Acta Pacis Westphalicae II A 8 : Die kaiserlichen Korrespondenzen, Band 8: Februar - Mai 1648 / Sebastian Schmitt
86. Ferdinand III. an Lamberg, Krane und Volmar Prag 1648 April 22
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Prag 1648 April 22
Sowohl im Eingangsvermerk auf dem Umschlag (fol. 146’) als auch im Diarium Volmar
(vgl. APW [ III C 2/2, 1062 Z. 14–20 ] ) ist das Schreiben auf 1648 IV 25 datiert.
Ausfertigung (H.): RK FrA Fasz. 92 XV nr. 2045 fol. 145–145’, [eigh. PS] fol. 145’, [praes.
1648 V 6] = Druckvorlage – Konzept: RK FrA Fasz. 55c (1648 IV–V) fol. 117–118.
Gutachten deputierter Räte (Kurz, Oettingen, Trauttmansdorff, Carretto, Gebhardt, Wal-
derode . Schröder), [Prag] 1648 IV 20. Konzept: RK FrA Fasz. 55c (1648 IV–V) fol.
120–140’ . Beschluß im Geheimen Rat (Lobkowitz, Trauttmansdorff, Khevenhiller, Marti-
niz d.J., Kurz, Kollowrat, Martiniz d.Ä., Colloredo, Waldstein, Prücklmaier, Oettingen,
Gebhardt. Schröder), [Prag] 1648 IV 22. Konzept: ebenda fol. 141.
Kein Eingehen auf eine schwedische Partikulardeklaration zum Friedensinstrument; Festhal-
ten an Erklärung zum KEIPO7 auch auf die Gefahr eines Verhandlungsabbruchs hin.
[Eigh. PS] Unbedingte Einhaltung der Instruktion.
Verweis auf Nr. 82. Wann ich mir nun dabey leicht die gedankhen ma-
chen kan, ihr werdet, ehe und bevor es dahin kombt, daß sich die Schwee-
dische zu dieser meiner endtlichen erklärung
Bezug auf [ Nr. 82 ] sowie auf den (internen) KEIPO7 ( [ Beilage [1] zu Nr. 82). ]
lerhandt anstöß haben und der eine auf diese, der ander auf iene weiß in
eüch sezen und in dem bißhero vorgewestem modo tractandi vollendts
nachgehen wollen, uf daß das ganze werkh iezt am vermeinten schlueß
erst nicht ins steckhen gerathe, ich aber vielmehr darvorhalte, das all an-
derer weeg das friedenswerkh ufziehen unnd in völlige confusion bringen
werde, dahero gänzlichen entschlossen bin, es bey dieser eüch zugleich
unter heutigem dato zuekommenden erklärung verbleiben zu lassen,
also ist hiemit mein gnedigist und gemessener befelch, das ihr bey sol-
chem außgelieffertem und hernegst denen churfürstlichen communiciren-
den instrumento auf maß und weiß, [ wie ] ich es eüch zum theil einge-
richter zueschikhe , zum theil ihr nach dem, [ was ] ein und anders seither
und biß zu einlangung diser meiner erclärung [ verabredet ], nach [!] un-
verlengt zu richten habt, beständig verharret und eüch eines mehrern, alß
was mein bevelch mit sich bringt, nit erkläret und einlasset, hiervon auch
weder [ durch ] die gefahr des bruchs, gleichfals auch, wan die stände in
absonderlicher handlung, wie sie bißhero schon vielmahl gethan, tretten
thetten, noch einige andere betrohung abwendig machen lasset, sondern
über daß ganze instrumentum von ihnen, den Schweedischen, hinwider-
umb ein völlige erklärung erwartten, auch, ob über daß ganze instrumen-
tum sie schon de articulo ad articulum sich weiter erklären thetten, eüch
gleichwohl über dergleichen erklärungen nichts hinwider vernemmen las-
set , sondern ein cathegorische antwort über das ganze von eüch ihnen
zuegestelte instrumentum begeret und bey diesen begeren bestendig ver-
harret und mich des erfolgs berichtet.
[ Eigh. PS ] Ihr werdet dieser unden beikohmender mei〈ner〉 instruction
ohne verliehrung ein[i]ger zeit nachzukh〈om〉en und stricte zu inhaeri-
ren haben.