Acta Pacis Westphalicae II C 4,2 : Die Schwedischen Korrespondenzen, Band 4, 2. Teil: 1648-1649 / Wilhelm Kohl unter Mitarbeit von Paul Nachtsheim
443. Johan Oxenstierna und Salvius an Pfalzgraf Carl Gustav Münster 1648 November 21/Dezember 1
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Münster 1648 November 21/Dezember 1
Ausf.: Stegeborg Slg. II: A, E 161, unfol.
Beschwerden der Reichsstände über die den Abmachungen über die gleichmäßige Belastung aller
Stände widersprechende Einquartierung Wrangels allein im Fränkischen Kreis sowie über die
schwedischer- und hessischerseits fortgesetzte Eintreibung der Kontributionen, Fortifikations-,
Werbe- und Rekrutengelder, während die Gegenseite die Erhebungen eingestellt habe. Erklärung
der schwedischen Gesandten, daß sie Wrangel keine Vorschriften machen könnten, aber auf die
Einhaltung der Konvention dringen würden.
Ewer Fürstlicher Durchlaucht können wir hiermit gehorsambst zu berichten
nicht vorbeygehen, welchergestald des Heiligen Römischen Reichs ständte
sämptliche alhier anwesende abgesandten bey heutiger zwischen uns und
denenselben gepflogenen conference dieses an- und vorgebracht: Daß 1. ver-
möge des unterschriebenen und albereits ad ratificandum numehr einge-
schickten instrumenti pacis sowohl von den herren kayßerlichen alß uns und
unsern alliirten die bißhero verübten hostilitäten cessiren, hingegen das so
lang gewünschte armistitium und stillstand der waffen möchte getroffen wer-
den . 2. Weiln auch in besagten instrumentis pacis und ordine executionis die-
ses klärlich bedinget worden, daß bey elargirung der arméen und aufbrin-
gung der zur königlich Schwedischen milicesatisfaction versprochenen gel-
dern kein standt vor dem andern solle graviret werden, und doch der herr
feldtmarschall Wrangel seine unterhabende sämptliche armee, auff 56 regi-
menter starck, allein in den Fränckischen craiß verleget, demselben aber bey
sothaner beschaffenheit die solution unmöglich fallen würde, daß er, in be-
trachtung deßen, iezterwehnten Fränckischen craiß verschonen und deßen
eußerste ruin zu verhüten, seine unterhabende armée in anderwertige örter
verlegen wolte. 3. Nachdeme auch unserseits sowohl die contribution, fortifi-
cation - alß werbungs- und recruitengelter nach berührten schluß einen weg
alß den andern fortgingen, vom gegentheil aber dergleichen nicht geschehe,
auch der convention schnurstracks zuwiederlieffe, daß auch hierin derselben
gemäß gelebet und weitere confusion auß dem weege gereumet werden
möchte. 4. Das man auch den Heßen-Caßelischen, wofern ihre verwilligte
satisfactiongelter auffgebracht werden solten, wir auch unsers ohrts dießes
remonstriren wolten, das selbige an ihren auch nach getroffenen friedens-
schluß beschehenen exactiones und versteigerungen der contributionen völlig
abstehen und demselben nicht zuwieder einige neuerung vorzubringen sich
unterstehen möchten, mit dießer vor ihnen sämbtlich gegebenen versiche-
rung , daß am gegentheil daß geringste nicht desideriret werden solte, auch
Ihre Kayßerliche Mayestät nach albereit publicirten edicten sich erbothen, die
instrumenta nicht allein zu ratificiren, sondern auch alles dasienige, waß in
denselben einmahl geschloßen und abgehandelt worden, bona fide und kay-
ßerlich zu halten, auch noch bey heutiger post promittiret hetten.
Gleichwie wir nun auff erwehnter stände beweglich angebrachten, in erzehl-
ten 4 puncten bestehenden proposition umbständlich geantworttet, so ist un-
ter anderen aber dießes expreße gedacht und geantworttet worden, daß wir
vorwohlgedachten herrn feldmarschall, wie er etwan zu seiner sicherheit vor
außgewechselter ratification seine unterhabende soldatesque verlegen möchte
(maaßen es dann bey offtermeltem schluß, mit aller interessirten consens, an
die sämptliche generalität remittiret worden) nicht praescribiren oder ziel
und maaß vorschreiben könten, und also nothwendig, deßen guthbefinden
und dijudication es anheim stellen müßten, hoffeten aber gleichwohl, der-
selbe seine marche biß zur abdanckung also einrichten würde, das der getrof-
fenen convention in allen stücken gnugsame satisfaction geschehen würde,
maaßen wir dem mehrgedachtem herrn feldtmarschall solches gleich ietzo
notificirt und zu beschleunigung und vollziehung dießes so heilsahmen
wercks nicht verhalten haben. Wie dan, und zwar umb desto mehr, weiln
eben bey abferttigung dieser unserer notification wir mit eingelangten aller-
höchstermelter Ihrer Königlichen Mayestät an uns abgelaßenen brieffen vom
4. Novembris
gnädigstem contentement nicht allein gereichet, sondern unß auch bey rück-
stelliger erörterung unsern möglichsten fleiß anzuwenden gnädigst befohlen,
zu thun geruhen wollen.