Acta Pacis Westphalicae III C 3,1 : Diarium Wartenberg, 1. Teil: 1644-1646 / Joachim Foerster
1646 XI 8
1646 XI 8
Donnerstag Reichsräte
Vgl. APW [ III A 1,1 S. 677ff ] .
. – W bei den Franzosen. Empfeh-
lung der Interessen Bremens und Verdens. Longueville: Daß sie plenipoten-
tiarii bißhero I. H. G. interesse wie ihr eigenes vertheittiget, wolten solches
hinfuhr auch gern ferner thun. Belangend aber das stifft Verden, seye es
damit einmal gleichsamb eine geschehene sach und were solcher stifft den
Schweden schon vorlengst von den Kayserlichen, alß sie gehofft, durch
dergleichen offerta die Schweden ahn sich zu ziehen und von der cron
Franckreich zu separiren, angepotten, dahero auch sie Franzosen, indem sie
sonderlich gesehen, daß die religio dabey nicht hoch interessirt, bedenckens
getragen, sich darin viel zue wiedersetzen, da vorab sie dadurch anderst
nicht würden gerichtet haben, alß ihre officia wegen I. H. G. ubriger stiff-
ter unfruchtbar zue machen. Der conte d’Auvaux und Servient sezeten
discurrendo hinzu, daß beßer were mit dem stifft Verden alß einem gesche-
hen ding, und darin sich die Kayserliche sub spe obtinendae separationis
ubereilet, abzubrechen, dan es doch nit zu erhalten sein würde, zumaln es
von den Kayserlichen nicht allein vorlengst den Schweden angepotten, son-
dern solches auch noch täglich wiederholet, ja auch gleichsamb pro gratia
würde gehalten werden, wan die Schweden sich damit befriedigen und
nicht weitter greiffen thetten. Alß nun I. H. G. ferner remonstrirt, was
es gleichwol fur eine gefehrliche und beschwerliche sach seye, daß diese
ertz- und stiffter in weltliche fürstenthumber verändert werden wolten.
Hat der conte d’Avaux vermeldet, ob dan nicht etwa von einigem tem-
peramento konne gered werden, nemblich daß nicht allein die catholische
closter, die im erzstifft Bremen sich noch befinden (welches ohne das sein
müste), sondern auch die canonicatus und praebendas catholicorum in
ihrem stand unnd unverändert zu laßen, allein wolte die cron Schweden
yedesmalß, wan sich die vacanz begibt, die collation sich vorbehalten.
Dadurch were nun zwarn der catholischen religion wenig genuzt, weyln
leicht zu gedencken, daß sie solche mit der zeit niemanden anders alß
Luttherischen conferiren würden. Daß aber die collationes bey der cron
Schweden nit zu laßen und die menses et provisiones pontificiae zuruckzu-
sezen , haben I. H. G. mit mehrerm remonstrirt und zugleich angezeigt, wie
nottig es seye, zue praecaviren, daß auch den canonicis nicht gestattet
werde, ihre praebenden ahn die cron Schweden oder andere zu verkauffen
oder zu ihrer erben bestes lehen darauß zu machen. Welche erinnerung,
wie sie von den Franzosischen nicht ubel auffgenommen, also haben sich
auch erpotten, darinnen ihr bestes zu thun, ihrestheyls wol wunschend, daß
man die ganze stiffter den catholischen und der religion zum besten hette
erhalten konnen, auff solche weiß nun bliebe gleichwoln bey diesen stiff-
tern noch aliqua status ecclesiastici forma. Folgendts ist man auf den
punctum satisfactionis gerathen, dabey von den Franzosen vermeldet wor-
den , daß der churfurst von Brandenburg pro aequivalente fur den von den
Pommerischen landen offerirten antheyl Magdeburg, Halberstatt, Minden,
Oßnabruck und Münster begerte, und hetten auch dieser beyder lezter
halber die Schweden bey ihnen anpringens gethan und starck darauff be-
standen , sie Franzosische aber hetten solches pro re ridenda gehalten und
würden nimmermehr darin einwilligen, wie sie dan auch den Schweden
offentlich zu verstehen gegeben, daß solches den confoederationsarticuln zu
nahe tretten würde, und konte oder wolte die cron Franckreich, alß welche
in diesen krieg ex causis mit eingetretten, nicht gestatten, daß darunter der
catholischen religion ein newer abbruch geschehe. Der Servient hat hinzu-
gesezt , daß erst gestern einer von den Churbrandenburgischen bey ihme ge-
