Acta Pacis Westphalicae III C 3,1 : Diarium Wartenberg, 1. Teil: 1644-1646 / Joachim Foerster
1646 IV 9
1646 IV 9
Montag W an d’Avaux: Bitte um eine Sonderbesprechung
vor seinem Besuch bei den Franzosen. – W/Reck und d’Avaux bei den
Jesuiten. Gehrde und Wallenhorst. Bremen und Verden. W: Die Franzosen
hätten ihre Forderung auf das Elsaß mehrfach mit ihrer und der religion
conservation begründet, sie versicherten, daß sie anderst nicht intendirt, alß
das reich und deßen angehorige stende bey ihren iuribus und freyheiten
erhalten zu sehen, und hätten in das Bündnis mit Schweden eine Schutz-
klausel für die Religion aufgenommen. Da nun aber, der Schweden begeren
nach, beyde gemelte stiffter in feudum vergeben werden solten, wurde
natura bonorum ecclesiaticorum und der geistlichen furstenthumben totali-
ter mutirt und invertirt, den capitulis das ius electionis, und den catholi-
schen nit allein die hoffnung, wieder darzu zu gelangen, ganz benommen,
sondern auch ein sehr schwer verandwortliches praeiudiz und böse conse-
quenz darauß veruhrsacht, indeme die protestirende wegen anderer inha-
benden erz- und stiffter davon, daß diese alienatio a Caesare ex plenitudine
potestatis et catholicis statibus contradicentibus geschehen, ein schädliches
argumentum ziehen also wurden, daß um so eher ihnen die abgesehen von
der Religion in ihrer alten Verfassung belassenen Stifter bleiben könnten
und ein die Religion wechselnder Bischof die Regierung auf Lebenszeit vor-
behaltlich der Rechte des Stiftes weiterführen könne. Wamit der geistlicher
reservat wurde ganz vernichtet, und es umb die catholische religion in
Teutschland bald genzlich gethan sein, alßdan erst Franckreich viel zu
spaht erkennen, was ihnen dadurch fur unersezliche gefahr zugewachsen.
Zuedem hab es auch in Teutschland und anderstwo die erfahrenheit leider
mehr dan zueviel geben, wie die uncatholische sich mit dem, was ihnen vor
und nach gewilligt und eingeraumbt, nicht contentirt, sondern all mehr und
mehr begehren dörffen, biß sie es endtlich mit gewaldt durchgetrungen,
auch die von ihnen selbst zum praetext nehmende libertet des gewissens zu
constringiren. Quoad politicas rationes sey es 1. wieder der cron Franck-
reich respect und authoritet, daß gegen die mit den Schweden habende con-
foederation der catholischen religion solche stiffter dergestalt solten end-
zogen werden, und liese sich hierinnen nicht argumentiren, alß wan die
benente konigliche erben bald außsterben kondten, da es genug Beispiele
für jahrhundertelange Lehnsnachfolge gibt. Zudem laße sich die natura
feudi auff solche geistliche furstenthumben dergestalt nit wiedmen, noch
die temporalitas dominii, sive regalia imperii, ohne total eversion deßelben
status, von dem statu ecclesiastico nicht separiren, maßen in der Churtrye-
rischen sach offters erinnert worden. 2. Sey bekand, daß von den Schwe-
den Pommern begert werde, auch, dem verlauth nach beraiz zur helfft
offerirt; solten sie nun, neben solchem grosen vorthel im mari Baltico, die
ostia Visurgis et Albis durch den erzstifft Bremen in handen bekommen,
wurden sie vieler circumstantien willen den catholischen in Teutschland
redoutabler, auch den Franzosen selbst mehr considerabel fallen konnen,
alß was zu dero behuff und auffnehmen a parte Franckreich wegen des
Elsaß in consideration gebracht worden. Viele exempla seyen vorhanden,
welcher gestalt der konig in Dennemarck sich bemuhet, im Westvalischen
craiß einige stiffter, alß Oßnabruck, Minden, Verden, wie auch Halberstatt
ahn sich zu pringen, deßgleichen auch mit Bremen beschehen. Darzu wurde
nun die cron Schweden durch favor der uncatholischen in Teutschland
leichter gelangen, und durch solche nachparschafft die furstlichen hauser
Braunschweig und Hessen, gleich sie vor diesem kein geld noch andere
mittel gespahrt, der im Westvalischen craiß gelegenen catholischen stifftern
desto mehrers näheren, und ihrer voreltern intention durchzutringen sich
befleißen, ohngehindert, was bey diesem friedensschluß möchte abgeredet
oder verglichen werden, und solten die vestigia billich alle catholische
schrecken. Solten auch die im Westvalischen craiß gelegene stiffter uber
dasienige, was außm Niedersachsischen, Rheinischen und Burgundischen
craißen durch die herzogen zu Braunschweig Lunenburg, landgraven zu
Hessen und staden von Holland wie nit weniger underschiedlich angren-
zenden graff- und herrschafften bißherzu geschehen, mit einer so mächtiger
in feudo perpetuirter nachparschafft noch mehrers constringirt werden,
wurde nicht nur den Westvalischen ritterschafft und underthanen grose
ungelegenheit und schad zugefugt, sondern auch die im Niedersachsischen
craiß gelegene stiffter Hildßheimb und Halberstatt in stetiger gefahr des
genzlichen verlusts, und endlich eine solche macht ratione situationis et
coniunctionis per directum et indirectum zu stabiliren sein, der mensch-
licher weiß nicht zu wiederstehen. Die schriftliche Zusammenfassung dieser
Gründe für Trauttmansdorff will man d’Avaux vertraulich mitteilen, mit
pitt, er mochte doch pro suo zelo interesse cathclicorum und diese Gottes
ehr und so vieler seelen hail betreffende sach allen andern considerationen
praeferiren und bey der cron Franckreich die consilia, seiner guten ver-
mogenheit nach, dahin richten helffen, daß den Schweden dergestalt keine
stiffter möchten uberlaßen werden. Erinnerung an die Fundation Bremens
und Verdens durch Karl d. Gr. D’Avaux: Wie er seines theylß die uble
consequenz auß solcher hinlaßung gar wol apprehendirte, also wolt er wün-
schen , daß dergleichen praetensiones von den Schweden nicht weren movirt
worden. Die von I. H. G. erwehnte rationes seyen sehr wichtig, er muste
bekennen, wan die Schweden darauff solten beharren (wie von solcher
praetension ihm gleichfalß wissend) daß es sehr praeiudicitlich sein werde.
