Acta Pacis Westphalicae II C 4,2 : Die Schwedischen Korrespondenzen, Band 4, 2. Teil: 1648-1649 / Wilhelm Kohl unter Mitarbeit von Paul Nachtsheim
548. Johan Oxenstierna und Salvius an Pfalzgraf Carl Gustav Münster 1649 Februar 9/19
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Münster 1649 Februar 9/19
Ausf.: Stegeborg Slg. II: A, E 161, unfol. = Druckvorlage; Kopie: DG 14 fol. 238–238’
(Beilage B zu Nr. 551); Kopie: DG 16 fol. 162–162’ (Beilage E zu Nr. 561).
Der gestern erfolgte Austausch der Ratifikationen unter bestimmten Bedingungen, deren Einhal-
tung die Kaiserlichen und die Gesandten der Stände angelobt haben. In dem Akt liege keine
Praejudizierung der Verhandlungen über die Entlassung der Truppen und Räumung der Festun-
gen . Bereitschaft Johan Oxenstiernas zum Treffen mit Pfalzgraf Carl Gustav in Warburg.
Nachdeme Ewer Fürstlichen Durchlaucht sowohl schrifft- als mündlich wir
zu unterschiedenen mahlen gehorsambst berichtet, aus was erheblichen und
wichtigen ursachen man unsers ohrtes mit außantwortung der ratification
länger nicht zurückhalten könten, also haben wir uff wiederholete inständi-
ges ansuchen der herren keyserlichen und der sämbtlichen stände, wie auch
der confoederirten, zuforderst aber uff Ihrer Königlichen Mayestät bey jüng-
ster post unß hierüber ertheilten gnädigsten ordre hierzu endlichen resolviret
und gestriges tages nachmittag mit gewißen bedingungen, wie Ewer Fürstli-
che Durchlaucht auß beyliegender abschrifft Ihro unterthänig vortragen zu
laßen gnädigst geruhen wollen, in Gottes nahmen damit fortgefahren, wobey
denn neben diesem itzberührte herren keyserliche und stände nochmahl mit
hand und mund unß versichert, daß Ihre Kayserliche Mayestät alles dasje-
nige , was vermöge des instrumenti pacis sowohl vor als nach beschehen ex-
tradition praestiret werden sollen, keyserlich, auffrichtig und unfehlbahr auff
das schleunigste praestiren und werckstellig machen würden.
Es wollen aber Ewer Fürstliche Durchlaucht in ungnaden nicht vermercken,
alß wolte man vigore der heraußgegebenen schrifftlichen versicherung die
convention de ordine et modo exauctorationis et evacuationis dieses ohrtes zu
tractiren sich unterfangen, sondern gehet nur allein dahin, wie etwan Dero-
selben und der sämbtlichen generalität unser unvorgreiffliches sentiment
hierüber, wann dieselbe unter werender zeit sich nicht allerdings vergleichen
könten, entdecken und damit an die hand gehen möchten. Und ist also in hoc
passu alles noch in integro, und werden wir unß im geringsten nicht, daferne
es mit einwilligung Ewer Fürstlichen Durchlaucht und allerseits generalität
nicht geschehen kan, verbündlich mit ihnen einlaßen, sondern weilen ohne-
dieß noch einige dinge zu erörtern, neben denselben auch unsere gutachtun-
gen nur hierüber eröffnen.
Und sobald dieses verrichtet, werde ich, Johan Oxenstiern, (weil wegen vor-
habender reise nacher Schweden ich, Salvius, nicht abkommen kan) Ewer
Fürstlicher Durchlaucht in Erffurt gehorsambst uffzuwarten mich unterde-
ßen gefast halten, wie ich denn albereits solches dem convent proponiret und
von demselben gleichfals gut und nohtwendig befunden worden.
Erklärung des Kaisers und der Reichsstände wegen der noch nicht durchgeführten Bestim-
mungen des Friedensvertrages, die unverzüglich nach der Ratifikation in Angriff genommen
werden sollen, und wegen Art und Ordnung, in denen die Räumung der Festungen und
Abdankung der Heere vor sich gehen sollen. Actum Monasterii die *** Februarii 1649