Acta Pacis Westphalicae III A 1,1 : Die Beratungen der kurfürstlichen Kurie, 1. Teil: 1645 - 1647 / Winfried Becker
[66.] Sitzung des Kurfürstenrats mit Re- und Correlation Münster 1647 Juli 10
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Münster 1647 Juli 10
Kurbrandenburg Rk II fol. 106’–112 = Druckvorlage. Vgl. ferner Kurmainz Rk FrA
Fasz. 21 nr. 48, Kurmainz Rp FrA Fasz. 18; Kurköln zA I fol. 322’–325’ ( damit iden-
tisch Kurköln spA II fol. 725’–731’ und Kurköln zA Extrakt fol. 36 ); Kurbayern Rp
in K III fol. 556’–559’, Kurbayern Rk in K III fol. 585–590 ( unvollständig ) ( damit gleich-
lautend Kursachsen Rs II fol. 108–112 ).
Erfolglosigkeit der Reichsdeputation bei Hessen-Kassel in Sachen Satisfaktion und Marburger
Erbfolgesache. Durch interessierte Stände und Primargesandte verstärkte Reichsdeputation an die
französischen Gesandten, um doch noch eine Milderung der hessen-kasselschen Satisfaktion zu er-
reichen . Bittschreiben der Reichsstände an die Landgräfin von Hessen-Kassel. Unterrichtung der
Kaiserlichen durch eine reichsständische Deputation. Einspruch gegen Trauttmansdorffs Abberu-
fung .
[Im Kurfürstenratszimmer des Bischofshofs]. Vertreten: Kurmainz, Kurtrier, Kurköln, Kur-
bayern , Kursachsen, Kurbrandenburg.
Kurmainz. Dem Conclusum vom 3. Juli 1647 zufolge hetten die ordinarii
deputati nicht unterlaßen, die beschloßene deputation ins wergk zu richten
und nicht allein den Heßen Caßel-, sondern auch Darmstätischen legatis
erinnerlich zuzusprechen.
Waß nun vor frucht darauß erfolget und wohin sie sich erklähret, wehre ex
parte des reichsdirectorii zu papier gebracht worden
Druck Meiern IV S. 637 –641. Hessen-Kassel wurde am 5., Hessen-Darmstadt am 6. Juli
vor die Deputation geladen.
lesen und zur consultation stellen. Die Heßen Darmstatische wehren auf
eine deputation an die herrn Französische gangen, weiln sich dieselbe der
sachen also starck annehmen. Ob solche aber nach bewandtnüß der erkläh-
rung zu thun, stünde dahin und zu bedencken, weiln die chronen bey ihrem
gefasten concluso beharren, die frau landtgräffin auch von ihrer resolution
nicht abweichen will und dan die interessirte chur- und fürsten keiniges-
wegs gemeint, es gehe auch, wie es immer wolle, einige land und leute zu
hinderlaßen, waß den endtlich vorzunehmen.
Kurtrier. […] Wehre hoch zu betauren, nachdem das gantze friedens-
negotium an diesen sachen, welche doch, soviel die Marpurgische succes-
sion angehet, nur partheyen-, privat- und justizsachen oder vornehme
chur-, fürsten und stände betrifft, haftet, das kein mittel, solche zu ver-
gleichen , obhanden, sondern beede theilen auf ihren extremitäten bestehen,
vornemblich aber, daß die chronen in den tractaten nicht vortschreiten
wollen, biß diese sachen beygelegt und verglichen.
Pro 2º wehren Ihre Churfürstliche Gnaden hierbey nicht interessiret, alß
deswegen, daß die waffen noch immer fortgesezet würden, allermaßen dero
underthanen zue occupirung der Heßen Darmstatischen an Rhein gele-
gener örter mit dero großen ungelegenheit angestrenget würden.