Es sehen dergleichen einwilligung die Franzosen ungern, wie sie sich aber
vor diesem vernehmen laßen, kondten sich den Schweden hierin so nicht,
wie wegen Oßnabruck und Minden geschehen, opponiren, allermasen ihnen
außtrucklich bedeuttet hetten, falß auf diesen beyden stifftern beharret
werden solt, sie Franzosen sich de facto wiedersezen würden, weyln solch
begehren ihrer confoederation zuwieder. Nun es aber mit Bremen und
Verden eine andere beschaffenheit hett, sorgten sie desto mehrer, wolten
yedoch ihre officia, wie mit Verden alberait geschehen, und sie auf deßen
erhaltung mehr alß auf Brehmen machen thetten, gern dabey einwenden,
wo nit schon hierinnen die Kayserliche zuviel mochten nachgegeben
haben. W: Trauttmansdorff hat versichert, es solle ohne Vorwissen der
Katholiken hierin nichts geschehen, meint aber nicht undienlich zu sein,
wan die herrn Franzosische dergleichen auch erkennen wolten und den
catholischen darin mehrern beystand leisten. Warumb I. H. G. gleichfalß
pitten und sie versichern thetten, daß davon Schweden und Protestanten
keine fruhezeittige apertur geschehen solt. Im übrigen hat Trauttmansdorff
geäußert (so gleichwol amore pacis et religionis in hohem vertrawn erwehnt
haben wolten), wan die Kayserliche versichert, daß Franckreich sich der
catholischen iezt in puncto religionis und künfftig mit ernst annehmen
wolte, daß alßdan sie gegen dieselbe in puncto satisfactionis ratione Alsa-
tiae auch wol etwas mehrers, alß sie in instructione hetten, zu erklehren
vermeinten, in hoffnung solches Ihre Mayestätt in bonum religionis ratifi-
ciren würden. Volmar hat hinzugefügt, er glaube dann die Erzherzogin in
Innsbruck bewegen zu können, daß sie würde intuitu religionis wegen uber-
gebung des Elsaß consentiren. Conte d’Avaux: Religionis catholicae
conservationem liese er sich am hochsten angelegen sein, und wehre ihme
nunmehr guten theils bekandt, zu was gefehrlichen standt dieselbe in
Teutschlandt gerathen. Eß hette aber die konigin, der prince Condé , wie
auch andere mehr (quod sub summo secreto tamen dictum esse voluit)
welche sich sonsten der sachen woll anders annehmen mögten, davon den
rechten grundtlichen bericht nicht, wusten zwarn woll, daß die religion
etwas gelitten, apprehendirten aber nicht, daß es also ubel in Teutschlandt
damit beschaffen, er seines theilß underliese nit deßwegen guten bericht
und erinnerung zu thun. Indeme aber andere der religion zwarn woll zuge-
than , gleichwoll auff eine zeitliche ehr und interesse ihr absehen vom
morgen bis zum abendt zu continuo gerichtet, so wurde das werck nit glei-
cher gestalt incaminirt [...]. Er seines theilß kerne in verdachtt, alß wan er
ein sonderliches interesse und promotion dardurch suchte, daß er zu der
catholischen religion besserer erhaltung und versicherung offters redete.
[...] Darin geschähe ihm ungleich, dan in Teutschlandt hette er deßwegen
nit zu hoffen und [...] in Franckreich [...] außer des konigs gnade neque in
titulis aut reditibus etwas zu gewarten. Wan er seine sachen wie sein herr
collega anstellen wolte, könte er mit mehrerm fueg in solchen verdacht
kommen. [...] Wenn Frankreich durch den verglichenen punctum satis-
factionis quoad certum statum et titulum dem reich einverleibt, kann es mit
anderen catholischen ständen pro religione gern bey- und zuhalten; man
möge bey den Kayserlichen urgiren, daß sie mit der begerten und vom
Kayser erklerter satisfaction lenger nicht zuruckhielten [...]. W:
D’Avaux wird wissen, was Kurbayern deshalb dem Kaiser geraten; da
diese Haltung mit Kurköln abgestimmt ist, hat er gestern Trauttmansdorff
zugesprochen, der sich, wie erwähnt, geäußert hat. Spanisch-staatische
Verhandlungen. Als beim Abschied W ankündigt, er werde heute auch die
Franzosen insgesamt aufsuchen, bestärkt d’Avaux ihn, er möge nur starck
circa religionem reden, es wehre einem woll nötig.
W bei den Franzosen. Osnabrücker Pfarreien. Ausführlicher Bericht der
Franzosen über ihre Bemühungen bei den Schweden in dieser Sache.
