Acta Pacis Westphalicae II A 8 : Die kaiserlichen Korrespondenzen, Band 8: Februar - Mai 1648 / Sebastian Schmitt
22. Lamberg, Krane und Volmar an Ferdinand III Osnabrück 1648 Februar 27
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Osnabrück 1648 Februar 27
Ausfertigung: RK FrA Fasz. 55a (1648 II) fol. 131–135’, 140–140’, praes. 1648 III 8 =
Druckvorlage – Kopie: KHA A 4 nr. 1628/23 unfol. (mit gekürztem Text) – Konzept: RK
FrA Fasz. 92 XIV nr. 1975 fol. 328–332.
Vorschläge der schwedischen Gesandten zum Verhandlungsmodus: räumliche Trennung der
reichsständischen Gesandten von den kaiserlich-schwedischen Verhandlungen, Anwesenheit
La Courts. Beratschlagung mit Gesandten Kurmainz’, Kurtriers und Kurbayerns hierüber.
Instruktionen der kurfürstlichen Gesandten für bevorstehenden Verhandlungen, besonders
in der Frage der Autonomie.
Bericht Leubers über seine Unterredung mit Bevollmächtigten protestantischer Reichsstände.
Vortrag Sayn-Wittgensteins über die Auseinandersetzung zwischen Kurbrandenburg und
Kurköln über Kontributionsforderungen in der Grafschaft Mark und der Herrschaft Ravens-
berg ; Bitte um kaiserliche Schlichtung; Festhalten Kurbrandenburgs an KEIPO4A ; keine
Teilnahme kurbrandenburgischer und kursächsischer Gesandter am neuen Verhandlungs-
modus .
Verweis auf Nr. 19. Alß wir nuhn unß gestrigen tags bey denen Schweden
angeben und auff heudt dato gemachter verahnlaßung zufolg denen
handtlungen einen anfang zu machen willens gewesen, haben sie anfangs
unß anzeigen laßen, sie hielten ihrstheils fast vor unthunlich, daß sich die
stände gleich in loco colloquii gegenwehrtig finden solten, sondern ver-
meindten , die mögten sich ethwan ahn einem andern bequemen ortt bey-
samenhalten , damit man sie auff den nottfahl erfordern könte, gestalten
sie es denen Sachßen Altenburgischen also ahnzeigen laßen wolten, und
mögten wir es auch denenselben wie zugleich denen catholischen andeu-
ten laßen. Baldt hernach haben sie wiederumb zu unß geschickt und diese
ihre gegebene anthwortt in ein frag dergestalt verändert, ob wir nit vor
rathsamber und thunlicher halten wolten, daß die stände sich nit in loco
conferentiae, sondern anderwehrts in einem andern, jedem theill beliebten
ortt beysamen thetten. Sonsten aber wolten sie sich versehen, unß würde
nit entgegen sein, daß bey dieser conferentz sich auch der Frantzösischer
resident La Cour
anfügen laßen, die protestierenden hetten unß angezeigt, daß die stände in
ipso loco conferentiae erscheinen solten, deßen auch sie, Schwedische ple-
nipotentiarii , zufrieden wehrn, also begehrten wir’s nit zu ändern, wan
aber sie einer andern meinung, so müstens wir denen ständen beyderseits
vorderist wiederumb anzeigen laßen. Den Frantzösischen residenten be-
treffend konten wir diese newerung nit zugeben, dan er bey solchen
handtlungen nichts zu thuen hette , wir würden auch nit erscheinen,
wan sie darauff bestehen wolten. Hierauff haben sie unß zuen[t]botten,
es hette wegen der ständen beywesens sein richtigkeit, dem residenten
aber wolten sie unser einredt zu wißen machen und folgendts unß weiter
bescheiden laßen.
