,
sonderen auch andere undeputierte befinden, so haben wir euch hiebey
unerinnert nit lassen wollen, sinthemahlen es dem werckh mehr hinder- alß
befürderlich fallen wurde, da man auch mit ihnen hieraus ehe unnd bevor
der deputationtag alda seinen annfang gewonnen unnd man ein mehrers
fundament dises tractats hette communicieren solte, daß ihr euch sogleich
gegen dieselbe in puncto huius armistitii nit herauslasset, sonderen dafern
dieselbe anderwerts hiervon nachrichtung erlangt unnd ihr sehen würdet,
daß man mit den Franzosen zu einem rechten tractat khommen khönte oder
wurde, alßdann erst ihnen darvon parte gebet unnd allen fleiß anwendet,
damit sy auf unnsere seithen gebracht unnd bey guetem willen zu secun-
dierung unnser intention erhalten werden.
Unnd dieweiln zu Oßnabrugg derzeit khein interpositor unnd die chur-
fürstliche Mainzische unnd Brandenburgische bishero ein unnd anders, waß
der friedtstractaten halber zwischen unnseren unnd den Schwedischen gesan-
ten vorgefallen, hin- unnd hergebracht, dises werckh aber durch den de-
chant zu St. Johann oder sonst einige andere privatpersohn nicht wohl
noch füeglich negotiiert werden khan, also habt ihr dahien zu sehen, daß
indessen unnd bis man dißorths mit einem mediatore, wo nöthig, versehen,
solches bey vorermelten churfürstlich Meinzischen unnd Brandenburgischen
gesandten zugleich gelassen unnd dasiehnige, waß zwischen vorbesagten
unnseren unnd den Schwedischen gesandten zu verhandlen unnd zu ver-
mittlen , durch sy gesambter handt beschehe unnd, sovil als immer müglich,
verhüettet, daß die Braunschweigische hierunter nicht gebraucht werden.
Massen ihr den sachen weiter rechts zu thuen unnd von einem und anderen
verlauff förderliche unnd außfüehrliche relation zu erstatten werdet wissen.