Acta Pacis Westphalicae II A 5 : Die kaiserlichen Korrespondenzen, Band 5: 1646 - 1647 / Antje Oschmann
35. Lamberg und Krane an Trauttmansdorff Osnabrück 1646 Oktober 1
Osnabrück 1646 Oktober 1
Ausfertigung: RK FrA Fasz. 92 X nr. 1461 fol. 426–427, [praes. 1646 Oktober 2] = Druck-
vorlage – Kopie: Giessen 207 nr. 307 p. 1161–1163; Giessen 212 p. 1–2.
Verzögerung der Verhandlung mit den protestierenden Reichsständen über die Abreiseabsichten
Trauttmansdorffs. Allgemeine Kenntnis des Gutachtens der katholischen Reichsstände vom 30.
Juni 1646.
Auf das Schreiben der ksl. Ges. in Münster vom 28. September 1646 . Und haben
wir dasienig, waß unß dieselbe in irem schreiben vom 26. eiusdem aufgeben ,
bey denen protestirenden sowol alß denen Frantzösischen gebührlich exe-
quirt . Hat sich aber nit ehender verrichten laßen wöllen, alß es verrichtet
worden, dan alß wir von denen Churbrandeburgischen am mitwochen, den
26. ditto, erfahren, daß es sich mit der Schweedischen gesandten verlauteten
entschüldigung defectus mandati in facto also verhalte, haben wir noch
selbigen nachmittag denen Frantzösischen von Ewer Excellentz vorhabenden
abreiß, weiln die sach solchergestalt außgestelt werden wolte, angezeigt ,
darauf auch gern alsopaldt andern tags vormittag die andeütung bey denen
protestirenden verrichten wöllen. So ist aber vormittag rath gewest und
consultation sämbtlicher stendte wegen underhaltung des Kayserlichen cam-
mergerichts in pleno gehalten worden
Altenburgische nachmittag auf unser erfordern bey unß erschienen und
unsere vortrag anhören wölten, sein gleich darauf die Frantzösische gesand-
ten herzukommen, derentwegen die Sachßen Altenburgischen wieder
zuruckgehen und unser anbringen biß auf andern tag außgestelt werden
müßen. Freytag aber haben sich die Sachßen Altenburgischen abermals
vormittag bey unß eingefunden, denen wir von Ewer Excellentz vorhabender
abreiß und ursach, waß sie darzu bewegen thue, gebürlich angezeigt, mit
ersuchen, solches an die sämbtliche protestirende stendte zu hinderpringen.
Und werden Ewer Excellentz auß beyverwahrtem protocoll mit mehren
ersehen, wie solche andeütung von denselben wie auch denen Schweeden (so
wir gestern heimbgesucht und bey denselben auch selbe commission abge-
legt ) aufgenhommen und ein und andern orts darbey erinnert worden.
Die unß communicirte relation der catholischen stendte vom 30. Junii kömbt
hiebey wieder zurück. Und vermercken wir auß Ewer Excellentz schreiben,
daß darin supponirt werden wölle, ob seie selbige schrifft noch in geheimb
und weiter nit alß zu der Kaißerlichen herren abgesandten hande kommen,
darauf wir nit unangezeigt laßen sollen, waßgestalt unß der fürstliche
Darmbstattischer abgesandter Wolff berichtet, daß die protestirende stendte
selbe schrifft sambt dern beylagen zu handen gebracht und under ihnen
gemein ist; hatt unß auch solche particularia daraus zu erzehlen gewust, daß
wir es wahr zu sein glauben müeßen. Im ubrigen beziehen wir unß auf
beykommende unsere gehorsamste relation ad Caesarem.