Nachts umb 8 uhrn schickt der resident selbst zu mir, graffen von Lam-
berg , und last ahnmelden, es hette sich der conte Servient (so dermahlen
gestern wieder nacher Münster verreiset ist
Sevien traf 1648 II 27 wieder in Münster ein (vgl. APW [ III C 3/2, 1068 ] ).
sandtschafft dahin vergliechen, daß hinführo alle zeitt bey denen zwi-
schen unß und denen Schwedischen vorgehenden zusamenkunfften er
alß Frantzosischer resident gegenwehrtig sein solte, derentwegen hett
er’s unß andeuten und nit verhoffen wöllen, daß wir unß deßen verwei-
gern würden, dan es erforderte es der beyden cronen allianze
wehre auch der cron Franckreich reputation darahn glegen
ihme hinwieder anzeigen laßen, daß unß diese newerung fast frembdt
vorkommen thette, weil dergleichen hievor nit geschehen, auch die dies-
mahls mit denen Schweden vorgehende handtlungen die cron Franckreich
gantz nichts berührn thetten, wir würden unß auch solchergestalt mit
denen Schweden zu keiner conferents einlaßen. Darbey ist’s diesen
abendt verblieben, und haben die Schweden vor sich unß nichts weiters
anzeigen laßen.
Weil dan auch biß ahnheudt umb halb neün uhr vormittag ihrendtwegen
niemandt bey unß erschienen und wir anderst nit vermuthen konnen, dan
sie würden nochmahlen auff ihrer meinung, den Frantzösischen residen-
ten beywesendt zu haben, verharrn, so haben wir die Churmayntzische,
Trierische und Bayrische zu unß bescheiden, umb mit ihnen von der
sachen rathzuschlagen, auch dabey denen Schweden zu ihrer nachricht
durch mein, graffen von Lambergs, edelleuthen einen
weil unß die vertröste anthwortt hinderblieben und der Frantzösischer
resident sich selbst angeben laßen, bey denen conferentzen sich einzutrin-
gen befehlicht zu sein, so hetten wir nöttig befunden, mit denen bemelten
churfürstlichen von den sachen zu reden. Bey diesem unßern abgeordt-
neten ließen sie unß zurückembieten, sie hetten besagten Frantzösischen
residenten bereiths dahin disponirt, daß er vor diesmahl des beyseins sich
enthalten würde, verhofften, es würde die glegenheit geben, bey unßer
zusamenkunfft derentwegen weiter miteinander zu reden, und wolten
also unßer auff die bestimbte stundt gewehrtig sein. Weil wir aber under-
deßen die vorbesagte churfürstliche gesandte zu unß bescheiden gehabt,
auch ohnedas die zeit schon verloffen gewesen, daß man nichts frucht-
bahrlichs mehr hette außrichten können, so haben wir unß nottwendig
entschüldigen und diese zusamenkunfft biß auff mordrigen tag verschie-
ben müßen.
Dieses alles haben wir denen Churmayntzischen, Trierischen und Bayri-
schen abgesandten referirt, auch dabey ferner angehenckt, weil die Chur-
mayntzische sich bey iüngster conferentz auff erwahrtung ferner befehls
in puncto autonomiae bezogen
Vgl. APW [ III C 2/2, 998 Z. 36–999 Z. 3 ] .
mit gestrige[r] ordinari zukommen sein würde, und dan woll vonnötten
wehre, wan man ie in eim und andern puncten waß weiters nachzugeben
willens, daß man’s beyzeitten thet und sich deßen vorderist mit unß ver-
gleichen mögte, also begehrten wir zu vernehmen, waß ihr churfürstlicher
gnaden gedancken hierüber wehrn.
Die Churmayntzische zeigten hierauff ahn, daß soviel insgemein die con-
ferentz ahnbelangte, weil von denen Schwedischen endtlich geanthwort-
tet worden, daß sie es bey dem vorgeschlagenem modo bleiben ließen
und der Frantzosische resident vor diesmahl außbleiben würde, also lie-
ßen sie unnd ubrige churfürstliche es dahingestelt sein. Ihr’s gnädigsten
herrn resolution ginge dahin, daß man noch einige temperamenta vor-
schlagen , wa aber die nit ersprießlich, alßdan simpliciter bey dem vorigen
auffsatz des instrumenti, wie bey ahnwesenheit des herrn graffens von
Trautmanstorff abgehandtlet gewesen , verbleiben solte, wan anderst der
frieden darahn allein hafften thette und durch solche nachgebung erhalten
werden könte, und wehrn seine churfürstliche gnaden auff solchen fall
auch die autonomiam in ihrn ertz- und bischöfflichen landen zuzulaßen
erbietig.