Hinsichtlich der Deputation an die französischen Gesandten ist zu bedenken, daß
diese sich der fraw landtgraffin starck annehmen und verlauten laßen, die
petita wehren also bewandt, daß sie davon nicht abstehen könten, dannen-
hero woll zu besorgen, es dörffte die deputation nichts fruchten; weiln
doch chur-, fürsten und stände schuldig, ihr eußerstes zu thun, so hetten
sie darbey kein bedencken, dergestalt iedoch, daß die interessati der depu-
tation beywohnen und ihre erklährungen selbst einbringen, waßmaßen ihre
herrn principaln nicht gemeint, daß geringste an landt und leuten zu geben.
Andere motiven mehr würden nicht ermanglen und dieneten die gar wol,
so den Heßen Caßelischen vorgetragen worden.
Von etlichen wehre auch vor gudt angesehen worden, daß ein schreiben an
die fraw landtgräffin selbst, weiln dero legati ad mandatum gebunden,
abzulaßen, weiln es mehr operiren möchte. Ob nun die herrn nachstim-
mende sich auch hierzu erklehren möchten, wolten sie vernehmen.
So stünde auch zu bedencken, ob die deputation nicht mehreren nachtruck
und respect haben möchte, wan sich die herrn principalabgesanten selbst
darbey einfinden wolten.
Kurköln. […] Nun gebührete den herrn deputatis vor ein erstes zwar
hoher danck, sie
zung , daß die Heßen Caselische solche harte erklährung von sich geben,
und würden Ihre Churfürstliche Durchlaucht es dahingestelt seyn laßen,
daß die gantze weit urtheilen möge, ob dieselbe mit der alzeit außgebener
friedensbegierde übereinkomme, ob sie der so hardt geschrieener amni-
stiae , welche das fundament und bandt des friedens seyn solle, gemeeß, obs
auch billich, rühmblich und bey der werthen posterität verandtwortlich,
daß hochbedrängte vaterlandt lieber im krieg stecken undt vergehen zu
laßen, alß von der begierligkeit zu anderer landen und güttern, darauf sie
sonsten keine ansprach, forderung und action haben, zu remittiren; obs
auch endtlich vernünftig, sich des vorgehenden glücks, so doch seiner ahrt
nach gantz wandelbahr, zu mißbrauchen. Soviel Ihre Churfürstliche Durch-
laucht betreffe, erclärten sie sich nochmalß, daß sie nicht gemeint, von
dehnen ihro von Godt anvertraueten landen, erz- undt Stiftern das ge-
ringste zurückzulaßen. Sie verhofften, ihre friedensbegierde darmit gnug-
sam zu erkennen geben zu haben, das, nachdem die Heßen in dero landen
viel millionen erhoben, sie dennoch pro bono bono pacis, wan er nur zu
erkauffen, pro rata in die Kayserliche offerte verwilligen wollen.
Dafern nun solches neben dem heyl des geliebten vaterlandes verwindt-
schlaget werden solte, müsten sie es Godt, qui scrutatur corda et renes, wie
auch der zeit befohlen seyn laßen, hoffende, es würde sich noch einig mittel
ereugen, sich aus diesen schwehren und übermäßigen postulatis zu wickeln
und dehren zu entgehen, die sie dan von nun biß zue ewigen tagen allent-
halben hülff und hülffershülff würden suchen und anruffen müßen.
Nun ad quaestiones, könten sie sich gar woll und ümb so mehr zu der vor-
geschlagenen deputation verstehen, weiln man wüßte, daß die herrn Fran-
zösische diese sach wie ihr aygenes interesse sich angelegen seyn laßen und
dannoch nimmer mehr alß 600 000 thahler praetendirt. Wan sie nun deßen
erinnert würden, stünde zu hoffen, sie würden die unbillige postulata
nicht handthaben.
Wie nun die deputation anzustellen, verglichen sich mit Churtryer, daß es
beßer und reputirlicher, den herrn Französischen auch annehmlicher seyn
würde, wan sie durch die herrn hauptgesante abgelegt und verrichtet
würdt.
Waß sonsten auch wegen des schreibens an die fraw landtgraffin im Chur-
tryerischen voto erwehnet worden, damit könten sie sich, weiln es zu
lindern und beßern consiliis dienen kan, gar woll vereingen.
