Acta Pacis Westphalicae II A 8 : Die kaiserlichen Korrespondenzen, Band 8: Februar - Mai 1648 / Sebastian Schmitt
57. Ferdinand III. an Lamberg, Krane und Volmar Prag 1648 April 1

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Ferdinand III. an Lamberg, Krane und Volmar


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Prag 1648 April 1

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Ausfertigung: RK FrA Fasz. 92 XV nr. 2032 fol. 59–59’ = Druckvorlage – Konzept: RK FrA
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Fasz. 55c (1648 IV-V) fol. 1–1’.

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Gutachten deputierter Räte (Kurz, Oettingen, Gebhardt, Söldner, Walderode), [Prag]
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1648 III 30. Reinkonzept:
ebenda fol 2–2’ – Konzept: ebenda fol. 4. Beschluß im Geheimen
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Rat (Lobkowitz, Trauttmansdorff, Martinitz d.J., Kurz, Waldstein

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Gf. Maximilian von Waldstein (Wallenstein) (1600–1655); um 1638 GR ( DBA I 1327, 457–
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458; III 961, 68;
Schwarz , 380f; Stammtafeln V T. 178).
, Prücklmaier, Gebhardt.
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Schröder), [Prag] 1648 IV 2. Reinkonzept:
ebenda fol. 2

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Das Ga. und der Beschluß im GR entsprechen der Weisung. Die Weisung wurde in confor-
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mitate dieses guetachtens bereits 1648 IV 1 abgeschickt, dem Ks. am folgenden Tag abge-
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lesen und von ihm approbirt (vgl. fol. 2). – Eine nachträgliche ksl. Zustimmung einzuho-
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len
, war im GR unüblich, ist aber sehr wahrscheinlich darauf zurückzuführen, daß es sich
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hier lediglich um ein Rezepisse und den Hinweis auf eine spätere Erklärung handelt.
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Keine Entscheidung zur Autonomie der Mediatstände und Untertanen zu diesem Zeitpunkt.
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Bitte um namentliche Nennung der Unterzeichner der Vorabkommen.

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Rezepisse auf Nr. 41. Und zweiflen wir nit, ihr werdet underdessen in den
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übrigen puncten fortgefahren sein, und erwartten solchem nach, was sich
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die Schweden und protestirende darüber erkleren werden und ob sie sich
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was näher zum frieden dergestalt schickhen, das man dessen dermaleins
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einzige sicherheit haben mögen,

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184,25–185,1 darnach – wollen] Das Gutachten begründet diese Entscheidung (fol. 2–2’):
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Die deputirte gehorsambiste räth seindt der unmaßgebigen underthenigsten mainung,
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das weilen man doch nit sehen kan, wohin die Schweedische und protestirende mit ihren
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interventionen und intercessionen, auch mit den wort „alias“ [ vgl. Nr. 52 und später Art.
30
V,41 IPO
← § 47 IPM] aigentlich zie〈l〉en thuen, der übrige aufsaz [ Beilage [1] zu Nr.
darnach wir uns dan weiter und in specie

[p. 185] [scan. 273]


1
über den punctum autonomiae vernemmen lassen wollen. Immitelst und
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wan hiefüro ein oder ander punct abgehandlet und verglichen, habt ihr
3
dem proiect, so von euch und den catholischen wie auch den Schweden
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und protestirenden underschrieben

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Bezug auf das Vorabkommen über die Autonomie der Mediatstände und Untertanen im
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Reich und in den ksl. Erblanden von 1648 III 8/18 ( [ Beilage [1] zu Nr. 41 ] ; vgl. später Art.
30
V,30–41 IPO ← § 47 IPM).
, nit allein die copias ihrer, die dabey
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underschrieben, sondern eines iedwedern nahmen specifice beyzusezen,
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wie er underschrieben, sein auch dessen auf solche weiß bey ewrn bereit
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schon eingeschickhten copiis nochmal gewerttig

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Die an den Ks.hof übersandte Kopie dieses Vorabkommens führt die Personen, welche die
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Vereinbarung unterzeichnet haben, nicht auf (vgl. hierzu [ Nr. 41 Anm. 9 ] ).
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