Waß aber für temperamenta in specie vorzuschlagen, haben sie weder bey
diesem noch andern puncten eröffnen wöllen. Deßgleichen sein die Chur-
trierische und Bayrische noch in vorigen terminis geblieben, daß sie zwar
auch befehlicht, das vorige, noch in ahnwesen herrn graffen von Traut-
manstorff auffgesetzte instrumentum zu approbirn, aber in puncto auto-
nomiae durchauß nichts in ihrn eignen landen nachzugeben. Wan dan
Churtrier, Cöllen und Bayrn, Pfaltz Newburg und andere catholische
hierinnen quoad propria nichts nachgeben wollen, so ist ex enumeratione
partium clahr, daß in dieser sachen weiter nichts gehandtlet noch dem
werck geholffen werden kan, wan schon Churmayntz ahn seinem par-
ticularortt ein mehrers einwilligen solle, auch hierdurch nichts anders
außgerichtet würde, alß daß man der andern catholischen churfürsten,
fürsten und ständen und in summa die gemeine catholische sach schweh-
rer machen thuet.
Sodan haben wir auch den Chursachßischen gesandten gestern vernoh-
men , waß er auff seines gnädigsten herrens vom 24. Januarii empfangenen
befehl mit denen protestierenden gehandtlet habe. Der hat unß nuhn
diesen bericht gethan, daß ihme solcher befehl erst negstverwiechenen
sontags, den 23. huius, zukommen wehre, darauff hette er nit underlaßen,
mit denen Churbrandenburgischen, Sachßen Altenburgischen, Weimari-
schen , Braunschweig Lüneburgischen, Heßen Darmbstattischen
Hessen-Darmstadt wurde vertreten durch Todenwarth und Sinold: Dr. Justus Sinold gen.
Schütz (1592–1657); 1645–1649 hessen-darmstädtischer Ges. ; 1625/1626 Professur an der
Universität Marburg-Gießen, 1629 hessen-darmstädtischer Rat, 1640 Vizekanzler der
Universität Gießen ( DBA I 1188, 113; III 836, 205; Lehsten II, 84).
Württenbergischen zu reden, ihnen solches schreiben und zugleich ihr
churfürstliche erclehrung auff die Kayserliche instruction buchstablichen
inhalts vorgelesen . Die Churbrandenburgische, nachdem sie gesehen,
daß sein gnädigster herr, des herrn churfürsten zue Brandenburg meinung
alß gleichstimmendt angezogen, hetten es alsobaldt wiedersprochen und
vermeldet, daß ihr habende befehl unnd instruction mit denen Chursach-
ßischen resolutionibus nit ubereins kommen thetten, andere hetten sich
theils mit ermanglenden instructionibus entschüldigt und alles ad referen-
dum genohmen, andere hetten vornemblich den punctum de autonomia
et iustitia geandet, wan diese vergliechen, hetten sie bey denen ubrigen
kein interesse ; welches alles er mit ietzigen ordinari seiner churfürstlichen
durchllaucht gehorsamst referirn thette, mit angehenckter bitt, wir wolten
deroselben begehrn wegen vorbehalts directi dominii der herrschafft
Eglen
Auf das Kurbg. in Art. X KEIPO4A eingeräumte Amt Egeln im Est. Magdeburg (vgl.
Meiern IV, 582 zweiter Abs.; später Art. XI,9 IPO) hatte Kf. Johann Georg I. Anfang
1648 erneut Anspruch erhoben (vgl. Meiern IV, 1015 Art. X). – Vgl. auch die Kopie eines
Memorials Leubers an Lamberg, Krane und Volmar wegen Egeln von 1648 III 21[/31] in
RK FrA 92 XV nr. 2018 fol 7–7’.
Auf die den Schweden in Art. IX KEIPO4A zugesprochene Insel Wollin (vgl. Meiern IV,
578 dritter Abs.; später Art. X,2 IPO) wollte Kursachsen ältere Ansprüche geltend machen.
