Acta Pacis Westphalicae II A 8 : Die kaiserlichen Korrespondenzen, Band 8: Februar - Mai 1648 / Sebastian Schmitt
109. Volmar an Trauttmansdorff Osnabrück 1648 Mai 11
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Osnabrück 1648 Mai 11
Eigh. Ausfertigung: TA Ka. 116 Z 10 nr. 87 unfol.
Übergabe des neuen Gesamtentwurfs ( KEIPO8 ) an Oxenstierna 1648 V 11; hierzu keine
Erklärung der schwedischen Gesandten vor Klärung der schwedischen Armeesatisfaktion.
Uneinigkeit unter den reichsständischen Bevollmächtigten über die Armeesatisfaktion. Ver-
zögerung des Friedensschlusses durch die schwedischen Gesandtschaft.
Heut dato haben wir dem Oxenstirn daß new instrumentum pacis
Bezug auf KEIPO8 ( [ Beilage [1] zu Nr. 108). ]
hendigt und werden zu erwartten haben, wie er und sein collega , so am
podagra zu beth ligt, sich drüber erclären werden, so ehender nit gesche-
hen würdt, biß sie sehen, waß in puncto satisfactionis militiae geschlossen
werden möcht, wie sie sich dann gegen de〈n〉 ständen wegen deß § „ Tan-
dem omnes etc.“
Vgl. [ Nr. 49 Anm. 4 ] .
daß sie vordrist bedeütter resolution erwartten müeßten
Vgl. [ Nr. 108 Anm. 38 ]
mißhellige stimmen in puncto satisfactionis militiae emporgehen, wurdet
daß Österreichische protocollum weisen . Alle stände, catholisch und un-
catholisch , seind wider Bayern, und würdet dise consultatio allem an-
sehen nach vil zeit verzehren. Trier ist im chur- und fürstenrath der mei-
nung gewesen , man soll dise consultation, biß nachdem der friden ge-
schlossen sein werde, einstellen, aber es hatt niemand secundiren wollen,
weil iederman vermeint, der frid sei schon erhalten, wann man nur sich
uff ettlich million vor die Schweden angreiffe. Aber ich besorg, man
werde sich betrogen finden und daß bißher gebrauchte füreilen ettlichen,
nur zu spath, den rewkauff
Ein Reukauf ist die Vereinbarung über eine finanzielle Vorleistung bei Abschluß eines Kauf-
vertrags , das sog. Reu- oder Haftgeld; bei Rücktritt vom Vertrag oder wenn das Rechtsge-
schäft nicht zustandekommt, geht es verloren (vgl. Zedler XXXI, 936f.; Grimm XIV, 843;
HRG I, 230ff.). Volmar meint wohl: wenn die schwed. Satisfaktionssumme vor Vertragsab-
schluß zugesagt werde, werde sie nicht Gegenleistung für den Abzug der Truppen und den
tatsächlichen Friedensschluß sein, sondern sich, weil die Schweden den Frieden nach der Aus-
zahlung nicht halten werden, als nutzlose Vorleistung entpuppen, die verloren geht.
Die Schweden haben dem Savoyischen gesandten
In Osnabrück war das Hgt. Savoyen vertreten durch Claude Jérôme Chabot (1583–1653),
marquese di San Maurizio ( Kybal / Incisa , 288f.; APW [ III D 1, 347). ]
etwas wider den Kayser ze pretendiren, so soll er es nur inen recommen-
diren , sie wolten’s schon durchzetrukhen wissen. Hierauß ist zu sehen,
wie sie anlaaß suechen, die handlungen schweer ze machen.