wesen und obbemelte landen zu einer gegenrecompenz vorgeschlagen, deme
er aber eben auf vorgemelte weiß geandworttet, und hette er scheinbarlich
gemerckt, daß berürter Brandenburgischer abgesandter sich darab commo-
viret . Sie seyen vorhabens, den St. Romain zum churfursten von Branden-
burg zu schicken, umb ihnen zue einer andern und beßern resolution zu
disponiren, dan auf die weiß, wie es Churbrandenburg vorhette, nicht fort-
zuekommen , und mochte der churfurst bey beharrender mainung sich wol
endtlich selbst einig nachtheyl bey den tractaten veruhrsachen. Diesem
nach ist man der gravaminum religionis und darunter sonderlich der auto-
nomiae zu red worden, da dan den Franzosen die rationes, warumb die
protestirende solche den catholischen stenden anzumutthen keine fug noch
grund haben, remonstrirt worden, auch weyln diß anbegehren zu nichts
anderß alß genzlicher exterminirung der catholischen religion und auff-
lainung der underthanen wieder ihre obrigkeit angesehen, so würden die
catholische darin keineswegs, es ergehe ihnen auch darüber, wie es immer
wolle, verstehen. Welches sie Franzosische plenipotentiarii auch ihres-
theyls wol erkend, den catholischen darin beyfall gegeben und I. H. G. er-
mahnet , sich hart darin zu halten, nit zweifflend, daß die Schweden und
protestirende endtlich wol weichen würden, mit dem fernern anhang, daß
wan mit den Schwedischen in puncto satisfactionis der vergleich getroffen,
alßdan ratione gravaminum die sach so starck nit verfechten würden. Im
Hinblick auf den Tod des spanischen Thronfolgers
deutet Longueville an,
daß beim Tod seiner Schwester und weiterer Kinderlosigkeit des Königs die
Königin von Frankreich die nächste Erbin sei. Wie aber darauff replicirt,
daß die konigin vor ihrer vermählung auff die succession in quemcumque
casum renunciirt, haben sie Franzosen daruber gelacht und damit zu ver-
stehen gegeben, daß sie solche renunciation wenig achten würden.
Vgl. APW [ III A 1,1 S. 677ff ] .
lung der Interessen Bremens und Verdens. Longueville: Daß sie plenipoten-
tiarii bißhero I. H. G. interesse wie ihr eigenes vertheittiget, wolten solches
hinfuhr auch gern ferner thun. Belangend aber das stifft Verden, seye es
damit einmal gleichsamb eine geschehene sach und were solcher stifft den
Schweden schon vorlengst von den Kayserlichen, alß sie gehofft, durch
dergleichen offerta die Schweden ahn sich zu ziehen und von der cron
Franckreich zu separiren, angepotten, dahero auch sie Franzosen, indem sie
sonderlich gesehen, daß die religio dabey nicht hoch interessirt, bedenckens
getragen, sich darin viel zue wiedersetzen, da vorab sie dadurch anderst
nicht würden gerichtet haben, alß ihre officia wegen I. H. G. ubriger stiff-
ter unfruchtbar zue machen. Der conte d’Auvaux und Servient sezeten
discurrendo hinzu, daß beßer were mit dem stifft Verden alß einem gesche-
hen ding, und darin sich die Kayserliche sub spe obtinendae separationis
ubereilet, abzubrechen, dan es doch nit zu erhalten sein würde, zumaln es
von den Kayserlichen nicht allein vorlengst den Schweden angepotten, son-
dern solches auch noch täglich wiederholet, ja auch gleichsamb pro gratia
würde gehalten werden, wan die Schweden sich damit befriedigen und
nicht weitter greiffen thetten. Alß nun I. H. G. ferner remonstrirt, was
es gleichwol fur eine gefehrliche und beschwerliche sach seye, daß diese
ertz- und stiffter in weltliche fürstenthumber verändert werden wolten.
Hat der conte d’Avaux vermeldet, ob dan nicht etwa von einigem tem-
peramento konne gered werden, nemblich daß nicht allein die catholische
closter, die im erzstifft Bremen sich noch befinden (welches ohne das sein
müste), sondern auch die canonicatus und praebendas catholicorum in
ihrem stand unnd unverändert zu laßen, allein wolte die cron Schweden
yedesmalß, wan sich die vacanz begibt, die collation sich vorbehalten.