Kurbayern. Actis gratiis et facta recapitulatione befünden daß wergk sehr
schwehr und wichtig, und weiln vorgeschlagen worden,
deputation an die herrn Französische geschehe, ließen sichs gefallen, wie-
woll sie in den sorgen stünden, sie würden weinig effectuiren, ließens
iedoch, damit ie nichts ermangele, geschehen, und zwar per principales
legatos. Ob nun auch die interessati darbey sein sollen, stelten sie es den-
selben frey, gestalt dero herrn principalen intention umb so mehr zu be-
fürderen .
Anlangend daß schreiben an die fraw landtgräffin, weiln dero legati bey
der conferenz sich vernehmen laßen, daß sie es wol könten geschehen
laßen, so wolten sie sich gern conformiren.
Kursachsen. Entnehmen dem Bericht des Reichsdirektoriums, waßmaßen die
Heßen Caßelische gesanten annoch auf ihren extremis beharreten, und
zwar solchen postulatis, darbey chur-, fürsten und stände märcklich inter-
essiret , sonderlich auch Kursachsen wegen des Vertrags Hessen-Kassels mit den
graven von Hanaw, in betrachtung dieselbe von Kayserlicher Mayestät
Hanaw expectanz und anwart haben. Dahero sie durchaus nicht geschehen
laßen könten, das solches pactum solte confirmiret werden, weiln es zu
abbruch Seiner Churfürstlichen Durchlaucht gerechtigkeit gereichen würde;
müsten derowegen in optima forma dargegen protestiren und deroselben
iura vorbehalten, wie auch dieses erklähren, das Seine Durchlaucht nimmer
werden nachgeben, das solch pactum volnzogen werde.
Waß die fragen anlanget, da fielen etliche motiva vor, warümb die depu-
tation nicht wergstellig zu machen, weiln die Heßische gesanten sich ver-
nehmen laßen, daß dero gnadige fürstin und fraw von den postulatis
gantz und gar nicht abweichen könte, 2. weiln die chronen sich dahin ver-
bunden , daß sie dieselbe bey solchen postulatis mainteniren wolten, und
3. weiln die interessirte chur- und fürsten ihre landen, so darin begriffen,
nicht dimittiren könten, daraus dan erscheine, das die deputation vergeb-
lich und noch darüber dem reich schimpflich seyn würde. Dennoch aber,
wan man hingegen considerirte, daß eben diese rationes, wan sie den herrn
Französischen plenipotentiariis vorgestelt werden, denselben uhrsach geben
würden, den Heßischen legatis desto beweglicher zuzureden, und wan sie
vermerken werden, das hierauf das gantze friedenswergk beruhe, werden
sie in sich gehen und ihre fraw principalin dahin disponiren, daß sie von
ihren postulatis etwas abweiche, so wolten sie verhoffen, daß die deputation
mit nutz und fruchten könte vortgestellet werden. Weiln auch die Heßische
gesante sich des wergs allein nicht unterfangen würden, die postulata zu
mindern, so wolte nicht undienlich seyn, wan die fraw landtgraffin auch in
schriften angelanget und deroselben die große incommoda, so aus behar-
rung in den extremis entstehen könten, darin bewegklich remonstriret
würden.
Wie nun die deputation anzustellen und ob dieselbe zu verstercken, ver-
meinten sie, daß solches zu thun, und würde sich alsdan die decision an
handt geben, ob die interessenten darbey ihrer chur- und fürstlichen herrn
principalen interesse den herrn Französischen plenipotentiariis desto beßer
remonstriren und recommendiren wolten.
Kurbrandenburg. Dancketen den herrn deputatis undt möchten von her-
zen wündtschen, das die Heßischen herrn legati zue des gemeinen vater-
landes frieden und wolfahrt näher können gebracht werden. Nachdemaln
sie aber in den extremis noch bestünden, so hielten sie darfür, das die vor-
geschlagene deputation an die herrn Französische nicht undienlich seyn
würde, bevorab wan sie sehen werden, daß die catholische und evangelische
zum frieden gesinnet, wie dan denselben recht under augen zu gehen und
ihnen zu bedeuten, daß chur-, fürsten und stände des reichs diser sach
halber den krieg nicht länger continuiren könten, den interessirten heimb-
stellendt , ob sie sich darbey finden wolten.
