Acta Pacis Westphalicae II A 8 : Die kaiserlichen Korrespondenzen, Band 8: Februar - Mai 1648 / Sebastian Schmitt
89. Volmar an Trauttmansdorff Osnabrück 1648 April 23

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–/ 89 /–

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Volmar an Trauttmansdorff


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Osnabrück 1648 April 23

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Eigh. Ausfertigung: TA Ka. 116 Z 10 nr. 87 unfol.

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Hoffnung auf Entscheidung der schwedischen Gesandten zur Amnestie in den kaiserlichen
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Erblanden, da die hessen-kasselische Satisfaktion und die badische Restitution geklärt ist.
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Einigung über die Marburger Erbfolge 1648 IV 21 in Kassel? Drängen der schwedischen
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Gesandten auf ein Junktim zwischen der Amnestie in den kaiserlichen Erblanden und ihrer
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Armeesatisfaktion. Behinderungen der Kaiserlichen durch Krebs und Meel.

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Wunsch der schwedischen Gesandten, die Verhandlungen über Friedensvollzug und -siche-
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rung nach Münster zu verlegen; leichtere Trennung des Kaisers von Spanien und Exklusion
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des Herzogs von Lothringen vom Frieden als von Volmar vermutetes Motiv hierfür; pro-
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blemlose Einbeziehung Spaniens in das allgemeine Friedensgebot; Erwartung komplizierter
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Verhandlungen über den Friedensvollzug.

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Hoffnung auf militärische Niederlage des Gegners.

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Bei heüttiger ordinari hab Euer Exzellenz beede brief vom 8. und 11.
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huius

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Die Schreiben konnten nicht ermittelt werden.
ich gehorsamblich miteinander empfangen, und seind auch darmit
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ir Kayserlicher majestät allergnädigste resolutiones sub iisdem datis

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Nr.n [ 68 ] und [ 74. ]
ein-
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geloffen . Dorauß nun zu ersehen, waß deroselben gnädigste intention
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wegen deß § „Tandem omnes“ . Ich hab mir zwar kein andere nie einge-
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bildt , allein hatt unß der ständen dormalen obgeschwebtes procedere nit
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wenig perplex gemacht, daher für besser erachtet worden, etwas zeit zu
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gewinnen, als die sachen etwan uff einen stoss ze setzen. Nunmehr kan
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mit mehrer sicherheit verfahren werden, weil gleichwol alles noch in statu
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integro ist und zumalen die Schweden kein ursach mehr haben, mit ihrer
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erclärung zurukhzehalten, weil die Casselische und Badische sach seither
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auch zu richtigkheit kommen. Die Casselische indemnitet ist per interes-
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satos selbst verglichen worden

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Bezug auf das Vorabkommen über Amnestie, Territorial- und Armeesatisfaktion sowie
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Truppenabzug Hessen-Kassels von [1648 IV 5] ( [ Beilage B zu Nr. 65 ] ) und auf den Text-
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vorschlag für das Vorabkommen über die hessischen Kontributionspflichtigen und die Be-
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satzungsverpflegung von 1648 IV [5] (Beilage [C] zu Nr. 65).
, und haben wir Kayserliche unß dabei nur

[p. 307] [scan. 395]


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passive gehalten. Die Marpurgische succession ist nach Cassel, allwo herr
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landtgraf Georg

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Lgf. Georg II. von Hessen-Darmstadt. In Kassel verhandelte sein Sohn Lgf. Ludwig VI.
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von Hessen-Darmstadt in seinem Namen.
sich selbst eingelassen, verwisen, und wie heüt bericht
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einkommen, soll die 21. huius auch verglichen sein.

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Es tringen aber die Schweden nochmalen auff die solutionem militiae
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neben dem § „Tandem omnes“. Sie haben heüt unser erclärung nit gern
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gehördt.

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Der Bayerische Krebs und Churmaintzische Meel prestiren allerortten
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schlechte officia und machen unß alle handlungen schwer.

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Die Schweden gehen uff gedankhen umb, den punctum executionis et
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assecurationis nach Münster ze transferiren, so sonder zweifel dahien an-
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gesehen , daß mit deß Franzosen zuthuen die separation der Spanischen
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assistenz wie auch deß herzogs von Lothringen exclusion desto sterkher
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getriben werden könde.

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Sonsten ist der articulus 1 de constitutione pacis, in wölchem deß königs
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in Spania meldung, bei der amnestihandlung ohne difficultet admittirt
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worden

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Bezug auf Art. I „Pax sit“ des Vorabkommens über das Friedens-, Amnestie- und Restitu-
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tionsgebot sowie einzelne Restitutionen von 1648 IV 11/21 (Text: Meiern V, 718 zweiter
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Abs. – [ Beilage B zu Nr. 88 ] ; vgl. später Art. I IPO ≙ § 1 IPM) betr. allgemeines Friedens-
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gebot , das auch dem Kg. von Spanien zugutekommen sollte.
, aber wie gmeldt bei der execution 〈etc.〉 würdt〈s〉 sonder allen
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zweifel auff die baan kommen und vil ze schaffen geben.

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Unser Herrgott geb hiezwischen sein gnad, daß dem feindt ein empfindt-
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licher abbruch gethan werde, dann ausserhalb dessen ist sich keines
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fridens zu disen leütten zu versehen, sie versprechen gleich, waß sie
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wollen.

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