Acta Pacis Westphalicae II A 8 : Die kaiserlichen Korrespondenzen, Band 8: Februar - Mai 1648 / Sebastian Schmitt
47. Volmar an Trauttmansdorff Osnabrück 1648 März 23
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Osnabrück 1648 März 23
Eigh. Ausfertigung: TA Ka. 116 Z 10 nr. 87 unfol.
Einigung über das Reichsreligionsrecht; Beeinträchtigung des Ergebnisses durch kurbayeri-
sche Gesandte. Militaria. Notwendigkeit weiterer Kriegführung. Keine Regelung betreffend
Aachen im Friedensvertrag. Baldige Abreise d’Avaux’. Verhinderung des spanisch- niederlän-
dischen Friedens durch Frankreich? Altesse-Titel für Longueville. Tod Christians IV. von
Dänemark; Verhalten seines Nachfolgers unklar.
Seither meinem nechstvorgehenden haben wir mit den Schweden und
protestierenden den articulum de gravaminibus dermalen völlig ver-
glichen , dabei dann wegen der statt Augspurg so vil erhalten, daß denn
catholischen die maiora noch im gehaimen und kleinen rath verbleiben .
Es hette meins erachtens auch noch wol weiter gebracht werden könden,
wann die Bayerischen praeposterationes nit weren zu befahren gewesen.
Volmar hat Nachricht von einem Erfolg Lamboys über Geyso in Geseke
Die Nachricht war falsch, die hessen-kasselischen Truppen hatten erfolgreich ausbrechen
können (vgl. [ Nr. 46 Anm. 11 ] ).
Man ist zwar anietzt mit hiesigen tractaten in guettem standt, aber ich pitt
Euer Exzellenz gehorsamblich, man wolle sich nit darauff verlassen, son-
dern alle müglicheit auff fortsetzung der waaffen anwenden, auch dorvon
nit ablassen, biß der frid gentzlich bevestet ist, denn einmal weder trew
noch glauben bei denn feinden ze finden.
Mit Aach seind wir nun gottlob wider hindurch, und bleibt dise unbilli-
che pretension auß dem instrument gentzlich außgemustert. Die Calvi-
nisten , sonderlich Frombholdt, befinden sich merklich dorüber bestürtzt
und geben die mehist schuldt den Lutheranern selbst .
Conte d’Avaux ist gentzlich resolvirt, sobaldt der Hollendische frid rati-
ficirt
Der span.-ndl. Frieden war 1648 I 30 in Münster geschlossen worden (vgl. [ Nr. 12 Anm. 3 ] ).
mit ihrer newen proposition deß arbitramenti zwischen inen und Spania
auff die Generalstaden solche ratification newerdingen ze stekhen und uff
ettlich monat hinder sich ze treiben
Zur frz. Forderung nach einer Übertragung der Vermittlerrolle bei den span.-frz. Friedens-
verhandlungen an die Gst. vgl. auch [ Nr. 39. ]
inen die boss angehen soll. Dem duca di Longavilla hatt nun der nuncius
Bagni zu Pariß
Veneto .
Daß der konig in Dennemark den 26. Februari [!] todts verfahren
allhier nunmehr kundtbar. Ob der new angehende successor
Gemeint ist der Sohn Kg. Christians IV., Hg. Friedrich II. von Schleswig und Holstein
(1609–1670); seit 1611 Koadjutor und Adm. verschiedener Hst.e, namentlich 1623–1648
Adm. von Verden, 1624 Koadjutor von Halberstadt, 1634–1648 Adm. des Est.s Bremen,
1648 Kg. (Friedrich III.) von Dänemark ( DBA II 405, 167; III 265, 313; 266, 41; Lorenz ,
14f., 24; Mager , 90f.; Croxton / Tischer , 95f.).
sitzen und sich wegen Bremen ze rechen unterstehen werde, stehet zu
erwartten
Nachdem das Est. Bremen im dänisch-schwed. Krieg 1643–1645 durch schwed. Truppen
besetzt worden war, war 1645 VIII 13/23 im Frieden von Brömsebro (Text: ST V.2, 595–
626; Druck einer lat. ÜS: Meiern I, 632 –649) die bremische Frage ausgeklammert und auf
gesonderte Verhandlungen nach Stockholm verwiesen worden. Da dies ohne Ergebnis ge-
blieben war, mußte auf dem WFK eine Entscheidung über das Est. fallen (vgl. Lorenz ,
39–66). In Art. X,7 IPO wurde das Est. Bremen als weltliches Reichslehen an die schwed.
Krone abgetreten.