Acta Pacis Westphalicae III B 1,2 : Die Friedensverträge mit Frankreich und Schweden, 2. Teil: Materialien zur Rezeption / Guido Braun, Antje Oschmann und Konrad Repgen
I Zeitgenössische lateinische und deutsche Drucke des IPO und des IPM : Stück a

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Stück a

Nothwendige Anerinner⸗ vnd Verwarnung ůber Die in Deutscher Sprach zu offenen Truck gebrachte Friedenschlůsse. [1649] SBPK Berlin in Jagiellonenbibliothek Krakau : Historische Flugschriften 1648 Nr. 25. Es

Schmuckinitiale E.
seynd die mit beyden frembden Cronen verglichene Friedenschlůsse / wie zu verschiedenden mahlen vorhin / also noch vnlaͤngst / in Deutscher Sprache ůbergesetzt / vnd zwar unter andern auch zu Maintz in offenen Truck gelangt / die / so viel man vernimbt / vielfaͤltig / besonders von der Lateinischen Sprach vnerfahrnen / erkaufft / gebraucht vnd angezogen werden.
Nun moͤchte zwar nicht vndienlich seyn / daß gedachte beyde Friedenschluͤsse in vnser Deutschen Sprache vnverlaͤngt / vnd zwar in solcher gestalt ůberbracht und verdolmetschet wůrden / daß sie denen Lateinischen Exemplarien an Worten vnd Verstand gleich / vnd der hohen Contrahierenden Theile intention gemeß waͤren / vnd von maͤnniglich sicher darauff gegangen werden koͤnte. Es waͤre auch wohl zu wůnschen / daß obangeregte oder andere newlich in Truck gelangete Deutsche Versiones solcher statthafften Beschaffenheit / vnd dieser Zweck darin erreichet worden waͤre: Vnd das ůmb so viel da mehr / weil zu letztgedachter einige Kaͤys. Freyheit / auch ChurMaͤintz. Concession præmittirt zubefinden. Gleich wie aber dieselbe von allerhochstged. Ihr. Kaͤys. Majest. auch Churf. Gn. zu Maintz / nach außweiß des Autoris eigener Bekaͤntniß in der Præfation an den Leser / auff das jenige einig vnd allein gerichtet / was / vnd in welcher Form (So aber nicht in Deutscher / sondern Lateinischer Sprache zubefinden) beyde Friedenschlůsse endlich behandelt vnd geschlossen / vnd davon ein Exemplar bey Ihr. Churf. Gn. verwahrlich niedergeleget worden. Dannenhero den Impetranten nicht geziemen wollen / berůhrte Concessiones vff eine Deutsche / vnd zwar vnter den hohen Contrahierenden Theilen niemahls verglichene / sondern allein privat Version, ohne vnd wieder Ihr. Kaͤys. Majest. vnd Churf. Gn. zu Maintz intention; Wissen vnd Willen / mißbraͤuchlich zu extendieren. Also ereuget sich aus solcher Deutschen Version noch weiter / daß darin der wahre rechtschaffene Verstand des Lateinischen Friedenschlusses an sehr vielen Orten weder erreichet noch exprimirt, Ja auch wohl manchmal

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etliche viele Woͤrter vnd gantze paragraphi, daran nicht wenig gelegen / außgelassen / und in Summa das meiste darin also vngereimbt vnd vngeschickt hin vnd wieder Deutsch gegeben worden / daß nicht anders darob zu vermuthen / dann daß ein vnerfahrner Scholar hinter solcher wichtigen Arbeit / deren er nimmermehr gewachsen ist / vnd dazu viel andere Leute gehoͤren / můsse gewesen seyn. Wie solches / dafern die Sache nicht an ihr selbst redete / alsobalden ad oculum demonstriret werden koͤnte. Dieweil aber dasselbe alzu weitleuftig werden wolte / in Betrachtung / daß fast der mehrertheil ůberhaupt unrichtig ist; So wil man viellieber einen jeglichen der Sache vn̄ Sprache kůndigen vff collationierung des Lateinischen gegen diesem so ůbel verdeutschten Friedenschluß / auch darob alßbald befindliche rei evidentiam vnd den Augenschein remittieren / als sich damit laͤnger auffhalten: Welches alles gleichwohl vorbehaltlich mehr Allerhoͤchstbesagt Ihr Kaͤys. Majest. vnd Churf. Gn. zu Maintz an sich selbst Allerhoͤchst⸗ vnd hoͤchst respectierlicher / aber vff diesen so ůbel vertierten Friedenschluß impertinenter applicirten Concessionum, allein dahin erinnerlich angemeldet wird / damit durch allegation so vnrichtigen Version niemand verleitet / wenigers derselbigen einiger massen ichtwas deferieret / sondern hingegen dem Lateinischen vnterschriebenem vnd ratificiertem Instrumento Pacis, wie billig vnd recht / alles andere hindangesetzet / durchgehend nachgangen / geglaubet vnd gefolget werde: Dann je bey maͤnniglichen / so gesunder Vernunfft / ausser Streit ist / daß kein andere / als die vnterschriebene / besiegelte / ratificierte / vnd theils zwischen Ihr. Kaͤys. Majest. vnd beyden frembden Cronen verwechselte / theils bey dem ChurMaintz. Reichs-Directorio, wie auch Ihr Churf. Durchl. zu Sachsen verwahrlich beygelegte Lateinische Exemplaria, oder nach selben mit gebůhrender Sorgfalt richtig vnd vnverweißlich authentisierte Copiæ, einige verbindliche authoritaͤt / Krafft / oder vim probandi haben koͤnnen.

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