Acta Pacis Westphalicae II A 2 : Die kaiserlichen Korrespondenzen, Band 2: 1644 - 1645 / Wilhelm Engels mit einem Nachtrag von Karsten Ruppert
157. Nassau und Volmar an Ferdinand III Münster 1645 Mai 18
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Münster 1645 Mai 18
Ausfertigung: RK , FrA Fasz. 49a, Konv. A ( April – Juni 1645 ) fol. 109–111’, 118–118’,
praes. 1645 Juni 3 = Druckvorlage – Konzept: ebenda Fasz. 92 V nr. 670 fol. 1–3 –
Kopie: Den Haag A IV 1628 nr. 37; Giessen 205 nr. 217 S. 1104–1114 – Druck:
Gärtner V nr. 26 S. 123–129.
Gerüchte über Uneinigkeit zwischen den schwedischen und französischen Bevollmächtigten wegen
der Proposition. Drängen der Protestierenden auf Herausgabe der schwedischen Proposition.
Direktorium Österreichs im Fürstenrat in Gefahr. Drängen der kurbayerischen Bevollmächtigten
bei den französischen Bevollmächtigten auf Herausgabe ihrer Proposition.
Hinweis auf nr. 152, und wirdt sowol alhie als zu Oßnabrugg der besten-
dige bericht geben, das zwar die Schweedische erbietig gewesen, ire propo-
sition zu eröffnen, es were aber uf dess Servients iungst zu Oßnabrugg mit
inen, Schweeden, gehaltene undterred vornemblich an deme erwunden, das
die Franzosen und Schweeden sich derihenigen puncten, so der religion
halber in die proposition eingeruckht werden sollen, nit allerdings verglei-
chen können, sondern die Franzosen sich benommen, vorderist von Pariß
weitern bevelch einzelangen, und die Schweeden beredt haben, mit eröffnung
irer proposition noch solang inzuhalten, inmitlst auch den praetext ze nem-
men , das inen vorderist die verglaitung der statt Stralsondt und anderer
mediatständen bewilliget werden müeste. Es hete zwar der Servient kein
sonders bedencken gemacht, das in der Schweedischen proposition dasihe-
nig , was in unserer iungsten relation einkommen, in puncto religionis ein-
verleibt werden möchte, die Schweeden aber weren mit seiner erclärung
nit zufriden gewest, sondern begerten, das der conte d’Avaux auch darein-
willigen solt, welches iedoch diser keinesweegs thuen wollen. Darüber ha-
ben beede Schweedische plenipotentiarii alher an den Schweedischen resi-
denten geschriben und ime bevolchen, sich bey beeden Franzosen anzemel-
den und dises aufhalts halber mit disen formalibus zu beschwären, es müeste
die cron Schweeden clärlich abnemmen, das Franckreich zum friden ganz
kein lust hete, weil man aniezt erst solche difficulteten machen thet, da es
doch zur haubtsach komen solt, das man ex parte Franckhreich heimbliche
tractaten mit der churfürstlichen [durchlaucht] in Bayrn ohne ir, der Schwee-
den , vorwissen annemmen und handlen thet, so inen zum höhsten nach-
dencklich und misßfällig wer
In dem Schreiben der schwedischen Bevollmächtigten an Rosenhane vom 5./15. Mai (APW II C 1
[ nr. 328 ] ) drängen diese zwar auf Herausgabe der Propositionen, jedoch ohne Rosenhane zu so
scharfen Vorstellungen bei den Franzosen aufzufordern.
von inen begert, ob sie mit denn tractaten fortfahren lassen wolten oder nit.
Soviel wir aber nochweils penetrieren können, verbleiben die Franzosen uf
irer mainung und entschuldigung.
