Acta Pacis Westphalicae : Die kaiserlichen Korrespondenzen, Band 7: 1647 - 1648 / Andreas Hausmann
60. Ferdinand III. an Lamberg, Krane, Volmar Prag 1647 Dezember 25
–/ 60/–
Prag 1647 Dezember 25
Ausfertigung: RK FrA Fasz. 92 XIV nr. 1928fol. 7–7’, praes. 1648 Januar 15 = Druckvor-
lage – Reinkonzept: ebenda Fasz. 53c (1647 XI–XII)fol. 185–185’.
Wunsch nach schneller Einigung mit den protestantischen Reichsständen: Entsendung Schrö-
ders zu Kurfürst Johann Georg von Sachsen.
Nachdem wir zu dessto mehrer befürderung deß fridens ein notturfft zu
sein erachtet, nit allein Churmainz, Churcöllen und Churbayrns liebden
von der eüch den sechsten dises zuegeschiekhten instruction parte zu ge-
ben
Von der Hauptinstruktion vom 6. Dezember 1647 ( [Nr. 29] ) wurden Abschriften für Kur-
mainz, Kurbayern, Kursachsen, Kurköln und Ehg. Leopold Wilhelm angefertigt (vgl. den
Kanzleivermerk am Konzept der Hauptinstruktion: RK FrA Fasz. 53c [1647 XI–XII]fol.
165’) und mit folgenden Schreiben übersandt: Ferdinand III. an Kf. Maximilian von Bay-
ern, Prag 1647 Dezember 11 (Nr. 29 Bl. [2]) – Ferdinand III. an Kf. Johann Philipp von
Mainz und Kf. Ferdinand von Köln, Prag 1647 Dezember 6. Kopie: RK FrA Fasz. 54d
(1647 XII)fol. 5–5’ – Ferdinand III. an Ehg. Leopold Wilhelm, Prag 1647 Dezember 14.
Reinkonzept: ebendafol. 12.
solten, eüch diß orths in euerer negotiation beyzustehen, sondern damit
man auch mit den protestirenden dessto ehender zum schlusß khommen
möge, an deß churfürsten zu Sachßen liebden ein abordtnung zu thuen,
wie ihr auß den abschrifften sub littera A
Ursprünglich sollten den ksl. Ges. weitere Beilagen zur Mission Schröders zum Kf.en von
Sachsen übersandt werden. Im Reinkonzept – einer Ausf., die von Schröder und Kurz be-
reits unterzeichnet wurde und der lediglich die Unterschrift Ferdinands III. fehlt – folgte
hier und B und darzuegehörigen beylagen; dieser Teil wurde jedoch, offenbar auf Anwei-
sung Ferdinands, gestrichen und eine neue Weisung ohne die gen. Passage ausgefertigt.
zu euerer wissenschafft, und damit ihr eüch in euer negotiation dessto
besser darnach zu richten und darnach auch dessto mehr confidenz mit
den Chursächßischen gebrauchen möget, nicht pergen wollen
Den ksl. Ges. wurde nur der erste Teil der Instruktion für Schröder übersandt (vgl. die
Randnotiz in RK FrA Fasz. 54ffol. 270). Der nicht überschickte (zweite) Teil behandelt
die Frage der militärischen Konjunktion Kursachsens mit dem Ks. und enthält die ksl. Ant-
worten auf die kursächsischen Korrekturen an einem geheimen Memorial (s.l. s.d. Kopie:
RK FrA Fasz. 54ffol. 198–202’; die Korrekturen Kursachsens sind jeweils am Rand ver-
merkt), das Kurz während seiner Mission am kursächsischen Hof vom 21. Oktober bis
zum 9. November übergeben und mit den gen. Korrekturen am 6. November 1647 zu-
rückerhalten hatte (vgl. ebenda,fol. 197’). Darin hatte der Kf. in die Kündigung der
Kontributionen an Schweden eingewilligt, den Bruch des Waffenstillstands mit Schweden
jedoch lediglich in Aussicht gestellt (vgl. auch Dickmann, 450f; Ruppert, 322).
Beilage A zu Nr. 60
Instruktion für Schröder betreffend die Verhandlungen mit Kursachsen, Prag 1647 Dezem-
ber 13. Ausf.: RK Diplomatische Akten Instruktionen Fasz. 13 unfol. = Druckvorlage
Teilkopie: RK FrA Fasz. 92 XIV ad nr. 1928fol. 9–11’ – Konzept: ebenda Fasz. 54ffol.