Servien: Da Salvius die Zulassung eines katholischen Priesters zuge-
sichert hat, müssen die Franzosen einen punctum honoris darauß machen,
daß es dabei bleibt und Oxenstierna seinen Widerspruch aufgibt. Als
die Franzosen andeuten, daß Frankreich nach Gewährung der Satisfaktion
besser für die Katholiken eintreten könne, erinnert W an die Haltung von
Bayern und Köln; was vor und nacher in dieser materi wehre vorgefallen,
dasselb wurden sie woll erkennen, daß es zu keinem anderen intent
geschehen noch vorgebrachtt, alß daß man der sachen wichtigkeit allerseits
zu examiniren [...]. Er hat gestern Trauttmansdorff gedrängt, die ihm
möglichen Angebote nicht länger zurückzuhalten; dieser hat sich bereit
erklärt, bestreitet aber, wegen Breisach Vollmachten zu haben, und klagt,
daß die Franzosen wegen Neuenburg ihre Forderungen erweitert hätten.
Duc de Longueville und die andere beide herrn plenipotentiarii haben
Ihrer Churfürstlichen Durchlaucht in Bayern eifer und begierde zum frie-
den höchlich gerumbt, und daß sie deßwegen dieses zum guten auch einge-
nohmmen , und wie allezeit die cron Franckreich mit dem hauß Bayern in
guter verständtnus und freundtschafft gestanden, also wurde auch von
deroselben dero continuation, und des hochloblichen hauses aufnehmen und
aggrandirung gesucht, auch mit beiden herrn churfürsten vertrewliche cor-
respondentz gehalten werden. Ihre Satisfaktionsforderungen gehen
unverändert auf das Elsaß, den Breisgau und die Waldstädte, worunter
auch Neuenburg fällt; sie wolten aber amore pacis sich vernehmen lasen,
was sie meinten bey der cron zu erhalten und zu verandtworten, wan
nun des Kaysers resolution ihnnen angezeigt wurde, die sie doch
schon anderwehrts her wusten. W: Trauttmansdorff bezieht sich
wohl auf Schreiben aus Paris, wonach Frankreich mit dem zufrieden sein
wird, was in Ober- und Unterelsaß das hauß Ostereich [...] haereditarie
gehabt. Franzosen: Dieses konte also woll außgedeutet werden, eß
wurde aber der nuncius zu Paris , welcher de Alsatia determinate dergestalt
berichtet haben mögte, nit alles wissen, noch von den ministris so vollig
vernohmen haben, warauf alles bestunde. I. H. G.: Sie hofften, man
wurde a parte Franckreich nit in extremis in allen puncten beharren, son-
dern bey diesen handtlungen das absehen auf der catholischen religion
conservation mit richten. Wiederholung der gegenüber d’Avaux gemachten
Ausführungen über das Elsaß und die Stifter Bremen und Verden.
Plenipotentiarii Galliae andtworteten dasienig, was d’Avaux sowoll in
genere alß particulari wegen Minden und Osnabrug bereits angezeigt, und
soviel man vermercken konnen, haben sie die vorbrachte rationes tam
quoad statum ecclesiasticum quam politicum apprehendirt, und von dem
secretario legationis dabeystehent fleisig annotiren laßen. Und alß der
conte Sevient etliche mahl repetirt, man muste frieden machen und mitein-
ander einig sein, haben I. H. G. geandtwortet, daß wehre notig, und der
rechte wegh der christenheit zu helffen, eß muste aber dieser friedt mit cum
dispendio tanto et praeiudicio catholicorum geschlossen, und per archie-
piscopatum Bremensem et Verdensem eine solche bruck gemacht werden,
daruber die andere ertz- und stiffter mit konten in den volligen verlust
gezogen werden. Alß nun darauff ratione gravaminum meldung ge-
schehen , hatt der duc de Longueville der catholischen compositions media
alß friedtliche und von einem ruhigen geist herkommende gelobt, der
Servient aber dieses in particulari angezeigt, wie daß die acatholici ratione
iudiciorum in imperio sich zum hochsten beschwerten, und auff deren ende-
rung starck stehen wurden. W: Die Parität im Reichshofrat ist einem
katholischen Kaiser nicht zuzumuten, doch will der Kaiser einige qualifizierte
Personen Augsburger Konfession annehmen. Die Benennung zum Reichs-
kammergericht erfolgt durch die dazu berechtigten Fürsten; keiner wird
sich zur Benennung von Personen der anderen Konfession verpflichten
lassen. Eß bestunde nit das werck in praetensa paritate, sondern es wurde
ein anders darunter gesuchtt: Im Vierklösterstreit
Reichskammergerichtsurteile betr. Restitution des Klosters Christgarten durch Öttingen,
Frauenalb durch Baden-Durlach und Eberstein, Freigabe der Einkünfte des Klosters in
Hirschhorn und Schutz des Straßburger Margarethenklosters gegen Eingriffe der Stadt
in den Jahren 1593–1599. Vgl. M. Ritter II S. 161ff.