Nun können wir anderst nit verspüren, dann das die protestierende ab
disem aufhalt sich ganz unwillig erzeigen und allerhandt mitel zu ergreiffen
vor sich haben, damit zum wenigisten die Schweeden zu eröffnung irer pro-
position vermögt werden können. Wie dann die Churbrandenburgische
gesandten, als sie iungstvergangnen sontags mich, grafen von Nassaw, und
folgenden zinßtags mich, Volmarn, besuecht, sich dahin vernemmen lassen,
das der graf von Witgenstein, sobald er wider nach Oßnabrugg komme,
wie er dann heüt dahin abgereist ist, durch undterschidliche starcke ursa-
chen die Schweeden hierzue einzufüehren nit ermanglen, verhoffentlich
auch wegen Stralsondt etc. mit denn Churmainzischen und anderen daselbst
anweesenden ständten ein solches mittel ergreiffen werde, das solcher vor-
wandt aus dem weeg geraumbt und die Schweedische proposition ohne
einigen ferrern anstandt heraußgebracht werden möge.
Dabey sollen wir auch gehorsamist zu erinneren nit undterlassen, das ermel-
te Churbrandenburgische der mainung seint, man solte de potestate et qua-
litate der reichsdeputation entzwischen nichts movieren, sondern der pro-
position , und was ferrer für ständt ankommen möchten, zuewartten, da
man alßdann, wie und waßgestalt man sich dises collegii zu bedienen haben
solt, sich wurde vergleichen mögen. Wir vernemmen aber, neben anderen
einwürffen auch dises uf die baan kommen sein, das man dem hochloblichen
haus Österreich das directorium im fürstenrath nit lassen solt, wiewol etlich
nit gar hoch darauf sezen thuend. Nun ist derzeit von Ewer Mayestät hoch-
loblichen hauses wegen noch niemandts alhie und stehet zu besorgen, wann
die mehrere deputati beysamen, das man alspald einen senatum zu formieren
und in abweesen Österreich einem andern standt das directorium aufzutra-
gen understehen möcht, welcher alßdann schwärlich und nit ohne grosse
ungelegenheit widerumb davon abzutreiben wer, sonderlich wann sich des-
sen die frembde cronen, wie zu besorgen, underfangen wolten. So würdet
demnach ein unumbgengliche notdurfft erforderen, das Ewer Kayserliche
Mayestät ohne verliehrung einiger zeit die zu Franckfurt undterhaltene
Österreichische gesandtschafft alhero genedigist abordnen lasse. Sonsten
geruchen Ewer Kayserliche Mayestät aus beyligender continuatione pro-
thocolli allergenedigist anzuhören, was die mediatores entzwischen mit
denn Spanischen plenipotentiariis vorgehabt, und sie hernach uns commu-
niciert haben.
Die kurbayerischen Gesandten haben die französischen Bevollmächtigten aufgesucht
und gedrängt, ihre Proposition zu eröffnen und die Friedensverhandlungen nicht länger
aufzuhalten. Diese haben den verzug allein mit deme entschuldiget, das die
Schweedischen ohne verwilligte verglaitung der mediatständen mit irer
proposition nit herauß wolten. So hete der Servient entlich gesagt, sie wol-
ten nit hoffen, das diser unglückhsfahl die fridenshandlung hinderen solte.
Deme sie, Churbayrische, geantwortet, nein, sondern es solls billich meh-
rers beförderen, wie dann ir genedigister herr nichts anders suechte, dann
das eheist möglich ein friden beschlossen werden möcht. Die Deputierten
der beiden ausschreibenden Fürsten des schwäbischen Kreises
einen Antrittsbesuch abgestattet. Morgen sollen die pfälzischen Gesandten
Die kurpfälzischen Gesandten waren Philipp Streuff von Lauenstein, Joachim Camerarius und
Dr. Jonas Meisterlin. Zu Streuff (gest. 1647) vgl. APW [ II C 2 S. 20 Anm. 3 ] , zu Camerarius
(1603–1687) ebenda [ S. 165 Anm. 1 ] , zu Meisterlin ebenda [ S. 165 Anm. 2. ]
kommen .