Acta Pacis Westphalicae II A 2 : Die kaiserlichen Korrespondenzen, Band 2: 1644 - 1645 / Wilhelm Engels mit einem Nachtrag von Karsten Ruppert
84. Lamberg und Krane an Ferdinand III Osnabrück 1645 Januar 23
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Osnabrück 1645 Januar 23
Ausfertigung: RK , FrA Fasz. 48a, Konv. c ( Januar – April 1645 ) fol. 39–41’, 47–47’,
PS fol. 42–42’, 44–44’, Auflösung der Chiffre fol. 43–43’ = Druckvorlage–Kopie: ebenda
Fasz. 92 IV ad nr. 533 fol. 249–253, 254–255; Den Haag A IV 1628 nr. 16; Giessen
205 nr. 34 S. 177–188, PS nr. 36 S. 191–194 – Druck: Gärtner IV nr. 55 S. 250–258
PS nr. 56 S. 258–260.
Geleitbriefe für die Mediatstädte. Beschlagnahme der Leiche Botelbos. Bündnis der Hansestädte
unter Einschluß der Mediatstädte. Plan eines neuen Einladungsschreiben der Franzosen und
Schweden an die Reichsstände.
Die schwedischen Gesandten haben am Freitag, den 20. Januar durch Heistermann
anzeigen lassen, daß es ihnen nitt zuwieder sei, wenn vor Ankunft der reichsstän-
dischen Deputierten die Vergleitung der Mediatstädte durch den braunschweigisch-
lüneburgischen Gesandten Lampadius geschlichtet werde. Sie erwarteten ferner im-
mer noch die Rückgabe der Leiche des Botelho samt allen dabei gewesenen Sachen.
Drittens, begerten nochmahls in den arrest auf des noch alhie anwesenden
quartiermeisters persohn, so den anschlag gemacht, zu verwilligen. Sie
haben den Dechant auch beauftragt, uns mitzuteilen, daß der kaiserliche Wacht-
meister aus der Garnison in Vechta, der vor einem Jahr den Milonius zwischen hier
und Minden aufgehalten hat, in ihre Hände geraten sei, daß sie ihm den Prozeß
machen und ihn hinrichten lassen wollten. Heistermann hat diesen Auftrag als Geist-
licher , dem es nicht erlaubt sei, in Blutsachen etwas zu handeln, abgelehnt und uns nur
diskursweise davon erzählt.
Wier haben beym ersten punct geanthworttet, daß man zwar der gantzen
welt urtheil uber dies werck leiden köndte und deßwegen für niehmand,
wer der auch seie, einigen schew trage, weiln aber der praeliminarvergleich
eine so nahmhaffte zwischen den vornehmsten hauptern der gantzen chri-
stenheit erthädigte und durch dern förmbliche ratification bestetigte prag-
matica seie, würde es sich nitt gebühren wöllen, die declaration darüber
einem privato zu undergeben. Köndten uns auch nitt verstehen, daß sich
der Dr. Lampadius dergleichen decision in einem so wichtigem werck
würde underfangen wöllen. Die Schwedische hetten das werck biß zu an-
kombst der interessierten stände außgestelt, welches wier also beschehen
laßen müßen. …
Die Beschlagnahme der Leiche Botelhos betreffend, hätten die Schweden erklärt, uns
nicht beschwerlich fallen und die Sache mit der Generalität selbst abmachen zu wollen.
Den Schweden obliege es, zu beweisen, daß das factum under den praelininarver-
gleich gehörig, worahn es ihnen ermangeln würde, weiln unvermeinlich,
daß der Botello von deß Oxensterns comitat (warauf sie, Schwedische, ihr
vornembstes fundament setzen) nitt gewest, noch sich iemahls dafür auß-
geben , sondern pro legato deß vermeinten königs in Portugal gehalten und
von denen Schwedischen selbst dafür erkennet, geehret, heimbgesucht und
in gleichem grad tractirt worden, ja auf deßen grabschrifft ein solcher titl
noch zu sehen seie, und da ihnen die Schwedische diesen cörper under
sicherheit des praelininarvergleichs durchzuführen würden getrawet haben,
würden sie ihren paß nitt auf ein generalrede ihnen zugehöriger sachen,
warunder auch ex natura rei eins menschen cörper mitt begriffen sein köndte,
sondern auf den cörper selbst gerichtet undt deßen wohl deütlich im paß-
brieff gedacht haben. Nichtsdestoweniger würden wir zur Herstellung eines guten
Einvernehmens der Generalität schreiben. In den begehrten Arrest des Quartier-
meisters aber könnten wir nicht einwilligen.
Die Schweden haben Heistermann gegenüber erklärt, es wäre unnöhtig, das uns
bey der generalitet bemüheten, sie wolten den cörper in crafft des praeli-
minarschlus wieder zurückhaben.
