Acta Pacis Westphalicae III C 3,1 : Diarium Wartenberg, 1. Teil: 1644-1646 / Joachim Foerster
1644 XII 17
1644 XII 17
Samstag W mit Reck / Buschmann bei Nassau / Lam-
berg / Volmar / Krane
Vgl. APW [ III C 2,1 S. 238f ] .
. [...]
. Proposition Kranes wegen Stralsund; die
Schweden berufen sich darauf, daß in den ksl. Generalgeleitsbriefen
Zu den 1643 IV 3 übergebenen ksl. Generalgeleitsbriefen vgl. APW [ II C 1 S. XIXff ] .
status et adharentes per Germaniam stehe, was Mediatstände einschließe.
Die Ksl. meinen, daß diß der Schweden suchen ganz ungereimbt, und wan
demselben also deferirt werden solt, nichts anderst alß eine lauttere con-
fusion und chaos, indeme es nit nur ein reichstag sondern eine versamblung
aller sowol underthanen alß stend sein wurde, darauß erfolgte. Unnd ver-
meinten derowegen das beste zu sein, in des terminis des preliminarver-
gleichs , welcher der reichsstende allein meldung thut, simpliciter zu verplei-
ben ; gestalt dan auch die Schweden auff bemelten general salvum conduc-
tum sich mit grund nit lainen kondten, zumalen dadurch nichts newes ein-
gewilligt oder verglichen, sondern nur executio oder vollnziehen besagten
praeliminarvergleichs seye, und dahero auch nach demselben müste ver-
standen werden. W stimmt nach Beratung mit den Kölner Räten zu,
daß den Schweden in diesem ihrem newerlichen petito keineswegs zu defe-
riren , sondern man sich ahm praeliminarvergleich stricte zue halten, und
thue darwieder der von den Schweden allegirter generalgelaidtsbrieff
nichts irren, zumalen die wortter ’status per Germaniam‘ pro usu et con-
suetudine proferentis zu verstehen. Nun wisse man aber, daß Ihre Kayser-
liche Majestät, wan sie der stende meldung haben, keine andere alß reichs-
stende damit zu bedeutten pflegen, und solches in diesem gegenwertigem
fall soviel mehrers zu schließen, weilen keineswegs zu vermutthen, daß Ihre
Kayserliche Majestät den chur-, fursten und stenden wieder dero angehörige
stätt und underthanen praeiudiciren wollen. So sey es auch im reich anderst
nit herkommen, alß daß bey allen versamblungen, sie haben nahmen, wie
sie wollen, die mittelbare stend und underthanen durch die reichsstende
vertretten werden. Hiernegst seind nun uber diesen punct allerhand
discurs und gespräch vorgefallen, und dabey endlich guttbefunden, den
nuncium und Venedischen gesandten wol zu informiren, damit durch die
Franzosen auf anhalten der Schweden dieselbige nicht eingenommen und
zum beyfall bewegt werden. Nach Mitteilung der Ksl. aus Osnabrück
wollen die Schweden die früher über Sachsen und Mecklenburg geführten
Verhandlungen
wiederaufnehmen, worüber per discursum dahin geschlos-
sen , daß man sich der schrifftlichen edirung halber, wan man sonsten
dadurch zur handlung gelangen konte, endlich nit hoch zue difficulti-
ren . Bericht Kranes als ehemaligen ksl. Kommissars in Trier über die
Ursachen der Gefangennahme des Kurfürsten, worauf allerhand rationes,
warumb ieziger zeit zu der relaxation zu verstehen nit dienlich, sondern
vielmehr zu großerer gefehrlichkeit ausschlagen wurde, ins mittl kommen.
berg / Volmar / Krane
Vgl. APW [ III C 2,1 S. 238f ] .
Schweden berufen sich darauf, daß in den ksl. Generalgeleitsbriefen
Zu den 1643 IV 3 übergebenen ksl. Generalgeleitsbriefen vgl. APW [ II C 1 S. XIXff ] .
status et adharentes per Germaniam stehe, was Mediatstände einschließe.
Die Ksl. meinen, daß diß der Schweden suchen ganz ungereimbt, und wan
demselben also deferirt werden solt, nichts anderst alß eine lauttere con-
fusion und chaos, indeme es nit nur ein reichstag sondern eine versamblung
aller sowol underthanen alß stend sein wurde, darauß erfolgte. Unnd ver-
meinten derowegen das beste zu sein, in des terminis des preliminarver-
gleichs , welcher der reichsstende allein meldung thut, simpliciter zu verplei-
ben ; gestalt dan auch die Schweden auff bemelten general salvum conduc-
tum sich mit grund nit lainen kondten, zumalen dadurch nichts newes ein-
gewilligt oder verglichen, sondern nur executio oder vollnziehen besagten
praeliminarvergleichs seye, und dahero auch nach demselben müste ver-
standen werden. W stimmt nach Beratung mit den Kölner Räten zu,
daß den Schweden in diesem ihrem newerlichen petito keineswegs zu defe-
riren , sondern man sich ahm praeliminarvergleich stricte zue halten, und
thue darwieder der von den Schweden allegirter generalgelaidtsbrieff
nichts irren, zumalen die wortter ’status per Germaniam‘ pro usu et con-
suetudine proferentis zu verstehen. Nun wisse man aber, daß Ihre Kayser-
liche Majestät, wan sie der stende meldung haben, keine andere alß reichs-
stende damit zu bedeutten pflegen, und solches in diesem gegenwertigem
fall soviel mehrers zu schließen, weilen keineswegs zu vermutthen, daß Ihre
Kayserliche Majestät den chur-, fursten und stenden wieder dero angehörige
stätt und underthanen praeiudiciren wollen. So sey es auch im reich anderst
nit herkommen, alß daß bey allen versamblungen, sie haben nahmen, wie
sie wollen, die mittelbare stend und underthanen durch die reichsstende
vertretten werden. Hiernegst seind nun uber diesen punct allerhand
discurs und gespräch vorgefallen, und dabey endlich guttbefunden, den
nuncium und Venedischen gesandten wol zu informiren, damit durch die
Franzosen auf anhalten der Schweden dieselbige nicht eingenommen und
zum beyfall bewegt werden. Nach Mitteilung der Ksl. aus Osnabrück
wollen die Schweden die früher über Sachsen und Mecklenburg geführten
Verhandlungen
sen , daß man sich der schrifftlichen edirung halber, wan man sonsten
dadurch zur handlung gelangen konte, endlich nit hoch zue difficulti-
ren . Bericht Kranes als ehemaligen ksl. Kommissars in Trier über die
Ursachen der Gefangennahme des Kurfürsten, worauf allerhand rationes,
warumb ieziger zeit zu der relaxation zu verstehen nit dienlich, sondern
vielmehr zu großerer gefehrlichkeit ausschlagen wurde, ins mittl kommen.