Acta Pacis Westphalicae III C 3,2 : Diarium Wartenberg, 2. Teil: 1647 - 1648 / Joachim Foerster
1647 VI 30
1647 VI 30
Sonntag W mit Kölner und Mindener Deputierten bei
Volmar . Kurkölnische Interessen beim Friedensinstrument: Bretzenheim
Bretzenheim a. d. Nahe, Reichsherrschaft der Grafen von Daun-Falkenstein unter kur-
kölnischer Lehnhoheit, mit kurkölnischer Zustimmung 1642 an Velen verkauft, während
als Allodialerben der 1628 erloschenen Linie des Hauses Daun-Falkenstein der schwe-
dische Generalmajor Lewenhaupt und seine Geschwister Ansprüche erhoben.
,
Hachenburg, Hildesheim, Wildeshausen. In Wildeshausen Sicherung des
Religionsstandes und Niederschlagung des Prozesses am Reichskammer-
gericht , Vorbehalt der vom Amt Cloppenburg zu Wildeshausen hinzuge-
fügten Orte, Sicherung gegen eine Befestigung Wildeshausens. In Hildes-
heim Erhaltung des simultaneum exercitium catholicae religionis und der
Klöster bei Aufhebung der zeitlichen Begrenzung des Religionsrezesses. In
Hachenburg Restitution nur an die Gräfin-Witwe. Beseitigung der unkla-
ren Formulierung wegen Bretzenheim. Volmar: Wegen Bretzenheim
wollen die Schweden für Lewenhaupt nur die künftige rechtliche Entschei-
dung vorbehalten. Wegen Hachenburg verwendet sich auch Darmstadt für
die Gräfin-Witwe, und müßte man sehen, wie das werck dahin zu richten.
Wegen Hildesheim will Braunschweig, wenn die zeitliche Begrenzung auf-
gehoben und Religionsfreiheit nach dem Stand von 1624 gesichert wird,
den Vertrag nicht umstoßen. Es soll deshalb die von Buschmann einge-
reichte Formulierung verwandt werden, mit der sich wohl auch Schweden
zufriedengibt, wenn Braunschweig keine Einwände erhebt. Die Erinnerun-
gen wegen Wildeshausen will er durchzusetzen suchen, nur wegen der
Fortifikation bleibt man besser bei der für den nächsten Reichstag vorge-
sehenen allgemeinen Regelung, da Schweden jetzt eher Sondervorteile er-
zwingen könnte. W: Er woltte doch die Hildesheimische sachen, daran
der religion so viell glegen, sich nebenst den anderen punctis recommendirt
sein laßen, und hetten sie ihme demnegst ihrer von Gott anvertrawter stiff-
ter högster anglegenheiten nach zu ersuchen, daß doch auff des stiffts Min-
den und Oßnabruck salvirung mitt bedacht sein woltte. Die Schwedische,
Franzosische und alle reichsstende erkendten einmahln, daß dem churfür-
sten von Brandenburg wegen der Pommerschen landen ohne des stiffts
Minden uberlaßung eine gnugsame satisfaction bekommen. Der stifft Min-
den hette jahrliches etwa ein 20 000 reichsthaler einem zeittlichen bischoff
renten können, die 4 Schaumburgische embtter aber brächten zwischen die
40 und 50 000 reichsthaler jahrlichs ein. Nun hetten sie sich mitt ihren
thumbcapitularn underrehdet und wüste er Vollmari gar woll, daß ein
bischoff sich in dergleichen sachen so leicht nicht, alß etwa ein ander herr,
und ohne sein dhombcapitul resolviren köntte, dahero sie auch zeittlicher
nicht dießen vorschlag, welchen sie itzo wollmeintlich thetten, vorbringen
können: Übergabe der vier Schaumburger Ämter an Brandenburg als
Lehen des Stiftes Minden. Die auf testamentarischer Verfügung beruhenden
Ansprüche des Grafen Philipp von der Lippe sind unbegründet, da er vom
Stift noch nicht belehnt ist; zum Unterhalt bleiben ihm neben seiner lippi-
schen Apanage drei Schaumburger Ämter , auf die das Stift als mit
Hessen strittig verzichten kann. Über diese kann Hessen-Kassel neben einer
zusätzlichen Entschädigung von 200 000 Reichstalern das directum domi-
nium und bis zur Zahlung der Summe die Mindener Ämter Rahden und
Reineberg als Pfand erhalten. Und nachdemaln sowoll der religion alß dem
statui publico daran nit wenig glegen, den stifft Minden zu erhaltten, so
würde er Vollmari hierin auch verhoffentlich sich gern emploiren und ge-
brauchen laßen; dem graffen von Trautmanstorff hetten sie dießes alles