Am 21. Januar haben uns die schwedischen Gesandten durch den Stadtsyndikus die
bevorstehende Exekution des Wachtmeisters mitgeteilt und nochmals die Freilassung
der Fuhrleute, die die Leiche des Botelho geführt haben, gefordert. Wir haben darauf
hingewiesen, daß die Schweden nicht befugt seien, den Wachtmeister für das kurze
Aufhalten des Milonius so hart zu strafen, zumal er durch uns ein Entschuldi-
gungsschreiben an die Schweden geschickt habe. Wegen der Freilassung der Fuhrleute
haben wir uns bereit erklärt, an den Kommandanten zu Fürstenau zu schreiben.
PS Hinweis auf Beilage [2], deren Inhalt ich dem dänischen Sekretär Klein habe
mitteilen lassen, worauf derselb gestern abend spaet zu uns kommen und ange-
zeigt |:penetriert zu haben, ob seye der Hannsestätte abschickhung anhero
fürnemlich dahin angesehen, umb durch gelegenheit diser zusammenkhunfft
daß foedus Ansiaticum, womit selbe stätte so geraumbe zeit umbgangen,
alhie zum standt zu bringen
Am 4. August 1645 kam eine Allianz zwischen Hamburg, Bremen und den Niederlanden
zustande (Druck: J. Chr. Lünig XIII S. 275f.), die eine Erneuerung der Allianz von 1616
darstellte. Krane war über die Verhandlungen in den Haag von dem gräflich oldenburgischen
Geheimsekretär Hermann Mylius (1600–1655) schon im Oktober 1644 unterrichtet worden.
Mylius an Krane, Oldenburg 1644 Oktober 7. Ausfertigung: RK , FrA Fasz. 48a, Konv. c
(Oktober – Dezember 1644) fol. 26 = Beilage 2 zu einem Bericht Lambergs und Kranes an
Ferdinand III., Osnabrück 1644 Oktober 10. Ausfertigung: RK , FrA Fasz. 48a, Konv. c
(Oktober – Dezember 1644) fol. 19. Vgl. auch APW [ II A 1 S. 644 Anm. 2 ] ; zu Mylius
APK 17787–17789 und Meiern in J. L. Walther S. 82f.
stätte iüngsthin an die Holländer beschehene abschickhung verborgen
gewest, dan die Holländer unnd Schweden würden die directores über sel-
bigen bundt sein, unnd solten nit allein die arm see gelegene, sonderen alle
unnd iede mediat- unnd immediatstätte im reich, so nur wollen, zu disem
bundtnus zuegelassen werden unnd eben solcher ursachen halber wurde
von denen Schweden nit allein auf ander reichstende, sondern auch aller
stätte gegenwart bey disem convent getrungen, darumb man mit zuelassung
der mediatstätte wol behuetsamb zu gehen. Er besorge, es dörffte eine ge-
fehrliche bündtnus angespunnen unnd vermittelst solcher büntnus die
mediatstätt wider ihre oberen aufgewigelt werden, dan es sey denen Schwe-
den umb den frieden nit zu thuen unnd man werde sich betrogen finden,
wan man ein anders von denselben glaubte:|.
Im gleichen berichtet unß gemelter Liborius Clein, von Münster die kundt-
schafft zu haben, daß die Frantzösische und Schwedische gesandten nach
zuvor ehe dan sich in der haubthandlung heraußzulaßen gemeindt, daß
vierte abladungsschreiben an die reichstände würde abgehen laßen, wel-
ches wier umb soviel desto mehr wahr zu sein glauben müßen, weiln sich
der Salvius etliche tag eingesperret und in auffsetzung einiger schrifften
begriffen ist. Scheinet auch, daß deßwegen deß monsieur d’Avaux reiß
anhero noch waß zurückgestelt, dan derselb nitt anglangt, hingegen aber
ist der baron de Rortee nacher Münster, der soll gar nacher Paris und von
dortauß nacher Schweden zum residenten an deßen statt aber der monsieur
de S. Romain hiehero verordnet sein.
[1] Lamberg und Krane an Gf. Geleen
Der kaiserliche Generalfeldmarschall Gottfried Huyn Graf von Geleen und Amstenradt
(1595–1657) war 1644–1645 Oberbefehlshaber des westfälischen Kreisdefensionsheeres. Vgl.
über ihn APW [ III D 1 S. 94 Anm. 1 ] , ADB VIII (1878) S. 534 und BN VII (1880–1883)
Sp. 568–571.
Konv. c ( Januar – April 1645 ) fol. 45–46 – Druck: Gärtner IV nr. 43 S. 192–194.
[ Kopie: RK , FrA Fasz. 92 IV ad nr. 533 fol. 258–258’; Den Haag A IV 1628 nr. 16;
Giessen 205 nr. 35 S. 189–191. ]
2 [ NN
Vermutlich handelt es sich um ein Schreiben des spanischen Vertreters in Hamburg, Dr. Jakob
Rosales, alias Manuel Boccarro (um 1590–1662), vgl. APW [ II A 1 S. 10 Anm. 3 ] .
S. 194 ( span. ).]