haben pares in religione
assessores das urtheil gesprochen, weyln es aber pro catholicis gefallen, da
hette es nit gelten mußen [...]. Eß gebe auch noch taglich die erfahrung,
daß kein catholischer reichsstandt etwas gegen einen uncatholischen etiam
in clarissima materia et iure feudali erhalten, daß nit auff das newe bestrit-
ten , und darauß causa communis et religionis von den uncatholischen wolte
gemacht werden. Die vorgeschlagene newe iudicia praeter cameram Spiren-
sem anzuordtnen, das wehre res altioris indaginis tam ratione sumptuum
quam locorum et personarum, und liese sich, wan es notig, davon beßer auf
einem reichstag alß alhier tractiren. Eß wehre hierunter auch etwas in prae-
iuditium catholicorum verborgen, dan indeme die nominationes assessorum
a certis principibus in circulis beschehen, so wurde den catholischen solches
under anderen sonderlich nachdencklich sein, wan es von andern intendir-
ter maßen damit seinen fortgangh haben solte, dan daselbsten wehren die
streitige ertz- und stiffter gelegen, und vor den uncatholischen solte man ex
parte catholicorum die actiones anstellen, oder leiden mußen. Servient:
Es seye mit dem iudicio aulico den stenden gantz beschwerlich, in Franck-
reich , da der konig absolutus, musse er das parlament in iustitzsachen ge-
werden laßen. Wan mans dergestalt in Teutschlandt machte, wurde ein
bessers vertrawen zu stifften sein und konte man ja woll für religions-
sachen pares numero in religione benennen [...] und in aliis dem rechten
seinen ordentlichen lauff laßen. Angesichts der Weitläufigkeit des Reiches
seien zur Entlastung von Speyer weitere Gerichte einzurichten. W:
Man solte frieden machen, und sich mit dergleichen sachen nit auffhalten,
noch darin a parte Franckreich verleiten laßen und praecipitiren, und
nachdemahlen sie selbsten gnugsamb tam de praeteritis quam de praesenti-
bus wurden erkennen konnen, daß bey all der protestirenden begehren
etwas zu der catholischen religion nachtheil verborgen, so muste man sich
desto besser vorsehen und behuetsamer gehen, und wehre ie besser auff
einem reichstag alß ietzo sich mit dergleichen zu occupiren. Teutschland
seye zwar groß, viele Fürstentümer sind jedoch von der Berufung nach
Speyer eximiert. Daß dort die sachen ihren gangh und lauff nit gehalten,
wehre von des uncatholischen administratoris zu Magdenburg movirten
streit
, dadurch die visitationes camerae und revisiones liggen plieben, viel
verursachet. Und alß diesem negst der discursus widderumb auf die
gravamina gefallen, hatt der Servient, mit begehren, daß solches in geheimb
verpleiben möchte, referirt, daß ihme der Salvius vor diesem gesagt, er
hette den uncatholischen gerathen, daß sie wegen des geistlichen vorbehalts,
alß wavon die catholische doch nicht weichen wurden, keine sonderbahre
streitigkeit moviren mogten. Dieses ob der Salvius mochte willen vergessen
haben, so wurde er doch ihnnen zu gelegenheit daran erinneren, und muste
bekennen, daß die rationes, welche wegen Bremen und Verden movirt, wan
selbige den Schweden uberlasen werden solten, von groser consideration,
möchte auch wunschen, daß die Schwedische von dieser praetension abzu-
pringen , warzu ihres ermessens kein dienlicher mittel, weiln die Schwedi-
sche bishero so starck und sonderlich auf dem ertzstifft Bremen bestanden,
alß das ihnnen die Kayserliche etwas anders offerirten. Da Bremen ohnehin
protestantisch besetzt ist, könne man vielleicht Schweden die Benennung
eines Inhabers statt des jetzigen Administrators zugestehen, nach dessen
Tod das Wahlrecht des Kapitels wieder aufleben würde. Dadurch wurden
die besorgende inconvenientien und consequentzen verhuetet, und wolten
sie Frantzosen das euserist thun; wan nur Caesarei rem integram ließen und
Suecis nit zuviel einraumbten, hofften sie alles auff gute wegh einzurichten.
Sonsten hielten auch davor, wan gantz Pomern und Wismar der cron
Schweden abgetretten wurde, daß sie alsdan der benenter stiffter sich
wurden begeben. [...]
Chigi bei W. Bericht Ws über das Gespräch mit Trauttmansdorff.
Chigi: Wünscht, daß man das consilium theologicum bey die handt be-
kommen mögte, die principia köntte er nicht verstehen. Waß Bremen und
Verden belangt, seye solches eine indignitet, woltte nimmer hoffen, daß
dergleichen der Kayser sich understehen soltte, die kirchen und zwarn per
modum feudorum et principatuum saecularium den haereticis zue über-
geben . Ws Bedenken haben ihme gar wohl gefallen, er hat sie nach Rom
geschickt und hofft auf Weisungen, waß er deßhalber mit den Kaiserlichen
gesandten werde reden sollen, zweiffelte auch nicht, das solches ahn den
Kayser selbst zue hindertreibung geschehen werd. Es were indignitas et im-
pietas , er woltte bey den Franzosen, und woh es sonsten gelegenheit gebe, in-
sonderheit wegen Verden sich noch ferner opponiren und das seinige thuen.
Die Franzosen hetten inen assecurirt, daß es mitt Oßnabrugk und Minden
kein gefahr hab, darauf er ihnen das stifft Verden zue gleichmeßigem end
recommendirt, und sie sich darzue erpotten, mitt vermelden, wans aber von
den Kayserlichen hingeben würd, kontten sie es den Schweden nicht neh-
men , und würden es die Kayserliche zu verandtwortten haben. Der herr
nuncius ließe in discursu zimbliche hoffnung zum frieden scheinen, nur sey
ihme suspect, das der duc de Longueville seine gemahl anhero kommen
ließe, auch der Servient im quartier wiederumb zue bawen und einen gan-
zen newen garten angefangen, dahero er sorg, daß mans ex parte Franck-
reich auf den außgang der instehender campania stellen thue. – [...]
