Acta Pacis Westphalicae III A 3,2 : Die Beratungen des Fürstenrates in Osnabrück, 2. Teil: 1645 / Maria-Elisabeth Brunert
Sitzung fürstlicher Gesandter (sessio 32) ohne Reformierte Osnabrück 1645 Dezember 4/14

2

Sitzung fürstlicher Gesandter (sessio 32) ohne Reformierte


3
Osnabrück 1645 Dezember 4/14

4
Sachsen-Altenburg A I 1 fol. 286’–292’ (= Druckvorlage); vgl. ferner Magdeburg A I fol.
5
298–312’ (mit falscher Datierung), Magdeburg A I fol. 313–314 Extract (Propositionen und
6
Conclusa), Magdeburg B fol. 155–158’, Sachsen-Gotha A II fol. 216–218’, Sachsen-
7
Weimar A I fol. 492–494’, Sachsen-Weimar B III fol. 5–8’, den Druck in Meiern II,
8
99–103.

9
Vollstaendiges Gutachten der Evangelischen Staende zu Oßnabrueck, wie solches auf beyder
10
Cronen Propositiones und die Kayserliche Responsiones ist ausgelieffert worden : getrennte
11
Übergabe der Gravamina politica und Gravamina ecclesiastica? Wem sollen die Gravamina
12
ecclesiastica übergeben werden? Zeitpunkt und Modus der Übergabe. Vorherige Abstimmung mit
13
den Reichsstädten und mit Brandenburg-Kulmbach und Württemberg. Bestimmung von Depu-
14
tierten
. Ermahnung der Reformierten, von der Separation abzulassen. Bitte um schriftliche Mit-
15
teilung
der schwedischen Replik

22
Sie wurde am 7. Januar 1646 veröffentlicht (s. [ Nr. 29 Anm. 4 ] ).
.

16
(Im Quartier der Magdeburgischen zu Osnabrück.) Anwesend: Magdeburg (Direktorium), Sach-
17
sen -Altenburg / Sachsen-Coburg, Sachsen-Weimar / Sachsen-Gotha / Sachsen-Eisenach, Braun-
18
schweig -Lüneburg-Celle / Braunschweig-Lüneburg-Grubenhagen / Braunschweig-Lüneburg- Ka-
19
lenberg (/ Baden-Durlach), Hessen-Darmstadt, Sachsen-Lauenburg, Fränkische Grafen.

20
Magdeburgisches Direktorium. Der fürsten und stände abgesandten
21
erinnerten sich gutermaßen, daß man sich über der cronen propositionen und
22
Keyserlichen resolutionen ein[ es ] bedencken[ s ]

23
Gemeint ist das Vollstaendige Gutachten (wie oben Anm. 1).
vergliechen. Wie es aber dar-

[p. 249] [scan. 267]


1
mit ferner zu halten, sei noch nicht entschloßen worden, weil man der ehr-
2
barn reichsstädte correlation erwartet, so ehest erfolgen würde

24
Sie erfolgte am 16. Dezember (wie [ Nr. 43 Anm. 80 ] ).
. Dannenhero
3
sei anietzo zu deliberiren,

31
3–5 ob – überliefern] Sachsen-Weimar A I: ob der [ Aufsatz ] also in forma den herren
32
catholischen naher Münster zuzusenden, denen hiesigen zu insinuiren, oder aber der
33
punct gravaminum religiosorum und was mehr darein zu zihen, worinnen wir mit den
34
catholischen sichtbarlich nicht concurriren können, darvon zu separiren und deren er-
35
ledigung ihnen anzusinnen sey.
ob das bedenken, wie es ist, zu übergeben oder aber
4
allein die gravamina zu excerpiren und denen catholischen ständen zu über-
5
liefern .

6
Es fielen zwar viel bedencken für, warumb die gravamina allein und separa-
7
tim nicht zu übergeben, weil es nemlich

8
1. denen catholischen würde nachdencken machen, die den gantzen aufsatz

25
Gemeint ist entweder eine der korrigierten Fassungen des Ersten Entwurffs (s. [ Nr. 39 Anm. 1 ] ;
26
[ Nr. 41 Anm. 4 ] ; [ Nr. 45 Anm. 3 ] ) oder das Vollstaendige Gutachten (wie oben Anm. 1).

9
albereit in handen haben solten

27
Die kath. Stände kannten nur Einzelheiten aus dem Inhalt des Ga. s, nicht den vollständigen
28
Text. So hatte der bambergische Ges. am oder vor dem 16. November erfahren, daß die kurbg.
29
Ges. zu Osnabrück eine große schrift von 20 bögen in Händen hätten, die das gutachten
30
uber der cronen propositiones undt darauf erfolgte Kayßerliche resolutiones enthalte. Sehr
31
nachdencksame, bevorab wider der herren churfursten praeeminentz laufende sachen
32
seien darin ( StA Bamberg Rep. B 33 II 24 Nr. 69). Selbst die in Münster weilenden ev. Ges.
33
scheinen kein Exemplar des Vollstaendigen Gutachtens gehabt zu haben. Der kulmbachische
34
Ges. bat noch am 29. Januar 1646 um eine Kopie (s. [ Nr. 86 Anm. 57 ] ).
,

10
auch 2.

36
10 alle – zugegen] Magdeburg A I: Wann mehr evangelische kemen, möchten sie ihre ge-
37
dancken auch beybringen wollen etc., und das bedencken könte derdurch zu waßer
38
werden.
alle evangelischen stände bei diesen tractaten nicht zugegen

11
und dan 3. die cronen in die gedancken geraten möchten, wan die gravamina
12
vergliechen,

39
12 würden – werden] Magdeburg A I: würde mann der andern sich nicht annehmen.
würden sie gelaßen werden.

13
Magdeburg. Dieweil man aber doch gute nachricht, daß die königlich
14
Schwedischen herren plenipotentiarii mit auslieferung der gravaminum zu-
15
frieden

35
Diese Nachricht stammte von Lampadius, der dem nunmehr das Direktorium führenden Krull
36
(Einsiedel war abberufen worden und abgereist, s. [ Nr. 1 Anm. 5 ] ) am 13. Dezember mitgeteilt
37
hatte, daß er am Vortag bei den schwed. Ges. gewesen sei und Oxenstierna erklärt habe, daß
38
nurt die gravamina den Katholischen übergeben werden sollten und das übrige erst, wenn die
39
Repliken der Kronen herausgegeben worden seien (magdeburgische Relation Nr. 33 s. d. 1645
40
XII 3 [/13] in: Magdeburg F II fol. 839–840’, hier fol. 839; Datierung der Visite des Lam-
41
padius : s. S. 251 Z. 37).
, die catholischen stände auch gerne sehen, daß sie dieselben erlang-
16
ten

42
Am 12. Dezember war zwischen Krull und den altenburgischen Ges. besprochen worden, was
43
mit dem bedencken geschehen solle. Unter den Gründen für eine alleinige Übergabe der Gra-
44
vamina ecclesiastica und der andern, so nicht commun weren, an die Katholischen stand an
45
erster Stelle die Erwägung, daß auch die Katholischen dieses Verfahren begrüßten. Als letztes
46
und fünftes Argument wird angeführt, daß man gegründete Nachricht habe, daß die Katholi-
47
schen das bedencken gar nicht annehmen würden, wenn man es als Ganzes nach Münster
48
schicke. Bei einer erneuten Besprechung Krulls mit den Altenburgischen am 13. Dezember
49
wurde präzisiert: Man habe Nachricht, das Gesamtbedenken werde nicht angenommen wer-
1
den , weil die catholischen das directorium streiten würden (magdeburgische Relation
2
Nr. 33 s. d. 1645 XII 2 [/12] und 3 [/13] in: Magdeburg F II fol. 839 und 839’).
, dabei auch besorglich, sie würden das gantze bedencken nicht anneh-
17
men , so hielten sie a parte Magdeburg dafür, daß die gravamina zu separiren
18
und allein auszustellen. Unterdeß könne man sich auch mit den Calvinisten
19
vergleichen.

20
Sachsen-Altenburg und Coburg. Wir weren der meinung, daß, das be-
21
dencken gantz zu übergeben, nicht rathsam sein wolle aus uhrsachen, daß das
22
directorium angeführet. Dazu noch dieses könne gesetzt werden, daß gleich-
23
wol hiesige abgesandten bei denen Keyserlichen herren gesandten angehal-
24
ten

3
Am 9. September (s. Nr. 13).
, die Keyserliche resolution denen Schweden zu communiciren, dieweil
25
die cronen in vielen puncten ihre propositiones erleutern müsten und, ehe
26
davon nachricht, man alß de ignotis zu keinem vollstendigen bedencken ge-
27
langen könte. Wolte man sich nun hierin endern, würden solches die Keyser-
28
lichen vorrücken. Hielten also dafür, es sei darmit zuruckzuhalten, biß die
29
cronen ihre replicen herausgegeben.

40
29–30 Dieselben – ablehnen] Sachsen-Weimar A I: […] und weilln wir viel sachen ins
41
mittel würden bringen müßen, wordurch nichts als crabrones zu irritiren und odium zu
42
erlangen, geschehe es beßer durch die cronen, so breitere rucken haben und mehr tragen
43
können und wollen dann wir.
Dieselben würden eins und anders an die
30
hand geben und in vielen das odium von den evangelischen ständen ablehnen.

[p. 250] [scan. 268]


1
Das abgefaste bedencken were nicht ohne frucht, dieweil man sich also einer
2
gewißen meinung vergliechen, davon ex inconstantia nicht abzuschreiten.
3
Hielten demnach dafür, daß die gravamina ecclesiastica und politica, darin-
4
nen man nemlich gegen die catholischen partei mache, dahin dan auch der
5
punctus iustitiae zu ziehen, von dem bedencken zu separiren, solche denen
6
catholischen ehest übergeben und sie ümb antretung der tractaten super gra-
7
vaminibus zu ersuchen.

31
7 Dan – nachricht] Magdeburg A I: Zu eylen, weil nachricht.
Dan [ hätte ] man die nachricht, daß sie quaestionem
8
„an“ und ob davon zu tractiren, in consultation zu Münster kommen laßen
9
und affirmative resolvirt

4
Am 29. November war beschlossen worden, einen Ausschuß zur Prüfung der Gravamina zu
5
bilden. Dieser trat zuerst am 18. Dezember unter dem Vorsitz von Kurmainz zusammen
6
( APW III A 4,1, 40 Z. 17f.; ebenda Nr. 12 [der Ausschuß wird dort als Deputatio ad Gra-
7
vamina
bezeichnet]).
.