auch umbstendtlich vorbracht, deme es dan nit übell eingangen, mitt dem
vermelden, man soltte mitt ihme hierauß auch rheden. Herr Vollmari:
Er woltte viell, ia gar ein finger auß der hand darumb geben, daß er von
dießem vorschlag zeittlicher apertur zue Oßnabruck gehabtt, dan itzo es
woll schwerer alß sonsten fallen würde. Woltte den sachen weiters nach-
dencken , und waß er dabey thuen köndte, gern praestiren, besorgtte sonsten
woll, weiln Brandenburg, Hessen Cassell und graff Philip von der Lippe
alle mitteinander Calvinisch und mitt den heyrahten also alliirt, sie würden
gewalttig zusammenhaltten und einer dem andern nichts zuwieder thuen
wollen. I. H. G.: Es were ihme bekand, wie die Brandenburgische und
der Salvius hinder den Oxenstirn die Französische und sie Kayserliche ge-
sandten das werck mitt dem stifft Minden so arglistigerweiße angespönnen
und zue ihrem vorthell erhaltten. Man müßte, wan man ye anderst nit
kondte, dießer Calvinischen alliance das gantze corpus acatholicorum
opponiren und sie dabey interessirt machen, indeme bey alsolcher salvirung
des stiffts Minden beßer ihnen acatholicis ein alternativa darauff möchte
zuzulaßen sein, alß daß der stifft gantz saecularisirt würde, wabey gleich-
falß dahin sorglich zu gedencken, weiln der stifft Minden notorie den
catholischen iuxta terminum anni 1624 allein verbleiben soltte, und man
auch alßo guette fundamenta in causa episcopatus Mindensis hette, daß
permittendo alternativam auff Minden der stifft Oßnabruck davon möchte
befreyet werden, dan jedermenniglich gnugsamb erkennete, daß wegen der
personal praetendirten coadiutorien das hauß Braunschweig und Lunne-
burg keine alsolche perpetuirte alternativa bey dem stifft Oßnabruck
contra ipsam regulam anni 1624 nachzugeben. Herr Vollmari: Es were
zu wünschen, daß mans dergestaldt köntte richten, und hetten die Braun-
schweigische woll kein recht, wamitt sie ihre praetension erhaltten, sie
hetten sich aber nach dem Ulmischen armistitio alßo hochmutig, trötzig
und intractabel nebenst anderen bezaigt, daß man mit ihnnen nit auß- noch
fortkommen können. Und wie man a parte Churbayeren in sie Kayserliche
gedrungen, quovis modo den frieden zu schließen, alßo hetten sie Braun-
schweigische und Lunneburgische ihnen Kayserlichen continuirlich vorge-
haltten , daß sie es mitt dem stifft Oßnabruck alßo haben woltten und daß
sie sonst ihre noch habende 5 oder 6 000 man anderst gebrauchen und sich
noch in weitere kriegsverfaßung stellen müßten. Waß hetten sie die Kayser-
liche nun, indeme Ihre Kayserliche Maiestet verlaßen worden und keine
hülff gesehen, zue rettung des noch übrigen bey so gestaldten sachen
anderst thuen können. Er hette seinestheilß die böße nachrehd und unwillen
von andern gnugsamb apprehendirt und derentwegen bey der handlung
nichts eingangen, davon er nit außtruckliche schrifftliche instruction und
befelch. I. H. G.: Sie wüßten woll, das die Braunschweig Lünneburgi-
sche sehr importun und hochmütig gewesen. Man hette gleichwohl das
werck ad aliqualem rationem zu bringen, und were noch beßer, ihnnen ex-
pectans auff Lübeck zu geben und 2 successiones auff Oßnabruck, alß
ihnen illam perpetuam alternativam nachzugeben. Herr Vollmari: Er
woltte den sachen mitt fleiß nachdencken und getrewlich die occasion be-
obachten , wie das werck sowoll bey den Schwedischen alß anderer ortten
vorzubringen. [...] Will W den braunschweigischen Entwurf einer Kapitu-
lation für Osnabrück übergeben. W: Bedenken gegen die Annahme; sie
soll dem Osnabrücker Domdechanten zugestellt werden. Volmar: Hat
das Gesuch der Stadt Osnabrück um Reichsstandschaft abgelehnt. Als Sal-
vius zu verstehen gab, Bayern könne seine Armee wohl noch gegen den
Kaiser einsetzen, weshalb dieser sich besser mit Schweden vergleiche, hat er
ihm geantwortet, eher werde Bayern, wenn Schweden ihm wegen der Kur
und der Session im Fürstenrat entgegenwirke, wieder zum Kaiser treten.