Deputation der katholischen Stände bei Trauttmansdorff: Bedrückung der
Geistlichen in Jülich-Berg.
vor seinem Besuch bei den Franzosen. – W/Reck und d’Avaux bei den
Jesuiten. Gehrde und Wallenhorst. Bremen und Verden. W: Die Franzosen
hätten ihre Forderung auf das Elsaß mehrfach mit ihrer und der religion
conservation begründet, sie versicherten, daß sie anderst nicht intendirt, alß
das reich und deßen angehorige stende bey ihren iuribus und freyheiten
erhalten zu sehen, und hätten in das Bündnis mit Schweden eine Schutz-
klausel für die Religion aufgenommen. Da nun aber, der Schweden begeren
nach, beyde gemelte stiffter in feudum vergeben werden solten, wurde
natura bonorum ecclesiaticorum und der geistlichen furstenthumben totali-
ter mutirt und invertirt, den capitulis das ius electionis, und den catholi-
schen nit allein die hoffnung, wieder darzu zu gelangen, ganz benommen,
sondern auch ein sehr schwer verandwortliches praeiudiz und böse conse-
quenz darauß veruhrsacht, indeme die protestirende wegen anderer inha-
benden erz- und stiffter davon, daß diese alienatio a Caesare ex plenitudine
potestatis et catholicis statibus contradicentibus geschehen, ein schädliches
argumentum ziehen also wurden, daß um so eher ihnen die abgesehen von
der Religion in ihrer alten Verfassung belassenen Stifter bleiben könnten
und ein die Religion wechselnder Bischof die Regierung auf Lebenszeit vor-
behaltlich der Rechte des Stiftes weiterführen könne. Wamit der geistlicher
reservat wurde ganz vernichtet, und es umb die catholische religion in
Teutschland bald genzlich gethan sein, alßdan erst Franckreich viel zu
spaht erkennen, was ihnen dadurch fur unersezliche gefahr zugewachsen.
Zuedem hab es auch in Teutschland und anderstwo die erfahrenheit leider
mehr dan zueviel geben, wie die uncatholische sich mit dem, was ihnen vor
und nach gewilligt und eingeraumbt, nicht contentirt, sondern all mehr und
mehr begehren dörffen, biß sie es endtlich mit gewaldt durchgetrungen,
auch die von ihnen selbst zum praetext nehmende libertet des gewissens zu
constringiren. Quoad politicas rationes sey es 1. wieder der cron Franck-
reich respect und authoritet, daß gegen die mit den Schweden habende con-
foederation der catholischen religion solche stiffter dergestalt solten end-
zogen werden, und liese sich hierinnen nicht argumentiren, alß wan die
benente konigliche erben bald außsterben kondten, da es genug Beispiele
für jahrhundertelange Lehnsnachfolge gibt. Zudem laße sich die natura
feudi auff solche geistliche furstenthumben dergestalt nit wiedmen, noch
die temporalitas dominii, sive regalia imperii, ohne total eversion deßelben
status, von dem statu ecclesiastico nicht separiren, maßen in der Churtrye-
rischen sach offters erinnert worden. 2. Sey bekand, daß von den Schwe-
den Pommern begert werde, auch, dem verlauth nach beraiz zur helfft
offerirt; solten sie nun, neben solchem grosen vorthel im mari Baltico, die
ostia Visurgis et Albis durch den erzstifft Bremen in handen bekommen,
wurden sie vieler circumstantien willen den catholischen in Teutschland
redoutabler, auch den Franzosen selbst mehr considerabel fallen konnen,
alß was zu dero behuff und auffnehmen a parte Franckreich wegen des
Elsaß in consideration gebracht worden. Viele exempla seyen vorhanden,
welcher gestalt der konig in Dennemarck sich bemuhet, im Westvalischen
craiß einige stiffter, alß Oßnabruck, Minden, Verden, wie auch Halberstatt
ahn sich zu pringen, deßgleichen auch mit Bremen beschehen. Darzu wurde
nun die cron Schweden durch favor der uncatholischen in Teutschland
leichter gelangen, und durch solche nachparschafft die furstlichen hauser
Braunschweig und Hessen, gleich sie vor diesem kein geld noch andere
mittel gespahrt, der im Westvalischen craiß gelegenen catholischen stifftern
desto mehrers näheren, und ihrer voreltern intention durchzutringen sich
befleißen, ohngehindert, was bey diesem friedensschluß möchte abgeredet
oder verglichen werden, und solten die vestigia billich alle catholische
schrecken. Solten auch die im Westvalischen craiß gelegene stiffter uber
dasienige, was außm Niedersachsischen, Rheinischen und Burgundischen
craißen durch die herzogen zu Braunschweig Lunenburg, landgraven zu
Hessen und staden von Holland wie nit weniger underschiedlich angren-
zenden graff- und herrschafften bißherzu geschehen, mit einer so mächtiger
in feudo perpetuirter nachparschafft noch mehrers constringirt werden,
wurde nicht nur den Westvalischen ritterschafft und underthanen grose
ungelegenheit und schad zugefugt, sondern auch die im Niedersachsischen
craiß gelegene stiffter Hildßheimb und Halberstatt in stetiger gefahr des
genzlichen verlusts, und endlich eine solche macht ratione situationis et
coniunctionis per directum et indirectum zu stabiliren sein, der mensch-
licher weiß nicht zu wiederstehen. Die schriftliche Zusammenfassung dieser
Gründe für Trauttmansdorff will man d’Avaux vertraulich mitteilen, mit
pitt, er mochte doch pro suo zelo interesse cathclicorum und diese Gottes
ehr und so vieler seelen hail betreffende sach allen andern considerationen
praeferiren und bey der cron Franckreich die consilia, seiner guten ver-
mogenheit nach, dahin richten helffen, daß den Schweden dergestalt keine
stiffter möchten uberlaßen werden. Erinnerung an die Fundation Bremens
und Verdens durch Karl d. Gr. D’Avaux: Wie er seines theylß die uble
consequenz auß solcher hinlaßung gar wol apprehendirte, also wolt er wün-
schen , daß dergleichen praetensiones von den Schweden nicht weren movirt
worden. Die von I. H. G. erwehnte rationes seyen sehr wichtig, er muste
bekennen, wan die Schweden darauff solten beharren (wie von solcher
praetension ihm gleichfalß wissend) daß es sehr praeiudicitlich sein werde.