10
Was aber anbelange, daß alle evangelischen stände sich bei diesen tractaten
11
nicht eingestellet, so sei wißend, daß Keyserliche majestät nachmaln an die
12
gesamte stände in schrifften gelangen laßen, sie wolten sich alsbalt anfinden
13
und in den stand, wie sie die tractaten finden würden, welches auch sonst
14
rechtens, antreten

8
Bezug auf das Kayserliche Circular-Schreiben an unterschiedene Reichs=Staende / sich zu
9
denen bevorstehenden Friedens=Consultationibus durch Gesandte und Abgeordnete ein-
10
zufinden , oder andern Anwesenden deshalber Vollmacht aufzutragen. d.d. Stadt Poelten,
11
den 29. Aug. 1645 (Druck: Gärtner V Nr. 186, 894–897, die hier allegierte Stelle 896).
.

15
Den cronen werde dieser modus auch nicht entgegen sein, weil die herren
16
Schwedischen sich nicht allein dahin erkläret, sondern auch selbst vorge-
17
schlagen , daß es mit den gravaminibus also zu halten

12
Siehe oben Anm. 7.
.

18

32
18–19 Die – übergeben] Sachsen-Weimar A I: Galli hätten zwar vermeinet, man solte dem
33
faß den boden auf einmahl ausstoßen und unser ganz opus zugleich fürlegen.
Die königlich Frantzösischen solten zwar der meinung sein, daß das gantze
19
bedencken zu übergeben

13
Als die Magdeburgischen am 10. Dezember bei dem aus Münster angereisten Servien die Visite
14
ablegten, wurde auch über das bedencken der stände gesprochen, zufolge der magdeburgi-
15
schen Aufzeichnungen allerdings nur über Formalia des (Gesamt-) Bedenkens (magdeburgische
16
Relation Nr. 32 s. d. 1645 XI 30 [/ XII 10] in: Magdeburg F II fol. 828 D).
, sie würden aber davon wol abstehen, wan sie die
20
königlich Schwedischen

34
20 disponirten] In Magdeburg A I folgt: Was ferner de modo etc., wirdt director propo-
35
niren .
disponirten.

21

36
21 Sachsen-Weimar, Gotha und Eisenach ] In Magdeburg A I ist am Rande notiert: Prius
37
aberat etc. Das Votum beginnt dort entsprechend mit: Eigentlich hette er propositionem
38
nicht gehöret etc. Vernehme, daß es de separatione gravaminum zu thun etc.
Sachsen-Weimar, Gotha und Eisenach. Halte an seinem ort ebenmä-
22
ßig dafür, weil die beruhigung des Römischen Reichs gutestheils auf abhel-
23
fung der gravaminum beruhe, daß selbige, wie Altenburg auch der meinung,
24
zu separiren von dem bedencken, denen catholicis zu praesentiren und das
25
übrige biß nach eröfneter replic zu hinterhalten.

26
Absentes hetten ihnen ihr nichterscheinen zu imputiren, und were vor diesem
27
albereit ein conclusum gemacht

17
Bezug auf Des Heil. Roem. Reichs Fuersten und Staende zu Oßnabrueck, ueber dem Modo
18
Deliberandi & Agendi, bey gegenwaertiger Friedens=Handlung, beliebter Schluß etc.
19
(s. [ Nr. 5 Anm. 11 ] ). Die allegierte Stelle steht Meiern I, 522 . Heher hatte schon am 12. Sep-
20
tember
auf sie verwiesen (s. Nr. 10 bei Anm. 26).
, daß sie die tractaten in eo statu, darin sie
28
zeit ihres anlangens, solten

43
28 antreten] In Magdeburg A I folgt: Sueci hetten den modum procedendi für gut angese-
44
hen etc., Gallos facile disponi posse etc.
antreten.

29
Braunschweig-Lüneburg-Celle, Grubenhagen und Kalenberg.
30
Vor diesem sei er zwar der meinung gewesen, man solle das gantze bedenk-

39
21–28 Halte – antreten] Inhaltlich entsprechend in Magdeburg A I, länger in Sachsen -
40
Weimar A I, dort beginnend mit: Seye allzeit in sorgen gestanden, man würde mit uber-
41
gab deß völligen ufsatzs die sache nicht gut machen, wie es dann auch beym begrieff
42
deßen

21
Gemeint ist der von dem Ausschuß im Oktober erarbeitete Erste Entwurff (s. Nr. 24
22
Anm. 1).
die meinung eines dergleichen formlichen wercks nicht gehabt. […]

23
Da Hehers eigenes Votum im eigenen Protokoll ausführlicher als in anderen Protokollüberlie-
24
ferungen lautet, liegt der Verdacht nahe, daß er hier nicht dessen wirklichen Wortlaut wieder-
25
gegeben hat, sondern das an die Höfe seiner Prinzipaln überschickte Protokoll (s. oben Einlei-
26
tung Anm. 506) zur Selbstdarstellung nutzte. Der weitere Text wird daher nicht abgedruckt.

[p. 251] [scan. 269]


1
ken übergeben, und darauf gesehen, daß der admissionstreit nicht beigelegt
2
wollen werden. Weil aber damals abgeredet, solches künfftig in deliberation
3
zu ziehen, so wolle auch numehr zeit damit sein. Die reichsstädte hetten zwar
4
nicht conferiret, würden sich doch wol aber dernach

30
4 achten] In Sachsen-Weimar A I folgt: Zu bedauern sey, daß die evangelischen zu Mün-
31
ster

27
Gemeint sind die Ges. Württembergs und Brandenburg-Kulmbachs, die in Münster verschie-
28
dentlich an den Verhandlungen mit den kath. Ständen beteiligt wurden (s. APW III A 4,1,
29
561 s. v. Müller, Johann, und 584 s. v. Württemberg, Herzogtum).
sich so schüchter

30
schüchter ist eine veraltete Form von schüchtern und bedeutet wie dieses furchtsam, zaghaft
31
( Grimm XV, 1824f.).
erweisen. Man solle wohl circa media ad ultimum finem non
32
tendentia behutsam{b} gehen, aber gar nichts zu thuen, were auch ein mangel.
achten.

5

33
5 Müße – gedencken] Dem geht in Magdeburg A I voraus: Ad rem etc.: Bekant, daß
34
catholici hiesige gemachte conclusa disputiret etc.

32
Nach Ansicht der kath. Stände zu Münster konnten die ev. allein gar kein richtiges Con-
33
clusum
fassen, weshalb ihr Bestreben zunächst dahin gegangen war, die ev. Stände zu gemein-
34
samen Beratungen in Münster zu bewegen (s. Nr. 6a vor Anm. 18).
Viel mehr würden sie dieses dispu-
35
tiren etc. *** Weiß nicht, wie es catholische wirden annehmen etc., ob als ein halben
36
Schluß etc. Si non accipiant, würde nichts außgerichtet etc.
Müße anfenglich gedencken, daß herrn Oxenstirn[ s ] excellenz die separation
6
der gravaminum ihm

37
6 diese tage] Sachsen-Weimar A I: vorgestern [ am 2./12. Dezember 1645 ].
diese tage wol gefallen laßen und dafürgehalten, man
7
solle allein die gravamina übergeben und im übrigen der cronen replic erwar-
8
ten

35
Siehe oben Anm. 7.
.

38
8–9 Die – erwehnet] Sachsen-Weimar A I: Und obschon La Barde anderer meinung,
39
hätte er doch auff empfang der rationum in contrarium obmutescirt.
Die Frantzösischen gesandten weren zwar anderer meinung, wie der
9
resident monsieur de La Bard noch voriger tage erwehnet

36
Lampadius hatte La Barde am 9. Dezember besucht. Wahrscheinlich war bei dieser Gelegen-
37
heit auch über die Gravamina Evangelicorum gesprochen worden, was Lampadius in seinem
38
Bericht an den Hg. freilich nicht erwähnt hat (Lampadius an Hg. Christian Ludwig von
39
Braunschweig-Lüneburg, Osnabrück 1645 XII 5 [/15], in: Braunschweig-Lüneburg-
40
Kalenberg A III fol. 388–388’, hier fol. 388).
. Wan er nun die
10
sache materialiter considerire, so frage sich’s, ob wir dan mit übergebung des
11
bedenckens unsern scopum erlangen könten. Und sei die antwort, quod non,
12
dan causa efficiendi stehe bei den cronen, nicht bei den ständen. Jene müsten
13
das werck erheben. Die stände würden auch viel odia auf sich laden, pro
14
exemplo nur den 1. punct anzuziehen, do Keyserliche majestät das gantze
15
Reich pro subiectis belligerantibus halten wolle

41
Bezug auf die ksl. Responsion auf die schwed. Proposition II, Ad I. ( Meiern I, 618 ).
. Do were beßer, daß die
16
cronen causam belli examinirten, alß wie wan wir sagten, abgeleibte Keyser-
17
liche majestät sei schwere uhrsach des krieges

40
17 gewesen] In Magdeburg A I folgt: weren herbe wort etc., würden odium erregen etc.
gewesen

42
Bezug auf das Vollstaendige Gutachten der Evangelischen Staende zu Oßnabrueck (wie oben
43
Anm. 1), Ad. Art. I. Propositionum & Resolutionum ( Meiern I, 802ff. ). abgeleibte Keyser-
44
liche majestät meint Ks. Ferdinand II., den Vater des damaligen Ks.s.
. Materia ipsa werde
18
es künftig vorbringen müßen, wan man ad punctum satisfactionis schritte.
19
Wir würden sagen, wer den krieg geführet, solle satisfaction

41
19 thuen] In Sachsen-Weimar A I folgt: Nostrum non esse digi〈tum〉 monstrare, cum
42
simus inermes.
thuen. Das mü-
20
sten derohalben die cronen sagen und behaupten. Weil nun die causae mora-
21
les also müsten considerirt werden, damit man den finem erlange, so solle
22
man die schwere puncten und conditiones von den cronen laßen

43
22 vorstellen] In Magdeburg A I folgt: welche wir nachmals acceptiren undt unß conjun-
44
giren können etc. Ita nulla disputatione opus est etc.
vorstellen.
23
Künfftig würden die stände doch zu sagen haben, was ihnen nützlich oder
24
wiedrig. Das müße er zwart auch sagen, daß viel acerba in den gravaminibus.
25
Sie sein aber albereit von 100 jahren gesaget und anitzo nicht zu verschwei-
26
gen . Derohalben sei auch seine meinung, daß die gravamina absonderlich zu
27
übergeben und mit dem übrigen zu warten, biß die cron Schweden ihre replic
28
einbracht. Cron Franckreich habe der gravaminum nicht gedacht

45
In der frz. Proposition II von 1645 VI 1/11 werden die Gravamina nicht erwähnt.
. Weil nun
29
auch Keyserliche majestät verwilliget, daß hiervon alhier zu tractiren , frage

[p. 252] [scan. 270]


1
sich, was man zu den gravaminibus ziehen wolle.