Oxenstierna scheint im Augenblick mehr zum Abschluß geneigt als Salvius.
– Konferenz der katholischen Stände .
Volmar . Kurkölnische Interessen beim Friedensinstrument: Bretzenheim
Bretzenheim a. d. Nahe, Reichsherrschaft der Grafen von Daun-Falkenstein unter kur-
kölnischer Lehnhoheit, mit kurkölnischer Zustimmung 1642 an Velen verkauft, während
als Allodialerben der 1628 erloschenen Linie des Hauses Daun-Falkenstein der schwe-
dische Generalmajor Lewenhaupt und seine Geschwister Ansprüche erhoben.
Hachenburg, Hildesheim, Wildeshausen. In Wildeshausen Sicherung des
Religionsstandes und Niederschlagung des Prozesses am Reichskammer-
gericht , Vorbehalt der vom Amt Cloppenburg zu Wildeshausen hinzuge-
fügten Orte, Sicherung gegen eine Befestigung Wildeshausens. In Hildes-
heim Erhaltung des simultaneum exercitium catholicae religionis und der
Klöster bei Aufhebung der zeitlichen Begrenzung des Religionsrezesses. In
Hachenburg Restitution nur an die Gräfin-Witwe. Beseitigung der unkla-
ren Formulierung wegen Bretzenheim. Volmar: Wegen Bretzenheim
wollen die Schweden für Lewenhaupt nur die künftige rechtliche Entschei-
dung vorbehalten. Wegen Hachenburg verwendet sich auch Darmstadt für
die Gräfin-Witwe, und müßte man sehen, wie das werck dahin zu richten.
Wegen Hildesheim will Braunschweig, wenn die zeitliche Begrenzung auf-
gehoben und Religionsfreiheit nach dem Stand von 1624 gesichert wird,
den Vertrag nicht umstoßen. Es soll deshalb die von Buschmann einge-
reichte Formulierung verwandt werden, mit der sich wohl auch Schweden
zufriedengibt, wenn Braunschweig keine Einwände erhebt. Die Erinnerun-
gen wegen Wildeshausen will er durchzusetzen suchen, nur wegen der
Fortifikation bleibt man besser bei der für den nächsten Reichstag vorge-
sehenen allgemeinen Regelung, da Schweden jetzt eher Sondervorteile er-
zwingen könnte. W: Er woltte doch die Hildesheimische sachen, daran
der religion so viell glegen, sich nebenst den anderen punctis recommendirt
sein laßen, und hetten sie ihme demnegst ihrer von Gott anvertrawter stiff-
ter högster anglegenheiten nach zu ersuchen, daß doch auff des stiffts Min-
den und Oßnabruck salvirung mitt bedacht sein woltte. Die Schwedische,
Franzosische und alle reichsstende erkendten einmahln, daß dem churfür-
sten von Brandenburg wegen der Pommerschen landen ohne des stiffts
Minden uberlaßung eine gnugsame satisfaction bekommen. Der stifft Min-
den hette jahrliches etwa ein 20 000 reichsthaler einem zeittlichen bischoff
renten können, die 4 Schaumburgische embtter aber brächten zwischen die
40 und 50 000 reichsthaler jahrlichs ein. Nun hetten sie sich mitt ihren
thumbcapitularn underrehdet und wüste er Vollmari gar woll, daß ein
bischoff sich in dergleichen sachen so leicht nicht, alß etwa ein ander herr,
und ohne sein dhombcapitul resolviren köntte, dahero sie auch zeittlicher
nicht dießen vorschlag, welchen sie itzo wollmeintlich thetten, vorbringen
können: Übergabe der vier Schaumburger Ämter an Brandenburg als
Lehen des Stiftes Minden. Die auf testamentarischer Verfügung beruhenden
Ansprüche des Grafen Philipp von der Lippe sind unbegründet, da er vom
Stift noch nicht belehnt ist; zum Unterhalt bleiben ihm neben seiner lippi-
schen Apanage drei Schaumburger Ämter , auf die das Stift als mit
Hessen strittig verzichten kann. Über diese kann Hessen-Kassel neben einer
zusätzlichen Entschädigung von 200 000 Reichstalern das directum domi-
nium und bis zur Zahlung der Summe die Mindener Ämter Rahden und
Reineberg als Pfand erhalten. Und nachdemaln sowoll der religion alß dem
statui publico daran nit wenig glegen, den stifft Minden zu erhaltten, so
würde er Vollmari hierin auch verhoffentlich sich gern emploiren und ge-
brauchen laßen; dem graffen von Trautmanstorff hetten sie dießes alles
auch umbstendtlich vorbracht, deme es dan nit übell eingangen, mitt dem
vermelden, man soltte mitt ihme hierauß auch rheden. Herr Vollmari:
Er woltte viell, ia gar ein finger auß der hand darumb geben, daß er von
dießem vorschlag zeittlicher apertur zue Oßnabruck gehabtt, dan itzo es
woll schwerer alß sonsten fallen würde. Woltte den sachen weiters nach-
dencken , und waß er dabey thuen köndte, gern praestiren, besorgtte sonsten
woll, weiln Brandenburg, Hessen Cassell und graff Philip von der Lippe
alle mitteinander Calvinisch und mitt den heyrahten also alliirt, sie würden
gewalttig zusammenhaltten und einer dem andern nichts zuwieder thuen
wollen. I. H. G.: Es were ihme bekand, wie die Brandenburgische und
der Salvius hinder den Oxenstirn die Französische und sie Kayserliche ge-
sandten das werck mitt dem stifft Minden so arglistigerweiße angespönnen
und zue ihrem vorthell erhaltten. Man müßte, wan man ye anderst nit
kondte, dießer Calvinischen alliance das gantze corpus acatholicorum
opponiren und sie dabey interessirt machen, indeme bey alsolcher salvirung
des stiffts Minden beßer ihnen acatholicis ein alternativa darauff möchte
zuzulaßen sein, alß daß der stifft gantz saecularisirt würde, wabey gleich-
falß dahin sorglich zu gedencken, weiln der stifft Minden notorie den
catholischen iuxta terminum anni 1624 allein verbleiben soltte, und man
auch alßo guette fundamenta in causa episcopatus Mindensis hette, daß
permittendo alternativam auff Minden der stifft Oßnabruck davon möchte
befreyet werden, dan jedermenniglich gnugsamb erkennete, daß wegen der
personal praetendirten coadiutorien das hauß Braunschweig und Lunne-
burg keine alsolche perpetuirte alternativa bey dem stifft Oßnabruck
contra ipsam regulam anni 1624 nachzugeben. Herr Vollmari: Es were
zu wünschen, daß mans dergestaldt köntte richten, und hetten die Braun-
schweigische woll kein recht, wamitt sie ihre praetension erhaltten, sie
hetten sich aber nach dem Ulmischen armistitio alßo hochmutig, trötzig
und intractabel nebenst anderen bezaigt, daß man mit ihnnen nit auß- noch
fortkommen können. Und wie man a parte Churbayeren in sie Kayserliche
gedrungen, quovis modo den frieden zu schließen, alßo hetten sie Braun-
schweigische und Lunneburgische ihnen Kayserlichen continuirlich vorge-
haltten , daß sie es mitt dem stifft Oßnabruck alßo haben woltten und daß
sie sonst ihre noch habende 5 oder 6 000 man anderst gebrauchen und sich
noch in weitere kriegsverfaßung stellen müßten. Waß hetten sie die Kayser-
liche nun, indeme Ihre Kayserliche Maiestet verlaßen worden und keine
hülff gesehen, zue rettung des noch übrigen bey so gestaldten sachen
anderst thuen können. Er hette seinestheilß die böße nachrehd und unwillen
von andern gnugsamb apprehendirt und derentwegen bey der handlung
nichts eingangen, davon er nit außtruckliche schrifftliche instruction und
befelch. I. H. G.: Sie wüßten woll, das die Braunschweig Lünneburgi-
sche sehr importun und hochmütig gewesen. Man hette gleichwohl das
werck ad aliqualem rationem zu bringen, und were noch beßer, ihnnen ex-
pectans auff Lübeck zu geben und 2 successiones auff Oßnabruck, alß
ihnen illam perpetuam alternativam nachzugeben. Herr Vollmari: Er
woltte den sachen mitt fleiß nachdencken und getrewlich die occasion be-
obachten , wie das werck sowoll bey den Schwedischen alß anderer ortten
vorzubringen. [...] Will W den braunschweigischen Entwurf einer Kapitu-
lation für Osnabrück übergeben. W: Bedenken gegen die Annahme; sie
soll dem Osnabrücker Domdechanten zugestellt werden. Volmar: Hat
das Gesuch der Stadt Osnabrück um Reichsstandschaft abgelehnt. Als Sal-
vius zu verstehen gab, Bayern könne seine Armee wohl noch gegen den
Kaiser einsetzen, weshalb dieser sich besser mit Schweden vergleiche, hat er
ihm geantwortet, eher werde Bayern, wenn Schweden ihm wegen der Kur
und der Session im Fürstenrat entgegenwirke, wieder zum Kaiser treten.
Oxenstierna scheint im Augenblick mehr zum Abschluß geneigt als Salvius.
– Konferenz der katholischen Stände .