270–280’.
Gutachten deputierter Räte (Lobkowitz, Schlick, Kurz, Kollowrat, Gebhardt, Schröder)
und Conclusum im Geheimen Rat
Kollowrat, Colloredo, Waldstein, Prücklmaier, Gebhardt, Schröder),s.l. 1647 Dezember 12.
Kopie: RK FrA Fasz. 54ffol. 253–266’, 267’.
Ihr liebden wurden sich ungezweiffelt entsinnen, waßmassen wir unnß under dato den vier-
zehenden Octobris diß jahrs sowohl wegen der catholischen stände über das proiectum in-
strumenti pacis verfasten bedenkhens alß theils protestierender stände gesandten beharren-
den allzu harten postulatorum dahin resolviert haben
der veranlasten conferenz sich nicht vergleichen und das werkh sich noch lenger stossen
solle, wir entlich nit underlassen wurden können, alß das wachende oberhaubt auß Kayser-
licher machtvolnkommenheit den sachen selbst einen solchen außschlag zu geben, wie wirs
zu beruehigung des Heyligen Reichs vor Gott unnd der erbaren welt auch der posteritet
wohl verantwortlich finden möchten.
Daß nun ihre liebden in verfolg diser unser friedtliebenden intention dero zu Oßnabrugg
anwesenden gesandten unter dato den neünundzwanzigsten obgedachtes monats Octobris
gemessen anbefohlen
seits friedtliebenden stendten vorstehenden vergleich alles fleisses und zwar mit der erklä-
rung angelegen sein zu lassen, das, woferrn die Schweedische gevolmächtigte der Augspur-
gischen confessionsverwandten stände ertheiltes guetachten
Gemeint ist der Schriftsatz der prot. Rst. betr. die zehn strittigen Punkte, die ihnen Oxen-
stierna am 14. Juli 1647 übergeben hatte ( APW [ II C 3 Nr. 266 Beilage I] [fol. 1153–1154’];
zu den strittigen Punkte vgl. [Nr. 2 Anm. 14] ). Die Ges. der prot. Rst. hatten über die zehn
Punkte noch am selben Tage beraten und ihre Beschlüsse den schwed. Ges. unter der
Hand übermittelt (Text des CE -Protokolls vom 14. Juli 1647: Meiern IV, 655 –683;
APW [ II C 3, 502 Z. 10–12] ).
schreibens noch nicht zu werkh gerichtet, sonder das fridenswerkh noch lenger umbzu-
füehren trachteten, er klar zu bedingen, daß ihrer liebden forthin in ihrem gewissen unver-
antwortlich were, den Casselischen und andern unbillichkeiten, so wider den allgemeinen
landtfrieden, reichsabschiedt, wider zusag und aydt lieffen, ferrners zuzusehen und, da der
fried mit endt diß jahrs nicht geschlossen wurde, obbesagte ihre gesandten alßdan abzufor-
dern und sich dergestalt in acht zu nehmen entschlossen wehren, wie es ihr churfürstliches
hohes ambt und pflicht, die liebe des betrangten vatterlandts und handthabung der heilsa-
men reichssazung erforderte, das gereicht unß zu sonderbahrem angenemmen gefallen, und
wolten wir nit zweifflen, es werde obernentes der protestierenden guetachten allerdings mit
unser intention sich conformieren oder wenigist ihr liebden noch es dahin bringen, das sie
sich mit so milter unser erklärung dermahleins contentierten.
Welchergestalt aber die protestirende stände, alß unnsere Kayserlichen gesandten die sach in
die weeg richten wollen, das man dem vorschlag nach die handtlung zwischen denen friedt-
liebenden catholischen und Augspurgischen confessionsverwandten stenden fortsezen solte,
dahin erklärt haben, das sie guet befinden, daß der tractat zwischen unsern Kayserlichen
und denen königlichen Schweedischen gesandten, wie anvor geschehen, wider angefangen
werden möchte, und daß sie alßdan erst mit den catholischen sich in handlung einlassen
wolten, wan mit der cron Schweeden diß orths nit fortzuekommen sein wurde , daß wirdt
gedachter ihrer liebden abgesandter ungezweifelt berichtet haben, es thuens auch beyge-
füegte extractus mit mehrerm außweisen.