26
1–3 Anno – attendiren] Magdeburg A I: Non solum ecclesiastica etc., sed etiam alia,
27
verbi gratia passus iustitiae etc. et alia, so nicht eben in die religion [ fallen ], verbi gratia
28
de maioribus etc., in puncto contributionis etc., item circa ordinariam deputationem etc.
29
Obschon principes sui interessiret etc.

53
Braunschweig-Lüneburg war Mitglied der ordentlichen Reichsdeputation (s. [ Nr. 34 Anm. 124 ] ).
, sey doch mit der deputation evangelischen
30
nicht gedienet etc., nisi ad paria etc.
Anno 1613 sein 27 grava-
2
mina übergeben worden

47
Druck der auf dem Regensburger RT ausgestellten Gravamina von 1613 VIII 7 [/17]: Lon -
48
dorp I, 119–123.
, die nicht alle ecclesiastica, sondern sei auch damals
3
urgirt worden, daß die maiora in puncto contributionis nicht zu attendiren

49
Kurpfalz und seine Anhänger lehnten 1613 jede Geldbewilligung (zum Kampf gegen die Tür-
50
ken ) ab, bis die Gravamina erledigt seien. Die kath. Stände, denen sich die Wettiner und
51
Hessen-Darmstadt anschlossen, faßten einen Mehrheitsbeschluß und gingen zur Tagesordnung
52
über ( Dickmann , 15; Wolff , Corpus Evangelicorum, 39).
.
4
Were man nun einig, daß sie zu separiren, so were auch zu sehen, qu〈ae〉-
5
nam. In causis communibus würden sich verhoffentlich die catholischen
6
stände nicht separiren, exempli gratia contra collegium electorale, und könne
7
man ihnen dieselbe bei den consultationibus an die hand geben.

8

31
8–9 Wen – propria] In Magdeburg A I geht voraus: Das weren seine gedancken etc., prae-
32
sertim propter acerbitatem der replicen zu erwarten etc. Was dergegen angezogen,
33
[ hätte ] kein sonderlich pondus etc.: 1. quod non omnes adsint […].
Wen die absentes status evangelici ihrestheils nicht vigiliren wolten, were es
9
culpa propria. Keyserliche majestät hetten sich also resolvirt, daß die absentes
10
die sachen in solchen stand solten annehmen und antreten, wie sie sie finden.
11

34
11 Zu – es] Magdeburg A I: betrübt sich.
Zu verwundern were es, daß die königlich Frantzösischen den aufsatz albe-
12
reit in handen . Wir könten ihnen numehr wol sagen,

35
12–13 es – werck] Magdeburg A I: […] sey unß leidt, daß es publiciret etc., wer kein
36
schluß, sondern nur praeparatoria pro informatione etc. Nicht, daß mann es außgeben
37
wollte etc.
es were pro informa-
13
tione zusamengetragen und kein perfect werck. Der möchte es verantworten,
14
der es ihnen gegeben. Wan man nun die Schwedische replic würde haben,
15
könne zugesehen werden, ob etwas zu moderiren, zu decliniren oder auch zu
16

38
16 addiren] In Magdeburg A I folgt: Mann werde sich noch nicht so gar dran binden etc.
addiren. Sensu communi sei zu endern, was sensu communi gesetzt und
17

39
17 zusammengetragen] In Magdeburg A I folgt: Gravamina separata [ seien ] immer pari
40
passu cum catholicis zu tractiren etc., neben der haubtsache etc. Ita liberas habemus
41
manus etc.
zusammengetragen. Wir müsten uns evangelischentheils nicht die macht neh-
18
men laßen, unterweiln zusamenzukommen. Weil auch Culmbach und Wir-
19
tenberg ihre vota von Münster überschickt

2
Müller und Burckhardt hatten mit Brief vom 18. [/28.] November 1645 an die Ges. der ev.
3
Fürsten und Stände zu Osnabrück (Ausf. in: Magdeburg H fol. 54–54’) aus Münster über-
4
schickt :

5
1. Bedenckhen anstadt voti uf beeder cronen Franckhreich unndt Schweeden propositio-
6
nes wie auch darauf gegebene Kayserliche resolutiones etc. ex parte Brand[ en ]burg Culm-
7
bach , Magdeburg H fol. 55–90 (Lemma nach Dorsalvermerk ebenda fol. 90’);

8
2. Unvorgreifliche erinnerungen bey dem von denen zu Oßnabruckh subsistirenden evan-
9
gelicis herrn legaten begrieffenen ufsatz etc. ( ebenda fol. 92–93; in der Designation der
10
haubtacten, ebenda fol. 1, Eiusdem unvorgreiffliche erinnerungen benannt, also auch vom
11
kulmbachischen Ges. Müller stammend);

12
3. Fürstliche W[ ürttembergische ] Annotationes über der zu Oßnabrueck subsistirenden
13
evangelischen Fürsten undt Staende Abgesandten Bedencken, die ausgestellte Kayserliche
14
und Königliche respective Propositiones undt Resolutiones betreffend ( ebenda fol.
15
94–116, mit Präsentatsvermerk von 1645 XI 20 [ /30 ] ; Druck unter dem angegebenen
16
Lemma: Meiern II, 88–97 ).
, were zu durchsehen, ob daraus
20
den gravaminibus was beizusetzen, den man sie nicht könne vorbeigehen.
21
Wirtenberg anhero zu fordern, were wegen des sessionstreits undienlich,
22
weil er

42
22 sich] In Sachsen-Weimar A I folgt: simpliciter.
sich zu keiner alternation verstehen wolle.

23
Repetire Baden-Durlachs wegen dieses votum suo loco et

43
23 ordine] In Sachsen-Weimar A I folgt: und meinet, Mechelnburg werde nicht dissen-
44
tiren .
ordine.

24
Hessen-Darmstadt. Wegen der proponirten quaestion conformire er sich
25
mit den vorsitzenden und bedencke die rationes, so Altenburg und Lüneburg

[p. 253] [scan. 271]


1
angeführet, dan wir würden mit übergeben des gantzen bedencken[ s ]

26
1–2 nichts – vorgesetzet] Magdeburg A I: scopum, nehmlich accelerationem, nicht er-
27
halten etc.
nichts
2
erhalten, was wir uns vorgesetzet.

28
2–3 Was – vornehmen] Sachsen-Weimar A I: Materia deß ufsatzes sey nicht unius quali-
29
tatis , also die causae communes zu allgemeiner deliberation, gravamina aber zu abson-
30
derlichen tractaten auszustellen.
Was communia gravamina, müsten wir ne-
3
bens den catholicis urgiren und

31
3 vornehmen] In Magdeburg A I folgt: Ergo das bedencken selbst zu separiren etc. Wol
32
von Braunschweig Lüneburg angeführet, wir würden unß ungelegenheit machen etc.,
33
wann’s gantz ubergeben würde.
vornehmen. Der aufsatz sei nicht gemachet
4
alß ein bündlicher schluß, sondern dabei vorbehaltlich zu

34
4 endern] In Magdeburg A I folgt: catholici möchten es darfür auffnehmen, utilia accep-
35
tiren etc. Reliquas rationes praetereundo etc.
endern. Daß den
5
gravaminibus noch andere sachen beizufügen, halte er undienlich, dan die
6
tractaten super gravaminibus ohnedes große zeit erfordern würden und die
7
Schweden zum schluß feilen möchten. Weil auch die catholischen stände den
8
evangelischen wol ehe vorgeworffen, wie auch jüngst zu Regenspurg gesche-
9
hen

18
Auf dem Regensburger RT wurde die Replik der Protestanten auf die kath. Gravamina Mitte
19
Juli 1641 verfaßt. Nach Bierther , 193, wurde sie nicht (offiziell) übergeben. Kurbayern er-
20
hielt sie, vermutlich von privater Seite, erst am 5. Oktober 1641.
, sie sagten viel von gravaminibus, wan man aber tractiren wolte, weren
10
sie nicht

36
10 parat] In Sachsen-Weimar A I folgt: gestaltsam sie zu Regenspurg daßelbe erfahren,
37
indeme man von unserer seiten die replic erst wenig tag vor dem reichsabschied über-
38
geben .
parat, so hette man zu

39
10 praeveniren] In Magdeburg A I folgt: Quomodo? Zu ferner umbfrage etc.
praeveniren.

11
Sachsen-Lauenburg. Conformire sich allerdings mit vorsitzenden, daß
12
die gravamina separatim zu

40
12 übergeben] In Magdeburg A I folgt: das ubrige, weil’s nur pro informatione, zurück[ zu-
41
halten
], replicae zu erwarten etc.
übergeben.

13
Dieser tage sei er bei herrn Oxenstiern gewesen

21
Es wurde nicht ermittelt, wann Gloxin bei Oxenstierna gewesen war.
, welcher begehret, die
14
stände möchten bei ihm anhalten, daß sie die replic ehest, und zwar schrifft-
15
lich , wolten herausgeben, den die Frantzösischen tringen auf mündliche trac-
16
taten

22
Die frz. Ges. waren angewiesen worden, auf einer mündlichen Abgabe ihrer Replik zu behar-
23
ren (s. Memorandum Ludwigs XIV. von 1645 XII 9 in: APW II B 2 Nr. 17 bei Anm. 8).
und also könten sie, [ die Schwedischen ], sich desto mehr gegen die
17
Frantzosen entschuldigen, warumb schrifftlich zu repliciren.

18
Voriger tage hetten die Keyserlichen gesandten ihm auch erfordern laßen

25
Über die Unterredung Lambergs und Kranes mit Gloxin am 13. Dezember unterrichtet ein
26
Protokoll der Ksl.en. Druck: APW II A 3, 47ff.

19
und angedeutet, es verlaute, die cron Schweden wolle Pommern zur satisfac-
20
tion fordern, welches sie ihm an die hand gegeben wollen, damit die hansee-
21
städte , auch andere stände, vigiliren könten. Sie hetten auch erwehnet, man
22
gebe ein bedencken herfür, daraus zu ersehen, daß die evangelischen stände
23
wenig begierde zum friede remonstrirten. Dahero entstehe die frage, was für
24
ein modum, solches zu salviren, zu ergreiffen. Man könne etwa sagen, es sei
25
annoch rudis materi〈a〉.