Quoad modum, wan die primarii selbst darbey sein möchten, würde es
mehr authorität geben, sich deshalb submittirendt. So hielten sie auch das
schreiben an die fraw landtgräffin nicht undienlich und auch nötig.
dieweiln es aber derzeit nicht weiter zu bringen gewesen und dannenhero
von ihnen der vorschlag beschehen, ob an die herrn Franzosen zu depu-
tiren , waß auch dergleichen mehr seyn mag, und dan alle dahin zielen, daß
solche deputation per ipsos principales wergstellig zu machen, alß könten
sie sich gar wol darmit conformiren, unerachtet sie mit Churbayern der
bestendigen meinung seyn könten, daß dieselbe wohl unfruchtbar ablauffen
dürffte. Dan auch vor der zeit beschloßen worden, daß die fürstliche fraw
wittib zu Heßen Caßell durch die herrn Franzöische plenipotentiaros beßer
zu disponiren, es hette aber gar nichts gefruchtet; dehme sey doch, wie ihm
wolte, und damit ie nichts unterlaßen werde, bliebe es darbey.
Waß sonsten Ihre Churfürstliche Gnaden bey der praetendirten satisfaction
gemeint, hetten sie de mandato speciali schon verscheidentlich hiebevorn
erklährt, darbey sie es allerdings bewenden ließen und bezogen sich durch-
gehendts auf das Churcölnische votum. Daß schreiben an Ihre Fürstliche
Gnaden belangendt, wan dardurch waß fruchtbarlichs geschaft werden
könte, wolten sie sich gern vergleichen, und wehre es vieleicht beßer gewe-
sen alß die verrichtete deputation, darauf würden sie müßen andtworten,
chur-, fürsten und ständen zu respect, und man alsdan dero intention recht
vernehmen können. Sie woltens aufsezen, wan in übrigen rähten auch ver-
willigt würdt.
Endtlich könten sie wol geschehen laßen, das die interessirte sich bey
der deputation einfunden mit der von Churbrandenburg gethaner erinne-
rung , daß man dieser sachen halber den krieg nicht weiters fortsezen
wolte.
Re- et correlatio.
In den übrigen reichsrähten wehre man damit einig, daß nicht allein ratione
satisfactionis, sondern auch deßwegen an die herrn Französische deputirt
werde, weiln sie oft und vielmalß so schrift- alß mündtlich versprochen,
damit auch die stände anhero convociret, daß sie nichts vom reich begeh-
reten , mit inständiger ersuchung, sie wolten doch von ihrem starcken
patrocinio abstehen.
Pro 1º wehre dieser vorschlag den herrn Kayserlichen gesanten zu commu-
niciren und dieselbe zu belangen, daß sie nicht allein nur diese sach, sondern
auch das ganze negotium pacis ihnen bestens wolten recommendiret seyn
lasen.
man solte bey der deputation den herrn graffen von Traudtmansdorff
auch ersuchen, daß Seine Excellenz zu befürderung des friedens noch eine
zeit alhier verbleiben wolten. Sie die deputati ordinarii hetten sich under-
standen , ihnen mit allerhandt motiven dieses auszureden, sie bestünden
aber darbey;
den .
Wegen des schreibens wehre nichts in die ümbfrag kommen. Sie woltens
gleich vor die handt nehmen und würde es kein bedenckens abgeben.
Stünde nun zu der herrn gesanten belieben, waß dieser erinnerung halber
zu thun seyn möchte.
Andere ümbfrag.