Nun hetten wir nit underlassen, seither die catholische dahin beweglich anzumahnen, daß sy
die conferenz fortsezen thetten, gestaltsamb nunmehr alle zur stell wären. Müesten aber
doch besorgen, indeme das werkh den Schweedischen von den protestirenden under die
handt gegeben
daß wir alß das wachende oberhaubt beederseits, und also sowohl bey den catholischen alß
Augspurgischen confessionsverwandten stände vorzugreiffen hetten. Haben demnach ihrer
liebden in hergebrachten hohen vertrawen unsere gedanckhen und intention über das in-
strumentum pacis hiemit freündtlich gnediglich eröffnen wollen, gestaltsamb sie solches
aus den rationibus, so unß zu ein und anderm bewogen, mit mehrerm zu erkennen hetten,
und ersuchen disem nach dieselbe freindt-, ohaim- und gnediglich, sie wollen sich nit allein
mit dieser unnser intention und waß etwan seither sich in der conferenz weiter vergleichen
hat lassen oder noch über dises den catholischen vermög des religionfriedens zum besten
erheben läst, allerdings eins sein.
Thetten aber ihr liebden nit verhalten, das unnsere abgesandte zum vorgrieff zu kommen
nicht anderst befelcht weren, es seye dan, das sie sich versichert wusten, wessen sie sich
hierin wegen ihr liebden beyfahl zu versichern hetten
In der Hauptinstruktion vom 6. Dezember 1647 waren die ksl. Ges. angewiesen worden,
sich vor einem eventuellen Vorgriff u.a. der Zustimmung des Kf.enkollegs sowie der mäch-
tigsten prot. Rst. zu versichern (vgl. [S. 126 ab Z. 4] ).
turfft, daß wir ihrer liebden intention und wie weit wir unnß mit unserm vorgriff entlichen
auf sie zu verlassen haben, eigentlich und unversaumbt einziger zeit wusten, sie auch ihre
ministros und wir die unserigen, wan entzwischen durch die conferenz nit alles gehoben,
darnach instruiren mögen, ohne weliches die zeit verlohren gehen, man zu Münster und
Oßnabrugg nur in mehrere diffidenz gerathen und solches die Schwedischen zu ihrem in-
tent bestens sich zu nuz machen wurden, wolten also ihrer liebden gemüethsmeinung ie
eher, ie lieber gewerttig sein, gestaltsamb wir ihne, Schröder, aigens zu ihrer liebden abge-
schikht, damit er nit allein, wan ihr liebden ein mehrers liecht in ein und anderm passu von
unnser habenden intention verlangten, solches erstatten
unß unversaumbt einziger zeit berichten köndte, damit wir die ferrnere notturfft ihrer lieb-
den darüber weiter ohne zeitversaumnus durch ihne erinnern und also mit dem instrumento
pacis auf ein oder andern weeg unversaumbt einziger zeit ein ganzes machen köndten.
Im überigen, so hetten wir dasiehnige, was ihrer liebden auf die von unserm reichsvicecanz-
ler bey derselben abgelegten werbung sich unter dato den sechsundzwanzisten Octobris
erklärt
inclination und eyffer zum lieben frieden mit mehrerm abgenommen.
Belangendt nun in specie Schleßien, so liessen wir es, soweit hiervor was im instrumento
begriffen, allerdings bey dem buechstaben desselben verbleiben
Art. V § 13 KEIPO4A garantierte die Fortdauer der Sonderrechte der schlesischen Hg.e
von Brieg, Liegnitz, Münsterberg-Oels und der Stadt Breslau sowie die Möglichkeit für
den Verbleib des prot. Adels in den schlesischen Erbft.ern (Text: Meiern IV, 572 zweiter
Absatz; später Art. 38–39IPO ← § 47IPM).
wolten wir unß hiemit noch ferrner dahin erklärt haben, das wir noch drey kirchen den
Augspurgischen confessionsverwandten wolten zulassen, wan es friedt ist, auf ihren kosten
zu bawen, und zwar eine ausser der statt zu Jaur
ausser der statt Schweiniz
werden , dargegen unß gegen ihr liebden versehen, sie wurden darmit den völligen puncten
wegen Schlesien dergestalt allerdings beruhen lassen und umb soviel mehr darob sein und
andere zu einem ebenmessigen bewegen, das unß in unserm erbkönigreich und landen ein
mehrers alß andern königen und landtsfürsten nit zugemuettet werde, alß welches doch bey
unß kein weitern verfang, alß wessen wir unnß bereit im instrumento pacis erklärt und hie-
mit ein vor alle mahl gegen ihr liebden erklären, haben köndte und wurde.