42
17 repliciren] In Sachsen-Weimar A I folgt: so er [ i.e.: der sachsen-lauenburgische Gesandte ]
43
anzuzeigen nicht umbgehen wöllen, worinnen ihme Braunschweig astipulirt

24
Lampadius war am 12. Dezember bei den Schweden gewesen (s. oben Anm. 7).
.

44
18–25 Voriger – materi〈a〉] Sachsen-Weimar A I: Sonst werden die reichsstättischen un-
45
terschiedene monita sowohl den gravaminibus als andern puncten ihrer notturfft nach
17
zu addiren bitten

27
Siehe Nr. 53.
. Er wollte wünschen, man hätte die gravamina vor zwey monaten
18
zusammengetragen, dann die catholischen zu Munster schon damahln begierde zur erör-
19
terung deren geführet, als wir beede

28
Heher und Gloxin. Sie hatten im Oktober in Münster wegen des Admissionspunktes verhan-
29
delt ( APW III C 3,1, 305 Z. 1–8; oben Nr. 43 bei Anm. 22).
von hier dahin deputirt gewest.

20
Der an dieser Stelle in der Druckvorlage wiedergegebene Bericht gehört chronologisch hinter
21
den folgenden Einwurf Braunschweig-Lüneburgs, wie aus Magdeburg A I hervorgeht
22
(s. unten Z. 26f.).

[p. 254] [scan. 272]


1
Braunschweig-Lüneburg-Celle, Grubenhagen und Kalenberg.
2
(Interlocutus est:) Herr Oxenstirn habe eben dasjenige zu ihm gesagt

30
Wie oben Anm. 35.
, was
3
er an dem fürstlich Lawenburgischen abgesandten begehret, damit sie, die
4
königlich Schwedischen, occasion hetten, sich gegen die Frantzosen uf
5
eine schrifftliche replic zu erklären. Er habe seiner excellenz auch angedeutet,
6
die stände müsten ja ein fundament haben, worauf sie ihre consultationes
7

23
7 anzustellen] In Magdeburg A I folgt: propter directorium Austriacum etc.

31
Oxenstierna hatte Lampadius gefragt, wie es nunmehr mit dem directorio im fürstenrathe
32
möchte gehalten werden, nachdem Einsiedel abberufen worden sei. Lampadius hatte geant-
33
wortet
, daß Magdeburg weiterhin das Direktorium führen werde, da ja noch ein Ges. (Krull)
34
in Osnabrück sei. Wenn die Admission Magdeburgs nicht erfolge, werde Krull weiterhin das
35
Direktorium führen. Solten aber die herren catholischen die Admission des Adm. s zum voto
36
und sessione geschehen laßen, hette hernacher Österreich das directorium zu führen (nach
37
dem in der magdeburgischen Relation Nr. 33 s. d. 1645 XII 3 [ /13 ] [ in: Magdeburg F II
38
fol. 839–840’, hier fol. 839 ] wiedergegebenen Bericht des Lampadius).

24
Nach Magdeburg A I fuhr Sachsen-Lauenburg fort: Gefährlich, daß das bedencken in
25
frembde hände kommen, würde allenthalben dervon geredet etc. Nachzuspuren etc.
26
Caesarei hetten ihn montag [ den 13. Dezember 1645 zu sich ] erfordert

39
Wie oben Anm. 36.
[…]. Es folgt 1.
27
der Bericht über die schwedische Satisfaktionsforderung (s. oben S. 253 Z. 18–21). 2. Wegen
28
des auffgesetzten bedencken etc., daß evangelische fast schlecht lust zum friede hetten
29
etc. Dem sei folgendermaßen zu begegnen: [ Es ] sey kein vollkommen bedencken etc., nur
30
praeparatorie etc. Allenthalben [ sei ] außzugeben, wer es publiciret hette, der hette es
31
gestolen etc.

32
(Interlocutoria etc.)

33
Hessen-Darmstadt. Mann könte dergleichen etwas wol gar in druck geben per modum
34
apologiae etc. Mann contradicire demselben etc. Sey contra bonam fidem.
anzustellen.

8

35
8 Fränkische Grafen] In der Druckvorlage ist das Votum fälschlich den Wetterauischen Grafen
36
zugeschrieben. Aus den übrigen Überlieferungen geht hervor, daß die Fränkischen, nicht aber
37
die Wetterauischen vertreten waren.
Fränkische Grafen. Die rationes pro separatione gravaminum praeponde-
9
rirten , und conformiren sich also Altenburg und Lüneburg. Mit ubergebung
10
des gantzen bedenckens werde man disputat und mißverständnüs causiren,
11
das odium könten die cronen auch beßer auf sich nehmen, wie Lüneburg
12
erinnert, und würden sich die catholischen, so reichspatrioten, in causis com-
13
munibus wol erweisen. Er wiße, daß

38
13 die evangelischen] Magdeburg A I: Culmbach undt Würtenberg.
die evangelischen zu Münster damit
14
auch einig.

39
14–16 Man – erwehnen] Magdeburg A I: Sey sehr sorgfeltig gewesen wegen unzeitiger
40
publication. Gut, wann mann erforschen könte, [ wer das Bedenken weitergegeben habe ].
41
Ehe er sey [ aus Münster ] hinüberkommen

41
Das genaue Datum von Oelhafens Rückkehr konnte nicht ermittelt werden. Wie aus einem
42
von ihm und drei anderen Ges. aus Münster abgeschickten Brief hervorgeht, war er am 19.
43
November noch dort (Kopie in: Sachsen-Weimar B III fol. 320; Datierung: Münster 1645
44
XI 9 [/19]). Er muß einige Tage vor dem 27. November von Münster abgereist sein (s. Nr. 42
45
Anm. 13).
, hetten es Galli schon gehabt etc. Mann mü-
42
ste die apologie laßen rüchtig werden etc., praesertim denen catholischen, so heut oder
43
morgen herüberkommen wollen etc., als Buschmann etc.

46
Buschmann war am 2. Dezember von den kath. Ständen in Münster zum Mitglied einer De-
47
putation benannt worden, die in Osnabrück mit den Protestanten über die Admissionsfrage
48
verhandeln sollte. Außer ihm sollten Österreich (Richtersberger), Burgund (Weyms) und Würz-
49
burg (Vorburg) dieser Deputation angehören ( APW III A 4,1, 55 Z. 14ff.).
Sey nichts verbindtlich etc.
44
Meckelburg sey mit diesen gedancken einig etc. Wolle es weiter einholen undt directorio
45
hinterbringen. ***

46
Sachsen-Weimar A I: Sonsten sey auch zu erbarmen, daß das bedencken so gemein
47
gemachet worden, daß es auch zu Franckfurth fast in der statt herumbfliege.
Man müße es ruchtbar laßen werden, daß es kein formalisirt be-
15
denken , undt weil herr graff Trautmansdorff folgendes tages würde anhero
16
kommen

40
Er traf mittags am 15. Dezember 1645 in Osnabrück ein ( APW III C 4, 103).
, könte man es sodan debito modo erwehnen.

[p. 255] [scan. 273]


1

35
1 Wetterauische Grafen ] In der Druckvorlage irrtümlich: Fränckische Grafen etc.
Wetterauische Grafen. Absens.

2
Magdeburgisches Direktorium. Die vota giengen unanimiter dahin,
3
das die gravamina separirt und diejenigen, in welchem die evangelischen ge-
4
gen die catholischen partey machen, ietzo übergeben, die communia aber ne-
5
bens den andern hauptpuncten des bedenckens biß zur extradition der cronen
6
replic zurückbehalten werden solten, iedoch daß auch zuvor dasjenige, so
7
Culmbach und Wirtenberg schrifftlich überschicket, durchsehen und ihre er-
8
innerungen , so erheblich, eingeruckt würden. Dieweil man nun einig, daß die
9
gravamina [ ecclesiastica ] zu übergeben, so frage sich:

10
1. quando?

11
2. per quos?

12
et 3. cui?

13
Magdeburg. Ad 1.: Sobalt die correlation von reichsstädten geschehen.

14
Ad 2.: Wolten sie dafürhalten, per deputatos, dazu Altenburg, Weymar, Lü-
15
neburg undt die Wetterawischen grafen zu bemühen.

16
Ad 3.: Die extraditio geschehe billich dem Österreichischen directori, wel-
17
cher

50
Gemeint ist Richtersberger.
dabeneben zu ersuchen, daß er die tractaten befordern wolle. Es könne
18
auch nicht schaden, wan sie denen Keyserlichen und den cronen ausgestellet
19
würden. Stehe zu bedencken, ob etwa ein schreiben an die königlich Frantzö-
20
sischen zu verfertigen und zu praecaviren,

36
20–21 daß – gewesen] Sachsen-Weimar A I: daß es kein conclusum noch formalisch
37
werck sey.
daß es bißhero kein vollkommenes
21
bedencken gewesen, was man alhier zusamengetragen.

22
Daß auch die könglich Schwedischen ümb schrifftliche replic ersucht wür-
23
den , wie sie selbst Lüneburg und Lawenburg an die hand gegeben, sei sehr
24
dienlich, dieweil uf solche maße fürsten und stände könten beßer nachsinnen
25
und sich die abgesandten beßer und vollkommenere instruction erholen.

26
Sachsen-Altenburg und Coburg. Bei denen vom directorio proponirten
27
puncten weren etzliche circumstantiae wol in acht zu nehmen und würden
28
unterschiedene communicationes müßen vorhergehen.

38
28–30 Erstlich – übergeben] Sachsen-Weimar A I: 1. Seyen catholici ad tractatus zu invi-
39
tiren nomine omnium evangelicorum. Magdeburg A I: Praesupponire, daß es müste
40
übergeben werden undt catholische zu invitiren, non solo nomine principum, sed om-
41
nium evangelicorum.
Erstlich praesupponir-
29
ten wir, daß die gravamina nicht allein nomine der evangelischen abgesandten
30
im fürstenrath, sondern aller evangelischen stände zu übergeben. Dahero
31
folge, daß solcher aufsatz sowol denen Churbrandenburgischen herren abge-
32
sandten , wie es zu Regenspurg gehalten

51
Auf dem Regensburger RT wurden die Gravamina am 17. April 1641 lediglich seitens der im
52
FR vertretenen ev. Stände überreicht, da Kursachsen, dem sich Kurbrandenburg anschloß, kei-
53
nen Anteil daran nehmen wollte ( Bierther , 191).
, die es sonst übel empfinden würden,
33
alß auch denen zu Münster subsistirenden evangelischen abgesandten, nemlich
34
Culmbach und Wirtenberg, zu communiciren. Mit dieser von denen fürstlich

[p. 256] [scan. 274]


1
Culmbachischen und Wirtenbergischen herren abgesandten überschickter
2
schrifft

54
Siehe oben Anm. 30.
heiße es: „neque nihil neque omnia“, weil sie von gravaminibus we-
3
nig davon und nicht zu befinden, was sie eigentlich vom aufsatz halten.