Es sehen dergleichen einwilligung die Franzosen ungern, wie sie sich aber
vor diesem vernehmen laßen, kondten sich den Schweden hierin so nicht,
wie wegen Oßnabruck und Minden geschehen, opponiren, allermasen ihnen
außtrucklich bedeuttet hetten, falß auf diesen beyden stifftern beharret
werden solt, sie Franzosen sich de facto wiedersezen würden, weyln solch
begehren ihrer confoederation zuwieder. Nun es aber mit Bremen und
Verden eine andere beschaffenheit hett, sorgten sie desto mehrer, wolten
yedoch ihre officia, wie mit Verden alberait geschehen, und sie auf deßen
erhaltung mehr alß auf Brehmen machen thetten, gern dabey einwenden,
wo nit schon hierinnen die Kayserliche zuviel mochten nachgegeben
haben. W: Trauttmansdorff hat versichert, es solle ohne Vorwissen der
Katholiken hierin nichts geschehen, meint aber nicht undienlich zu sein,
wan die herrn Franzosische dergleichen auch erkennen wolten und den
catholischen darin mehrern beystand leisten. Warumb I. H. G. gleichfalß
pitten und sie versichern thetten, daß davon Schweden und Protestanten
keine fruhezeittige apertur geschehen solt. Im übrigen hat Trauttmansdorff
geäußert (so gleichwol amore pacis et religionis in hohem vertrawn erwehnt
haben wolten), wan die Kayserliche versichert, daß Franckreich sich der
catholischen iezt in puncto religionis und künfftig mit ernst annehmen
wolte, daß alßdan sie gegen dieselbe in puncto satisfactionis ratione Alsa-
tiae auch wol etwas mehrers, alß sie in instructione hetten, zu erklehren
vermeinten, in hoffnung solches Ihre Mayestätt in bonum religionis ratifi-
ciren würden. Volmar hat hinzugefügt, er glaube dann die Erzherzogin in
Innsbruck bewegen zu können, daß sie würde intuitu religionis wegen uber-
gebung des Elsaß consentiren. Conte d’Avaux: Religionis catholicae
conservationem liese er sich am hochsten angelegen sein, und wehre ihme
nunmehr guten theils bekandt, zu was gefehrlichen standt dieselbe in
Teutschlandt gerathen. Eß hette aber die konigin, der prince Condé , wie
auch andere mehr (quod sub summo secreto tamen dictum esse voluit)
welche sich sonsten der sachen woll anders annehmen mögten, davon den
rechten grundtlichen bericht nicht, wusten zwarn woll, daß die religion
etwas gelitten, apprehendirten aber nicht, daß es also ubel in Teutschlandt
damit beschaffen, er seines theilß underliese nit deßwegen guten bericht
und erinnerung zu thun. Indeme aber andere der religion zwarn woll zuge-
than , gleichwoll auff eine zeitliche ehr und interesse ihr absehen vom
morgen bis zum abendt zu continuo gerichtet, so wurde das werck nit glei-
cher gestalt incaminirt [...]. Er seines theilß kerne in verdachtt, alß wan er
ein sonderliches interesse und promotion dardurch suchte, daß er zu der
catholischen religion besserer erhaltung und versicherung offters redete.
[...] Darin geschähe ihm ungleich, dan in Teutschlandt hette er deßwegen
nit zu hoffen und [...] in Franckreich [...] außer des konigs gnade neque in
titulis aut reditibus etwas zu gewarten. Wan er seine sachen wie sein herr
collega anstellen wolte, könte er mit mehrerm fueg in solchen verdacht
kommen. [...] Wenn Frankreich durch den verglichenen punctum satis-
factionis quoad certum statum et titulum dem reich einverleibt, kann es mit
anderen catholischen ständen pro religione gern bey- und zuhalten; man
möge bey den Kayserlichen urgiren, daß sie mit der begerten und vom
Kayser erklerter satisfaction lenger nicht zuruckhielten [...]. W:
D’Avaux wird wissen, was Kurbayern deshalb dem Kaiser geraten; da
diese Haltung mit Kurköln abgestimmt ist, hat er gestern Trauttmansdorff
zugesprochen, der sich, wie erwähnt, geäußert hat. Spanisch-staatische
Verhandlungen. Als beim Abschied W ankündigt, er werde heute auch die
Franzosen insgesamt aufsuchen, bestärkt d’Avaux ihn, er möge nur starck
circa religionem reden, es wehre einem woll nötig.
W bei den Franzosen. Osnabrücker Pfarreien. Ausführlicher Bericht der
Franzosen über ihre Bemühungen bei den Schweden in dieser Sache.
