Acta Pacis Westphalicae II A 2 : Die kaiserlichen Korrespondenzen, Band 2: 1644 - 1645 / Wilhelm Engels mit einem Nachtrag von Karsten Ruppert
47. Nassau und Volmar an Lamberg und Krane Münster 1644 Dezember 6
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Münster 1644 Dezember 6
Konzept: RK , FrA Fasz. 92 III nr. 472 fol. 634–635 = Druckvorlage–Kopie: Den Haag
A IV 1628 nr. 16.
Erste Antwort der französischen Bevollmächtigten auf die Propositionen. Französische Forderung
auf Teilnahme der Reichsstände an den Verhandlungen und auf Restitution des Kurfürsten von
Trier.
… Gestern Abend haben die herrn mediatores unß von den Franzosen in
anttwortt angebracht , daß dieselben vordrist unsere beederseits herauß-
gegebene propositiones, zwar die Spanische mehr als die unsere, gar zu
generell gestellt, in der Spanischen auch dahien gezihlt befunden, daß sie
zu einigem particulartractat in absönderung ihrer confederirten verlaittet
werden solten, wölches aber ihre meinung nit wer, so solte man sich auch
uff mehrer specialia heraußlassen, alsdann sie zur handlung ze greiffen be-
dacht . Waß aber ihre anstatt einer proposition übergebne schrifft anlangte,
wer inen verwunderlich zu vernemmen, daß wir uns darob beschwerdten,
weil ja die presentia der reichsständen und lediglassung deß churfürsten
von Trier eine substantialsach, one die zu keiner fridenstractation ge-
schritten werden köndte; doch wann wir einig ander mittel, dardurch man
inskünfftig versichert sein köndte, daz der geschlossne friden bestandig
gehalten und nit in deß Kayserß willchur gestellt sei, dennselben über kurtz
oder lang widerumb ze brechen, so wolten sie sich darauff auch eines
weitern erclären, zumalen deß churfürsten von Trier halber zefriden sein,
wann man von demselben ein erclärung hette, daß er in libertet constituirt,
selbst in person allher ze kommen nit begehrte, sondern allein seine depu-
tatos schikhen wolte. Dabei dann allerhandt vermeinte behelff auß der
praeliminarconvention, auß dem Prager friden, auß dem Regenspurgischen
reichsabschiedt, auß ettlichen Calvinischen juristen, wölche denn fürsten
des reichs ius iaciendi foedera cum exteris zuschreiben thuend
angezogen worden.
Nachdem wir aber vorderist remonstrirt, daß die Franzosen unß die gegebne
parola nit gehalten under disen beeden fürwandten, der erste ein pur
lauttere und vorgebliche praeliminarfrag, der andere aber die künfftige
fridenshandlung und dabei erwartende disputation de restitutione capti-
vorum betreffen thet, auch alle deßwegen angemeldte argumenta ad longum
gleich im fueßstapffen refutirt und unsern schluss dahien gesetzt, daß die
künfftige handlung, wa es die nothurfft erfordern solt, vermittelst eines von
der Römisch Kayserlichen mayestät außschreibenden ordentlichen reichs-
tags zu sicherer bestetigung zu bringen, die jetzige erscheinung aber ein und
anderer ständen, als welche nit ex publico imperii decreto beschehen thet,
darzu keinesweegs dienstlich sein wurde. Im übrigen aber wir unß zu
einiger handlung nit einlassen köndten, es hielten dann vorderist die Fran-
zosen ihre parola und stellten unß eine gegenproposition super mediis
pacificandi zu und stüende dabei zu ihrem belieben a genere ad speciam ze
gehen und sovil capitula ze setzen, als sie wolten. Wann diß geschehen,
alsdann möchten sie uff die unser und wir über die ihrige anttwortten und
also gesambter in die haubthandlung eintretten. Wa sie aber diß nit theten,
müeßten wir es dahiengestellt sein lassen, daß die parola an ihrer seiten
ermanglete und die gantze welt zu sehen hett, daß sie nichts anders dann alle
handlung zu verlengern suchten.
Auff diß ist im weiter heraußkommen, daß die mediatores angemeldt, sie,
Franzosen, hetten einen aigenen nach dem Haag wie auch einen nach Oßna-
brukh geschikht und wurden nach ein- und andernortts empfangner antt-
wortt sich über unser begehren weiters erclären, dann sie auch diß unser
weiter repliciren referiren wolten, und liessend sich ansehen, daß sie unsere
remonstrationes für billich halten theten. Hinweis auf künftige Relation an
den Kaiser.