Acta Pacis Westphalicae II A 4 : Die kaiserlichen Korrespondenzen, Band 4: 1646 / Hubert Salm und Brigitte Wübbeke-Pflüger unter Benutzung der Vorarbeiten von Wilhelm Engels, Manfred Klett
132. Ferdinand III. an Trauttmansdorff, Nassau, Lamberg, Krane und Volmar Linz 1646 Mai 28
Linz 1646 Mai 28
Kopie: RK FrA Fasz. 52b fol. 131 = Druckvorlage; KHA A 4 nr. 1628/20 unfol.; Giessen 210
nr. 131 S. 1296–1297 – Konzept: RK FrA Fasz. 51b fol. 22–22’ – Druck: Gärtner IX
nr. 164, 924f.
Gutachten zur Restitution der württembergischen Klöster, Bitte um Stellungnahme und Votum
zum Normaljahr bei der Amnestie.
Wir schliessen eüch hiemit gnädigst ein, was in sachen die restitution der
Würtembergischen clöster
Die im Bereich des Hgt.s Württemberg gelegenen Klöster waren im 16. Jh. auf landesherrliche
Initiative reformiert worden. Das Restitutionsedikt vom 6. März 1629 (vgl. [ nr. 14 Anm. 82 ] )
leitete ihre Rückgabe an die Orden ein. Jedoch wurden die Klöster durch den Einfall der
Schweden 1632 wieder kurzfristig evangelisch, um dann nach der ksl. Besetzung des Hgt.s
wieder katholisch zu werden ( Philippe ).
vor ein gutachten gegeben, und stellen eüch anheim, ob ihr vermeint, daß
demselben gemäß die eingerathene communication denen catholischen allein
oder, mit rath derenselben, auch denen protestirenden geschehe. Da ihr nun
es pro praesenti rerum statu nit für rathsam befinden soltet, so wollet uns
eüer gutachten, was über dieses der praelaten begehren zu thun, gehorsamst
einschicken. Und weilen auch andere um ihre restitution einkommen, vi sub-
lati effectus suspensivi
Das Inkrafttreten der Regensburger Amnestie von 1641 (vgl. oben [ nr. 12 Anm. 4 ] ) wurde
rechtstechnisch am 10. Oktober 1645 durch Aufhebung eines am 28. August 1641 verfügten
effectus suspensivus dieser Amnestie bewirkt (vgl. APW II A 2, 530 Anm. 1).
anno 1618 beharren und also ihresorts dem reichsabschied in keinem passu
ein genügen thun, also ist unser gnädigster befehl, daß ihr bey so beschaffener
unrichtigkeit der amnistiae uns eüer votum einschicket, wie ihr vermeinet,
daß ein und anderer, so um restitution des seinigen vi amnestiae einkommt,
zu bescheiden sein möchte.