Hg. Franz I. von Pommern (1577–1620) hatte bei seiner Hochzeit mit Sophie von Sachsen
(1587–1635) die Insel Wollin für den Brautschatz seiner Gemahlin verpfändet (vgl. das
Memorial Leubers an Lamberg, Krane und Volmar wegen Wollin von 1648 III 21[/31];
Kopie: RK FrA 92 XV nr. 2019 fol 9–9’ – Druck: Meiern V, 597 f).
Mir, graffen von Lamberg, und dan mir, Volmarn, iedem absonderlich
hatt auch der Churbrandenburgische principalgesandter, herr graff von
Wittgenstein, gantz beweglich vorgetragen, wie daß sich zwischen beyden
herrn churfürsten Cöllen
keit und, wie er sagte, ein newer krieg ahnspinnen wolle, indeme sein
gnädigster herr dem herrn churfürsten von Cöllen sowoll durch eigne
schickung alß schreiben ersucht, seine graffschafft Marck und Ravensperg
mit fernerer contributionanforderung unangefochten zu laßen, weil er
dern zu underhaltung seiner selbsteignen völcker bedorffte, allermaßen
die fraw landtgräffin zu Heßen Caßl
auff Kayserlicher seiten auß diesen graffschafften keine contributiones
mehr gefordert, daß sie auch ihresortts dergleichen nit mehr ahnmaßen
wolte
Lgf. Amalie Elisabeth hatte unter der Voraussetzung der Gegenseitigkeit 1648 I auf Kon-
tributionen aus den kurbg. Gebieten im Niederrheinisch-westfälischen Reichskreis ver-
zichtet , worauf Kf. Friedrich Wilhelm Leistungen aus der Hft. Ravensberg und der Gft.
Mark an die ksl. Truppen untersagte (vgl. Foerster , 301f).
durchllaucht zu Cöllen solchem billichen begehrn stattthuen, hetten sel-
bige sich auff den Kayserlichen general, freyherrn von Lamboy
Wilhelm von Lamboy (um 1600–1659), 1634 Fh.; 1641 ksl. Generalfeldzeugmeister, 1645
ksl. Feldmarschall ( DBA I 732, 204; II 781, 31–35; III 537, 54–56; BAB 388, 117–134;
NDB XIII, 440f) ; seit 1647 VII Kommandant der westfälischen Kreistruppen ( Salm , 72
und 178). – Auf das Oberkommando im Niederrheinisch-westfälischen Reichskreis erhob
Kf. Ferdinand von Köln, der als Fbf. von Münster zugleich kreisausschreibender Fürst
war, Anspruch (vgl. Salm , 75, 77).
dieser hingegen sich auff seine churfürstliche durchllaucht bezogen und
im werck die contribution doppelt abzufordern, auch mit einschickung
starcker partheien außzupreßen understanden, underschiedtliche dorff-
schafften gäntzlich außgeplundert und zuegrundt gerichtet. Darüber dan
der herr churfürst zu Brandenburg die Generalstaadn umb schütz und
schirm angerufft, auch soviel willfahrige resolution erhalten, daß sie sei-
ner durchllaucht mit einer mercklichen anzahl geworbenen kriegsvolcks
beyzuspringen erbotten, auß welchem allen nichts anders dan newe große
unruhe entspringen konte
nit allein Ewer Kayserlicher Majestätt allerunderthenigst anbringen, da-
mit durch dern vätterliche allergnädigste vorsorg dem befahrenden unheil
zeitlich fürgebogen und gleichwoll seinem gnädigsten herrn eben dasieni-
ge , waß andern herrn churfürsten [vergönnt,] vergünnet werden mögte,
sondern auch hochstgedachter churfürstlicher durchllaucht zu Collen
selbst darunder zuschreiben.
Bey diesem anbringen hat er ebenmeßig des Chursachßischen anzugs auff
seinen gnädigsten herrn gedacht und selbigen wiedersprochen, mit ver-
melden , daß seine instruction und letztere befehlich dahin gingen, alles
bey voriger abhandtlung zu laßen und in denienigen puncten, welche un-
vergliechen blieben, auff billiche mäßigung zu handtlen. Sonsten halte er
auff die mit denen Schweden cum assistentia statuum vorwesende confe-
rentz nit viel, es werde auch wegen Churbrandeburg zugleich wie wegen
Chursachßen niemandt darbey erscheinen.
