Acta Pacis Westphalicae III A 3,5 : Die Beratungen des Fürstenrates in Osnabrück, 5. Teil: Mai - Juni 1648 / Maria-Elisabeth Brunert
161. Plenum Osnabrück 1648 Mai 19/29, Freitag 15 Uhr

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Plenum


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Osnabrück 1648 Mai 19/29, Freitag 15 Uhr

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Sachsen-Altenburg A II 2 fol. 179’–181 (= Druckvorlage); vgl. ferner Bamberg A V
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fol. 144’–145’ und (damit identisch) Bamberg B II fol. 206–207’ sowie Würzburg A I 1
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fol. 486’–488.

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Verlesung des Kurmainzer Berichts über die Deputation an die Schweden: nochmalige Ableh-
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nung
des bisherigen Angebots für die schwedische Militärsatisfaktion (20 Tonnen Gold) und
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Weigerung der Schweden, über andere offene Fragen des Friedensvertrags zu verhandeln,
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bevor über die Höhe ihrer Militärsatisfaktion zu ihrer Zufriedenheit entschieden ist; Erbieten
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Oxenstiernas, im Rathaus mit einer reichsständischen Deputation über die Militärsatisfaktion
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weiter zu verhandeln.

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Bekanntgabe der Proposition für die nächste Sitzung.

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(Im Rathaus zu Osnabrück). Vertreten: Kurmainz (Reichsdirektorium), Kurköln, Kurtrier,
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Kursachsen, im übrigen nicht ersichtlich. (Zu den Gesandten siehe die Verweise im Vorläufigen
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Personenregister.)

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Kam man uf dem rathhause in pleno zuesammen, und wurd sämbtlichen
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der dreien reichscollegiorum anwesenden herren abgesandten vom Kur-
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mainzer Reichsdirektorium
(durch den Churmaintzischen canz-
20
ler

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Raigersperger.
) vorgetragen: Es hetten die deputirten aus den dreien reichscollegiis
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nicht unterlaßen, was gestern vor gut angesehen und geschloßen über die
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3 puncta

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Die drei am 28. Mai 1648 in den (Teil-)Reichskurien zu Osnabrück proponierten Punkte
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(s. Nr. 160) sind unten S. 281f. Z. 28f. und 1–4 genannt.
, dem koniglich Schwedischen herrn gesandten graff Oxenstirn
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zu eröfnen. Was nun seine excellenz sich in antwort vernehmen laßen,
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werde aus der abgefasten relation mit mehrern zu vernehmen sein, so er
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ablas und hernach

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Die Relation wurde noch am selben Tag diktiert (s. Variantenapparat Z. 31); der Text ist
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in den Akten vieler weiterer Rst. überliefert, auf deren Angabe verzichtet wird.
[hat] dictiren laßenn,

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25 dieses inhalts] Es folgt ein Verweis auf den beigelegten Text.
dieses inhalts:

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281,26–283,24 Den – sey] Beilage, ohne Lemma; diktiert 1648 V 29 durch das Kurmainzer
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Reichsdirektorium. Identisch in Bamberg A V.
Den 19./29. tagk Maii [1648], vormittag zwischen 9 und 10 uhr, ist den
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königlich Schwedischen herren legaten, in specie aber herrn graff Oxen-
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stirn , das von den stenden (1. uber die von der königlich Schwedischen
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soldatesca geforderte, in 10 millionen reichsthalern bestehende satisfac-

[p. 282] [scan. 372]


1
tion , sodann 2., ob ohne determination des quanti die zahlung der militiae
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von den stenden des Reichs zue ubernehmen, und 3. dem Churmeinzi-
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schen directorio die zwischen beeden theilen vorgehende handlungen ad
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referendum aufzutragen) gestern gemachtes conclusum eröfnet und dabey
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zu erkennen gegeben worden, das die stende es nochmahls bey dem resol-
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virten quanto

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Das Angebot von 20 Tonnen Gold für ihre Militärsatisfaktion war den Schweden am 25.
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Mai 1648 unterbreitet worden, gebunden an die Bedingung, daß rst. Vorschlaege, wel-
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che (…) in der Frage „quomodo“ zu beobachten, samt dem rst. Textvorschlag für den
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Exekutionsart. als Conditio sine qua non betrachtet würden (s. [ Nr. 158 Anm. 5 ] ).
allerdings ungeendert bleiben ließen, mit bitt, sich diesfals,
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wie auch in quaestione „quomodo“ und puncto executionis pacis, nicht
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aufzuehalten, sondern dieselbe pari passu, und zwahr negst reassumirung
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der conferenz

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Gemeint sind die am 23. April 1648 abgebrochenen ksl.-schwed. Konferenzen zur Erledi-
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gung aller noch offenen Fragen des Friedensvertrags (s. [ Nr. 145 Anm. 3 ] ).
, ehestes zu erledigen, consequenter den friedenschlus zue
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befördern.

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Hierauff nun hatt sich hochwohlermelter herr graff kürzlich dahin erclehrt:
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Wiße sich wohl zu erinnern, was er vorgestriges tages, [den 17./27. Mai
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1648], der jezterzehlten 3 puncten halben bey dem directorio forbracht

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Oxenstierna hatte am 27. Mai 1648 dem Kurmainzer Reichsdirektorium mitgeteilt, daß
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das schwed. Militär 10 Millionen Rt. fordere, daß die Ges. von der Kg.in jedoch instruiert
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seien, einen niedrigeren (von ihm aber nicht genannten) Betrag zu fordern (s. Nr. 159).
.
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Ohne sey nicht, daß die königlich Schwedische soldatesca ihre forderung
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auf 10, ja wohl gahr auff 12 millionen reichsthaler gestellet. Hette anizo
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und am jüngst verwichenen montag [1648 V 15/25] vernommen

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Am 25. Mai 1648 war eine rst. Deputation bei Oxenstierna gewesen und hatte ihm das
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(an bestimmte Bedingungen geknüpfte) Angebot von 20 Tonnen Gold für die schwed.
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Militärsatisfaktion unterbreitet (s. [ Nr. 158 Anm. 5 ] ).
, was
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uber solch begehren die stende vor declaration gethan und das ein mehrers
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nicht als 20 tonnen gülden gegeben werden wollen. Er, herr graff, müße
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es dahingestellet seyn laßen. Da gleichwohl die stende darauff beharren
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wolten, so könten sie sich in einige handlung nicht einlaßen, undt werde
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alles umbsonst seyn.

