Acta Pacis Westphalicae II A 8 : Die kaiserlichen Korrespondenzen, Band 8: Februar - Mai 1648 / Sebastian Schmitt
89. Volmar an Trauttmansdorff Osnabrück 1648 April 23
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Osnabrück 1648 April 23
Eigh. Ausfertigung: TA Ka. 116 Z 10 nr. 87 unfol.
Hoffnung auf Entscheidung der schwedischen Gesandten zur Amnestie in den kaiserlichen
Erblanden, da die hessen-kasselische Satisfaktion und die badische Restitution geklärt ist.
Einigung über die Marburger Erbfolge 1648 IV 21 in Kassel? Drängen der schwedischen
Gesandten auf ein Junktim zwischen der Amnestie in den kaiserlichen Erblanden und ihrer
Armeesatisfaktion. Behinderungen der Kaiserlichen durch Krebs und Meel.
Wunsch der schwedischen Gesandten, die Verhandlungen über Friedensvollzug und -siche-
rung nach Münster zu verlegen; leichtere Trennung des Kaisers von Spanien und Exklusion
des Herzogs von Lothringen vom Frieden als von Volmar vermutetes Motiv hierfür; pro-
blemlose Einbeziehung Spaniens in das allgemeine Friedensgebot; Erwartung komplizierter
Verhandlungen über den Friedensvollzug.
Hoffnung auf militärische Niederlage des Gegners.
Bei heüttiger ordinari hab Euer Exzellenz beede brief vom 8. und 11.
huius ich gehorsamblich miteinander empfangen, und seind auch darmit
ir Kayserlicher majestät allergnädigste resolutiones sub iisdem datis ein-
geloffen . Dorauß nun zu ersehen, waß deroselben gnädigste intention
wegen deß § „Tandem omnes“
Vgl. [ Nr. 49 Anm. 4 ] .
bildt , allein hatt unß der ständen dormalen obgeschwebtes procedere nit
wenig perplex gemacht, daher für besser erachtet worden, etwas zeit zu
gewinnen, als die sachen etwan uff einen stoss ze setzen. Nunmehr kan
mit mehrer sicherheit verfahren werden, weil gleichwol alles noch in statu
integro ist und zumalen die Schweden kein ursach mehr haben, mit ihrer
erclärung zurukhzehalten, weil die Casselische und Badische sach seither
auch zu richtigkheit kommen. Die Casselische indemnitet ist per interes-
satos selbst verglichen worden
Bezug auf das Vorabkommen über Amnestie, Territorial- und Armeesatisfaktion sowie
Truppenabzug Hessen-Kassels von [1648 IV 5] ( [ Beilage B zu Nr. 65 ] ) und auf den Text-
vorschlag für das Vorabkommen über die hessischen Kontributionspflichtigen und die Be-
satzungsverpflegung von 1648 IV [5] (Beilage [C] zu Nr. 65).
passive gehalten. Die Marpurgische succession ist nach Cassel, allwo herr
landtgraf Georg
einkommen, soll die 21. huius auch verglichen sein.
Es tringen aber die Schweden nochmalen auff die solutionem militiae
neben dem § „Tandem omnes“. Sie haben heüt unser erclärung nit gern
gehördt.
Der Bayerische Krebs und Churmaintzische Meel prestiren allerortten
schlechte officia und machen unß alle handlungen schwer.
Die Schweden gehen uff gedankhen umb, den punctum executionis et
assecurationis nach Münster ze transferiren, so sonder zweifel dahien an-
gesehen , daß mit deß Franzosen zuthuen die separation der Spanischen
assistenz wie auch deß herzogs von Lothringen exclusion desto sterkher
getriben werden könde.
Sonsten ist der articulus 1 de constitutione pacis, in wölchem deß königs
in Spania meldung, bei der amnestihandlung ohne difficultet admittirt
worden
Bezug auf Art. I „Pax sit“ des Vorabkommens über das Friedens-, Amnestie- und Restitu-
tionsgebot sowie einzelne Restitutionen von 1648 IV 11/21 (Text: Meiern V, 718 zweiter
Abs. – [ Beilage B zu Nr. 88 ] ; vgl. später Art. I IPO ≙ § 1 IPM) betr. allgemeines Friedens-
gebot , das auch dem Kg. von Spanien zugutekommen sollte.
zweifel auff die baan kommen und vil ze schaffen geben.
Unser Herrgott geb hiezwischen sein gnad, daß dem feindt ein empfindt-
licher abbruch gethan werde, dann ausserhalb dessen ist sich keines
fridens zu disen leütten zu versehen, sie versprechen gleich, waß sie
wollen.