Kurtrier. Hetten aus der re- und correlation vernommen, waß wegen der
communication mit dehnen herrn Kayserlichen von dem fürstenraht
erinnert worden. Anlangendt aber die abrayß des herrn graff von Traudt-
mansdorff wüste man, wievielmall er schon aufgehalten worden. Sie ver-
stünden , daß vier avocatorischreiben von Ihr Kayserlichen Mayestät auf-
einander einkommen und verblieben auch sonsten noch vier Kayserliche
gesante hier
ersuchung vergeblich sey, in sonderbahrer betrachtung, das die handlung
einen wegk alß den andern per reliquos legatos continuiret würde. Es
könte doch bedeutet werden, man hette verhofft, er würde zu außführung
der tractaten noch länger verbleiben können, weiln Ihre Mayestät aber ein
anders begehrten, so wehre er nicht zu verdencken, daß er die rückrayß
vor die handt nehme. Eienmall wehre der herr graff zum frieden gnug-
samb incliniret und würde er woll von sich selbsten verbleiben, wan er nur
waß guttes zu richten wüßte.
Kurköln. Sie könten geschehen laßen, daß die herrn Kayserliche hierunter
auch ersucht würden. Soviel aber den herrn graffen von Traudtmansdorff
belangete, fiele darunter bedencklich, weiln sie gewiße nachricht, daß er
gestern und heut sich bey dehnen herrn
licentiiren den anfang gemacht und zu der abrayß alle anstellung gethan.
Dannenhero er sich endtschuldigen und der ersuchung nicht würde deferi-
ren können, so den ansuchenden schimpflich und den herrn graffen, daß er
dergestalt abrayse, verdrießlich; dannenhero auch ihme die ersuchung un-
lieb , und er solcher belangung viel lieber geübriget seyn möchte. Wen doch
ein oder der ander standt in particulari noch etwas bey denselben zu thun
haben möchte, selbiger könte sich a parte anmelden.
Kurbayern. Wan der herr graff zu längerer verbleibung zu disponiren,
möchte es ein guttes wergk seyn, fals den die maiora dahin außfallen
solten […], wolten sie sich gar gern conformiren. Es könte doch also
geschehen, daß ihm keine maaß geben und alle disreputation verhütet
würde: Wan er aber befinden würdt, daß nichts mehr dieserohrten auszu-
richten , würde er von selbsten wißen, waß ihme zu thun und verandtwort-
lich .
Kursachsen. Conformirten sich quoad 1mum mit vorstimmenden.
Ad 2dum gingen ihre gedancken dahin, das der herr graff des verbleibens
halber zu ersuchen, im fal er es bey Ihr Kayserlichen Mayestät zu verandt-
worten getrauete. Wan er es nicht zu entschuldigen wüste, so wehre er doch
zu ersuchen, daß er seinen eiffer zum frieden fortsezen und nicht allein
bey Ihrer Mayestät das beste vorwenden, sondern auch die alhier verblei-
bende Kayserliche plenipotentiarios dahin instruiren wolte, daß sie mit
allem angelegenen ernst und fleiß daß friedensnegotium befürdern wolten.
Kurbrandenburg. Sind mit der Deputation an die Kaiserlichen einverstanden.
Und weiln dem herrn graffe von Traudtmansdorff wegen der bey den
tractaten gehabter mühe und arbeit billigen danck ohndem zu sagen, alß
könte zugleich bedeutet werden, daß man wündtschete, es wehre Ihrer
Kayserlichen Mayestät wil, daß zu fortsetzung der tractaten der herr graff
noch länger verbleiben könte: Müstens gleichwol deroselben heimbstellen,
wan sie es nicht rahtlich befindeten.
Kurmainz. Haben die Einwände Kurtriers und Kurkölns gegen eine Intervention
bei Trauttmansdorffgehört. Gleichwol undt diesem ungeachtet hielten Bayern,
Sachsen und Brandenburg darfür, daß dem herrn graffen vor alle gehabte
bemühung gebührender danck zu sagen und ihme selbsten zu erkennen zu
geben, ob er sich mit belieben Ihrer Mayestät zu hinlegung des kriegs undt
stiftung eines gutten friedens noch länger alhier aufhalten könte.
Tryer und Cöln, ehe sie sich herraußer laßen, hierüber vernehmen; undt
wen sie auch solcher meinung, könten sie sich wol conformiren.
Kurtrier wie Sachsen und Brandenburgk
Kurköln deßgleichen
Kurmainz. Concludirte hierauff und wehre der erste punctus ratione
deputationis vor sich richtig.