Servien: Da Salvius die Zulassung eines katholischen Priesters zuge-
sichert hat, müssen die Franzosen einen punctum honoris darauß machen,
daß es dabei bleibt und Oxenstierna seinen Widerspruch aufgibt. Als
die Franzosen andeuten, daß Frankreich nach Gewährung der Satisfaktion
besser für die Katholiken eintreten könne, erinnert W an die Haltung von
Bayern und Köln; was vor und nacher in dieser materi wehre vorgefallen,
dasselb wurden sie woll erkennen, daß es zu keinem anderen intent
geschehen noch vorgebrachtt, alß daß man der sachen wichtigkeit allerseits
zu examiniren [...]. Er hat gestern Trauttmansdorff gedrängt, die ihm
möglichen Angebote nicht länger zurückzuhalten; dieser hat sich bereit
erklärt, bestreitet aber, wegen Breisach Vollmachten zu haben, und klagt,
daß die Franzosen wegen Neuenburg ihre Forderungen erweitert hätten.
Duc de Longueville und die andere beide herrn plenipotentiarii haben
Ihrer Churfürstlichen Durchlaucht in Bayern eifer und begierde zum frie-
den höchlich gerumbt, und daß sie deßwegen dieses zum guten auch einge-
nohmmen , und wie allezeit die cron Franckreich mit dem hauß Bayern in
guter verständtnus und freundtschafft gestanden, also wurde auch von
deroselben dero continuation, und des hochloblichen hauses aufnehmen und
aggrandirung gesucht, auch mit beiden herrn churfürsten vertrewliche cor-
respondentz gehalten werden. Ihre Satisfaktionsforderungen gehen
unverändert auf das Elsaß, den Breisgau und die Waldstädte, worunter
auch Neuenburg fällt; sie wolten aber amore pacis sich vernehmen lasen,
was sie meinten bey der cron zu erhalten und zu verandtworten, wan
nun des Kaysers resolution ihnnen angezeigt wurde, die sie doch
schon anderwehrts her wusten. W: Trauttmansdorff bezieht sich
wohl auf Schreiben aus Paris, wonach Frankreich mit dem zufrieden sein
wird, was in Ober- und Unterelsaß das hauß Ostereich [...] haereditarie
gehabt. Franzosen: Dieses konte also woll außgedeutet werden, eß
wurde aber der nuncius zu Paris , welcher de Alsatia determinate dergestalt
berichtet haben mögte, nit alles wissen, noch von den ministris so vollig
vernohmen haben, warauf alles bestunde. I. H. G.: Sie hofften, man
wurde a parte Franckreich nit in extremis in allen puncten beharren, son-
dern bey diesen handtlungen das absehen auf der catholischen religion
conservation mit richten. Wiederholung der gegenüber d’Avaux gemachten
Ausführungen über das Elsaß und die Stifter Bremen und Verden.
Plenipotentiarii Galliae andtworteten dasienig, was d’Avaux sowoll in
genere alß particulari wegen Minden und Osnabrug bereits angezeigt, und
soviel man vermercken konnen, haben sie die vorbrachte rationes tam
quoad statum ecclesiasticum quam politicum apprehendirt, und von dem
secretario legationis dabeystehent fleisig annotiren laßen. Und alß der
conte Sevient etliche mahl repetirt, man muste frieden machen und mitein-
ander einig sein, haben I. H. G. geandtwortet, daß wehre notig, und der
rechte wegh der christenheit zu helffen, eß muste aber dieser friedt mit cum
dispendio tanto et praeiudicio catholicorum geschlossen, und per archie-
piscopatum Bremensem et Verdensem eine solche bruck gemacht werden,
daruber die andere ertz- und stiffter mit konten in den volligen verlust
gezogen werden. Alß nun darauff ratione gravaminum meldung ge-
schehen , hatt der duc de Longueville der catholischen compositions media
alß friedtliche und von einem ruhigen geist herkommende gelobt, der
Servient aber dieses in particulari angezeigt, wie daß die acatholici ratione
iudiciorum in imperio sich zum hochsten beschwerten, und auff deren ende-
rung starck stehen wurden. W: Die Parität im Reichshofrat ist einem
katholischen Kaiser nicht zuzumuten, doch will der Kaiser einige qualifizierte
Personen Augsburger Konfession annehmen. Die Benennung zum Reichs-
kammergericht erfolgt durch die dazu berechtigten Fürsten; keiner wird
sich zur Benennung von Personen der anderen Konfession verpflichten
lassen. Eß bestunde nit das werck in praetensa paritate, sondern es wurde
ein anders darunter gesuchtt: Im Vierklösterstreit
Reichskammergerichtsurteile betr. Restitution des Klosters Christgarten durch Öttingen,
Frauenalb durch Baden-Durlach und Eberstein, Freigabe der Einkünfte des Klosters in
Hirschhorn und Schutz des Straßburger Margarethenklosters gegen Eingriffe der Stadt
in den Jahren 1593–1599. Vgl. M. Ritter II S. 161ff.