Verweis auf die Beilagen.
Beilage [1] zu Nr. 22
Gesandte katholischer Reichsstände in Münster an Lamberg, Krane und Volmar, Münster
1648 II 24. Ausf.: RK FrA Fasz. 92 XIV nr. 1974 fol. 324–325 – Kopie: RK FrA Fasz. 55a
(1648 II) fol. 128–129; RK FrA Fasz. 94 III nr. 536 p. 721–723 .
Rezepisse auf Beilage B zu Nr. 19. Sie bedanken sich für die Information über die Osna-
brücker Entwicklungen und weisen auf ihren Friedenswillen hin. Sie lehnen den von eini-
gen Gesandten protestantischer Reichsstände initiierten neuen Verhandlungsmodus jedoch
ab, da sie nachteilige Ergebnisse für die katholische Konfession im Reich erwarten; eine
Verlagerung ihrer Verhandlungstätigkeit nach Osnabrück kommt daher für sie nicht in
Frage. Sie halten es für sinnvoller, wenn die Gesandten der protestantischen Reichsstände
eine endgültige Resolution herausgäben, und bitten die Kaiserlichen, diese dann an sie wei-
terzuleiten .
Beilage [2] zu Nr. 22
Protokoll der Konferenz zwischen Gesandten katholischer Reichsstände
Bei dieser Konferenz waren anwesend: Wartenberg für das Hst. Osnabrück, Buschmann
für Kurköln, Goll für die Ehg.e von Österreich, Caspars für das Ft. Pfalz-Neuburg, Fri-
quet für das Est. Besançon, Giffen für den Deutschen Orden, Landsberg für das Hst. Hil-
desheim und für die Fürstabtei Kempten Leuchselring. – Dr. Johann Wilhelm Goll (1598–
1672); 1645 VII-1649 österreichischer Ges. und stellvertretender Direktor des FR in Mün-
ster ; österreichischer Vormundschaftsrat im Dienste des Hauses Tirol, Bürgermeister von
Schlettstadt/Sélestat ( Becker , 216; Repertorium , 134–135; Ohler , 63; Lehsten II, 37).
– Dr. Johann Dietrich Caspars (um 1620–1680/91); ab 1645 Ges. für Pfalz-Neuburg;
pfalz-neuburgischer Hofrat, jülich-bergischer Hofgerichtsdirektor ( Repertorium , 405,
409; Lehsten II, 21). – Jean Friquet (1593–1667); 1646–1648 Ges. des Est.s Besançon;
seit 1628 in span. diplomatischen Diensten ( Truchis de Varennes , 579; Repertorium ,
153; Wolff , Corpus Evangelicorum, 209). –Johann von Giffen (gest. 1656); Großvogt zu
Schirmeck; 1646–1649 Ges. des Deutschen und des Johanniterordens, der Hst.e Straßburg,
Passau und Halberstadt, der Fürstabteien Hersfeld, Murbach und Luders sowie der Abtei
Andlau; Rat der bfl. straßburgischen Regierung ( Repertorium , 120; Demel , Raadsheer,
157; Lehsten II, 34f). – Dr. Johann Leuchselring (Lebensdaten konnten nicht ermittelt
werden); 1645–1649 Ges. des kath. Rats der Stadt Augsburg, daneben für die Reichsstädte
Biberach, Buchau, Buchhorn, Dinkelsbühl, Gengenbach, Kaufbeuren, Offenburg, Pful-
lendorf , Ravensburg, Rottweil, Schwäbisch-Gmünd, Überlingen, Wangen, Weil der Stadt
und Zell am Harmersbach, 1647 II–VI für das Hst. Augsburg, seit 1646 I für das Schwä-
bische Reichsgrafenkollegium sowie seit 1647 II für die Abtei Kempten; Syndikus der
württembergischen Ordenseinigung ( Wolff , Corpus Evangelicorum, 210ff; Roeck II,
960f; Lehsten II, 55f).
ster ] 1648 II 24. Kopie: RK FrA Fasz. 55a (1648 II) fol. 136–139; RK FrA Fasz. 92 XIV ad
nr. 1975 fol. 345–346’; RK FrA Fasz. 94 III nr. 535 p. 714–721 .