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Bey den gethanen vorschlag, das die zahlung der soldatesca indeterminate
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ubernommen würde, hette er verhofft, das solches guth und ahnnehmblich
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und desto leichter aus der sache zue gelangen seyn würde. Weil er aber
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jezo verspührete, das die stende auf ihrer vorigen meinung verbleiben, so
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ließe er es auch dahingestellet seyn, und konte man eher die handlung
27
in determinatione des quanti fortstellen, zu welchen ende dann er nicht
28
ungeneigt wehre, wenn es denen stenden je beliebet, in loco tertio, und weil

[p. 283] [scan. 373]


1
a parte der deputirten das rathaus vorgeschlagen worden, auff demselben
2
zu erscheinen und in praesentz aller stende zue tractiren.

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Soviel die quaestionem „quomodo“ und den punctum executionis pacis
4
wie auch die derentwegen begehrte conferenz ahnlangen thete, könte er,
5
herr graff, vor völliger erledigung des puncti solutionis militiae sich dazu
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gahr nicht verstehen.

7
Und obwohl in discursen seiner excellenz noch ferner zuegesprochen und
8
dieselbe zu einen andern zue disponiren ein versuch gethan worden, so
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seind sie doch ein vor allemahl bey ihrer resolution verblieben, das über das
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ahngetragene quantum, ehe und zuevohr derselbe [!] anders eingerichtet
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undt erhöhet worden, zue einiger handlung nicht verstehen könte; dahero
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die deputirte alles ad referendum ahngenommen und dabey ihren abschied
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genommen.

14
Quoad deputationem hatt sich hochwohlermelter herr graf dieselbe gahr
15
wohl belieben laßen

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Oxenstierna hatte vorgeschlagen, mit dem Kurmainzer Reichsdirektorium zu verhandeln.
32
Die drei Kurien hatten das abgelehnt, weil ihrer Ansicht nach wegen der Wichtigkeit der
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Sache eine mehrköpfige rst. Deputation Verhandlungspartner der Schweden sein sollte, s.
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die Relation des KFR (mit der FRO und SRO übereinstimmten) vom 28. Mai 1648 (Nr. 160
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bei Anm. 47).
und obverstandenermaßen mit belieben der stendt
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uff dem rathhaus zu erscheinen sich erbietig gemacht.

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〈Wolle〉 also zu bedencken seyn, was 1. bey so bewanten sachen zue thun
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sei, 2. sintemahl die königlich Schwedischen plenipotentiarii vor totaler-
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ledigung des puncti solutionis militiae uber die quaestionem „quomodo“
20
und punctum executionis einige handlung nicht leiden wolten, ob nicht
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hirunter wie auch über alle andere annoch unerledigte puncta a parte der
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stend mit denen herren Keyserlichen abgesanten

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22–23 des – gemes] Bamberg A V: dem gemachten concluso gemees; in der Druckvorlage
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ursprünglich ebenso, doch nachträglich korrigiert.
des fürstenraths gestern
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gemachten concluso gemes

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Der FRO hatte am 28. Mai 1648 diesen Vorschlag Braunschweig-Grubenhagens in seine
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Correlation aufgenommen; KFR und SRO hatten den Vorschlag, soweit das Protokoll
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erkennen läßt, weder kommentiert noch einen Beschluß darüber gefaßt (s. [ Nr. 160 Anm. 50 ] ).
in conferenz zu treten und dadurch das frie-
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denswerk zue befördern sey.

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Der verlas war, man wolle morgen hora 7 die consultation über ietzo
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annectirte beede quaestiones vornehmen.

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Nota: Dieses mal hatte sich der Churtryerische gesandter, der bißhero
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bey dergleichen actibus uf der rechten handt zwieschen Churmainz undt

[p. 284] [scan. 374]


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Churbayern geseßen, uf die lincke hand zwieschen Churcölln und Chur-
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sachßen locirt

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Schon die Goldene Bulle von 1356 fixiert die genaue Ordnung der Kf.en im Sitzen, Stehen
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und Gehen, und zwar für alle Gelegenheiten, bei denen der Ks. mit den Kf.en öffentlich
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zusammentrifft. Sie diente als Grundlage für die Verfahrensordnung des RT . Dort war die
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Session im KFR so geregelt, daß zur Linken des Kurmainzer Erzkanzlers Kurtrier und
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Kurköln abwechselnd den Ehrenplatz neben dem Erzkanzler einnahmen und Kursachsen
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und Kurbrandenburg links anschließend folgten, während Kurpfalz zur Rechten des Erz-
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kanzlers saß ( Aulinger , 231f.; Stollberg-Rilinger , 99ff.). – Hier hatte Kurtrier bislang
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den Ehrenplatz rechts neben dem Kurmainzer Reichsdirektorium eingenommen und war
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nun, vielleicht infolge einer Alternationsregelung, auf die linke Seite und dort nur auf den
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zweiten Platz (von Kurmainz aus gesehen) gewechselt.
.

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