4
Es were auch

31
4 zuvor] Magdeburg A I: noch heut.
zuvor den reichsstädten davon nachricht zu geben, die auch
5
diesen schluß könten in consideration ziehen und sich darüber bei vorstehen-
6
der correlation vernehmen laßen. Wan nun dieses vorgangen, so were zwar
7
nicht zu seumen, iedoch aber zuvor zu bedencken und

32
7–8 in – annectiren] Magdeburg A I: durch absonderliche deliberation etc. die gravamina,
33
praesertim politica, zu durchgehen etc., was noch ex politicis zu annectiren etc.
in deliberation zu stel-
8
len , was denen ecclesiasticis gravaminibus zu annectiren und ob einem und
9
dem andern dabei noch etwas zu erinnern vorgefallen.

10
2. Wem sie nun zu überreichen, wüsten wir nicht anders, alß daß der evange-
11
lischen stände aufsatz zu Regenspurg denen Churmaintzischen zu übergeben.
12
Hielten auch dafür, es werde nicht anderst sein können, dan Churmaintz das
13
directorium bei den catholischen ständen führe

1
Kurmainz führte das Direktorium im CC ( Wolff , Corpus Evangelicorum, 5; s. APW III
2
A 4,1 Nr. 2, 3, 4, 6 und öfter; ebenda 555 s. v. Kurmainz, Direktorialaufgaben im CC ).
. Dem Österreichischen di-
14
rectori alhie könne es auch wol communicirt und er ersucht werden zu pro-
15
poniren , daß die catholischen die tractaten förderlichst wolten antreten.
16

34
16–17 Weren – zuzustellen] Sachsen-Weimar A I: Trautmanßdorff und Lamberg weren
35
sie zugleich zu offeriren.
Weren auch hierin einig, daß ein exemplar den Keyserlichen und absonderlich
17
dem grafen von Trautmansdorff zuzustellen. Bei derer cronen plenipotenti-
18
ariis könne es auch nicht nachbleiben, damit sie sehen, was diesestheils desi-
19
deria und daß man evangelischentheils aequalitatem, nicht exterminium ca-
20
tholicorum suche.

36
20–21 Wolten – sehen] Magdeburg A I: Caesareorum oppositionem gebühre sich nicht,
37
coronis zu offenbaren etc. Richterßberger würde sich nicht schicken in conspectu coro-
38
narum etc., das müste mann nicht achten, weil sie selbst part mit den catholischen
39
seyn.

40
Sachsen-Weimar A I: hindere auch nicht, daß man dergleichen den cronen eröffne,
41
weiln es bekannte sachen und vor langen jahren in frey truck gegangen.
Wolten nun gleich die Keyserlichen es übel empfinden, daß
21
man es den cronen communicirt, were iedoch darauf so eben nicht zu sehen.
22
Ob auch

42
22 dem – residenten] Magdeburg A I: monsieur La Barde.
dem Frantzösischen residenten alhier ein exemplar zu überreichen,
23
stellen wir dahin.

24
Per quos, könten wir uns leicht conformiren, es werde iedoch iemand von
25
den reichsstädten zu adjungiren sein. So

43
25 sein] In Magdeburg A I folgt: Gut, wann iemandt von electoribus [ teilnähme ], so [ aber ]
44
schwehrlich zu erhalten etc.
sein auch mehr deputati zu belieben,
26
damit es bei allen uno die geschehe und die herren Keyserlichen nicht diffi-
27
cultirten , daß es den cronen auch communicirt würde. Und stehe dohin, wie
28
es auszutheilen und welche personen sich zu iedem theil verfügen solten.

29

45
29–30 Man – separiren] Sachsen-Weimar A I: 4. Hiernechst seyen die reformati zu ermah-
46
nen , sich ja nicht, wie sie heute, ohnerachtet gestern gethaner ansage gethan, weiters zu
16
separiren

3
Eigentlich hatte die Sitzung bereits einen Tag früher, also am 13. Dezember, stattfinden sollen.
4
Da die Reformierten aber am 12. Dezember gebeten hatten, ihrer sachen halber es noch
5
etwas anstehen zu laßen, besonders, weil sie noch auf das Eintreffen des Gf.en Sayn- Wittgen-
6
stein
warteten, hatte Magdeburg beschlossen, die weinige zeit über es noch zu verschieben.
7
Nachdem Krull am 13. Dezember zuerst mit Lampadius und dann mit Thumbshirn und
8
Carpzov gesprochen hatte, erbot er sich, für den folgenden Tag ansagen zu lassen, was am
9
Abend des 13. Dezember geschah (magdeburgische Relation Nr. 33 s. d. 1645 XII 2 und 3
10
[ /12 und /13 ] in: Magdeburg F II fol. 839–840’, hier fol. 839–839’). Scheffer, Wesenbeck,
11
Milagius, Geißel und Heidfeld ließen sich entschuldigen und erschienen nicht ( DGeissel
12
fol. 81’ s. d. 1645 XII 3–4 [ /13–14 ] ).
, sondern, wie sie zu Regenspurg und Franckfurth gepflogen

13
Gemeint ist: Auf dem Regensburger RT 1640–1641 und auf dem Frankfurter Reichsdeputa-
14
tionstag 1643–1645.
, mit einzutret-
17
ten und ihnen die sach selbst nicht schwehr zu machen ( zu ermahnen fehlt in Sachsen-
18
Weimar A I und wurde ergänzt nach Sachsen-Weimar B III).
Man habe auch die reformirten anzulangen, sie wolten sich doch nicht sepa-
30
riren .

[p. 257] [scan. 275]


1
Daß die Schwedischen herren gesandten ümb die schrifftliche replic zu er-
2
suchen , sei sehr nützlich, und daß es

19
2 ie – beßer] Magdeburg A I: heut oder morgen; Sachsen-Weimar A I: heut.
ie ehe, ie beßer geschehe, etwa per
3
directorium, die Wetterawische grafen und wen die reichsstädte zuordnen
4

20
4 würden] In Magdeburg A I folgt: welches Lübeck undt Nürnberg

15
Gloxin und Oelhafen von Schöllenbach als reichsstädtische Ges.
befördern wirdt
21
etc.
würden.

5
Sonst sei zu beklagen, daß der erste aufsatz

16
Gemeint ist der Erste Entwurff der Evangelischen Staende zu Oßnabrueck Gutachtens auf
17
der beyden Cronen Propositiones und die darauf ertheilten Kayserlichen Responsiones
18
oder eine von dessen korrigierten Fassungen.
des bedenckens albereit in
6
frembde hande kommen und nichts verschwiegen bleibe, was man tractire. Es
7
sei wissend, daß wir nebens andern deputatis

22
7 laborem] In Magdeburg A I folgt: uff begehren.
laborem auf uns

23
7 genommen] In Magdeburg A I folgt: zu dem ende, daß mann bey den publicis delibe-
24
rationibus anleitung undt gewiße meinung hette etc., so sie gethan etc. nomine totius
25
collegii etc.
genommen

19
Thumbshirn, Carpzov, Lampadius, Oelhafen und Marcus Otto hatten den Ersten Entwurff
20
ausgearbeitet (s. [ Nr. 24 Anm. 5 ] ).

8

26
8 und – ausschlahen] Magdeburg A I: Itzo dürffte es dahin kommen, daß alles odium uff
27
deputatos hinaußschlüge etc.
und dürffte also fast auf die deputatos allein ausschlahen. Künfftig würde
9
man bedencken haben, sich gebrauchen zu laßen.

28
9–12 Wofern – abzulehnen] Sachsen-Weimar A I: Vermeinete, man sollte in etwas prae-
29
occupiren , sonderlich gegen herrn Trautmanßdorff und Puschman

21
Gemeint ist Buschmann (s. oben Anm. 44).
, und sagen, das
30
werck were kein bedencken, sondern nur ein praeparativwerck gewest etc.
Wofern nun etwa herr graf
10
Trautmansdorff etwas tentiren wolte, würden wir denen andern litem zu de-
11
nunciiren haben. Stellen es uf nachdencken, ob man es etwa bei denen herren
12
Keyserlichen debito modo abzulehnen.

13
Sachsen-Weimar, Gotha und Eisenach. Conformire sich in allen 3
14
quaestionibus mit Altenburg, und wie die deputirte billich schadlos zu halten,
15
also wolle er daß seine gerne

46
15 thuen] In Magdeburg A I folgt: Sachsen-Altenburg und Coburg. (Pro declaratione prioris
47
voti:) Wegen Sachsen Lawenburg würde wol zu warten sein mit der exculpation gegen
48
die Kayßerlichen etc., weil es nur privatdiscours gewesen.
thuen.

31
13–15 Conformire – thuen] Sachsen-Weimar A I: Die von Altenburg angezogene circum-
32
stantiae müßen zuförderst resolvirt seyn, und seye Maintz billich dem reichsüblichem
33
herkommen gemäß alß der catholischen und deß Reichs directorio die insinuation, den
34
übrigen auch es ex superabundanti und den cronen der ursachen mitzutheilen, weilln
35
sie, zumahln Schweden, dieselbe pro legibus et conditionibus pacis anzusezen und litem
36
suam zu machen versprochen.

37
Durch wene, stehe beym directorio, und laße ich

22
Heher.
mir die ansprach der herren Schwe-
38
dischen auch nicht zu entgegen sein. Der herren reformirten wegen {seye} die notturfft,
39
die separation zu praecaviren und ihnen dahero zuzusprechen, daß sie die sache dar-
40
durch nicht werden gutmachen.

41
Ich bedaure sonsten auch, daß man sonderlich den Frantzosen so gar unzeitig und wider
42
gebühr die communication gethan, und werde es der, so daran schuldig, schwehrlich zu
43
verantwortten haben. Daß man sich aber gegen die Keyserlichen und catholische stände
44
derhalben {und} von freyen stücken entschuldigen solle, finde ich unrathsam, weilln es
45
dem sprichwortt nach heiße, „qui se intempestive excusat, se accusat“

23
Das frz. Sprichwort lautet: Qui s’excuse, s’accuse. Sinngemäß schrieb schon der Kirchenvater
24
Hieronymus in ep. 4,3: dum excusare credis, accusas. Das Wortspiel war wohl bereits in der
25
Antike geläufig ( Otto , 2).
.

