Acta Pacis Westphalicae II A 8 : Die kaiserlichen Korrespondenzen, Band 8: Februar - Mai 1648 / Sebastian Schmitt
57. Ferdinand III. an Lamberg, Krane und Volmar Prag 1648 April 1
Prag 1648 April 1
Ausfertigung: RK FrA Fasz. 92 XV nr. 2032 fol. 59–59’ = Druckvorlage – Konzept: RK FrA
Fasz. 55c (1648 IV-V) fol. 1–1’.
Gutachten deputierter Räte (Kurz, Oettingen, Gebhardt, Söldner, Walderode), [Prag]
1648 III 30. Reinkonzept: ebenda fol 2–2’ – Konzept: ebenda fol. 4. Beschluß im Geheimen
Rat (Lobkowitz, Trauttmansdorff, Martinitz d.J., Kurz, Waldstein
Schröder), [Prag] 1648 IV 2. Reinkonzept: ebenda fol. 2
Das Ga. und der Beschluß im GR entsprechen der Weisung. Die Weisung wurde in confor-
mitate dieses guetachtens bereits 1648 IV 1 abgeschickt, dem Ks. am folgenden Tag abge-
lesen und von ihm approbirt (vgl. fol. 2). – Eine nachträgliche ksl. Zustimmung einzuho-
len , war im GR unüblich, ist aber sehr wahrscheinlich darauf zurückzuführen, daß es sich
hier lediglich um ein Rezepisse und den Hinweis auf eine spätere Erklärung handelt.
Keine Entscheidung zur Autonomie der Mediatstände und Untertanen zu diesem Zeitpunkt.
Bitte um namentliche Nennung der Unterzeichner der Vorabkommen.
Rezepisse auf Nr. 41. Und zweiflen wir nit, ihr werdet underdessen in den
übrigen puncten fortgefahren sein, und erwartten solchem nach, was sich
die Schweden und protestirende darüber erkleren werden und ob sie sich
was näher zum frieden dergestalt schickhen, das man dessen dermaleins
einzige sicherheit haben mögen,
184,25–185,1 darnach – wollen] Das Gutachten begründet diese Entscheidung (fol. 2–2’):
Die deputirte gehorsambiste räth seindt der unmaßgebigen underthenigsten mainung,
das weilen man doch nit sehen kan, wohin die Schweedische und protestirende mit ihren
interventionen und intercessionen, auch mit den wort „alias“ [ vgl. Nr. 52 und später Art.
V,41 IPO ← § 47 IPM] aigentlich zie〈l〉en thuen, der übrige aufsaz [ Beilage [1] zu Nr.
über den punctum autonomiae vernemmen lassen wollen. Immitelst und
wan hiefüro ein oder ander punct abgehandlet und verglichen, habt ihr
dem proiect, so von euch und den catholischen wie auch den Schweden
und protestirenden underschrieben
Bezug auf das Vorabkommen über die Autonomie der Mediatstände und Untertanen im
Reich und in den ksl. Erblanden von 1648 III 8/18 ( [ Beilage [1] zu Nr. 41 ] ; vgl. später Art.
V,30–41 IPO ← § 47 IPM).
underschrieben, sondern eines iedwedern nahmen specifice beyzusezen,
wie er underschrieben, sein auch dessen auf solche weiß bey ewrn bereit
schon eingeschickhten copiis nochmal gewerttig
Die an den Ks.hof übersandte Kopie dieses Vorabkommens führt die Personen, welche die
Vereinbarung unterzeichnet haben, nicht auf (vgl. hierzu [ Nr. 41 Anm. 9 ] ).