assessores das urtheil gesprochen, weyln es aber pro catholicis gefallen, da
hette es nit gelten mußen [...]. Eß gebe auch noch taglich die erfahrung,
daß kein catholischer reichsstandt etwas gegen einen uncatholischen etiam
in clarissima materia et iure feudali erhalten, daß nit auff das newe bestrit-
ten , und darauß causa communis et religionis von den uncatholischen wolte
gemacht werden. Die vorgeschlagene newe iudicia praeter cameram Spiren-
sem anzuordtnen, das wehre res altioris indaginis tam ratione sumptuum
quam locorum et personarum, und liese sich, wan es notig, davon beßer auf
einem reichstag alß alhier tractiren. Eß wehre hierunter auch etwas in prae-
iuditium catholicorum verborgen, dan indeme die nominationes assessorum
a certis principibus in circulis beschehen, so wurde den catholischen solches
under anderen sonderlich nachdencklich sein, wan es von andern intendir-
ter maßen damit seinen fortgangh haben solte, dan daselbsten wehren die
streitige ertz- und stiffter gelegen, und vor den uncatholischen solte man ex
parte catholicorum die actiones anstellen, oder leiden mußen. Servient:
Es seye mit dem iudicio aulico den stenden gantz beschwerlich, in Franck-
reich , da der konig absolutus, musse er das parlament in iustitzsachen ge-
werden laßen. Wan mans dergestalt in Teutschlandt machte, wurde ein
bessers vertrawen zu stifften sein und konte man ja woll für religions-
sachen pares numero in religione benennen [...] und in aliis dem rechten
seinen ordentlichen lauff laßen. Angesichts der Weitläufigkeit des Reiches
seien zur Entlastung von Speyer weitere Gerichte einzurichten. W:
Man solte frieden machen, und sich mit dergleichen sachen nit auffhalten,
noch darin a parte Franckreich verleiten laßen und praecipitiren, und
nachdemahlen sie selbsten gnugsamb tam de praeteritis quam de praesenti-
bus wurden erkennen konnen, daß bey all der protestirenden begehren
etwas zu der catholischen religion nachtheil verborgen, so muste man sich
desto besser vorsehen und behuetsamer gehen, und wehre ie besser auff
einem reichstag alß ietzo sich mit dergleichen zu occupiren. Teutschland
seye zwar groß, viele Fürstentümer sind jedoch von der Berufung nach
Speyer eximiert. Daß dort die sachen ihren gangh und lauff nit gehalten,
wehre von des uncatholischen administratoris zu Magdenburg movirten
streit
verursachet. Und alß diesem negst der discursus widderumb auf die
gravamina gefallen, hatt der Servient, mit begehren, daß solches in geheimb
verpleiben möchte, referirt, daß ihme der Salvius vor diesem gesagt, er
hette den uncatholischen gerathen, daß sie wegen des geistlichen vorbehalts,
alß wavon die catholische doch nicht weichen wurden, keine sonderbahre
streitigkeit moviren mogten. Dieses ob der Salvius mochte willen vergessen
haben, so wurde er doch ihnnen zu gelegenheit daran erinneren, und muste
bekennen, daß die rationes, welche wegen Bremen und Verden movirt, wan
selbige den Schweden uberlasen werden solten, von groser consideration,
möchte auch wunschen, daß die Schwedische von dieser praetension abzu-
pringen , warzu ihres ermessens kein dienlicher mittel, weiln die Schwedi-
sche bishero so starck und sonderlich auf dem ertzstifft Bremen bestanden,
alß das ihnnen die Kayserliche etwas anders offerirten. Da Bremen ohnehin
protestantisch besetzt ist, könne man vielleicht Schweden die Benennung
eines Inhabers statt des jetzigen Administrators zugestehen, nach dessen
Tod das Wahlrecht des Kapitels wieder aufleben würde. Dadurch wurden
die besorgende inconvenientien und consequentzen verhuetet, und wolten
sie Frantzosen das euserist thun; wan nur Caesarei rem integram ließen und
Suecis nit zuviel einraumbten, hofften sie alles auff gute wegh einzurichten.
Sonsten hielten auch davor, wan gantz Pomern und Wismar der cron
Schweden abgetretten wurde, daß sie alsdan der benenter stiffter sich
wurden begeben. [...]
Chigi bei W. Bericht Ws über das Gespräch mit Trauttmansdorff.
Chigi: Wünscht, daß man das consilium theologicum bey die handt be-
kommen mögte, die principia köntte er nicht verstehen. Waß Bremen und
Verden belangt, seye solches eine indignitet, woltte nimmer hoffen, daß
dergleichen der Kayser sich understehen soltte, die kirchen und zwarn per
modum feudorum et principatuum saecularium den haereticis zue über-
geben . Ws Bedenken haben ihme gar wohl gefallen, er hat sie nach Rom
geschickt und hofft auf Weisungen, waß er deßhalber mit den Kaiserlichen
gesandten werde reden sollen, zweiffelte auch nicht, das solches ahn den
Kayser selbst zue hindertreibung geschehen werd. Es were indignitas et im-
pietas , er woltte bey den Franzosen, und woh es sonsten gelegenheit gebe, in-
sonderheit wegen Verden sich noch ferner opponiren und das seinige thuen.
Die Franzosen hetten inen assecurirt, daß es mitt Oßnabrugk und Minden
kein gefahr hab, darauf er ihnen das stifft Verden zue gleichmeßigem end
recommendirt, und sie sich darzue erpotten, mitt vermelden, wans aber von
den Kayserlichen hingeben würd, kontten sie es den Schweden nicht neh-
men , und würden es die Kayserliche zu verandtwortten haben. Der herr
nuncius ließe in discursu zimbliche hoffnung zum frieden scheinen, nur sey
ihme suspect, das der duc de Longueville seine gemahl anhero kommen
ließe, auch der Servient im quartier wiederumb zue bawen und einen gan-
zen newen garten angefangen, dahero er sorg, daß mans ex parte Franck-
reich auf den außgang der instehender campania stellen thue. – [...]
Deputation der katholischen Stände bei Trauttmansdorff: Bedrückung der
Geistlichen in Jülich-Berg.