[p. 258] [scan. 276]


1
Braunschweig-Lüneburg-Celle, Grubenhagen und Kalenberg.
2
Ad 1. wolle er

25
2 dafürhalten] In Magdeburg A I folgt: daß die gravamina ie ehe, ie lieber [ zu behandeln
26
seien ], remorae auß dem wege [ zu räumen wären ], tamen etiam necessaria non negligenda
27
etc.
dafürhalten, daß bei vorstehender correlation der reichsstädte
3
die separation der gravaminum zugleich mit vorzunehmen. Mit allen interes-
4
senten zuvor zu communiciren, sei zwar nöthig, es würde aber zeit erfordern,
5
und weil von dem gräflich Fränckischen herrn abgesandten zu vernehmen,
6
daß Culmbach und Wirtenberg damit zufrieden, könte man es wol dabei be-
7
wenden laßen und ihnen reserviren, ob sie bei der handlung selbst was beizu-
8
bringen . Jedoch wolle er sich nicht separiren, wan nöthig erfunden wurde,
9
daß sie zu vernehmen. Das Churbrandenburgische votum zu requiriren,
10
würde nöthig sein. Wan man mit der correlation

33
10 richtig] In Magdeburg A I folgt: welches N[ ürnberg ] undt Lübeck stracks [ zu ] hinter-
34
bringen etc.
richtig, könne auch solcher
11
punct richtig gemacht und

35
11 ihren Pommerischen abgesandten] Magdeburg A I: per Wesenbecium vel Fromhol-
36
den .
ihren Pommerischen abgesandten aufgetragen
12
werden, seine herren collegen zu vernehmen. Wan es aber mit ihnen nur
13
nicht auf ein direction ausschlage. Man könte auch den reformirten andeuten,
14
wolten sie sich separiren, müsten wir es geschehen laßen. Sie möchten sehen,
15
ob per separationes sie den punctum religionis erhielten.

16
Bei der 3. quaestion sei er der gedanken wie Altenburg, daß die insinuation
17
denen Moguntinis geschehen müße, dan wir 2 partey machten und Chur-
18
maintz das directorium in gemeinen sachen führe. Dieweil aber Österreich
19
keine direction hierinnen zukomme, sondern part sei, so halte er nicht dien-
20
lich , daß ihm insinuation geschehe. Mündlich könne er ümb beförderung an-
21
gelangt werden.

44
21–24 Wan – thuen] Sachsen-Weimar A I: den Keyserlichen [ solle die Insinuation nicht ]
45
anderst als honoris causa [ geschehen ].
Wan es den Keyserlichen, so alhier, eingeliefert würde, sei es
22

46
22 gnung] In Magdeburg A I folgt: Sie werden’s wol communiciren etc.
gnung. Solte unterdies herr graf Trautmansdorff alhier anlangen, könte man
23
bei ihnen ingesamt ümb audients anhalten und dem, der sie ertheilte, die aus-
24
händigung thuen.

28
8–9 Jedoch – vernehmen] Magdeburg A I: Sollte es noch an sie zu bringen sein etc., non
29
contradicet etc. Anhero können sie nicht propter sessionem etc.

26
Wie oben Anm. 31.
, ergo nicht zu erfor-
30
dern etc., melius, ut reservetur etc. Wegen Würtenberg hette er es sonst gerne sehen
31
mög{en} etc. Si per litteras, consentit etc., maturat〈io〉 opus est etc.

32
Fränkische Grafen

27
In Magdeburg A I steht Nurnb[ erg ]. Gemeint ist Oelhafen, der bei den Fürstlichen die
28
Fränkischen Gf.en, im SR Nürnberg vertrat.
. Culmbach habe nichts zu erinnern etc.

37
12–13 Wan – ausschlage] Magdeburg A I: Circa insinuationem lauffe [ es ] uff eine direction
38
hinauß etc. Ob dieselbe reformatis einzuräumen etc., ergo potius per Pomeranos etc.
39
Sachsen-Weimar A I: […] doch daß es ihme [ i.e.: Kurbrandenburg ] dardurch das direc-
40
torium nicht zueigne und sich in den gravaminibus politicis ersehen werden, was hir-
41
hero quadrire

29
quadriren bedeutet hier passen ( Grimm XIII, 2297 s. v. quadrieren Punkt 2).
.

42
18 führe] In Magdeburg A I folgt: Reigerßberger sey dort ankommen etc.

30
Gemeint ist Dr. iur. Nikolaus Georg von Raigersperger (gest. 1652). Raigersperger war 1622
31
kurmainzischer Hofrat, dann Sekretär in der Staatskanzlei, 1624 Stadtschultheiß in Aschaf-
32
fenburg . 1635 wurde er in den Adelsstand erhoben, 1641 in den Ritterstand ad personam, im
33
selben Jahr wurde er kurmainzischer Vizekanzler. 1642 wurde er zusammen mit mehreren
34
Verwandten in den Ritterstand erhoben, 1645 erfolgte seine Ernennung zum Kanzler. Raigers-
35
perger vertrat Kurmainz auf dem Frankfurter Deputationstag, erhielt durch ksl. Vermittlung
36
eine Pension vom span. Kg., hielt auf dem WFK engen Kontakt zu den ksl. Ges. , galt als
37
ksl.-span. gesonnen, wurde von dem im November 1647 gewählten, friedenswilligen Mainzer
38
Kf.en Johann Philipp von Schönborn zunächst in seinen Ämtern und Funktionen bestätigt,
39
1651 aber entlassen. Raigersperger traf am 11. Dezember in Münster ein und nahm zuerst am
40
23. Dezember an einer Sitzung des KFR teil ( DLöben II fol. 27 s. d. 1645 XII 1 st.v.; J. L.
41
Walther , 38; Reinhard , 17; Kietzell , 104; Frank III, 156; Jürgensmeier , 87, 96,
42
120; Ruppert , 98f.; Winfried Becker , Einleitung, CI Anm. 3).
, Krebß werde
43
hieher wiederkommen

43
Gemeint ist der kurmainzische Ges. Johann Adam Krebs.
.

[p. 259] [scan. 277]


1

25
1–3 Daß – gebrauchen] Sachsen-Weimar A I: Denen cronen sey ohne bedencken part
26
darvon zu geben, dann man hierinnen den Keyser und die catholischen als partes nicht
27
anzusehen, und seye dieß das semen dissidiorum, welches der Keyser außzutilgen be-
28
gehre , also niemand dann Gott zu scheuen.
Daß es auch den cronen zugestellet wurde, sei utile. Die Keyserlichen hetten
2
solches nicht übel aufzunehmen, dieweil sie gegenpart hierin und wir die cro-
3
nen zu gebrauchen. Insonderheit weil die königlich Schwedischen nur in ge-
4
nere diesen punct in ihrer proposition angeführet, iedoch als praecipuam cau-
5
sam interni belli, Keyserliche majestät sich auch resolvirt, daß die gravamina
6
alhier zu tractiren, welches offentlich zu thuen. Denen Frantzösischen sei es
7
auch zu communiciren,

29
7 weil – erboten] Magdeburg A I: propter autoritatem et respectum etc.
weil sie sich zur cooperation erboten. Monsieur Ser-
8
vient habe es monsieur de Avaux beigemeßen, daß der gravaminum in ihrer
9
proposition nicht gedacht worden, und gesaget, wan duc de Longueville der-
10
beigewesen , würde es doch geschehen

30
10 sein] In Sachsen-Weimar A I folgt: Man könne den Franzosen mit schreiben, dieß
31
seyen unsere fundamenta, und wölle man sich aequis conditionibus vergleichen, sie auch
32
umb interposition bitten.
sein

44
D’Avaux und Servien waren schon miteinander verfeindet gewesen, als sie am WFK eintrafen.
45
Nach der Ankunft Longuevilles besserte sich ihr Verhältnis wieder so weit, daß eine reibungs-
46
lose Gesandtschaftsarbeit möglich wurde ( Dickmann , 196; Irsigler , LXVI, LXVIII; Bos -
47
bach , Einleitung, XXXIff.).
.

11
Ad 2. halte er dafür, es sei keiner deputation von vielen personen nötig. Den
12
Keyserlichen, Schwedischen und Moguntinis werde es auf einen tag gesche-
13
hen müßen, denen Frantzösischen könne es per

33
13 literas] In Magdeburg A I folgt: nomine omnium.
literas naher Münster zuge-
14
schickt werden, were doch

34
14 hierin] Magdeburg A I: an per legatos, an per litteras.
hierin indifferent. Sei etwa also auszutheilen, daß
15
bei den Keyserlichen

35
15–17 Sachsen Altenburg – grafen] Magdeburg A I: Altenburg, Pommern, Wetterawi-
36
schen , 1 reichsstadt; ebenso Sachsen-Weimar A I.
Sachsen Altenburg und wan er [ i.e.: der braunschweigi-
16
sche
Gesandte ] etwa noch solte vorgeschlagen bleiben, item Pommern und
17
Wetterawische grafen, bei den Schwedischen Magdeburg, Darmstat und
18

39
18–19 gebrauchen] In Magdeburg A I folgt: Offert sua officia etc. Will zum Keyßerlichen
40
oder Meintzischen mitgehen etc. Nochmals zu maturiren etc., die andern puncten ruhen
41
zu laßen etc., könne sonst intricat gemacht werden etc. Wann’s erst ubergeben etc. Po-
42
stea quaeritur: Wie die handlung cum catholicis anzutretten etc., quod director alio tem-
43
pore proponet etc. Itzt wirdt zeit zu kurtz sein etc.

44
Sachsen-Weimar A I: Die hauptquaestion, wie man tractiren wolle, sey auch zu resol-
45
viren nöthig, könne proxima sessione geschehen.
Fränckische grafen, bei Maintz Sachsen Weymar und

37
18 Lawenburg] Sachsen-Weimar A I: Mechlenburg oder Lawenburg, Wetterauische,
38
reichsstatt.
Lawenburg zu gebrau-
19
chen . Iedem part würden auch die reichsstädte iemand ihres mittels zu adjun-
20
giren wißen.

21
Was endlich der cronen replic anbelange, so werde, wie er oben erinnert

48
Siehe oben bei Anm. 35.
,
22
nötig sein, die herren Schwedischen zu ersuchen, sie wolten die replic
23
schrifftlich herausstellen. Voriges tages sei er bei dem Österreichischen herrn
24
abgesandten herrn Dr. Richtersbergern gewesen, der der meinung, die replic

46
23–24 Voriges – gewesen] Magdeburg A I: Österreich were bei ihnen gewesen etc.