Dadurch were nun zwarn der catholischen religion wenig genuzt, weyln
leicht zu gedencken, daß sie solche mit der zeit niemanden anders alß
Luttherischen conferiren würden. Daß aber die collationes bey der cron
Schweden nit zu laßen und die menses et provisiones pontificiae zuruckzu-
sezen , haben I. H. G. mit mehrerm remonstrirt und zugleich angezeigt, wie
nottig es seye, zue praecaviren, daß auch den canonicis nicht gestattet
werde, ihre praebenden ahn die cron Schweden oder andere zu verkauffen
oder zu ihrer erben bestes lehen darauß zu machen. Welche erinnerung,
wie sie von den Franzosischen nicht ubel auffgenommen, also haben sich
auch erpotten, darinnen ihr bestes zu thun, ihrestheyls wol wunschend, daß
man die ganze stiffter den catholischen und der religion zum besten hette
erhalten konnen, auff solche weiß nun bliebe gleichwoln bey diesen stiff-
tern noch aliqua status ecclesiastici forma. Folgendts ist man auf den
punctum satisfactionis gerathen, dabey von den Franzosen vermeldet wor-
den , daß der churfurst von Brandenburg pro aequivalente fur den von den
Pommerischen landen offerirten antheyl Magdeburg, Halberstatt, Minden,
Oßnabruck und Münster begerte, und hetten auch dieser beyder lezter
halber die Schweden bey ihnen anpringens gethan und starck darauff be-
standen , sie Franzosische aber hetten solches pro re ridenda gehalten und
würden nimmermehr darin einwilligen, wie sie dan auch den Schweden
offentlich zu verstehen gegeben, daß solches den confoederationsarticuln zu
nahe tretten würde, und konte oder wolte die cron Franckreich, alß welche
in diesen krieg ex causis mit eingetretten, nicht gestatten, daß darunter der
catholischen religion ein newer abbruch geschehe. Der Servient hat hinzu-
gesezt , daß erst gestern einer von den Churbrandenburgischen bey ihme ge-
wesen und obbemelte landen zu einer gegenrecompenz vorgeschlagen, deme
er aber eben auf vorgemelte weiß geandworttet, und hette er scheinbarlich
gemerckt, daß berürter Brandenburgischer abgesandter sich darab commo-
viret . Sie seyen vorhabens, den St. Romain zum churfursten von Branden-
burg zu schicken, umb ihnen zue einer andern und beßern resolution zu
disponiren, dan auf die weiß, wie es Churbrandenburg vorhette, nicht fort-
zuekommen , und mochte der churfurst bey beharrender mainung sich wol
endtlich selbst einig nachtheyl bey den tractaten veruhrsachen. Diesem
nach ist man der gravaminum religionis und darunter sonderlich der auto-
nomiae zu red worden, da dan den Franzosen die rationes, warumb die
protestirende solche den catholischen stenden anzumutthen keine fug noch
grund haben, remonstrirt worden, auch weyln diß anbegehren zu nichts
anderß alß genzlicher exterminirung der catholischen religion und auff-
lainung der underthanen wieder ihre obrigkeit angesehen, so würden die
catholische darin keineswegs, es ergehe ihnen auch darüber, wie es immer
wolle, verstehen. Welches sie Franzosische plenipotentiarii auch ihres-
theyls wol erkend, den catholischen darin beyfall gegeben und I. H. G. er-
mahnet , sich hart darin zu halten, nit zweifflend, daß die Schweden und
protestirende endtlich wol weichen würden, mit dem fernern anhang, daß
wan mit den Schwedischen in puncto satisfactionis der vergleich getroffen,
alßdan ratione gravaminum die sach so starck nit verfechten würden. Im
Hinblick auf den Tod des spanischen Thronfolgers
daß beim Tod seiner Schwester und weiterer Kinderlosigkeit des Königs die
Königin von Frankreich die nächste Erbin sei. Wie aber darauff replicirt,
daß die konigin vor ihrer vermählung auff die succession in quemcumque
casum renunciirt, haben sie Franzosen daruber gelacht und damit zu ver-
stehen gegeben, daß sie solche renunciation wenig achten würden.