49
Lampadius hatte Richtersberger am 29. November [ /9. Dezember ] besucht und dieser hatte
50
Lampadius am 3. [ /13. ] Dezember die Revisite erstattet (s. Lampadius an Hg. Christian Lud-
51
wig
von Braunschweig-Lüneburg, Osnabrück 1645 XII 5 [ /15 ] , in: Braunschweig- Lüne-
52
burg
-Kalenberg A III fol. 388–388’).

[p. 260] [scan. 278]


1
müste schrifftlich geschehen,

31
1–2 sonst – könte] Sachsen-Weimar A I: weilln er sonst nicht wiste, was er in delibera-
32
tion zihen sollte.
sonst man zu keiner deliberation kommen
2

33
2 könte] In Magdeburg A I folgt: Ergo ie ehe, ie lieber zu suchen etc.
könte. Das petitum könne durch Heßen Darmstadt und Fränckische grafen
3
geschehen.

4
Sonsten were nicht ohne, daß die deputirten als patrioten die mühe auf sich
5
genommen,

36
5 denen – könte] Sachsen-Weimar A I: bitte also in eventum umb assistentz.
denen es zu gefehrde ausschlagen könte. Bona fides müße beßer
6
praestiret werden. Numehr wurde es am besten sein, man ließe es ruhen. Sol-
7
ten aber nochmaln die Keyserlichen oder sonst iemand von den catholischen
8
ständen des bedenckens erwehnen, were die warheit zu sagen, daß es praepa-
9
ratoria und linea nicht

37
9 ausgeschloßen] In Magdeburg A I folgt: 3. Aliorum gedancken weren noch nicht der-
38
beygewesen etc.
ausgeschloßen, iedoch propria sponte davon nichts zu
10
sagen. Die andern evangelischen würden hoffentlich assistiren.

11
Hessen-Darmstadt.

39
11–12 Bei – parteyen] Sachsen-Weimar A I: Praesupponiret 1. nur gütliche tractaten und
40
daß ihre majestät und Schweden in solche consentiren.
Bei dem 1. punct sei zu praesupponiren, daß bei
12
den tractaten der gravaminum nur zwo parteyen. Müße also communica-
13
tion vorhergehen, mit andern evangelischen geredet, insonderheit auch, wie
14
Altenburg erinnert, mit den Churbrandenburgischen wie auch Chursäch-
15
sischen , wan sie unterdes ankommen solten

3
Die kursächsischen Ges. trafen April 1646 ein (wie [ Nr. 2 Anm. 18 ] ).
. Zu Regenspurg bei jüngstem
16
reichstag hetten sie sich beiderseits erkläret, sie wolten nicht part machen,
17
sondern gleichsam interponenten sein, und hetten viel intricat eingestre-
18
wet

4
Siehe oben Anm. 46.
.

19
Wan man nun einig, frage sich’s, quo modo die extraditio zu geschehen. Un-
20
vorgreiflich schlage er vor, ob nicht etwa denen Churmaintzischen anzuzei-
21
gen , evangelischentheils erinnere man sich der Keyserlichen resolution, daß
22
die gravamina bei diesen tractaten zu erörtern

5
Siehe oben Anm. 25.
, und sei parat. Wolten von
23
ihnen vernehmen, ob die

41
23 catholischen] In Magdeburg A I folgt: so herüberkommen

6
Siehe oben Anm. 44.
.
catholischen auch der meinung und entschloßen,
24
super gravaminibus zu tractiren. Stehe also an, in quem finem die gravamina
25
den Keyserlichen solten zu insinuiren sein, es geschehe dan honoris gratia,
26

42
26 Schwedischen] Magdeburg A I: cronen. Dort folgt anschließend: Ob zu warten, biß
43
mann der catholicorum gedancken auch habe etc., doch sey er indifferent etc.
und solches militire auch bei den Schwedischen; wolle doch indifferent sein.
27
Vermeine also, daß bei Churmaintz allein die extraditio zu verrichten und
28
daß ante extraditionem de modo tractandi zu reden.

29
Daß die königlich Schwedischen ümb die schrifftliche replic zu ersuchen,
30
und zwar per deputatos, sei er einig. Herr Oxenstirn habe ihm referirt,

34
2–3 Das – geschehen] Sachsen-Weimar A I: Heßen Darmstat und die Fränckische als
35
nechste nachbarn

53
Dies bezieht sich anscheinend auf die Lage der Gesandtenquartiere. Demnach wohnten die
54
Ges. Hessen-Darmstadts und der Fränkischen Gf.en in der Nähe der schwed. Ges. Von Oxen-
1
stierna weiß man, daß der von ihm bewohnte Hof wahrscheinlich an der Kleinen Domsfrei-
2
heit lag ( Hoffmeyer , 205).
könnten diese commission verrichten.

[p. 261] [scan. 279]


1
die Frantzösischen inclinirten auf mündliche tractaten,

18
1–3 dan – tractiren] Sachsen-Weimar A I: fürgebende, es sey weitläufftig, piquant und
19
gnug, daß man Caesarem per arma straffe, man solle der schrifften schonen. Er halte
20
aber mehr von schwarz auf weißem, könn[ e ] theticius gehen, rationes mündlich beyfü-
21
gen etc. Er, herr Schütz

7
Der darmstädtische Ges. Sinold gen. Schütz.
, wolle sich [ zur Deputation ] gern brauchen laßen, wann man
22
nur das wortt „schrifftlich“ explicire, ob es auf theses oder eine völlige deduction zu
23
verstehen, worinn man sich unanimiter seinem vorschlag conformiret.

24
Dazu genauer Magdeburg A I: Braunschweig-Lüneburg-Celle, Grubenhagen und Kalen-
25
berg
. Sey nur itzt de replica etc., die kurtz gesetzet werden könne per theses, wie die
26
proposition etc. Remonstrationes et deductiones mündtlich zu thun, zu reserviren etc.
27
oder nach befindung schrifftlich etc. Möchten sich’s vorbehalten etc. Nur dißmal de
28
replica etc.

29
Sachsen-Altenburg und Coburg. Herr Oxenstierna hette sich erkläret, daß sie theses setzen
30
undt rationes beybringen wollen etc., welches für die evangelischen gut, wann sie derzu
31
disponiret werden könte[ n ] etc.

32
Interlocutoria: […]

33
Hessen-Darmstadt. Stellet’s dahin etc.
dan sie zu ihm ge-
2
saget , man müße den Kayser nicht verbis oppugniren, sondern glimpflich
3
tractiren.

4
Die deputirten

8
Wie oben Anm. 53.
sein billich von dem gantzen fürstlichen wie auch der reichs-
5
städte collegio wegen ihres projects zu vertreten.

6
Sachsen-Lauenburg. Conformire sich vorsitzenden. Weil aber etzlicher-
7
maßen eine differents in votis, und zwar:

8
1. ob die churfürstlichen zuzuziehen, halte er dafür, quod sic und daß es
9
ihnen an die hand zu

34
9 geben] In Magdeburg A I folgt: non per modum directorii etc., sondern zu concurriren
35
etc.
geben.

36
9–10 Per – werden] Magdeburg A I: Mit denen zu Münster mit Wurtenberg privatim per
37
amicum etc. […] Es folgt ein Einwurf von Braunschweig-Lüneburg-Celle, Grubenhagen und
38
Kalenberg. […] Könne privatim communiciret werden etc.
Per literas könne Würtenberg und Culmbach
10
erinnert werden. Die reichsstädte weren

39
10 numehr] In Magdeburg A I folgt: mit allem.
numehr fertig

9
Die Reichsstädtischen hatten in sieben Sitzungen vom 27. November bis 8. Dezember über den
10
von dem Aussschuß erarbeiteten Ersten Entwurff bzw. eine korrigierte Fassung desselben be-
11
raten (s. APW III A 6 Nr. 6–12).
und könten zur cor-
11
relation gelangen, würden sich hierin auch balt conformiren.

12
In quaestione cui sei er einig, daß die insinuation Churmaintz geschehen
13
müße. Was aber Heßen Darmstat erinnert, daß Churmaintz

40
13 zuvor] In Magdeburg A I folgt: de modo.
zuvor zu verneh-
14
men , halte er unnötig, und werde zeit wegnehmen,

41
14–15 derowegen – fortzustellen] Magdeburg A I: Modus uff reichstagen [ sei ] bekant etc.
42
Ergo Moguntino, item Caesareis [ zu übergeben ], ita non opus est ambagibus etc. Modus
43
agendi wirdt sich ultro finden etc.
derowegen die extradition
15
ohne vertzug fortzustellen.

16
Ad quastionem

44
16 per quos – Lüneburg] Magdeburg A I: per quos deputation zu machen: Wolle sich
45
nicht entziehen etc., denominirt suo loco Braunschweig Lüneburg. Mann werde seiner
46
in collegio civitatum nötig haben

12
Gloxin vertrat im SR Lübeck.
.
per quos: wie Braunschweig Lüneburg. Die herren Schwedi-
17
schen würden billich ümb die schrifftliche replic ehist

47
17 ersucht] In Magdeburg A I folgt: simpliciter […] sine determinatione modi.
ersucht.

[p. 262] [scan. 280]


1
Denen deputirten hetten beide gesamte collegia wegen ihres aufsatzes billich
2
zu

22
2 assistiren] In Magdeburg A I folgt: Sonderlich, wann re- undt correlation gehalten etc.
23
Seyen multae additiones derzukommen, so auch acerbae etc. Was Caesarei gegen ihn
24
gedacht etc.

13
Siehe oben Anm. 36.
, sey nur incidentdiscours gewesen etc., von herrn Cran a part etc. Diene
25
zur nachricht, sey aber nur in genere etc. Im ubrigen [ sei ] mit [ der ] re- undt correlation je
26
ehe, ie lieber zu verfahren etc.
assistiren.

3

27
3–4 Denen – werden] Magdeburg A I: Auch nach Münster [ seien ] deputati ad Caesareos
28
et Gallos [ zu schicken ], praesertim, weil sie sich alles gutes erboten [ haben ].
Denen Frantzösischen könten die gravamina etwa auch per deputatos zu
4
Münster eingeliefert werden.

5
Fränkische Grafen. Die gravamina sein ehist

29
5 auszustellen] In Magdeburg A I folgt: weil zu besorgen, daß dieser punkt, so sonst
30
odios etc., leicht hinderung geben werde etc.
auszustellen. Setze außer
6
zweifel, Culmbach und Wirtenberg würden darmit einig sein, stehe dahin, ob
7
es ihnen privatim

31
7 anzudeuten] In Sachsen-Weimar A I folgt: Herr Buschmann werde völlige instruction
32
auch in diesem punct mit anhero bringen.
anzudeuten.

8
De ratione modi procedendi

33
8 were – reden] Magdeburg A I: schwere deliberation etc., doch kein periculum in mora
34
etc. Wer[ d ]e noch zeit hingehen etc., ehe catholische sich heraußlaßen etc.
were künfftig zu reden.

9
Per quos, wie

35
9 vorsitzende] Sachsen-Weimar A I: Braunschweig.
vorsitzende, item, daß die replic schrifftlich zu begehren.

36
9–11 Der – tractiren] Magdeburg A I: Wurtzburgischer sey selbst sorgfeltig, weil Caesarei
37
zu Münster uff mündtliche handlung laboriren etc. De propalatione [ des Ersten Ent-
38
wurffs der Evangelischen Staende zu Oßnabrueck Gutachtens] legebat ex tractatu eines
39
schreibens etc. von den Würtenbergischen etc.

22
Dieser wahrscheinlich vom württembergischen Ges. Burckhardt stammende Brief wurde nicht
23
ermittelt.
Were auch wieder seine person

24
Gegen Oelhafen von Schöllenbach, der auch Mitglied des Ausschusses gewesen war (s. oben
25
Anm. 53).
geredet
40
worden etc., das er es zu verantworten haben würde etc.

41
Sachsen-Weimar A I: Trautmanßdorff begehre mündliche handlung. [ Er ] habe gegen
42
dem Wirtembergischen abgesandten geanthet, daß man kein so gutes vertrauen gegen
43
die Keyserlichen als die cronen führe und sich über die compilatores

26
Gemeint sind die Ausschußmitglieder.
beschwehret, ergo
44
suche er auch beystand.
Der
10
bischoflich Würtzburgische abgesandte

14
Vorburg.
sei darüber sorgfältig

15
sorgfältig bedeutet hier: bekümmert, ängstlich ( Grimm XVI, 1792 s. v. sorgfältig Punkt 1 a).
, daß herr
11
graff Trautmansdorff mündlich wolle tractiren

16
Die ksl. Ges. wollten nicht, daß die Satisfaktionsfrage schon damals förmlich in die Reichskon-
17
sultation gebracht werde. Trauttmansdorff wartete die Veröffentlichung der Repliken nicht ab,
18
sondern ließ Frk. am 12. Dezember durch die Mediatoren ein Satisfaktionsangebot machen.
19
Nach eigenem Bekunden wollte er in Osnabrück mit den Schweden über die Satisfaktion ver-
20
handeln ( APW III C 1,1, 287 s. d. 1645 XII 12; APW III C 2,1, 493 Z. 34 – 499 Z. 8;
21
APW II A 3, 28 Z. 26–30, 41 Z. 5–19).
.

12
Magdeburgisches Direktorium. Die 1. quaestio, quando [ die Gra-
13
vamina
ecclesiastica zu übergeben ], sei erörtert und daß es ehest nach der
14
reichsstädte correlation geschehen solle. Lawenburg und Nürnberg oder der
15
Fränckischen grafen abgesandter

27
Wie oben Anm. 51. Die Deputierten erfüllten ihren Auftrag am folgenden Tag (s. Nr. 51).
wolten solches den reichsstädten zu eröf-
16
nen ersucht sein. Der fürstlich Culmbachischen und Wirtenbergischen abge-
17
sandten könten per literas von herrn Dr. Ölhafen vernommen werden

28
Der Oelhafen aufgetragene Brief wurde nicht ermittelt. In der Sitzung am 20. Dezember mel-
29
dete er, daß er ihn geschrieben habe und auf Antwort warte (s. Nr. 56 bei Anm. 53).
. Mit
18
denen Churbrandenburgischen könte durch herrn Dr. Wesenbeck geredet
19
werden, stehe dahin, ob er es auf sich nehme wolle

30
Anscheinend hat Wesenbeck Loben nicht informiert. Laut Löbens sorgfältig geführtem Dia-
31
rium traf er am 14. Dezember um 10.00 h, aus Münster bzw. Lengerich kommend, wieder in
32
Osnabrück ein. Er schickte einen Sekretär mit einer Nachricht zu Lamberg und zu Oxen-
33
stierna . Der Sekretär kam mit einem längeren Bericht aus dem schwed. Quartier, wo sich auch
34
Salvius befunden hatte, zurück. Oxenstierna ließ über den Stand der Verhandlungen bei den
35
Fürstlichen berichten, wie er ihm selbst am Vortag von Scheffer referiert worden war. Am 15.
36
nachmittags besuchte Scheffer Loben und berichtete ihm alles, waß im fürstenrhatt in puncto
37
religionis vorgangen. In Löbens ausführlicher Darstellung wird wohl Fromhold erwähnt,
38
nicht aber Wesenbeck ( DLöben II fol. 30–31 s. d. 1645 XII 4 und 5 st.v.). Dies mag damit
39
zusammenhängen, daß gerade zu dieser Zeit, als die Kalvinisten sich separierten, die Beziehun-
40
gen zwischen dem lutherischen Loben und dem reformierten Wesenbeck gespannt waren, wozu
41
Wesenbecks heftiges Temperament nicht unerheblich beitrug ( UA IV.2, 413 Anm. 3).
.

20
Cui, sei geschloßen:

45
20–21 (1.) – Churmaintz] Magdeburg A I: 1. Moguntino, 2. Caesareis, 3. coronis, 4. hono-
46
ris causa et privatim Austriaco etc.
(1.) denen herren Keyserlichen, (2.) den cronen und dan
21
(3.) Churmaintz.

[p. 263] [scan. 281]


1
Per quos, wie Braunschweig Lüneburg, darein alle consentiret.

2
Bei denen Schwedischen herren gesandten sei wegen der replic durch Heßen
3
Darmstadt und Fränckische grafen ansuchung zu thuen

42
Siehe Nr. 52.
.

4
Weil auch gut befunden, daß die

8
4 reformati] So Magdeburg A I und Sachsen-Weimar A I, in der Druckvorlage aber
9
fälschlich: evangelischen.
reformati zu erinnern, sie wolten sich doch
5
nicht selbst separiren, so könne mit dem fürstlich Anhaltischen der fürstlich
6
Sachsen Weymarische

43
Siehe Nr. 50.
, mit Heßen Caßel der fürstlich Lüneburgische

44
Lampadius hat, wie er dem magdeburgischen Ges. Krull am 17. Dezember berichtete, seinen
45
Auftrag nicht erfüllt, weil ihm eingefallen sei, daß es viel rathsamer seyn würde, sie [ i. e.: die
46
Reformierten ] nicht anzusprechen, sondern dardurch privatdisputationes zu praecaviren,
47
dann wann zu iederzeit, wan rathgänge gehalten, sie mit gefordert und ihnen ansage ge-
48
schehe , hette man das seinige gethan. Kehmen sie nicht, were es ihre selbsteigene schuldt,
49
die sie niemanden als ihnen imputiren könten (s. magdeburgische Relation Nr. 34 s. d. 1645
50
XII 7 [ /17 ] in: Magdeburg F II fol. 857–858’, hier fol. 857).
und
7
dan mit Brehmen der fürstlich Lawenburgische abgesandte

10
7 reden] In Magdeburg A I folgt: Were wol auch vom hansestädtischen memorial

52
Gemeint sind die schon am 7. Dezember 1645 verlesenen Gruende, weswegen der Hanse=
53
Staedte, in den Auffsaetzen der Evangelischen, nahmentlich zu gedencken sey (s. Nr. 47
54
Anm. 7).
zu
11
reden etc., sed tempus non patitur etc., alio tempore [ solle es geschehen ].

12
Sachsen-Lauenburg. Die herren Pommerischen

Gemeint sind die Ges. der Stände Pommerns Markus (auch: Marx) von Eickstedt (1595–1661)
und Dr. iur. Friedrich Runge (1599–1655).

Eickstedt war ein sehr erfahrener Diplomat, der 1624 am span., 1628 am ksl. Hof und 1633
in Kopenhagen gewesen war. 1626 wurde er pommerscher Kriegsrat, 1633 oder wenig später
Hofrat in Wolgast ( Bär , 46f., 490f.).

Runge trat nach Studien in Greifswald, Jena und Rostock, Aufenthalten in Holland, England
und, 1623, am Regensburger RT , 1624 in die pommersche Verwaltung ein, wurde 1625 Hof-
rat und übernahm auch viele diplomatische Missionen. 1637 ging er nach Danzig, 1641 wurde
er Stadtsyndikus in Stettin ( Bülow , 683f.).

Eickstedt und Runge wurden zuerst im Juni 1643 zum WFK entsandt. Da sich der Beginn der
Verhandlungen verzögerte, reisten sie im Juli 1644 wieder ab. Im Sommer 1645 wurden sie
erneut entsandt und trafen am 31. Oktober in Osnabrück ein (Relation Eickstedts und Runges
in: Verhandlungen der Pommerschen Gesandten I, 17; Bär , 155ff., 161).
weren bey ihme gewesen etc.

Eickstedt und Runge hatten Gloxin am 12. Dezember besucht (Relation Eickstedts und Runges
in: Verhandlungen der Pommerschen Gesandten I, 69).
Sie hiel-
13
ten nicht darfür, daß Wesenbeck würde vollmacht haben, pro reformatis so zu reden
14
etc.

Wesenbeck war, ebenso wie der Kf. von Brandenburg, reformierten Bekenntnisses. Nach der
Relation der pommerschen Ges. hatte Gloxin ihnen am 12. Dezember berichtet, daß Wesen-
beck wegen Pommern pro reformatis scharff geredet und die Lutherischen verunglimpft
habe. Eickstedt und Runge hatten Gloxin nach eigenem Bericht geantwortet, daß der Kf. von
Brandenburg für seine eigene Person nicht so eifrig (wie Wesenbeck) in der Religion sei und die
Mark Brandenburg bei der lutherischen Konfession belasse (Relation Eickstedts und Runges in:
Verhandlungen der Pommerschen Gesandten I, 69f.).
Doch würden sie es nicht wollen wort haben

Damit ist vermutlich gemeint: Die pommerschen Ges. wollten mit dieser Ansicht nicht beim
Wort genommen, zitiert werden.
.

15
Magdeburgisches Direktorium. Samstag [ den 6./16. Dezember 1645 ] wieder zusammenzu-
16
kommen .

17
[ Vorgesehene Beratungspunkte: ] 1. hansestättisches memorial, 2. re- undt correlation

Siehe Nr. 53.
.

18
In Sachsen-Weimar A I folgt eine Notiz, die sich auf das Nichterscheinen der Reformier-
19
ten

Siehe oben Anm. 49.
bezieht.
reden

51
Siehe Nr. 49.
.

20
Sachanmerkungen zu Nr. 48

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